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Für Dialektik in Organisationsfragen

So soll der „großen VW-Familie“ das Fell über die Ohren gezogen werden

Spätestens ab 2. September 2024 waren die Medien, Fernsehen und Presse voll von dem geplanten „Sparpaket“ der Führungskräftetagung des VW-Konzerns. Bei ihren Berichten über einen allgemeinen Rückgang in der Wirtschaft und speziell auch bei den Autokapitalisten haben sie beim VW-Konzern Tabubrüche, Verletzung der Sozialpartnerschaft, Sparkurs, Lohnkürzungen, Entlassungen und Werkschließungen als mögliche Maßnahmen der Konzernleitung gegen „das Beben bei VW“ vorausgesagt.

Das angesagte Beben hat eine Vorgeschichte, die sich bereits 2023 mit dem Auftragsrückgang bei den Autokapitalisten angekündigt hat. Nach einer von der Deutsche Presse-Agentur dpa bei der Firma „Marklines“ in Auftrag gegebenen Untersuchung war das VW-Stammwerk in Wolfsburg zu dem Zeitpunkt nur zu 50 Prozent ausgelastet. Diese sich im Jahr 2024 fortsetzende fehlende Auslastung war bzw. ist die Ursache der von der Konzernleitung bezeichneten Restrukturierungsmaßnahmen für VW. Unter Berufung auf eine interne Mitteilung hieß es am 15. April 2024 dazu bei dpa: „Europas größter Autobauer VW weitet im Rahmen seines Sparprogramms die Altersteilzeit aus und bietet zusätzlich gezielt Abfindungen an. Das Angebot der Altersteilzeit werde nun auch auf den Geburtsjahrgang 1967 ausgeweitet. Für die Jahrgänge 1965 und 1966, für die es bereits bisher entsprechende Programme gab, werde die Frist zur Mitteilung verlängert, jüngeren Mitarbeitern biete man gezielt Abfindungen an“.

Dazu zitiert dpa Personalvorstand Gunnar Kilian mit der Aussage: „Wir gehen den Weg der Restrukturierung der Volkswagen AG ganz bewusst und gezielt an. Darauf haben wir uns mit dem Betriebsrat verständigt.“ (Dezember 2023, d. Verf.) Ziel sei es, die Personalkosten in der Verwaltung bis 2026 um 20 Prozent zu senken. Deswegen wurden nach Beschluss des VW-Konzernvorstands Aufhebungsverträge gezielt im Verwaltungsbereich angeboten. Das heißt, das Angebot war nicht für alle gedacht, sondern jeder Einzelfall musste von VW akzeptiert werden. „Wir haben uns bewusst gegen ein pauschales Aufhebungsvertragsangebot entschieden“, hat Kilian festgestellt. „Es ist klar, dass eine nachhaltige Personalkostensenkung nur dann wirken kann, wenn wir unsere Personalinstrumente gezielt und im Sinne der doppelten Freiwilligkeit einsetzen.“

Mit doppelter Freiwilligkeit und Turbo-Prämie raus aus der Bude!

Am 23.04.2024 berichtete u. a. die Presse, Handelsblatt, die Wirtschaftswoche, ntv, der SPIEGEL, dass VW Abfindungen bis zu 450.000 Euro zahlen würde. Der SPIEGEL präsentierte hierbei aus dem internen Angebot des Konzerns, was dabei für Interessenten bzw. für die bei der „doppelten Freiwilligkeit“ Auserwählten laut Tabelle aufs Konto kommt bzw. gekommen ist. Für diejenigen, die danach weniger als fünf Jahre in der niedrigsten Tarifgruppe gearbeitet haben, betrug die Abfindung 17.700 Euro. Hierbei stieg die Abfindung für mehr als 20 Jahre Maloche für VW, für die in derselben Entgeltgruppe Beschäftigten auf 117.700 Euro. Für die in der höchsten Entgeltgruppe – bei VW die sogenannte „Tarif Plus“ Gruppe – eingruppierten Belegschaftsangehörigen wurden zwischen 60.700 und 404.700 Euro Abfindung gezahlt. Das Abfindungs-Angebot war beschränkt auf den Zeitraum zwischen dem 29. April und 31. Mai 2024. Diejenigen mit mehr als fünf Jahren VW-Arbeitsvertrag und denen es gelungen ist, sich in zwei Wochen mit der Personalabteilung auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, haben zusätzlich 50.000 Euro erhalten – die sogenannte „Turboprämie“.

