Zu den jetzt bekannt gewordenen Forderungen der Hohenzollernbande auf Entschädigung hat Otto Köhler in der jungenWelt vom 27.07. wichtige Zusammenhänge aufgezeigt und die verbrecherische Verantwortung dieses „Hauses“ in Weltkrieg1 – Faschismus – Weltkrieg2 aufgezeigt. Wie tief in die Vergangenheit dessen Wurzeln reichen, zeigt in heiliger Wut kein Geringerer als Karl Marx in den Maitagen von 1849, als preußisch-hohenzollersche Truppen sich anschicken, das letzte Aufbäumen der Revolution blutig niederzuwalzen.
[„Neue Rheinische Zeitung“ Nr. 294 vom 10. Mai 1849]
* Köln, 9. Mai, Die Regierung des Herrn von Hohenzollern scheint in den letzten Tagen ihrer Existenz und der Existenz des preußischen Staats den alten Ruf des preußischen und Hohenzollernschen Namens noch einmal aufs vollste bewähren zu wollen.
Wer kennt nicht die Charakteristik aus Heines Gedicht:
Ein Kind mit großem Kürbiskopf,
Mit langem Schnurrbart, greisem Zopf,
Mit spinnig langen, doch starken Ärmchen,
Mit Riesenmagen, doch kurzen Gedärmchen,
Ein Wechselbalg ...[1]
Wer kennt nicht die Treubrüche, die Perfidien, die Erbschleichereien, durch die jene Familie von Korporälen groß geworden ist, die den Namen Hohenzollern trägt?
Man weiß, wie der sogenannte „große Kurfürst“ (als ob ein „Kurfürst“ je „groß“ sein könnte!) den ersten Verrat an Polen beging, indem er, der Alliierte Polens gegen Schweden, plötzlich zu den Schweden überging, um Polen im Frieden von Oliva[2] desto besser plündern zu können.
Man kennt die abgeschmackte Figur Friedrichs I., die brutale Roheit Friedrich Wilhelms I.
Man weiß, wie Friedrich II., der Erfinder des patriarchalischen Despotismus, der Freund der Aufklärung vermittelst der Stockprügel, sein Land an französische Entrepreneurs meistbietend versteigerte; man weiß, wie er sich mit Russland und Östreich verband, um einen Raub an Polen[3] zu begehen, der noch jetzt, nach der Revolution von 1848, als ein unabgewaschener Schandfleck auf der deutschen Geschichte sitzt.
Man weiß, wie Friedrich Wilhelm II. den Raub an Polen vollenden half, wie er die geraubten polnischen National- und Kirchengüter an seine Höflinge verschleuderte.
Man weiß, wie er 1792 mit Östreich und England die Koalition zur Unterdrückung der glorreichen französischen Revolution schloss und in Frankreich einfiel; man weiß ebenfalls, wie sein „herrliches Kriegsheer“, mit Schimpf und Schande bedeckt, aus Frankreich herausgetrieben wurde.
Man weiß, wie er dann seine Alliierten im Stiche ließ und sich beeilte, mit der französischen Republik Friede zu schließen.[4]
Man weiß, wie er, der für den legitimen König von Frankreich und Navarra zu schwärmen vorgab, die Krondiamanten ebendieses Königs um ein billiges der französischen Republik abkaufte und so mit dem Unglück seines „Herrn Bruders Liebden“ Wucher trieb.
Man weiß, wie er, dessen ganzes Leben ein echt hohenzollersches Gemisch von Üppigkeit und Mystizismus, von greisenhafter Lüsternheit und kindischem Aberglauben war, die Freiheit der Gedankenäußerung in Bischoffwerderschen Edikten[5] mit Füßen trat.
Man weiß, wie sein Nachfolger, Friedrich Wilhelm III., der „Gerechte“, seine alten Bundesgenossen für das ihm als Köder hingeworfene Hannover an Napoleon verriet.
Man weiß, wie er gleich darauf Napoleon an ebendieselben ehemaligen Bundesgenossen verriet, indem er, im Solde Englands und Russlands, die in der Person Napoleons verkörperte französische Revolution angriff.
Man weiß, welchen Erfolg dieser Angriff hatte: die unerhörte Niederlage des „herrlichen Kriegsheeres“ bei Jena[6], das plötzliche Ausbrechen der moralischen Läusekrankheit am ganzen preußischen Staatskörper, eine Reihe von Verrätereien, Niederträchtigkeiten und Kriechereien preußischer Beamten, davor Napoleon und seine Generale sich mit Ekel abwandten.
