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Für Dialektik in Organisationsfragen

Merz/Pistorius-Regierung vergreift sich am Normalarbeitstag

Dreck euer Krieg!

Wir schuften nicht noch mehr für Kapital und Militär!

Es sieht ganz danach aus, als ob die schwarz-„roten“ Koalitionäre beim Kapital nachgefragt haben, was es vorrangig für gegen die Lohnabhängigen und Gewerkschaften gerichtete Bedürfnisse gibt. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Beseitigung des gesetzlichen Achtstundentags können sie den Kapitalisten melden: Auf uns könnt ihr zählen, wir schaffen euch euer Hass-Objekt vom Hals.

Seine bisherige Existenz hat ihre eigene Position in der Geschichte der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Er markiert national wie international den Kampf zur Begrenzung der täglichen Ausbeutungszeit der Arbeitskraft im kapitalistischen Betrieb oder: Zur Durchsetzung eines Arbeitsbeginn und Arbeitsende bestimmenden gesetzlich festgelegten Normalarbeitstages, dessen gesellschaftlicher Fortschritt nicht nur darin besteht, dass er mit einklagbarem Rechtsanspruch für alle Lohnabhängigen gilt. Sondern: „Zum ‚Schutz‘ gegen die Schlange ihrer Qualen müssen die Arbeiter ihre Köpfe zusammenrotten und als Klasse ein Staatsgesetz erzwingen, ein übermächtiges gesellschaftliches Hindernis, das sie selbst verhindert, durch freiwilligen Kontrakt mit dem Kapital sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen.“ – sagte schon Karl Marx. (Marx, Das Kapital Bd. 1, MEW Bd. 23, S. 320) Die gegen den Achtstundentag gerichtete Attacke der Merz/Pistorius-Regierung ist Anlass genug, sich dazu einiges in Erinnerung zu rufen. Z. B. welchen Schikanen, Willkürakten, Verbrechen gegen ihre Gesundheit und gesetzlichen Auflagen von Kapital und Regierung die Arbeiterinnen und Arbeiter bei den Auseinandersetzungen um die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ausgesetzt waren.

Der Achtstundentag in Deutschland

Lange vor seiner Geltung machten die Kapitalisten bis 1860 mit der Durchsetzung von Wochenarbeitszeiten bis zu 85 Stunden deutlich, was die Arbeiterklasse im Sinne des Kapitals unter „vollkommener Freiheit der Arbeit“ zu verstehen hatte. Den Buchdruckern ist es hierbei 1873 gelungen, den ersten 10-Stunden-Arbeitstag per Tarifvertrag durchsetzen. 10- bis 12-stündige Arbeitstage – die Sonntage eingeschlossen – waren dabei in Deutschland noch bis ins 20. Jahrhundert hinein durchaus die Regel. Aus diesem Grund beschlossen die damaligen deutschen Gewerkschaften gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf ihren Kongressen, „dass Arbeitsniederlegungen, deren Zweck die Verkürzung der Arbeitszeit ist, Vorrang vor anderen zu erhalten haben“.

Die deutsche Arbeiterklasse erkämpfte sich damit bis 1914 – 66 Jahre später als in England – ihre „10-Stundenbill“, den 10-stündigen Arbeitstag. Allerdings nicht als gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern durch betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge. Die hatten zu diesem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Grundlage und sie schützten die Arbeiter nicht davor, „sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen“. Was hierbei den Achtstundentag in Deutschland betrifft, ist wie jetzt im Zusammenhang mit der Koalitionsattacke zu hören: „Der gilt hier seit 1918“. In der Regel wird dabei – bewusst oder wegen fehlender Geschichtskenntnis unbewusst – nicht erwähnt, dass die November-Revolution von 1918 zwar aufgrund des Verrats der SPD die Kapitalsherrschaft nicht beseitigen konnte, aber mit die Basis zur Durchsetzung des 8-stündigen Normalarbeitstags war. Der „Rat der Volksbeauftragten“, eine provisorische sozialdemokratische Regierung, machte den 8-Stunden-Tag zur gesetzlich höchstzulässigen täglichen Arbeitszeit. In Punkt 2 einer Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November 1918 hieß es: „Die regelmäßige Arbeitszeit einschließlich der Pausen darf die Dauer von acht Stunden nicht überschreiten. Wenn in Abweichung hiervon durch Vereinbarung eine Verkürzung der Arbeitszeit an Vorabenden der Sonn- und Festtage herbeigeführt wird, kann der Ausfall der Arbeitsstunden an diesen Tagen auf die übrigen Werktage verteilt werden.“

