Für Dialektik in Organisationsfragen
Das ist eine schwierige Frage, wie man an den vielen Papieren zu diesem Thema mit Definitionen, philosophischen und juristischen Erläuterungen, gewürzt mit jeder Menge Ratlosigkeit, sehen kann.
Im Vorwort dieser Serie haben wir erklärt, dass unsere Besichtigung der Grundrechte kein juristisches Gutachten ist. Es ist auch keine weitere der philosophischen Betrachtungen, von denen es wahrscheinlich hunderte gibt, und es ist keine Studie der Sprachentwicklung.
Wir stellen andere, konkrete Fragen – auch an das Grundrecht, das angeblich das wichtigste und großartigste Grundrecht ist, das je in einer deutschen Verfassung gestanden hat (wobei wir, nebenbei, schon mal darauf hinweisen möchten, dass das wichtigste Grundrecht im Grundgesetz leider der Artikel 14 – das Eigentumsrecht[1] – ist, denn in diesem Staat herrscht nun mal die Bourgeoisie).
Eine sehr aktuelle Frage wäre: Hat die Würde des Menschen etwas mit gut geheizten Wohnungen im Winter zu tun? Oder mit sonstigen unserer elenden Alltagssorgen? Die Verfassung der Weimarer Republik hat diese Frage offenbar bejaht, denn dort heißt es im Artikel 151, dass die „Ordnung des Wirtschaftslebens“ „die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins“ zum Ziel haben muss[2]. Unter kapitalistischen Verhältnissen ist das kaum zu verwirklichen, aber immerhin – man kam damals um solche Versprechungen nicht herum. Schauen wir nun in die Verfassung der DDR von 1949[3], als die DDR noch nicht sozialistisch war, sondern als demokratische noch bürgerliche Republik mit der BRD vergleichbar war. In Artikel 19 finden wir die fast wortgleiche Formulierung wie in der Weimarer Verfassung. Aber in der DDR-Verfassung wurde noch eins draufgesetzt – in Artikel 18 heißt es: „Das Arbeitsentgelt muß der Leistung entsprechen und ein menschenwürdiges Dasein für den Arbeitenden und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen gewährleisten.“[4]
In solche Niederungen begibt sich das Grundgesetz nicht – die „Würde des Menschen“, die im Grundgesetz nur im Artikel 1 auftaucht, ist frei von all unseren Alltagssorgen, frei von der Sehnsucht nach einem „menschenwürdigen Dasein“, von der Hoffnung, mehr als einen Hungerlohn für die tägliche Plackerei zu bekommen, frei von dem Wunsch, einfach Mensch sein zu können, den täglichen Kampf ums Dasein hinter sich zu lassen und in Frieden leben und arbeiten zu können. Und diese „Würde“ ist frei von der bürgerlichen Gleichheit vor dem Gesetz, die im Grundgesetz erst in Artikel 3 zu finden ist im Gegensatz zu anderen bürgerlichen Verfassungen und Erklärungen aus derselben Zeit, in denen die Gleichheit an erster Stelle kommt, während sie in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen mit der Würde kombiniert ist[5], so dass die menschliche Würde hier Sinn und Inhalt bekommt.
Die „Würde des Menschen“ im Grundgesetz aber steht nackt und bloß da ohne jeden Realitätsbezug:
Es sind nicht nur wir juristischen Laien, die (wenn man ehrlich ist) ziemlich ratlos vor dieser Würde ohne Wirklichkeitsbezug stehen. Die Verwirrung reicht bis in die höchste Etage der Juristerei, bis ins Bundesverfassungsgericht:
„Das mit der Bestimmung der Menschenwürde als subjektives Grundrecht heraufbeschworene Strukturproblem einer positiven Schutzbereichsbestimmung ist bis heute nicht gelöst und kann im Zweifel auch nicht zufriedenstellend gelöst werden. (...) Die positiven Inhaltsbestimmungen der Menschenwürde haben sich in der Rechtsprechung des Gerichts nicht zu einem konkreten, gegenüber anderen Grundrechten abgrenzbaren Normeninhalt verdichtet. Vielmehr entscheidet das Gericht von Fall zu Fall, ob die Menschenwürde verletzt ist. In der Gesellschaft gibt es deshalb auch einen von Fall zu Fall wechselnden Konsens über die einzelnen Verbote, die das Gericht unter Berufung auf die Menschenwürde ausspricht.“[6]
Der erste, wichtigste, tollste und prominenteste Artikel im Grundgesetz hat also, juristisch gesehen, so gut wie keinen Inhalt. Das ist sehr wenig für einen ersten Artikel einer Verfassung, die von allen möglichen Menschen und Vereinigungen absolute Verfassungstreue verlangt.