Man weiß, wie Friedrich Wilhelm III. 1813 das preußische Volk durch schöne Worte und herrliche Verheißungen wirklich so weit brachte, dass es glaubte, gegen die Franzosen in einen „Befreiungskrieg“ zu ziehen, obwohl es sich um weiter nichts handelte als um die Unterdrückung der französischen Revolution und die Herstellung der alten Wirtschaft von Gottes Gnaden.[7]
Man weiß, wie die schönen Versprechungen vergessen waren, sobald die Heilige Allianz[8] am 30. März 1814 ihren Einzug in Paris gehalten hatten.
Man weiß, wie bei der Rückkehr Napoleons von Elba die Begeisterung des Volkes schon wieder so weit abgekühlt war, dass der Hohenzoller durch das Versprechen einer Konstitution (Edikt vom 22. Mai 1815[9] – 4 Wochen vor der Schlacht von Waaterloo) den erloschenen Eifer wieder beleben musste.
Man erinnert sich der Verheißungen der deutschen Bundesakte und der Wiener Schlussakte[10]: Pressfreiheit, Verfassung usw.
Man weiß, wie der „gerechte“ Hohenzoller sein Wort gehalten hat: Heilige Allianz und Kongresse zur Unterdrückung der Völker, Karlsbader Beschlüsse[11], Zensur, Polizeidespotismus, Adelsherrschaft, Bürokratenwillkür, Kabinettsjustiz, Demagogenverfolgungen, Massenverurteilungen, Finanzverschleuderung und – keine Konstitution.
Man weiß, wie 1820 dem Volk die Nichterhöhung der Steuern und der Staatsschulden garantiert wurde[12] und wie der Hohenzoller sein Wort hielt: Erweiterung der Seehandlung[13] zu einer geheimen Leihanstalt für den Staat.
Man weiß, wie der Hohenzoller auf den Ruf des französischen Volks in der Julirevolution antwortete: Truppenmassen an die Grenze, Niederhaltung des eigenen Volks, Erdrückung der Bewegung in den kleineren deutschen Staaten, schließliche Knechtung dieser Staaten unter die Knute der Heiligen Allianz.
Man weiß, wie derselbe Hohenzoller im russisch-polnischen Kriege[14] die Neutralität verletzte, indem er den Russen erlaubte, über sein Gebiet zu passieren und dadurch den Polen in den Rücken zu kommen, indem er ihnen die preußischen Arsenale und Magazine zur Verfügung stellte, indem er jedem geschlagenen russischen Korps eine sichere Zuflucht in Preußen bot.
Man weiß, wie das ganze Bestreben des Hohenzollerschen Unterknäs, im Einklang mit den Zwecken der Heiligen Allianz, dahin ging, den Adel, die Bürokratie und das Militär in ihrer Herrschaft zu befestigen, alle Freiheit der Äußerung, allen Einfluss des „beschränkten Untertanenverstandes“[15] auf die Regierung mit brutaler Gewalt zu erdrücken, und zwar nicht nur in Preußen, sondern auch im übrigen Deutschland.
Man weiß, dass selten eine Regierungsepoche verflossen ist, in der solche löbliche Absichten mit brutaleren Gewaltmaßregeln durchgesetzt wurden als in der Zeit Friedrich Wilhelm III., besonders von 1815-1840. Nie und nirgends ist so viel verhaftet und verurteilt worden, nie waren die Festungen so voll politischer Gefangenen wie unter diesem „gerechten“ Herrscher. Und vollends, wenn man bedenkt, welche unschuldige Tölpel diese Demagogen waren.
Sollen wir auch noch auf den Hohenzoller zu sprechen kommen, der nach dem Mönch von Lehnin[16] „der letzte seines Stammes sein wird“? Sollen wir sprechen von der Wiedergeburt der christlich-germanischen Herrlichkeit und von der Auferstehung der blassen Finanznot, vom Schwanenorden[17] und vom Oberzensurgericht, vom Vereinigten Landtag[18] und von der Generalsynode, vom „Stück Papier“[19] und von den vergeblichen Versuchen, Geld zu borgen, und all den übrigen Errungenschaften der glorreichen Epoche von 1840-1848? Sollen wir aus Hegel nachweisen, warum es gerade ein Komiker sein muß, der die Reihe der Hohenzollern schließt?
