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Lauterbachs „Krankenhaus-Revolution“ ist nur eine Not-OP

Fallpauschalen, Privatisierung, Zweiklassen­medizin, Sparmaßnahmen bleiben bestehen!

Die Beschäftigten in den Krankenhäusern ächzen seit Jahren unter der Belastung an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und immer mehr verlassen daher ihren Beruf. Die aktuelle Situation auf den Kinderstationen und Notaufnahmen ist dabei nur ein besonders unerträgliches Symptom dieser Misere! Nach der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind 40-60 % der Krankenhäuser wegen der unzureichenden Finanzierung von der Insolvenz bedroht. Da bemerken selbst Gesundheitsminister Lauterbach und seine „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, dass es 5 vor 12 ist, um gegenzusteuern. „Wir haben die Ökonomie zu weit getrieben“, sagt Karl Lauterbach, der 2004 die Einführung der Fallpauschalen (DRGs-disease related groups = Diagnose bezogene Gruppenvergütung) unter der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wesentlich vorangetrieben hat, um ganz bewusst den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser zu verstärken! Er war aber nicht nur schon immer ein Fan der Fallpauschalen, sondern auch der Privatisierung der Krankenhäuser aus dem gleichen Grund. Von Juli 2001 bis Juni 2013 saß Lauterbach im Aufsichtsrat der Rhön AG. Das erklärte Ziel der damaligen „Krankenhausreform“ war es, noch mehr Sparmaßnahmen durch die Ökonomisierung und Kommerzialisierung durchzusetzen, indem die Krankheit der Patienten endgültig zur Ware gemacht wurde. Da 2/3 der Krankenhauskosten Personalkosten sind, war es naheliegend in erster Linie beim Personal zu sparen und zu rationalisieren. Die privaten Krankenhäuser waren dabei die treibenden Kräfte. Durch Personalabbau und Rationalisierung sowie parallel durch gezielte zunehmende Behandlung von Patienten mit lukrativen Fallpauschalen ließ sich so der Gewinn des privat investierten Kapitals maximieren. Gleichzeitig kamen die öffentlichen Krankenhäuser so immer mehr unter Konkurrenzdruck, da auch ihre Vergütung durch die vergleichenden DRGs nach unten reguliert wurde. Unter der Maxime „Geiz ist geil“ kam es so zur anhaltenden Abwärtsspirale im Personalbereich mit der Folge, dass nach und nach immer mehr Personal den Krankenhausbereich wegen der Arbeitsbedingungen verlassen hat.

Als erste Notfallmaßnahme hat der vorige Gesundheitsminister, Jens Spahn, daher schon das Pflegepersonalbudget aus der Fallpauschale ausgegliedert. Und am 2.12.2022 folgte vom Bundestag ein neues Instrument der Personalbemessung des Pflegepersonals als weitere Nothilfemaßnahme. Die jetzt vorgelegten „revolutionären“ Pläne von Herrn Lauterbach und seinen „Wissenschaftlern“ ändern an den oben beschriebenen Ursachen für die Ökonomisierung und Kommerzialisierung von Krankheit aber grundsätzlich nichts. Wenn man den Bock zum Gärtner macht, darf das auch nicht verwundern!

Als erstes wurde von Gesundheitsminister Lauterbach und seiner Kommission klargestellt, dass die „revolutionären Maßnahmen“ keine zusätzlichen Kosten verursachen würden! Also Sparen ist weiterhin die Maxime trotz aller scheinheiliger Lobeshymnen auf das Krankenhauspersonal während der Coronapandemie und trotz der hohlen Versprechungen, ab jetzt den Patienten in den Mittelpunkt aller Planungen zu stellen.

Um die Krankenhäuser vor dem finanziellen Ruin zu retten und bald möglichst zu entlasten, sollen in Zukunft als eine Notfallmaßnahme „Vorhaltekosten“, d. h. Kosten für Geräte und Personal z. T. und in unterschiedlicher Höhe aus den Fallpauschalen ausgegliedert werden und zwar generell nur zu max. 40%. Bei Notfallambulanzen und Kinderkliniken sowie evtl. in der Geburtshilfe sollen es bis zu 60% sein. Man darf gespannt sein, in welcher Größenordnung diese Vorhaltekosten dann wirklich beschlossen werden. Diese Vergütungen verändern sich dann nicht mehr ganz so schnell wie die DRGs. Doch sind auch sie keine gesicherte Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser. Sie werden weiterhin jährlich von den Krankenhäusern in Konkurrenz zueinander verhandelt werden müssen. Daher lehnt die Gewerkschaft ver.di dieses Konstrukt auch berechtigterweise ab.

