Eine kleine Schilderung aus meinem Betrieb
Mein Betrieb gilt einer Schule gleichgestellt, es handelt sich um einen sogenannten Bildungsträger, hier wird mehrfach benachteiligten Jugendlichen von Amts wegen weitergeholfen, z.B. mit Berufsvorbereitung für Kinder, die nach der Schule noch nicht wissen, was und wohin sie wollen, oder mit Ausbildung außerhalb von wirtschaftlich agierenden Handwerks- und Industriebetrieben. Der Auftraggeber ist die Bundesagentur für Arbeit, die Einrichtung eine gemeinnützige GmbH mit einem privaten Verein als Träger.
Die gesamte Belegschaft, bestehend aus Sozialpädagogen, Lehrerinnen und Ausbildern, wurde damals, am 18. März 2020, nach Hause geschickt. Schockstarre breitete sich aus, niemand hätte das, nicht mal eine Stunde vorher, noch für möglich gehalten, dass der ganze Laden geschlossen „nach Hause geht“.
Als Konsequenz aus dieser Erfahrung wurde von der Geschäftsleitung daraufhin ein sehr strenges Hygienekonzept entwickelt, besser gesagt aus dem Boden gestampft, um eine erneute Komplettschließung, die von vielen Kolleginnen und Teilnehmern als traumatisch empfunden wurde, um jeden Preis zu vermeiden.
In den Werkstätten gilt nun, seit der Rückkehr in den Betrieb, überall ganztägig die Maskenpflicht. Seit diese verfügbar sind, ausschließlich FFP2 oder medizinische Masken. Alle Lehrlinge, Schülerinnen und Mitarbeiter mussten sich darüber hinaus zwei Mal wöchentlich testen lassen. Allerdings, um Kosten zu sparen, nicht, wie vorgeschrieben, im und durch den Betrieb, sondern im nahegelegenen Testzentrum (in einer coronabedingt pleitegegangenen Spielhalle um die Ecke). Immerhin durfte während der Arbeitszeit dort ein Termin abgemacht werden, also stand die ganze Tischlerwerkstatt, in der ich als Ausbilder arbeite, regelmäßig Montag und Donnerstag dort auf der Matte.
Und wir kämpften als Belegschaft und im Betriebsrat um eine Priorisierung, um die Anerkennung einer Schule gleichgestellt zu sein, was plötzlich, im Zusammenhang mit der Schutzimpfung gegen Covid 19, nicht mehr automatisch anerkannt wurde. Schließlich und endlich bekamen wir ein Formular, ausgestellt durch den Geschäftsführer. Der erste Wermutstropfen dabei war allerdings, dass man sich dieses Schriftstück nur persönlich und gegen Unterschrift beim Geschäftsführer abholen konnte. Wir, als Betriebsräte hatten alternativ vorgeschlagen, jedem und jeder das Schreiben in einem Umschlag in sein Postfach legen zu lassen, egal, ob einer vorhätte, sich impfen zu lassen, oder eben nicht. Datenschutz würde man das, bis vor der großen Pandemie, glaube ich, genannt haben. Dieser Datenschutz wurde in der Zeitrechnug vor Corona so groß geschrieben, dass wir sogar überall neue Verbandsbücher bekommen hatten, damit nicht mehr auf einer Seite gemeinsam steht, wer sich wann bei der Arbeit in den Finger geschnitten hatte.
Und es kam noch schlimmer, nach dem Sommerurlaub wurden wir am ersten Tag per Mail aufgefordert unseren Impfstatus, natürlich vollkommen freiwillig, an der Rezeption vorzuzeigen. Wer es tat, durfte sich das nervige Testen in Zukunft sparen. Also taten es fast alle, die geimpft waren, vollkommen freiwillig, frei nach dem Motto „wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts dagegen, wenn die Polizei vor oder in der Tür steht“.
Die tatsächlich wenigen ungeimpften Kolleginnen und Kollegen jedoch „durften“ weiterhin zur Spielhalle pilgern und anschließend den Test an der Pforte vorzeigen.
Aber dann schlossen die Teststationen so schnell, wie sie zuerst aus dem Boden gesprießt waren, und so auch „Unsere“. Von nun an „durften“ alle Ungeimpften alle zwei Tage bei der Geschäftsleitung im Büro „antanzen“ und sich, unter dem kontrollierenden, kritischen Blick des Chefs, selbst testen.
Alle anderen mussten, nach einer erneuten Änderung der Coronaschutzverordnung, ihren Impfstatus mittels Impfpass (der Nachweis übers Handy reichte nun nicht mehr aus) nachweisen. Diesmal nicht mehr freiwillig, sondern unter Androhung von Abmahnungen, bis hin zur Kündigung bei Verweigerung.