Sie war offensichtlich dazu gedacht, den „interessierten VW‘lern“ die Aufhebung ihres Arbeitsvertrages und Aufgabe des VW-Arbeitsplatzes zu „vergolden“ und zu versüßen oder auch Zweifel an der Richtigkeit ihrer Entscheidung mit der Zahl und Zahlung zusätzlicher 50.000 Euro zu überwinden und zu beseitigen. Wie am ganzen Verfahren nachvollziehbar, ist es dem Konzern insbesondere darum gegangen, die beim Ausschluss „betriebsbedingter Kündigungen“ als Abfindungs- und Altersteilzeit-Programmme getarnten und geplanten Rausschmisse so schnell wie möglich abzuwickeln. G. Kilian hat in dem Zusammenhang „... großes Interesse an unserer attraktiv ausgestalteten Altersteilzeit“, festgestellt. „Mit durchschnittlich 85 Prozent des Entgelts in der aktiven sowie passiven Phase bieten wir unseren Kolleginnen und Kollegen den Übergang in einen finanziell gesicherten Ruhestand. Gleichzeitig bietet die Altersteilzeit dem Unternehmen die Möglichkeit Personal nachhaltig sozialverträglich abzubauen.“ (Info Abfindungen, www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/vw-Sparprogramm-volkswagen-zahlt-bis-zu-450000-euro-abfindung/ar-AA1nvMe9?ocid-feedsansarticle)

Bezahlt wird aus dem der Belegschaft aus den Knochen gepulverten Profit. Wie in entsprechenden Veröffentlichungen (u. a. Geschäftsbericht) bekannt gemacht wurde, betrug der „operative Gewinn“ für den Gesamt-Konzern für das Jahr 2023 22,5 Milliarden Euro. Die Marke VW war daran mit 3,5 Milliarden beteiligt. Was hierbei die Beteiligung der Aktionäre betrifft, hat Betriebsratsvorsitzende Cavallo zu Beginn der Haustarifverhandlungen am 25. September 2024 vor Schloss Herrenhausen in Hannover erklärt: „Und auch ich ganz persönlich stehe dafür, dass Volkswagen nicht nur einseitig die Aktionäre reicher machen soll, jetzt nicht. Morgen nicht. Und übermorgen auch nicht!“

Dafür steht allerdings nicht die Rechtslage, weder am 25. September noch jetzt und voraussichtlich nach wie vor nicht. Nach den geltenden VW-Konzernbeschlüssen, werden 30 Prozent vom „operativen Gewinn“ an die Aktionäre als Dividende ausgeschüttet – die Beteiligung am Geschäftserfolg. Das waren im Juni 2024 4,5 Milliarden Euro und seit 2022 einschließlich einer Sonderdividende durch den Börsengang von Porsche 22 Milliarden. Wer beim „Reicherwerden“ dabei das meiste absahnt, ist die Porsche-Holding Se, die von den Familien Porsche und Piech kontrolliert wird, das mit 20 Prozent Aktienbesitz beteiligte Land Niedersachsen und VW-Großeigner Katar. Für die Belegschaft gilt hierbei möglicherweise zu schlechteren Bedingungen weiter malochen, damit die Rendite für die Aktionäre auch weiterhin stimmt. (23.09.2024 Wolfsburger Nachrichten/Braunschweiger Zeitung, Stephan Krull)