Es wird nicht nötig sein. Die aufgeführten Data reichen hin, um den hohenzollerisch-preußischen Namen vollständig zu charakterisieren. Es ist wahr, der Glanz dieses Namens war einen Augenblick geschwächt; aber seit das Siebengestirn Manteuffel u. Kons[orten][20] die Krone umgibt, ist die alte Herrlichkeit wieder eingezogen. Wieder ist Preußen, wie ehedem, ein Vizekönigreich unter russischer Hoheit; wieder ist der Hohenzoller ein Unterknäs des Selbstherrschers aller Reußen und Oberknäs über alle die kleinen Bojaren von Sachsen, Bayern, Hessen-Homburg, Waldeck usw.; wieder ist der beschränkte Untertanenverstand in sein altes Recht des Ordre-Parierens eingesetzt. „Mein herrliches Kriegsheer“[21], solange der Prawoslawny-Zar selbst es nicht gebraucht, darf in Sachsen, Baden, Hessen und der Pfalz die seit 18 Jahren zu Warschau herrschende Ordnung herstellen, darf im eigenen Lande und in Östreich die geborstenen Kronen mit Untertanenblut leimen. Das früher in der Angst und Not des Herzens gegebene Wort schert uns ebensowenig als unsere in Gott ruhenden Ahnen; und sind wir erst zu Hause fertig, so ziehen wir mit klingendem Spiel und wehenden Fahnen gen Frankreich und erobern das Land, wo der Champagner wächst, und zerstören das große Babel, das die Mutter aller Sünde ist!
Das sind die Pläne unsrer hohen Regierenden; das ist der sichere Hafen, auf den unser edler Hohenzoller hinsteuert. Daher die sich häufenden Oktroyierungen und Gewaltstreiche, daher die wiederholten Fußtritte für die feige Frankfurter Versammlung; daher die Belagerungszustände, die Verhaftungen und Verfolgungen; daher das Einschreiten der preußischen Soldateska in Dresden und in Süddeutschland.
Aber es gibt noch eine Macht, die von den Herren in Sanssouci freilich gering geachtet wird, die aber dennoch ein donnerndes Wort dazwischen sprechen wird. Das Volk – das Volk, das in Paris wie am Rhein, in Schlesien wie in Österreich wutknirschend auf den Moment der Erhebung wartet und das, wer weiß wie bald, allen Hohenzollern und allen Ober- und Unterknäsen geben wird, was ihnen gebührt.
Geschrieben von Karl Marx.
Der Text ist entnommen aus:
MEW, Band 6, S. 477-480, Berlin/DDR 1959, daraus auch die Anmerkungen (jedoch mit eigener Zählung – Corell)
1 H. Heine, „Der Wechselbalg“ (1844). Hier das ganze Gedicht:
Ein Kind mit großem Kürbiskopf [gemeint ist der Hohenzoller Friedrich Wilhelm IV. – Corell], Hellblondem Schnurrbart, greisem Zopf, Mit spinnig langen, doch starken Ärmchen, Mit Riesenmagen, doch kurzen Gedärmchen, –
Ein Wechselbalg, den ein Corporal,
Anstatt des Säuglings, den er stahl, Heimlich gelegt in unsre Wiege, – Die Missgeburt, die mit der Lüge, Mit seinem geliebten Windspiel vielleicht,
Der alte Sodomiter [gemeint ist der Hohenzoller Friedrich II. – Corell] gezeugt, –
Nicht brauch’ ich das Ungetüm zu nennen – Ihr sollt es ersäufen oder verbrennen!
2 Der Friede von Oliva wurde am 3. Mai 1660 zwischen Schweden einerseits, Polen, Österreich und Brandenburg andererseits geschlossen. Der Friedensvertrag von Oliva bestätigte den polnisch-brandenburgischen Vertrag zu Wehlau (19. September 1657), in dem Polen auf die Lehnshoheit über das dem Kurfürsten von Brandenburg gehörende Ostpreußen verzichten musste.
3 Im Jahre 1772 erfolgte die erste Teilung Polens durch Preußen, Österreich und Russland.
4 Frankreich begann 1792 seinen ersten Revolutionskrieg gegen Österreich; bald darauf trat Preußen und 1793 auch England, Holland und Spanien auf seiten Österreichs in den Krieg ein. Im Jahre 1795 schloss Preußen mit Frankreich zu Basel einen Separatfrieden, indem es aus der Koalition gegen Frankreich austrat und seine linksrheinischen Besitzungen unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen Frankreich überließ.