Die Krankenhäuser sollen zukünftig in drei Gruppen unterteilt werden: die ländliche Grundversorgung, die Regel- und die Maximalversorgung. Lediglich die ländliche Grundversorgung soll nicht mehr über Fallpauschalen finanziert werden, da diese Einrichtungen z. T. auch keine richtigen Krankenhäuser mehr sein werden, was einer Krankenhausschließung auf kaltem Wege entspricht. Sie sollen hauptsächlich als Pflege- und Rehaeinrichtungen fungieren, um die Patienten aus den Krankenhäusern der Regel- und Maximalversorgung möglichst schnell entlassen und dann noch eine Zeit lang kostengünstig nachbetreuen zu können. Diese Einrichtungen können auch z. T. unter Leitung des Pflegedienstes stehen und ärztlich nur ambulant betreut werden. Einzelne dieser ländlichen Einrichtungen sollen daneben je nach Abgelegenheit noch ärztliche Notfallambulanzen haben. Die richtigen Krankenhäuser der Regelversorgung und der Maximalversorgung (Groß- und Universitätskrankenhäuser) werden entsprechend ihrer Spezialisierung weiterhin hauptsächlich über Fallpauschalen abrechnen müssen. Dies wird zu einer weiteren Zentralisierung und Schließung von Krankenhäusern führen. Dies kann zwar abhängig von der jeweiligen Region und dem medizinischen Bedarf sinnvoll sein, doch sollte eine solche Entwicklung einem allgemeinen Bedarfsplan nach einer guten medizinischen Versorgung entsprechen und sich nicht an ökonomischen Zwängen orientieren. Da dies in die Planungskompetenz der Länder fällt, ist schon jetzt klar, dass es weiterhin die regionalen Partei- und Provinzinteressen sein werden, die diese „Planungen“ bestimmen. Daher gibt es schon jetzt erheblichen Gegenwind. Der CSU-Gesundheitsminister Holetschek aus Bayern hat sofort Widerstand angekündigt.

Als dritte Maßnahme sehen die Pläne von Herrn Lauterbach vor, dass es in den Krankenhäusern der Regel- und Maximalversorgung noch mehr durchrationalisierte Spezialabteilungen geben soll, also nicht nur z. B. für Herzerkrankungen, Krebserkrankungen und unterschiedliche spezialisierte chirurgische Bereiche, was ja bei einer sinnvollen Planung auch vorteilhaft sein könnte. Doch diese Spezialabteilungen werden sich untereinander weiter über die jeweiligen DRGs in verstärkter Konkurrenz und in einem ökonomischen Wettstreit befinden. Die Notwendigkeiten einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung werden somit weiterhin auf der Strecke bleiben. Durch diese Subspezialisierung werden als „Kollateralschaden“ wieder einmal die Großzahl der hauptsächlich älteren multimorbiden Patienten mit viel Betreuungsaufwand und Gesprächsbedarf durchs Raster der Rationalisierung fallen und am Ende nur als ungeliebter Kostenfaktor übrigbleiben, den man möglichst schnell wieder loswerden muss!

Der einzige positive Aspekt der Pläne ist der Versuch, die Krankenhäuser mit ihren spezialisierten Fähigkeiten mehr in die ambulante Versorgung zu integrieren. Doch auch hier bringen sich die niedergelassenen Ärzte mit ihrer Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Stellung.

Die Leitmedien beten die leeren Versprechen des Bundesgesundheitsministers in ihren Schlagzeilen nach: „Abschied von der Fallpauschale“ oder „Patienten an erster Stelle“, doch die Realität wird anders aussehen. Man darf gespannt sein, was am Ende von den vorgestellten Plänen des Bundesgesundheitsministers übrigbleiben wird, wenn die Bundesländer, die Fachgesellschaften und insbesondere die niedergelassene Ärzteschaft mit ihrer Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Dann wird selbst ein so sinnvoller Ansatz, wie die stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung voraussichtlich wieder einmal auf der Strecke bleiben.

Die Privatisierung der Krankenhäuser wird weiter zunehmen, die Ökonomisierung und Kommerzialisierung wird weiter bestehen bleiben und die Zweiklassenmedizin mit Privat- und Kassenpatienten auch. Die Fallpauschalen werden weiterhin den Takt in der Medizin am Krankenhaus vorgeben. Die Menge der lukrativen Fallpauschalen und nicht die Qualität der Patientenversorgung wird auch weiterhin die Einnahmen eines Krankenhauses bestimmen! Wieder einmal wird es keine bedarfsgesteuerte Krankenhausplanung und noch weniger eine bedarfsorientierte Finanzierung der Krankenhausbehandlung geben. Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen genauso wie im Bildungswesen werden weiterhin die Zukunft bestimmen, solange Politiker das Sagen haben, die nach den Gesetzen der kapitalistischen Wirtschaft und hier vornehmlich der Monopole handeln. Kosten für Gesundheit wie Bildung sollen möglichst geringgehalten werden, weil sie in den Wert der Arbeitskraft und damit in die Lohnkosten eingehen. Die Staatsmilliarden sollen besser zur Unterstützung der kapitalistischen Wirtschaft national und international und zum Schutz des Standorts Deutschland verwendet werden und z. Zt. insbesondere auch für die Rüstungsindustrie!

Verbesserungen im Gesundheitswesen werden nicht von Herrn Lauterbach und Co durchgesetzt, sondern höchstens durch gemeinsamen gewerkschaftlichen Kampf der Beschäftigten im Krankenhaus zusammen mit den anderen Werktätigen gegen die Monopolinteressen, solange nicht eine Mehrheit auf die Idee nach wirklich revolutionären Veränderungen kommt. Hoffnungen machen insbesondere die beispielhaften Kämpfe der Krankenschwestern und Krankenpfleger in Berlin und Nordrheinwestfalen für mehr Personal, bessere Bezahlung und vor allem tariflich verankerte Belastungsgrenzen.

Robert Profan

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