Aber vielleicht können wir doch noch etwas Konkreteres erfahren durch die Bundeszentrale für politische Bildung, die immerhin zuständig ist, uns die politischen Wirrnisse dieser Zeit einschließlich Grundgesetz zu erklären. Es gibt die Website „einfach Politik“, die alles, auch die Grundrechte, in einfacher Sprache erklärt. Sehr schön für uns juristische Laien. So lautet die Erklärung für die Würde des Menschen in einfacher Sprache:
„In Artikel 1 geht es um Menschenwürde.
Menschenwürde bedeutet: Jeder Mensch ist wertvoll, weil er ein Mensch ist.
Wenn etwas immer einen Wert hat, hat es eine Würde.
Jeder Mensch hat eine Würde.
Artikel 1 schützt den Menschen in seiner Würde.
So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde:
Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann. Der Schuh hat dann einen Wert. Wenn der Schuh kaputt ist, hat er keinen Wert mehr.
Bei Menschen ist das anders:
Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann.
Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde.
Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.
Darum sagt Kant: Alles hat einen Wert, der Mensch aber hat eine Würde.
In Artikel 1 steht: ,Die Würde des Menschen ist unantastbar.’
Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden.
Alle Menschen sind wertvoll und haben eine Würde,
egal, welche Religion sie haben,
egal, aus welchem Land sie kommen,
egal, ob sie Frauen oder Männer sind, oder
egal, wie alt sie sind.
Der Staat muss die Würde aller Menschen schützen.“[7]
Wir werden jetzt also, weg von der Juristerei, in die Sphären der Philosophie geführt. Als Erklärer der Würde des Menschen wird Immanuel Kant angeführt, ein bedeutender deutscher Philosoph (1724 – 1804) der Ära der Aufklärung. Was hier die Bundeszentrale für politische Bildung mit Kant betreibt, ist zwar einfach, vor allem aber einfältig. Man hat Kant zugleich geschrumpft und überhöht.
Die „einfache Erklärung“ bezieht sich auf die Schrift „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Der ausgelatschte Schuh, der in „einfach Politik“ mit einem kranken Menschen verglichen wird, existiert in Kants Schrift nicht. Dort heißt es: „Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis, oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“[8] „Also ist Sittlichkeit und die Menschheit, so fern sie derselben fähig ist, dasjenige, was allein Würde hat. Geschicklichkeit und Fleiß im Arbeiten haben einen Marktpreis; Witz, lebhafte Einbildungskraft und Launen einen Affektionspreis[9]; dagegen Treue im Versprechen, Wohlwollen aus Grundsätzen (...) haben einen inneren Wert.“[10]
Man sieht aus diesen Zeilen, dass Kant zwar nicht im Mindesten so dumm war wie die Ausführungen der Bundeszentrale für politische Bildung. Aber er konnte Vieles noch nicht sehen. Den Zusammenhang von Arbeit und Preis konnte er zwar sehen, glaubte aber, die Entwicklung des Menschseins abtrennen zu können von dieser häufiger werdenden ökonomischen Erscheinung: Dass der Preis einer Ware offenbar irgendwie mit der menschlichen Arbeit zusammenhing.