5 Das „Edict die Religions-Verfassung in den Preußischen Staaten betreffend“ vom 9. Juli 1788 und das „Censur-Edict“ vom 19. Dezember 1788 wurden von Friedrich Wilhelm II. auf Veranlassung seines Ratgebers Bischoffwerder erlassen. Diese Edikte schränkten die Rechte der Presse und die Konfessionsfreiheit ein.
6 Im Jahre 1792 wurden 40.000 preußische und 15.000 österreichische Soldaten unter dem Herzog von Braunschweig zu einem Feldzug gegen das revolutionäre Frankreich eingesetzt. Sie rückten in die Champagne ein, mussten aber nach der ergebnislosen Kanonade von Valmy bald einen schmählichen und verlustreichen Rückzug antreten. Die vernichtende Niederlage der preußischen Armee bei Jena am 14. Oktober 1806 zeigte die ganze Fäulnis der feudalen Hohenzollernmonarchie und führte die Kapitulation Preußens vor dem napoleonischen Frankreich herbei. Am 18. und 19. März 1848 wurden in Berlin 14.000 Mann preußische Truppen von den Barrikadenkämpfern zum Rückzug aus der Stadt gezwungen.
7 Marx und Engels betonen hier den zwiespältigen Charakter der Befreiungskriege 1813-1815, in denen der gerechte nationale Befreiungskampf der Volksmassen gegen die räuberische Politik Napoleons I. von den Fürsten und Junkern dazu ausgenutzt wurde, die feudalen Verhältnisse in Europa soweit als möglich wiederherzustellen. Dabei weisen Marx und Engels vor allem auf die reaktionären Seiten und Folgen (Hass gegen die Französische Revolution, mangelnde Initiative im Kampf gegen die einheimischen Unterdrücker, Deutschtümelei usw.) hin und führen damit einen Schlag gegen die reaktionäre preußische Geschichtsschreibung, die besonders nach der Verschärfung der deutsch-französischen Beziehungen im Jahre 1840 Inhalt und Bedeutung der Befreiungskriege im Interesse des preußischen Chauvinismus systematisch verfälschte und missbrauchte. Die fortschrittliche Seite der Befreiungskriege behandelt Engels in der Arbeit „Ernst Moritz Arndt“ aus dem Jahre 1841 und in den 1870 geschriebenen Aufsätzen über die Landsturmordnung von 1813, in denen er nachdrücklich feststellt, dass erst der Sieg über die napoleonische Fremdherrschaft den Weg für die Lösung der nationalen Frage und damit für die Befreiung vom Joch der deutschen Fürsten geebnet hat.
8 Neue „Heilige Allianz“ – In den Jahren 1848/49 gab es von Seiten der konterrevolutionären Kräfte in Europa eine Reihe Versuche, im Kampf gegen die revolutionäre Bewegung die Heilige Allianz von 1815 wiederzubeleben. Es kam jedoch nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages. Die Heilige Allianz war ein Bund der konterrevolutionären Mächte gegen alle fortschrittlichen Bewegungen in Europa. Sie wurde am 26. September 1815 auf Initiative des Zaren Alexander I. von den Siegern über Napoleon geschaffen. Ihr schlössen sich, neben Osterreich und Preußen, fast alle europäischen Staaten an. Die Monarchen verpflichteten sich zur gegenseitigen Unterstützung bei der Unterdrückung von Revolutionen, wo immer sie ausbrechen sollten.
9 Konstitutionsgesetz von 1815 – Am 22. Mai 1815 erschien die „Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volkes“, in der vom preußischen König die Schaffung von provisorischen Ständeversammlungen, die Einberufung eines gesamtpreußischen Vertretungsorgans und die Einführung einer Verfassung versprochen wurde. Es kam jedoch nur durch Gesetz vom 5. Juni 1823 zur Bildung von Ständeversammlungen in den Provinzen (Provinziallandtage) mit begrenzten beratenden Funktionen.
