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Kriegsübungen – auch im Arbeitsamt

Ende September übte die Bundeswehr den Krieg – mitten in der Stadt Hamburg. Es sei das größte Manöver in Hamburg seit dem kalten Krieg gewesen, erklärte der Norddeutsche Rundfunk (27 September 2025). Geprobt wurde, mit Schiffen im Hamburger Hafen ankommende Truppen und Militärgerät der NATO-Verbündeten, quer durch Hamburg Richtung Russland zu verlegen.

Doch es übte nicht nur die Bundeswehr, schickte ihre Militärkolonnen durch die Stadt und ließ Hubschrauber über ihr kreisen. Mit ihr übten den Krieg Polizei und Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Unternehmen wie Airbus, Blohm + Voss, die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), die Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA), die Behörde für Inneres und Sport. Denn Ziel dieser Übung war es, die Zusammenarbeit zwischen Militär und zivilen Organisationen und Behörden zu proben. Da wurde denn auch schon einmal die Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr eingeübt beim Bekämpfen von als Demonstranten dienenden Reservisten, die immer wieder den Truppenkonvoi stoppten. Ein solcher Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten oder Streikende ist in Deutschland verboten, doch man übt ja für den sog. Spannungs- oder Kriegsfall. Für diese Fälle wurde das Verbot durch die 1968 beschlossenen Notstandsgesetze aufgehoben – damals gegen den Protest vieler Demokraten und Gewerkschafter auf der Straße und auch in Betrieben.

Arbeitszwang

Unter den Behörden beteiligte sich auch die Hamburger Agentur für Arbeit an dem Kriegsmanöver. Doch was hat das Arbeitsamt bei einer Kriegsübung zu suchen?

Ebenfalls im Rahmen der Notstandsgesetzgebung wurde ein sog. Arbeitssicherstellungsgesetz beschlossen. Dahinter verbirgt sich, dass Arbeiter und Angestellte im sog. Spannungs- oder Kriegsfall zu bestimmten Arbeiten verpflichtet werden können, um die Versorgung an der Heimatfront aufrecht zu erhalten. Sie müssen dann etwa die Wasser- Strom- oder Lebensmittelversorgung gewährleisten, wenn dort das Personal fehlt, weil es an der Front Krieg führen muss. Geübt wird also die Durchführung von Arbeitszwang. Noch sieht dieses Gesetz vor, dass nur Wehrpflichtige herangezogen werden können. Doch eine Denkfabrik der Bundeswehr forderte bereits vor einem Jahr, diese Beschränkung aufzuheben. Nicht beschränkt auf Wehrpflichtige ist schon jetzt, dass das Arbeitsamt z.B. einer Krankenpflegerin verbieten kann zu kündigen, wenn kein Ersatz in Sicht ist.

Nun testeten also laut NDR (23. September 2025) 75 Angestellte der Arbeitsagentur in Hamburg erstmalig die Anwendung dieses Gesetzes. Wo könnte Personal gebraucht werden? Wer ist dafür geeignet?

Wie das genau ausgesehen hat, weiß man nicht. Doch man kann sich vorstellen, dass erst einmal schon getestet worden ist, wer von den Angestellten denn überhaupt mitmacht bei dieser Kriegsübung. Und ob das Arbeitsamt genug Daten hat, um die Frage zu klären, wer für welche Arbeit, in die er gezwungen werden soll, geeignet ist. Schließlich ist die Wehrpflicht derzeit noch ausgesetzt, es gibt also keine Erfassung von Wehrpflichtigen und entsprechend keine gesammelten Informationen über sie.

Doch das soll sich ja nun ändern. Geht es nach Pistorius sollen ab 2026 in einem ersten Schritt alle 18-jährigen, männlichen Jugendlichen erfasst werden und in einem Fragebogen offenlegen, nicht nur ob sie freiwillig zur Bundeswehr wollen, sondern auch, ob sie fit sind und welche Fähigkeiten sie haben. Diese Daten, so steht es in dem Gesetzentwurf, werden dann auch dem Arbeitsamt zur Verfügung gestellt.

gr

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