VW-Konzernchef Oliver Blume hat bereits vor Wochen öffentlich von nur noch zwei Drittel Auslastung, dem Ausfall der Produktion von zwei VW-Werken gesprochen. U. a. wurde er dabei mit der Aussage zitiert: „Es geht um Kosten, Kosten, Kosten, besonders bei der Kernmarke Volkswagen.“ Laut Blume ist die damit erzielte Rendite im zweiten Quartal 2024 auf 2,3 Prozent abgesackt. Bezüglich Fertigung in Deutschland hat die Konzernleitung deswegen eingegriffen, „um die Kapazitäten um 25 Prozent zu reduzieren.“ In dem Zusammenhang wurde die Umstellung der Produktion auf ein Zweischichtsystem bekannt. Die Rendite der Kernmarke hat im Lauf der Jahre immer wieder zur Diskussion gestanden. So berichtete die Süddeutsche Zeitung z. B. am 15. März 2021 im Zusammenhang mit einer 2020/2021 für die VW-Tochter „Bus & Truck“ zur Vermeidung von Entlassungen mit der IGM getroffenen Vereinbarung: „Für die Kernmarke des VW-Konzerns wurden bereits 2016 und 2019 Vereinbarungen geschlossen zu einem sozialverträglichen Abbau von Tausenden Stellen. So will VW für die teure Umstellung auf Elektroautos Kosten senken. Im Gegenzug sind betriebsbedingte Kündigungen bis 2029 ausgeschlossen.“ (KAZ 375)

Im Dezember 2023 hat der Konzern das oben bereits erwähnte und von der IGM und vom Betriebsrat zugestimmte als Performance-Programm „Accelerate Forward“ (beschleunigt vorwärts, d. Verf.) bezeichnete „Sparprogramm“ beschlossen. Mit den der Belegschaft damit diktierten Einsparungen und Umstrukturierungen sollten 10 Milliarden Euro für Investitionen freigesetzt werden. Sie waren eingeplant, um mit ihrer Hilfe die für die Kernmarke für 2026 angepeilte Rendite von 6,5 Prozent zu erreichen.

Zwischenzeitlich hat die VW-Konzernleitung erklärt, dass weitere Einsparungen und Kürzungen nötig sind, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Was dafür 2024/2025 weiter „sozialverträglich“ oder auch nicht getan werden soll, wurde auf der oben genannten Führungskräfte-Tagung festgelegt. Offensichtlich auch die Absicht, der IGM, dem Betriebsrat und der Belegschaft einen so richtig in die Knochen fahrenden Denkzettel zu verpassen, mit dem sie nicht gerechnet haben. Die gerne von der „großen VW-Familie“ schwätzende Konzernleitung hat den „Familienangehörigen“, d. h. dem Betriebsrat und etwas später der Belegschaft die Nachricht um die Ohren geschlagen: „Werkschließungen können in der aktuellen Situation nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Lage ist äußerst angespannt und nicht durch einfache Sparmaßnahmen zu bewältigen.“

Abgesehen vom Kofferpacken bei den als möglich angekündigten Werks-Schließungen, hat sie der IGM dabei vier mit dem Konzern vereinbarte Haus-Tarifverträge gekündigt oder besser gesagt, vor die Füße geschmissen. Hierbei den Rahmentarifvertrag für Beschäftigte mit Spezial- oder Führungsfunktion „Tarif Plus“, den Tarifvertrag zur Regelung der Übernahme von Auszubildenden und Dual-Studierenden, die Tarifverträge zum Einsatz von Zeitarbeit sowie den „Zukunfts-Tarifvertrag“. Seine Kündigung zum 31.12.2024 mit nachwirkender Geltung bis zum 30. Juni 2025 wird von Betriebsrat und Belegschaft als mit einem aufs Hirn gelandeten Treffer eines Vorschlaghammers empfunden. Darin ist die seit dem 1. Januar 1994 geltende Beschäftigungssicherung – d. h. der nicht nur im VW-Konzern bekannte Ausschluss „betriebsbedingter Kündigungen“ für die Tarifvertragslaufzeit in § 5 festgelegt. Gemeinsam mit den von der IGM gekündigten Entgelt- und Ausbildungsvergütungs-Tarifen und der generell vom M- und E-Kapital abgelehnten 7-Prozent-Forderung gibt es in Tarif-Deutsch ausgedrückt sechs „offene Tarifverträge“. Sie stehen der VW-Konzernleitung bzw. ihren Verhandlungsführern zur Verfügung, um IGM und Betriebsrat unter Druck zu setzen und sich Zugeständnisse zu erpressen. „Ich erwarte dort schon eine deutliche Bewegung, um auf der Kostenseite voranzukommen“ hat VW-Konzernchef Blume am 23. September 2024 im ZDF verkündet. „Wir werden hier in Deutschland auch um jeden Arbeitsplatz kämpfen, das ist ganz klar. Aber dafür ist die Grundlage, dass wir auf der Kostenseite über alle Bereiche deutlich nach unten kommen.“