63 Jahre nach dieser Schrift von Kant erschien von Marx und Engels das Manifest der Kommunistischen Partei. Da heißt es: Die Bourgeoisie „hat die persönliche Würde in den Tauschwert aufgelöst und an die Stelle der zahllosen verbrieften und wohlerworbenen Freiheiten die eine gewissenlose Handelsfreiheit gesetzt. Sie hat, mit einem Wort, an die Stelle der mit religiösen und politischen Illusionen verhüllten Ausbeutung die offene, unverschämte, direkte, dürre Ausbeutung gesetzt.“[11]
Das ist nicht nur eine grundlegende Korrektur von der Schrift von Kant, das ist die Beschreibung der immer noch aktuellen Realität im Gegensatz zum Artikel 1 des Grundgesetzes. Die unantastbare Würde wurde schon vor über 170 Jahren in den Tauschwert aufgelöst. Seitdem ist die Bourgeoisie unantastbar – oder vielmehr wäre sie es gern.
Der „Verfassungsschutz“ jedenfalls bemüht sich in dieser Richtung. Er begründet die Beobachtung der Zeitung „junge Welt“ damit, dass „die Aufteilung der Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit der Garantie der Menschenwürde” widerspreche.[12] Eine klare Aussage von einem Organ der staatlichen Exekutivgewalt! Dann muss man ja für immer bei Kant stehenbleiben. Dann ist mit dem 18. Jahrhundert das Ende der Geschichte erreicht.
Diese Interpretation des Artikels 1 GG ist nicht nur die gegenwärtig konkreteste, sie ist auch gefährlich (so gefährlich wie der „Verfassungsschutz“ selbst). In der Konsequenz enthält sie die Forderung, alle politischen und organisatorischen Handlungen in Wort und Tat, die die Existenz von Klassen anerkennen (einschließlich der sozialdemokratischen Klassenversöhnung!) zu verbieten. Ein solches Verbot gab es bisher nur im Faschismus.
Dabei wird doch immer behauptet, der Artikel 1 GG sei als demokratische Konsequenz aus der faschistischen Vergangenheit entstanden. Sehen wir uns mal an, was die Bundeszentrale für politische Bildung in „einfach Politik“ dazu schreibt (Der folgende Text über den deutschen Faschismus ist hier vollständig wiedergegeben!):
„Die Nationalsozialisten missachteten die Menschenwürde.
Wenige Jahre bevor das Grundgesetz beschlossen wurde, herrschten in Deutschland die Nationalsozialisten.
Die Nationalsozialisten missachteten die Menschenwürde. Zum Beispiel wurden behinderte Menschen festgehalten, geschlagen, angeschrien, durch Hunger gequält und ermordet, weil sie eine Behinderung hatten.
Die Nationalsozialisten achteten nicht den Wert des Lebens aller Menschen. Sie nannten behinderte Menschen ‚unwertes Leben‘. Das widerspricht der Menschenwürde.“[13]
Das war’s. Nürnberger Rassengesetze, Ermordung der Juden in Europa sowie der Sinti und Roma, Polen und die Sowjetunion überfallen, große Teile von Europa versklavt und in Trümmer gelegt – das ist nur ein Ausschnitt aus den Verbrechen der Hitlerfaschisten, Verbrechen, wie es sie vorher noch niemals in diesem Ausmaß gegeben hat. Alles nicht so schlimm? Kein Widerspruch zur „Würde des Menschen“ im Grundgesetz?
Wir Antifaschisten welcher Couleur auch immer, wir sollten uns von jeglichen romantischen Vorstellungen vom Artikel 1 des Grundgesetzes freimachen. Nicht nur die Interpretationen staatlicher Stellen wie der Bundeszentrale für politische Bildung oder des „Verfassungsschutzes“ sollten uns die Augen öffnen, auch die Tatsache, dass „die Würde des Menschen“ ein Lieblingsmotto der „Hygiene“- und Querdenker-Demonstrationen waren. Wir werden bei der Besichtigung des Absatzes 2 des Artikels 1 GG noch weitere Erkenntnisse gewinnen können, wie das mit der Würde des Menschen tatsächlich gemeint ist.
Zum Schluss der Besichtigung des ersten Absatzes des Artikel 1 GG wollen wir aufmerksam machen auf den Kasten „Marx und Engels über Immanuel Kant“, da wir weder die Schrumpfung noch die Überhöhung von Kant durch die Bundeszentrale für politische Bildung so stehen lassen wollen.
