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Für Dialektik in Organisationsfragen

Kurzer Abriss der Anfänge und Geschichte von Volkswagen (VW)

Am 22.06.1934 beauftragt der Reichsverband der Deutschen Automobilindustrie (RDA) Ferdinand Porsche mit der Konstruktion des so betitelten Volkswagens. Hitler war geradezu begeistert von Porsche. Dieser schrieb in einem Konzept der Planung, das Auto und die Fabrik müssen „für bestimmte militärische Zwecke geeignet sein.“ So beginnt die Geschichte Volkswagens unmittelbar mit militärischer Komponente und wenig später gleichzeitig als Illusion für die Bevölkerung, ein erschwingliches Automobil als Massenprodukt zu liefern. Den Massen wurde ein Vorläufermodell des späteren „Käfer“ als KdF-Wagen versprochen. So wurden ab 1938 Sparverträge angeboten, mit denen nach Ansparung von 990 Reichsmark ein „KdF-Wagen“ erworben werden sollte. KdF steht dabei für „Kraft durch Freude“ und war das Programm der Deutschen Arbeitsfront (DAF), die nach der Zerschlagung der Gewerkschaften als gemeinsame Organisation von deutschen Arbeitern und Kapitalisten installiert wurde.

1936 wurde damit begonnen, um das noch relativ kleine VW-Werk eine Stadt zu planen, die sogenannte „KdF-Stadt“, das heutige Wolfsburg. In 1937 wurde dann die vorherige Gesellschaft zur Vorbereitung des deutschen Volkswagen (GEZUVOR) umgewandelt in die Volkswagen GmbH. Im Zuge dieser Umwandlung finanzierte die Deutsche Arbeitsfront den Bau des neuen Werkes mit 150 Millionen Reichsmark. Dieses Geld stammte aus geraubten Vermögen der 1933 verbotenen und zerschlagenen Gewerkschaften. Das VW-Werk wurde so unmittelbar mit Gewerkschaftsgeldern errichtet! Am 26.05.1938 legte Adolf Hitler den Grundstein für das Volkswagenwerk.

Nach 1945 folgten einige Wirrungen und Auseinandersetzungen zwischen den sich neu formierenden Gewerkschaften, den Alliierten Siegermächten und staatlichen Ebenen. Nach der Auflösung der Deutschen Arbeitsfront war das Werk sozusagen herrenlos geworden. Schließlich wurde das VW-Werk am 09.09.1949 von der vorherigen britischen Besatzungsmacht an die neu errichtete Bundesrepublik Deutschland übergeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte also die Gewerkschaft weiterhin keine Eigentumsanteile, obwohl sie das Eigentum an VW durchaus hätte beanspruchen können. Aufgrund des Überganges in staatliche Verwaltung, verzichtete die Gewerkschaft auf den Versuch, das Eigentum an Volkswagen einzuklagen. In dieser Treuhandverwaltung konnte VW die Gewinne behalten und für Wachstum einsetzen, so dass eine Basis für die Aufstiegsentwicklung der Nachkriegsjahre bestand.

Die früheren und heutigen mehrheitlichen Eigentümer der Familien Porsche und Piech konnten als Kriegsverbrecher zunächst kein Eigentum beanspruchen. Die hohen Lizenzeinnahmen, die die Familien Porsche und Piech im Faschismus abgezogen hatten, durften sie behalten. Davon wurde schon im Faschismus die Firma Porsche finanziert. In dieser Zeit waren etliche frühere Nazis in Funktion bei VW, beispielsweise wurde 1950 H.Hillebrecht zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Dieser war Nazi-Major gewesen, Ritterkreuzträger und Mitbegründer der NSDAP-Nachfolgepartei SRP. Ebenso tummelten sich im Management etliche Alt-Nazis.

1960 begann die erste Privatisierung, 60 % der VW-Aktien wurden durch den Staat verkauft, der Bund und das Land Niedersachsen behielten je 20 %. Der Bund verkaufte seine 20 % in einem späteren Schritt 1988. Danach verbleibt der Staatsanteil bis heute bei 20 %, gehalten durch das Land Niedersachsen. Die Mehrheit der stimmberechtigten Aktien liegt heute wiederum bei den Familien Porsche und Piech, die sich diesen Wert schrittweise einverleibt haben. Dies kommt einer zweiten Enteignung gleich.

Im Zuge der ersten Privatisierung 1960 wurde das „VW-Gesetz“ beschlossen. Dies sollte unter Anderem in gewissem Umfang die Tatsache berücksichtigen, dass das VW-Stammwerk von geraubten Gewerkschaftsgeldern errichtet worden war. Das VW-Gesetz hat bis heute Gültigkeit, obwohl es mehrfach starke Angriffe gab, dieses zu beseitigen. Das VW-Gesetz beinhaltet insbesondere zwei Bestimmungen, die die Eigentumsgewalt etwas einschränken:

Das Land Niedersachsen hat eine Sperrminorität. Wesentliche Entscheidungen müssen in der Aktionärsversammlung mit über 80 % beschlossen werden, gehen also nicht ohne die Stimmen des Landes Niedersachsen. Dies ist bei anderen Aktiengesellschaften erst ab einem Anteil von 25 % so geregelt.

Die Schließung von Produktionsstätten im Inland ist nur möglich bei einer zwei-Drittel-Mehrheit im VW-Aufsichtsrat. Dies bedeutet, dass die von den Arbeitern gewählten Vertreter (bisher meist von der IG Metall) mit ihrer Hälfte der Stimmen Werkschließungen in Deutschland definitiv ablehnen können.

Rolf Fürst

Fakten überwiegend entnommen aus: Volksburg Wolfwagen – 75 Jahre „Stadt des KdF-Wagen“ / Wolfsburg; Stephan Krull (Herausgeber), Verlag Ossietzky GmbH, 2013

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