Solidarität
Seit nun bald einem Jahr tauchen in der Presse Überlegungen der Reaktion über ein Verbot der Roten Hilfe auf. Dass die Rote Hilfe ein Dorn im Auge der Herrschenden ist und schon mal an Verbotsgründen gebastelt wird, ist nichts Neues. So hatte der Verfassungsschutz in Bremen in seinem Bericht 2016 die Solidaritätsorganisation als „gewaltorientiert“ bezeichnet, was, wie wir alle wissen, ganz böse ist, solange es sich nicht um die Gewalt der Staatsgewalt handelt. Die Rote Hilfe hatte erfolgreich dagegen geklagt, das Wort musste gelöscht werden. Denn, so das OVG Bremen, es lagen dafür „keine tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor.
Doch ein Verbot der Organisation zu fordern ist eine nächste Stufe, die dann im Frühjahr 2018 Armin Schuster einleitete, innenpolitischer CDU-Hardliner und schärfster Widersacher der Merkelströmung in Bezug auf deren einstige Flüchtlingspolitik. „Bei aller notwendigen Konzentration auf extremistische Tendenzen innerhalb der AfD dürfen wir den linken Rand nicht vergessen“, so Schuster lt. WELT-online vom 14.4.2018 und weiter: „Ich hoffe, dass das Bundesinnenministerium angesichts der massiv rechtsstaatsfeindlichen Aktivitäten der Roten Hilfe ein Vereinsverbot prüft.“
Im vergangenen November berichtete dann Focus, Innenminister Seehofer, CSU, wolle die Rote Hilfe verbieten lassen. Focus hetzte gleich noch weiter und behauptete, die Rote Hilfe knüpfe ihre Unterstützung bei Strafverfahren an die Verpflichtung „auch nach verbüßter Strafe den ‚revolutionären Straßenkampf´ fortzusetzen.“ Das ist schlichtweg gelogen, weshalb auch hier die Rote Hilfe eine einstweilige Verfügung erwirkte, die inzwischen rechtskräftig ist. Wie konkret nun die Verbotspläne sind, ist unklar. Seehofer äußert sich nicht dazu. Doch auf eine parlamentarische Anfrage der Partei Die Linke bereits im Sommer 2018 hin, listete das Innenministerium allerlei behauptete Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Rote Hilfe auf, u.a. „ihre Bereitschaft zur aktiven Umgestaltung der bestehenden Verfassungsordnung hin zu einer mit dem Grundgesetz unvereinbaren sozialistisch-kommunistischen Staatsordnung“ (nach jW 27.7.2018). Nun weiß jeder, der es wissen will, dass die Rote Hilfe erklärtermaßen eine strömungsübergreifende Organisation ist, die jeden aus der demokratischen und Arbeiterbewegung unterstützt, der sich am Kampf gegen die permanente Zerstörung bürgerlich demokratischer Rechte, gegen soziale Demontage, gegen Faschismus und Krieg beteiligt und dabei ins Visier der Staatsgewalt gerät. Diese Solidaritätsarbeit hat sich die Rote Hilfe zur Aufgabe gestellt, weshalb sich auch Menschen mit ganz unterschiedlichen politischen Haltungen – Gewerkschafter, Sozialdemokraten, Kommunisten, Anarchisten – in ihr organisieren.
Es ist schon eine Ungeheuerlichkeit wie da Behauptungen aufgestellt werden, die jeglicher Grundlage entbehren, nur um Stimmung gegen die Rote Hilfe zu machen und so ein Verbot vorzubereiten – ein Verbot linker Solidaritätsarbeit, zuletzt geschehen während des Hitler-Faschismus.
Gleichzeitig wird mit der Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen die Entrechtung insgesamt unablässig vorangetrieben: Ständig verschärfte Asylgesetze, neue Polizeiaufgabengesetze, allen voran das bayerische, Sonderstrafrecht für Polizeibeamte, mit dem schon ein Rempler gegen einen Polizisten zu Gefängnis führt. Und nun ganz aktuell Seehofer´s Entwurf eines „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“. Geht es danach, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wer über Abschiebetermine informiert. Solidarität, ja schlichtweg humanistisches Handeln, wird danach zur Straftat. Das Volk soll, geht es nach Seehofer und Co., offenbar wieder lernen, wegzuschauen und den Mund zu halten. Da stört die gegenseitige Unterstützung im Kampf, da stört ein Verein wie die Rote Hilfe.
Die Angriffe auf die Rote Hilfe betreffen uns also alle, egal ob Anarchist, Demokrat, Gewerkschafter, Kommunist.
Unterstützt die Rote Hilfe, werdet Mitglied!
Es braucht unseren gemeinsamen Kampf, unsere Solidarität!