Aktuell wird diskutiert, zwischen Geschäftsführung, Teamleitungen und Betriebsrat, unter welchen Umständen nun endlich die Maskenpflicht aus der Hausordnung gestrichen werden könnte. So wie es sich abzeichnet, wird das bedeuten, dass in homogen durchgeimpften Büro- oder Werkstattzusammenhängen die Masken fallen könnten, dort wo aber ein Ungeimpfter oder eine Ungeimpfte dazukommen, oder beispielsweise ein Ungeimpfter im Großraumbüro sitzt, alle Anwesenden die Masken weiterhin verpflichtend zu tragen haben. Ob ein Selbsttest diese Regel aufheben kann, wie oft ein solcher dann durchzuführen wäre, und wie man den Status der Anwesenden in einer Runde ganz praktisch in Erfahrung bringen soll, darüber wird momentan noch fleißig diskutiert. Daumen hoch, wer geimpft ist?
Feststellbar ist allerdings jetzt schon, dass eine Stigmatisierung von Ungeimpften stattfindet, dass die Belegschaft bereits jetzt schon gespalten ist und untereinander auf unsolidarische Weise gestritten wird, ob z.B. ein Ungeimpfter seine Pause mit einer schwangeren Kollegin, am selben Tisch sitzend, verbringen darf, oder ob ihm dies seitens der Geschäftsleitung untersagt werden müsste, ob sich letztendlich der Betriebsrat dafür einsetzen sollte.
Ganz schön gruselig, was in dieser relativ kurzen Zeit alles möglich wurde, wie schnell Dinge wie Datenschutz über Bord geworfen wurden, wie Kolleginnen und Kollegen freiwillig ihre persönlichen Gesundheitsdaten, in vorauseilendem Gehorsam, der Geschäftsleitung zur Verfügung stellen und wie, auf der anderen Seite, in bester Blockwartmanier, Kollegen und Kolleginnen „hingehängt“ werden sollen.
Wegen eines Kollegen, der sich aus religiösen Gründen nicht impfen lassen will, sollte nach dem Willen der Geschäftsführung sogar eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, worin z.B. Dinge hätten geregelt werden können, wie, dass alle Ungeimpften, zum Schutz der Anderen zusammen in einen Raum gesetzt werden, dass Ungeimpfte keine Termine außer Haus mehr wahrnehmen dürften, mit wem sie Umgang im Haus haben dürften usw.! Mehrere Kollegen galten darüber hinaus als Testverweigerer, nur, weil sie die Aufforderung zum Testen, die per Mail gekommen war, als Angebot, jedoch nicht als Pflicht, aufgefasst hatten. Nach einem klärenden Gespräch seitens des Betriebsratsvorsitzenden konnte die Sache zum Glück als Missverständnis aufgeklärt werden, bevor es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kam.
Kollegen, wir dürfen uns in diesen Fragen nicht spalten lassen. Ungeimpft bleiben zu wollen, ist vielleicht nicht rational, vielleicht nicht klug, aber es stellt keinen Angriff auf unseren Zusammenhalt dar, wie z.B. rassistische Äußerungen oder Nazipropaganda. Auch sollten wir uns mal wieder vergegenwärtigen, wer da wen eigentlich gefährdet: Der Geimpfte kann durchaus infiziert und ansteckend sein, ohne es zu merken, wird aber überhaupt nicht mehr getestet. Der Ungeimpfte wird getestet und wenn er erkrankt sind seine Symptome meist stärker ausgepägt. Also, der Ungeimpfte ist, wenn auch natürlich aus eigener, freier Entscheidung, auch im Betrieb mehr gefährdet. Er ist nicht der Gefährder, als der er gerne in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird.
Und schlussendlich möchte, laut einer Forsa-Umfrage des Gesundheitsministeriums, die Mehrheit der heute noch nicht Geimpften dies auch bleiben. Auch und gerade, wenn weiter Druck auf diese Menschen ausgeübt werden sollte, durch z.B. 2G-Zugangsbeschränkungen und ähnliches.
Wir sollten daher viel eher unser Augenmerk auf die Frage konzentrieren, warum nicht endlich die Patente freigegeben werden, um Impfstoff in den Regionen dieser Welt zu produzieren, wo er dringend benötigt wird und wo er auch erwünscht ist, statt uns hier in der Belegschaft gegenseitig an den Kragen zu gehen und vielleicht noch den Job einer „betrieblichen Gesundheitspolizei“ oder eines „Impf-Heimatschutzes“ zu übernehmen.
AG Corona