Das ist eine Drohung. Nach außen, wie leicht zu sehen ist – Menschenrechtsimperialismus nennt man das unter aktiven friedliebenden Menschen. Und nach innen. „Das „Deutsche Volk bekennt sich“ – wer da nicht dabei ist, ist sowieso draußen. Normalerweise bekennen sich einzelne Personen oder freiwillige Zusammenschlüsse zu etwas. Aber hier kann nur eine „Volksgemeinschaft“ gemeint sein – Widerspruch ist ausgeschlossen. Und warum dieses Bekenntnis? „Darum“ – wegen der im ersten Abschnitt genannten inhaltslosen und juristisch kaum fassbaren Würde des Menschen. Warum also? Aus jedem gerade passenden Grund. Wegen Milosevic. Wegen Putin. Wegen China. Wegen Kommunismus. Wegen Stalinismus ...
Und es ist keine Drohung nur in die Zukunft hinein. Still und leise, angehängt an ein unscheinbares Reformgesetz zum Bundeszentralregister, wurde im Bundestag ohne Debatte eine Verschärfung des § 130 Strafgesetzbuch – Volksverhetzung – beschlossen. Mit ihr wird die freie Meinungsäußerung eingeschränkt einschließlich der Anmaßung, dass deutsche Gerichte über vermeintliche Menschheitsverbrechen überall auf der Welt entscheiden können und müssen, selbst über solche, über die noch kein Urteil eines internationalen Gerichts gefällt wurde. Die deutsche Regierung bekam Rückenwind bei diesem ungeheuerlichen putschartigen Angriff auf die bürgerliche Demokratie und die damit verbundene Drohung gegen andere Staaten und Völker. „Der Gesetzgeber setzt Vorgaben aus dem EU-Recht um. Osteuropäische Mitgliedstaaten wollen der Verharmlosung stalinistischer Verbrechen während der Sowjetzeit einen Riegel vorschieben und hatten einen EU-Rahmenbeschluss für schärfere Strafgesetze erwirkt.“[14] Gab es auch immer wieder die letzten Jahre Streit mit diesen „osteuropäischen Mitgliedsstaaten“, und wurden Ungarn sogar EU-Mittel entzogen – wenn es gegen die Arbeiterbewegung geht, hat der deutsche Imperialismus doch wieder mehr Freunde in Europa.
Die Gesetzesänderung ist, wenn man es genau nimmt, ein Verstoß gegen das geänderte Gesetz selbst. Bisher war es gemäß dem § 130 strafbar, Verbrechen des Hitlerfaschismus – die Vernichtung der Juden in Europa, den Völkermord an den Sinti und Roma sowie an den Russen, Polen und anderen in der Sowjetunion zu leugnen oder zu befürworten. Ungeheuerlich an der Neufassung dieses Paragrafen ist auch, dass damit diese Verbrechen gleichgesetzt werden mit allen möglichen vermeintlichen oder wirklichen Verbrechen auf der Welt. Zum Beispiel: Eine andere Anschauung als die regierungsoffizielle zum Ukraine-Krieg kann einen jetzt unter Umständen auf die Anklagebank neben einem den Holocaust leugnenden Nazi bringen. Und die Rechtsprofessorin Elisa Hoven kritisiert, „deutsche Amtsgerichte sollten nicht darüber verhandeln müssen, ob das Massaker an den Armeniern ein Völkermord war oder ob Israel in besetzten Gebieten Kriegsverbrechen begangen hat“[15]. Die Verharmlosung des Holocaust per Gesetz zeigt, dass die Israel-Freundschaft und der angebliche Kampf gegen den Antisemitismus durch die Bundesregierung reine Heuchelei sind – wie soll man diese Strafrechtsverschärfung anders bezeichnen denn als Türöffner für den Antisemitismus!
Die Würde des Menschen – das ist das ganz große Kino unter den Grundrechten. Aber leider ohne Happy End, sondern mit furchtbaren Konsequenzen im Hintergrund. Um unsere Meinungsfreiheit, gegen die staatliche Vorbereitung faschistischer Optionen müssen wir kämpfen – und damit kämpfen wir gleichzeitig für die Völker, die der deutsche Imperialismus immer offener bedroht.