Was beim „nach unten kommen“ die Belegschaftsstärke betrifft, schreiben Bildzeitung aber auch andere wie am 20.09.2024 das „Manager Magazin: „Die Zahl der aktuell 130.000 Beschäftigten in Deutschland müsste, so rechnen die Hardliner im Konzern, mittelfristig wohl um bis zu 30.000 sinken.“

Wie allgemein in den Betrieben üblich, sind die nicht zur Stammbelegschaft zählenden Leiharbeiter oder ein Teil von ihnen hierbei schon von jetzt auf gleich unter die Räder gekommen. Kollegen haben berichtet, heute waren sie noch in der Nachtschicht und am nächsten Tag – Werksverbot. Personaldienstleister Autovision hat mit der E-Mail gegrüßt: „Volkswagen hat ihren Einsatz beendet!“ (Info wsws.org 26.09.2024)

Die Belegschaft ist verunsichert. Sie weiß nicht, was IGM und Betriebsrat verhandeln und befürchtet, dass ihr abgesehen von anderem der jährliche Bonus gestrichen wird. Im Jahr 2023 waren das in 2 Raten gezahlte 4735 Euro. In dem Zusammenhang schrieb die „Wolfsburger Allgemeine Zeitung“ in ihrer September-Berichterstattung bereits von einer pauschalen zehnprozentigen Lohnkürzung bei VW. Dort sind in der Produktion viele Kolleginnen und Kollegen mit einem Monatslohn von 4107 Euro in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Die IGM-Vertrauenskörperleitung (VKL) hat an ihrem Beispiel ausgerechnet, dass es bei 10 Prozent Lohnkürzung um 411 Euro auf ein Monatsentgelt von 3696 Euro „nach unten“ geht. Nach ihrer Aussage wäre das mit einer Kürzung von monatlich 411 Euro, weniger als der aktuelle Lohn in der Entgeltgruppe 6. Bei diesem Beispiel kann sich jede und jeder aufgrund seiner Entgeltgruppe leicht selber ausrechnen, was monatlich und jährlich in der Haushaltskasse fehlt. Was die Konzernleitung dabei auf ihrem Weg „nach unten“ und für ihren „Kampf um jeden Arbeitsplatz in Deutschland“ durchsetzen kann, ist abhängig davon, was VKL, der VK, einige hundert Vertrauensleute, Betriebsrat und Belegschaft an Widerstand organisieren und zulassen. Da gibt es ganz offensichtlich noch Nachholbedarf beim von den Betriebsräten und auch von der IGM angekündigten Widerstand gegen den vom VW-Konzern „geplanten Kahlschlag“. Z. B. über „alle Bereiche“ die Organisierung einer Bewegung und Mobilisierung „von unten“ mit einigen Warnstreiks oder sonstigen etwas handfesteren Protestaktionen. Über solche Aktionen wurde bisher nicht berichtet. Dazu ist lediglich ein Trillerpfeifen-Einsatz bei einer Betriebsversammlung von 25.000 am 4. September bekannt geworden. Außerdem gab es am 25. September 2024 vor dem Schloss Herrenhausen in Hannover eine Protest- oder Unterstützungsdemonstration, zu der die IGM zum Beginn der VW-Haustarifverhandlungen aufgerufen hat. Wie berichtet wurde, sind hierbei aus den VW-Standorten Emden, Zwickau, Braunschweig, Kassel-Baunatal, Wolfsburg, Salzgitter und Hannover rd. 3.000 VW-Kolleginnen und Kollegen angereist. Größere gemeinsame Aktionen, z. B. kurze Solidaritäts-Warnstreiks der übrigen VW-Belegschaft sind nicht bekannt geworden. Die 120.000 minus 3.000 Demonstrierende in Hannover haben weiter PCs bedient, Notizen gemacht, diskutiert, geschraubt, geklebt, ganz einfach Autos gebaut.