10 Auf dem Wiener Kongress wurde am 8. Juni 1815 die den Deutschen Bund (siehe unten) bestätigende Bundesakte unterzeichnet, deren Artikel 13 lautete: „In allen Bundesstaaten wird eine landesständische Verfassung stattfinden.“ Die Festlegungen der Bundesakte wurden durch die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 noch einmal bestätigt. (Siehe „Schluß Acte des wiener Congresses, vom 9. Juni 1815, und Bundes-Acte oder Grundvertrag des teutschen Bundes, vom 8. Juni 1815“, herausgegeben von Johann Ludwig Klüber, Erlangen 1818.) – Der Deutsche Bund, der durch die am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress unterzeichnete Bundesakte geschaffen wurde, umfasste zunächst 34, zuletzt 28 Fürstentümer und vier Freie Städte und bestand bis 1866; er verhinderte die Bildung einer Zentralregierung und bewahrte die feudale Zersplitterung Deutschlands. Die Bundesversammlung der bevollmächtigten Gesandten bildete den Bundestag, der unter dem ständigen Vorsitz Österreichs in Frankfurt am Main tagte und zu einem Bollwerk der deutschen Reaktion wurde. Im Kampf gegen die demokratische Einigung Deutschlands versuchten reaktionäre Kräfte nach der Märzrevolution 1848, die Tätigkeit des Bundestages neu zu beleben.
11 Karlsbader Beschlüsse – eine Reihe reaktionärer Beschlüsse, die im August 1819 auf der Ministerkonferenz der deutschen Bundesstaaten in Karlsbad ausgearbeitet wurden. Diese Beschlüsse enthielten die Einführung einer strengen Vorzensur für alle Schriften unter 20 Druckbogen in allen deutschen Staaten, strengste Überwachung der Universitäten, das Verbot der Burschenschaften und die Schaffung einer zentralen Untersuchungskommission zur Verfolgung von Personen, die der Opposition verdächtig waren (der sogenannten „Demagogen“). Initiator dieser polizeilichen Maßnahmen war der österreichische Außenminister und spätere Kanzler Metternich.
12 Landtagsgesetz von 1820 – Die „Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesammten Staatsschulden-Wesens“ vom 17. Januar 1820 bestimmte, dass die Aufnahme von Anleihen durch die preußische Regierung nur unter Hinzuziehung und Mitgarantie der künftigen reichsständischen Versammlung geschehen und die Schuldenverwaltung dieser jährlich Rechnung legen sollte.
13 Seehandlung — „Preußische Seehandlungsgesellschaft“. Sie wurde 1772 als Handelskreditgesellschaft gegründet, mit einer Reihe wichtiger staatlicher Privilegien ausgestattet, stellte der Regierung große Darlehen zur Verfügung und spielte faktisch die Rolle ihres Bankiers und Maklers. 1810 wurden die Aktien und Obligationen der Gesellschaft in Staatsschuldscheine umgewandelt und damit die Gesellschaftsform beseitigt. Durch Kabinettsorder vom 17. Januar 1820 wurde sie zum Finanz- und Bankhaus des preußischen Staates umgestaltet; damit schuf sich die Regierung eine Möglichkeit, das gleichzeitig erlassene Staatsschuldengesetz (siehe Anm. 12) zu umgehen.
14 Polnische Revolution von 1830 – Am 29. November 1830 brach in Warschau ein Aufstand gegen die zaristische Fremdherrschaft aus, dem sich viele polnische Bauern anschlössen, weil sie hofften, mit der nationalen auch die soziale und wirtschaftliche Freiheit zu erringen. Die Führung des Aufstandes lag jedoch in den Händen des polnischen Adels, der nicht daran dachte, die Bauern zu befreien und ihnen Land zu geben, sondern nur seine bestehenden Rechte gegenüber dem Zaren bewahren wollte. Das unter Führung des polnischen Historikers Joachim Lelewel stehende demokratische Lager war zu schwach, um sich durchzusetzen. „Der Aufstand von 1830 war weder eine nationale Revolution (sie schloss drei Viertel von Polen aus) noch eine soziale oder politische Revolution: sie änderte nichts an der Lage des Volkes im Innern; sie war eine konservative Revolution“ (Engels). Zur Unterdrückung des Aufstandes begann Zar Nikolaus I. Ende Januar 1831 den Krieg gegen Polen, der am 7. September 1831 mit der Einnahme von Warschau endete. Durch den Aufstand wurde das zaristische Heer in Polen festgehalten und an der beabsichtigten Niederschlagung der Revolution in Westeuropa gehindert.
15 beschränkter Untertanenverstand – ein bekannter Ausspruch des preußischen Innenministers von Rochow.