So etwas wie Menschenwürde kann nur da staatlicherseits geschützt werden, wo sie allgemein vorhanden ist. Und das ist nur dann der Fall, wenn die Gesellschaft bzw. der Staat dafür sorgt, dass die Arbeitskraft keine Ware mehr ist. Die erste Runde im Kampf um die Errichtung und Aufrechterhaltung eines solchen Staates auf deutschem Boden ging vorerst verloren. Die zweite Runde kann nicht ohne den Kampf für mehr Lohn und warme Wohnungen, für unsere Rechte, gegen Faschismus und deutschen Militarismus beginnen. Menschenwürde ist für uns nur in diesem Kampf zu haben.
Der Artikel 1 des Grundgesetzes hat noch einen dritten Abschnitt (Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt), der aber thematisch nichts mit den beiden ersten Absätzen zu tun hat und den wir deshalb bei dieser Besichtigung weglassen.
Und so geht es weiter:
Wir besichtigen in der 11. Folge den Artikel 4 des Grundgesetzes, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.
E.W.-P.
Aus dem Vorwort:
Die Grundrechte – Antifaschisten, Demokraten waren es bisher, die für die Verteidigung der Grundrechte stritten und demonstrierten. Wie ist es möglich, dass nun eine Masse nörgelnder, unter „Maskendiktatur“ schmachtender und sich überhaupt betrogen fühlender Kleinbürger, angeführt von Reichskriegsflaggen und sonstigem hochkriminellen Nazigesocks sich die Forderung nach Einhaltung der Grundrechte zu eigen macht, ja sich aufführt, als wären sie die Erfinder der Verteidigung der Grundrechte.
Es wird höchste Zeit, hier um Klarheit zu kämpfen. Deshalb die Einladung zur Besichtigung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz in den ersten 22 Artikeln geschrieben stehen (Artikel 1 bis 19 und Artikel 12a, 16a und 17a), sowie die Artikel 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht), 33 (Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern), 38 (Wahlrecht), 101, 103 und 104 (Grundrechte gegenüber der Justiz). Diese Besichtigung ist eine Serie in der KAZ, wobei jeder Teil dieser Serie ein abgeschlossener Artikel ist.
Bisher erschienen:
Vorwort zur Serie: KAZ Nr. 373, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte
Teil 1 – Artikel 14: Das Eigentum: KAZ Nr. 373, S. 9, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-1
Teil 2 – Artikel 2: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person: KAZ Nr. 374, S. 23, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-2
Teil 3 – Artikel 9: Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden und das Koalitionsrecht: KAZ Nr. 375, S. 12, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-3
Teil 4 – Artikel 38 (2): Das Wahlrecht: KAZ Nr. 376, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-4
Teil 5 – Artikel 20 (4): Das Recht auf Widerstand: KAZ Nr. 377, S. 30, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-5
Teil 6 – Artikel 8: Das Versammlungsrecht: KAZ Nr. 378, S. 10, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-6
Teil 7 – Artikel 5: Die Meinungsfreiheit: KAZ Nr. 379, S. 24, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-7
Teil 8 – Artikel 16a: Das Asylrecht: KAZ Nr. 380, S. 34, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-8
Teil 9 – Artikel 3: Die Gleichheit vor dem Gesetz: KAZ Nr. 381, S. 7, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-9
Die charakteristische Form, die der auf wirklichen Klasseninteressen beruhende französische Liberalismus in Deutschland annahm, finden wir wieder bei Kant. Er sowohl wie die deutschen Bürger, deren beschönigender Wortführer er war, merkten nicht, daß diesen theoretischen Gedanken der Bourgeois materielle Interessen und ein durch die materiellen Produktionsverhältnisse bedingter und bestimmter Wille zugrunde lag; er trennte daher diesen theoretischen Ausdruck von den Interessen, die er ausdrückt, machte die materiell motivierten Bestimmungen des Willens der französischen Bourgeois zu reinen Selbstbestimmungen des „freien Willens“, des Willens an und für sich, des menschlichen Willens, und verwandelte ihn so in rein ideologische Begriffsbestimmungen und moralische Postulate. Die deutschen Kleinbürger schauderten daher auch vor der Praxis dieses energischen Bourgeoisliberalismus zurück, sobald diese sowohl in der Schreckensherrschaft als in dem unverschämten Bourgeoiserwerb hervortrat.