Bei diesen Kampfeinsätzen kann die Konzernleitung im Wesentlichen wie bisher ungestört von der Belegschaft weitermachen. So sind offensichtlich auch die ersten Verhandlungen zum Haustarif ausgegangen. Nach Berichten war von IGM-Verhandlungsführer Thorsten Gröger, Bezirksleiter IGM in Hannover, dazu nicht viel zu erfahren. Er hat mitgeteilt, mögliche Werkschließungen und Entlassungen wurden „nicht konkretisiert, sondern da ist man im Allgemeinen geblieben“. Wie die M- und E-Kapitalisten in allen IGM-Tarifgebieten hat der VW-Vorstand die 7 Prozent-Forderung der IGM abgelehnt. VW-Verhandlungsführer Arne Meiswinkel hat festgestellt: „Statt Kostenbelastung brauchen wir Kostenentlastung.“

Ein neuer Verhandlungstermin ist nicht vereinbart. IGM-Verhandler Gröger hofft auf einen Termin vor Ende November 2024.

Zukunftsplanung mit dem Kapital

Wie aus der Braunschweiger Zeitung (BZ) zu erfahren war, gibt es vorher andere Termine. Danach sind für den 28. Oktober 2024 in den 10 VW-Werken in Braunschweig, Chemnitz, Dresden, Emden, Hannover, Kassel-Baunatal, Osnabrück, Wolfsburg, Salzgitter und Zwickau Info-Veranstaltungen angesetzt. Vielleicht haben die Betriebsräte einige Betriebsversammlungen zu wenig gemacht. Am 28. Oktober wollen sie die Belegschaften jedenfalls über die Ergebnisse der bisherigen Krisengespräche zwischen Gesamtbetriebsrat und Kapitalseite in Kenntnis setzen. Damit soll die von ihnen festgestellte mangelhafte Information durch die VW-Vorstände ausgeglichen werden. Daniela Cavallo, die VW- Gesamtbetriebsratsvorsitzende hat dabei festgestellt: „Nach wie vor hat der Vorstand noch kein schlüssiges Gesamtkonzept dafür aufgezeigt, wie er Volkswagen strategisch mit den richtigen Produkten, Prozessen und Plänen in die Zukunft führen will.“

Wie die BZ schreibt, hieß es hierbei außerdem von anderer Seite: „Denn immer noch nimmt der Vorstand Werkschließungen, Massenentlassungen und Tarifeinschnitte nicht vom Tisch.“

Das wird wohl auch so bleiben, wenn IGM, Betriebsrat und Belegschaft nicht verhindern, dass der VW-Vorstand sie mit oder ohne Werksschließung als Zugeständnis in sein fürs VW-Kapital passendes „schlüssiges Gesamtkonzept“ aufnimmt. Wobei mit Sicherheit die Wiederinkraftsetzung des Tarifvertrages mit dem Ausschluss „betriebsbedingter Kündigungen“ zur Diskussion steht und voraussichtlich nur gegen Zugeständnisse zu haben ist. Hierbei müssen Betriebsrat und Belegschaft nur einen Blick in die eigene Vergangenheit werfen. Da gab es im Lauf der letzten 30 Jahre, seit dem jetzt gekündigten Tarifabschluss 1994, dem sogenannten „VW-Modell“, immer wieder angeblich „schlüssige Konzepte“. Zukunftsprogramme und Zukunftstarifverträge mit „Sparpaketen“ aller Art, wobei dann in der Regel die Beschäftigungssicherung, der Ausschluss der „betriebsbedingten Kündigungen“ und/oder ihre Fortschreibung beim nächsten Zugeständnis-Sparpaket als größter Erfolg gefeiert wurde. Jetzt steht die mit dem VW-Modell vereinbarte 4-Tage-Woche – 28,8 Stunden mit 20 Prozent Lohnverzicht – als ein von der IGM gemachter vorübergehender Kompromissvorschlag wieder auf der Tagesordnung.

Vielleicht kommen unter diesen Umständen ja doch einige Metallerinnen und Metaller darauf, dass es darum geht, zukünftig ohne Kapitalisten und kapitalistisches Ausbeutungssystem zu planen und dafür die Diskussion und den Kampf in Betrieben und Gewerkschaften zu organisieren und zu führen. Als eine Voraussetzung dafür, dass das Denken und Diskutieren an und über die Zukunft nicht bei VW-Modellen, kapitalistischen „Sparpaketen“, Aufhebungsverträgen, jährlichem Bonus und dem Ausschluss „betriebsbedingter Kündigungen“ endet.

Ludwig Jost

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