16 Einem Mönche Hermann, der um 1300 im Kloster Lehnin bei Potsdam gelebt haben soll, wurde die sogenannte Lehninsche Weissagung („Vaticinium Lehninense“) zugeschrieben. Das Gedicht, dessen Verfasser und Entstehungszeit nicht verbürgt sind, beklagt das Aufkommen der Hohenzollern und weissagt deren Untergang mit dem elften Geschlecht. Die Schrift wurde in Zeiten des Niedergangs Preußens sehr verbreitet.
17 Schwanenorden — „Orden unserer lieben Frau zum Schwan“. Dieser mittelalterliche religiöse Ritterorden wurde 1443 von dem Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg gestiftet und zerfiel mit der Reformation. Friedrich Wilhelm IV., der die Wiedergeburt der reaktionären Romantik erstrebte, versuchte 1843 vergeblich, diesen Orden zu erneuern.
18 Der erste Vereinigte Landtag trat auf Grund eines Königlichen Patents am 11. April 1847 zusammen und tagte bis zum 26. Juni 1847. Er stellte die Vereinigung aller acht bestehenden Provinziallandtage dar, sollte nach königlichem Ermessen berufen werden und war in zwei Kurien geteilt. Die Kurie des Herrenstandes bestand aus 70 Vertretern des hohen Adels, die Kurie der übrigen drei Stände umfasste 237 Vertreter der Ritterschaft, 182 der Städte und 124 der Landgemeinden. Die Befugnisse des Vereinigten Landtages beschränkten sich auf die Bewilligung neuer Anleihen in Friedenszeiten und auf die Zustimmung zu neuen Steuern oder Steuererhöhungen. Mit der Bildung des Vereinigten Landtages wollte der preußische König die Erfüllung der gegebenen konstitutionellen Versprechungen und die Bestimmungen des Staatsschuldengesetzes (siehe Anm. 12) umgehen. Auf dem Landtage machte sich eine starke liberale Opposition bemerkbar, die von den Vertretern der rheinischen Großbourgeoisie (Hansemann, Camphausen, von Beckerath) und einem Teil des ostpreußischen Adels (von Vincke, von Auerswald) ausging. Da der Landtag sich für die Bewilligung einer Anleihe nicht kompetent erklärte, wurde er vom König nach Hause geschickt. Der zweite Vereinigte Landtag wurde am 2. April 1848 einberufen. Er nahm auf Vorschlag des Ministeriums Camphausen am 8. April das „Wahlgesetz für die zur Vereinbarung der Preußischen Staats-Verfassung zu berufende Versammlung“ an und gab seine Zustimmung zu einer Anleihe in Höhe von 25 Millionen Taler, die der erste Vereinigte Landtag abgelehnt hatte. Danach wurde der Landtag am 10. April 1848 aufgelöst.
19 Hinweis auf die Thronrede Friedrich Wilhelms IV. bei der Eröffnung des ersten Vereinigten Landtages (siehe oben) am 11. April 1847. In dieser Rede erklärte der preußische König, „dass die Jahrhunderte und eine Erbweisheit ohnegleichen, aber kein Stück Papier“ die Verfassung Preußens gemacht haben, und dass er „es nun und nimmermehr zugeben werde, dass sich zwischen unserm Herrgott im Himmel und diesem Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als eine zweite Vorsehung eindränge ... “ (siehe „Der Erste Vereinigte Landtag in Berlin 1847“, erster Teil).
20 Zu dem Siebengestim Manteuffel und Konsorten gehörten neben dem preußischen Innenminister Freiherrn Otto Theodor von Manteuffel: Graf Friedrich Wilhelm von Brandenburg (Ministerpräsident), Ludwig Simons (Justizminister), Arnold von Rabe (Finanzminister), Generalmajor Karl Adolf von Strotha (Kriegsminister), Freiherr August von der Heydt (Handelsminister) und Adalbert von Ladenberg (Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten).
21 „An mein Heer“ – Neujahrsgratulation des Königs Friedrich Wilhelm IV. an das preußische Heer vom 1. Januar 1849..
Der Herr „Prinz“ Georg Friedrich, der sich immer noch „von Preußen“ nennt, fordert frech Entschädigungen. Keinen Cent den Hohenzollern, die über Jahrhunderte ihre Untertanen ausgepresst haben und mitgewirkt haben, unser Land in die schlimmsten Katastrophen zu führen! Die Steigbügelhalter Hitlers sollten stattdessen für Entschädigungen an Polen oder Griechenland herangezogen werden. Flüchtlinge einquartieren auf der Burg bei Hechingen in der Schwäbischen Alb.