(Karl Marx/Friedrich Engels: Die deutsche Ideologie, MEW Bd. 3, S. 178)
Und wenn die Schulmeister der deutschen Bourgeoisie die Erinnerung an die großen deutschen Philosophen und die von ihnen getragne Dialektik ertränkt haben im Sumpf eines öden Eklektizismus, so sehr, daß wir die moderne Naturwissenschaft anzurufen genötigt sind als Zeugin für die Bewährung der Dialektik in der Wirklichkeit – wir deutschen Sozialisten sind stolz darauf, daß wir abstammen nicht nur von Saint-Simon, Fourier und Owen, sondern auch von Kant, Fichte und Hegel.
(Friedrich Engels: Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft, MEW Bd. 19, S. 188)
Seitdem man entdeckt hat, daß Kant der Urheber zweier genialer Hypothesen ist, ohne die die heutige theoretische Naturwissenschaft nun einmal nicht vorankommen kann – der früher Laplace zugeschriebnen Theorie von der Entstehung des Sonnensystems und der Theorie von der Hemmung der Erdrotation durch die Flutwelle –, ist Kant bei den Naturforschern wieder zu verdienten Ehren gekommen. Aber bei Kant Dialektik studieren zu wollen, wäre eine nutzlos mühsame und wenig lohnende Arbeit, seitdem ein umfassendes, wenn auch von ganz falschem Ausgangspunkt her entwickeltes Kompendium der Dialektik vorliegt in den Werken Hegels.
(Friedrich Engels: Dialektik der Natur, MEW Bd. 20, S. 333-334)
Der Aberglaube, daß der philosophische Idealismus sich um den Glauben an sittliche, d.h. gesellschaftliche Ideale drehe, ist entstanden außerhalb der Philosophie, beim deutschen Philister, der die ihm nötigen wenigen philosophischen Bildungsbrocken in Schillers Gedichten auswendig lernt.
(Friedrich Engels: Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie, MEW Bd. 21, S. 281)
1 Siehe Teil 1 der Serie in KAZ 373 www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-1
2 www.verfassungen.de/de19-33/verf19-i.htm
3 Zur Vergleichbarkeit des Grundgesetzes mit der Verfassung der DDR von 1949 siehe Vorwort zu dieser Serie in der KAZ Nr. 373: „Die Verfassung von 1949 war vom Deutschen Volkskongress eigentlich vorgeschlagen als gesamtdeutsche Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik von der Oder bis zum Rhein. Sie fußte noch auf dem kapitalistischen Ausbeutersystem. Da aber gemäß dem Potsdamer Abkommen 1945 zwischen den USA, Großbritannien und der Sowjetunion die Monopole beseitigt, die Kriegsverbrecher enteignet waren, war es ein sehr geschwächter Kapitalismus mit einem großen staatlichen Sektor unter Kontrolle der Arbeiter und Antifaschisten – wobei die Durchführung des Potsdamer Abkommens eben nur im Osten durchgesetzt wurde. Dass es keine gesamtdeutsche DDR gab, dem kam die Gründung der BRD mit ihrer Vorbereitung durch den Parlamentarischen Rat zuvor.“
4 www.verfassungen.de/ddr/verf49.htm
5 www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch?LangID=ger
6 Rosemarie Will, Bedeutung der Menschenwürde in der Rechtsprechung – Essay – siehe:www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/33162/bedeutung-der-menschenwuerde-in-der-rechtsprechung-essay/
8 Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (E-Book), Books on Demand 2021, S. 75 (Web-Adresse: www.bod.de/buchshop/grundlegung-zur-metaphysik-der-sitten-immanuel-kant-9783753476483)
9 Affektionspreis=Liebhaberpreis
10 Kant, Grundlegung ..., S. 75/76
11 Karl Marx, Friedrich Engels, Manifest der Kommunistischen Partei, MEW Bd. 4, S. 465
12 Siehe www.kaz-online.de/artikel/solidaritaet-mit-der-jungen-welt
14 www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/volksverhetzung-107.html