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Gefängnis ohne Gerichtsurteil

Im Mai 2018 demonstrierten in viele bayerischen Städten Tausende gegen die Verabschiedung eines neuen Polizeiaufgabengesetzes in Bayern, alleine in München waren es 40.000. Es war und ist das schärfste Polizeiaufgabengesetz bundesweit mit einer ungeheuren Erweiterung der Befugnisse der Polizei und in Folge einer ebenso ungeheuerlichen Einschränkung demokratischer Rechte. Unter anderem wurde festgelegt, dass Menschen, von denen nach Meinung der Polizei und eines Richters eine „drohende Gefahr“ ausginge, ohne Gerichtsurteil und ohne eine konkrete Straftat begangen zu haben ins Gefängnis geworfen werden können und zwar praktisch unbefristet. Wann eine Gefahr „droht“ ist in dem Gesetz nicht konkret festgelegt. Damit ist der Willkür der Polizeiorgane und eines Richters, unliebsamen Protest wegzusperren, Tür und Tor geöffnet. Es ginge nur um Terroristen und sonstige Extremisten, um die Verhinderung terroristischer Anschläge, um die Sicherheit der Bürger, geiferte damals die CSU-Staatsregierung und warf den Organisatoren der Proteste „Lügenpropaganda“ vor.

Der hör- und sichtbare Protest hatte damals zumindest einen kleinen Erfolg: die Staatsregierung musste die Präventivhaft auf zunächst 30 Tage, mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 30 Tage befristen. Doch die Möglichkeit der Polizeiorgane, bereits bei „drohender Gefahr“ Menschen ins Gefängnis zu werfen, blieb.

Die drohende Gefahr eines Staus

Nun beweist die bayerische Polizei gerade, dass diese Maßnahmen jeden treffen können. Denn ruck zuck werden aktuell Menschen ohne Gerichtsprozess und ohne ein entsprechendes Urteil ins Gefängnis geworfen. Es sind Menschen, die sich am Stachus am Boden festgeklebt haben um die Öffentlichkeit für ihr Anliegen, sofort alles zu tun, um die Klimaerwärmung aufzuhalten, aufzurütteln. Die Begründung der Polizei für diese Präventivhaft: Sie könnten sich gleich wieder festkleben. Die davon ausgehende Gefahr für die Münchner Bürger: ein Verkehrsstau, was ja nun nichts Ungewöhnliches ist in dieser Stadt und übrigens durch jede große Demonstration verursacht wird. Also vorbeugend die Organisatoren einsperren? Es ist nicht einmal gesagt, dass dieses Verhalten strafbar ist. Straßenblockaden sind selbst nach den hier geltenden Gesetzen nicht automatisch ein Verbrechen, weshalb die CDU auf Bundesebene ja wieder einmal weitere Gesetzesverschärfungen fordert. Doch in Bayern wird bereits eingesperrt. In Zeiten der Kriegsvorbereitungen, der zunehmenden Verarmung großer Teile der Arbeiterklasse, des Herunterwirtschaftens von Schulen und Krankenhäusern, wird schon einmal klar gemacht, dass jeder Protest, der die sog. öffentliche Ordnung stört, möglichst schon im Vorfeld unterbunden wird.

gr

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