Vor der Entscheidung der Volksbeauftragten hatte sich die damalige Generalkommission des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) unter Führung des Vorsitzenden Carl Legien mit den bekannten Kapital-Vertretern Hugo Stinnes und Carl Friedrich von Siemens in Berlin getroffen (9. bis 12. Nov. 1918). Ohne gewerkschaftliche Diskussion beschlossen die Gewerkschaftsvertreter dabei mit diesen Kriegsverbrechern nach dem gerade erst zu Ende gegangenen 1. Weltkrieg ein „Zentralarbeitsgemeinschaftsabkommen“. Abgekürzt als „das ZAG“ ist es in diesen Teil der Gewerkschaftsgeschichte eingegangen. Hierbei wurde – noch unter dem Druck der revolutionär gesinnten Arbeiter – der Achtstundentag in Punkt 9 als Bestandteil der Satzung der „Arbeitsgemeinschaft“ festgeschrieben. Wie dazu berichtet wird, hat die Zusammenarbeit mit den Kapitalisten und ihr Druck auf die sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer zu zahlreichen Ausnahmeregelungen zur Genehmigung längerer Arbeitszeiten, Zehnstundentagen usw. geführt. Die haben den Achtstundentag ausgehöhlt und dem Kapital den Boden für erneute Angriffe bereitet. Dabei verlangten sie bereits Anfang der 1920er Jahre wieder seine Abschaffung. Sie erklärten: Es sei aus Gründen der Kostensenkung und der deutschen „Wettbewerbsfähigkeit“ „eine Arbeitszeitverlängerung trotz höherer Arbeitslosigkeit“ unumgänglich.

In der Einleitung zum geltenden Arbeitszeitgesetz im „Kittner“ (Prof. Kittner war Arbeitsrechtler für die IGM) wird zum Achtstundentag für alle Lohnabhängigen erklärt: „... In der Wirtschaftskrise von 1923 wurde dieser Grundsatz durch die Zulassung zahlreicher Ausnahmen, insbesondere durch die Straflosstellung der Duldung oder Annahme freiwilliger Mehrarbeit („Überstunden“ d. Verf.) so durchlöchert, dass bald der Achtstundentag die Ausnahme und der zehnstündige Arbeitstag die Regel wurde. Aufgrund der Zunahme der Arbeitslosigkeit wurde im Jahre 1926 durch das Arbeitszeit-Notgesetz, die Vorschrift über die Duldung freiwilliger Mehrarbeit beseitigt und für über acht Stunden hinausgehende Arbeit ein Lohnzuschlag in Höhe von 25 % festgelegt ...“ (Arbeits- und Sozialordnung, Michael Kittner, 31. Auflage 2006)

Nach der Machtübertragung an die Hitlerfaschisten 1933 wurde aus dem, was sie zur Arbeitszeit an Bestimmungen gefunden haben, 1934 die Arbeitszeitordnung AZO zusammengestellt. Dabei haben sie alle Mitwirkungsrechte der sogenannten Betriebsvertretungen mit Hinweis auf das „Führerprinzip“ gestrichen und 4 Jahre später aus der AZO von 1934 die AZO vom 30.04.1938 gemacht. Sie war nach Kriegsende 1945 – rechtlich anerkannt von den West-Alliierten – das bis im Juni 1994 für die BRD geltende Arbeitszeitrecht, in dem 25 Prozent Zuschlag für Überstunden festgelegt war. Anfang der 1990er Jahre wollte das IGM-Mitglied Norbert Blüm als damaliger Arbeitsminister der Kohl-Regierung „das Arbeitsrecht gelenkiger machen“. Die hat am 6. Juni 1994 die Arbeitszeitordnung durch das Arbeitszeitgesetz (ArbzG) ersetzt und dem Achtstundentag das Gelenk zur gesetzlich integrierten Möglichkeit des Zehnstundentags und von der 48-Stunden- zur 60-Stunden-Arbeitswoche in Paragraf 3 verpasst:

„§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Das ist der zurzeit in der BRD noch geltende Rechtszustand. In ihrem Koalitionsvertrag beschreibt die CDU/CSU/SPD-Regierung auf Seite 20, wie sie ihn ändern und den seit 1918 existierenden gesetzlichen Achtstundentag endgültig schleifen will: „Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen. auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ... Dabei werden wir die hohen Standards wahren und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden ... Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen ...“

Für diesen Dialog gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG): „Die durchschnittliche Arbeitszeit für jeden Sieben-Tage-Zeitraum darf 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten; ...

In jeder 24-Stunden-Periode hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe ...“

Damit gibt es gemäß EU-Richtlinie keine gesetzliche Begrenzung der täglichen Arbeitszeit. Die Grenze ergibt sich automatisch durch die einzuhaltenden 11 Stunden Ruhezeit. Kapital und Koalition haben hierbei offenbar im Kopf, zwischen 24-Stunden minus 11 Stunden Ruhezeit liegen 13 Stunden. Die Pausen eingerechnet ermöglicht das über 12-stündige Arbeitsschichten täglich. Sie können dann als normal gelten und nicht mehr durch einen gesetzlichen Achtstundentag verhindert werden. Von der Notwendigkeit solcher Arbeitszeiten – mal ne‘ 12-Stunden-Schicht, was soll‘s – reden Kapitalvertreter bereits seit Jahren immer wieder.

Ganz in dem Sinne schreibt der von den sozialdemokratischen Gewerkschaftsführern als Sozialpartner gehandelte Kapitalistenverband Bund Deutscher Arbeitgeber BDA in seiner Agenda 09/2025: „Es ist richtig: Wir müssen mehr und flexibler arbeiten. Das ist Voraussetzung dafür, den Wohlstand zu halten und Menschen eine Perspektive zu geben. Ebenso richtig ist: Länge und Dauer der Arbeitszeit bestimmen die Tarifvertrags- oder die Arbeitsvertragsparteien. Sie sind die Herren des Arbeitszeitvolumens. Aber: Der Staat kann helfen, er kann Anreize geben und einen gesetzlichen Rahmen setzen, Dauer und Lage der Arbeitszeit besser und flexibler zu gestalten. Das steht schon lange auf der Agenda.“

Auf der Agenda stehen Arbeitszeiten nach Gutsherren Art

Sie sind die Perspektive, die das Kapital für die „Menschen“ im kapitalistischen Ausbeutungssystem zur effektivsten Ausbeutung ihrer Arbeitskraft bereithält. Maschinenbau- und Lokomotiv-Fabrikant Borsig (Borsig Werke Berlin) hat bereits Anfang der 1920er Jahre im Auftrag der Schwerindustrie festgestellt, wie der Arbeitstag auszusehen hat. In der Schrift „Industrie und Sozialpolitik“ erklärt er: „Es ist falsch den Arbeitgebern vorzuwerfen, sie wollten den schematischen 10-Stunden-Tag einführen. Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat wiederholt darauf hingewiesen, daß ein schematischer Zehnstundentag ebenso falsch wäre, wie ein schematischer Achtstundentag. Eine schematische Regelung der Arbeitszeit ist nicht zum Segen für die Wirtschaft. Deshalb verlangen wir nichts weiter, als das in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen für jeden Betrieb diejenige Arbeitszeit zugelassen wird, die nach den gegebenen Verhältnissen den höchsten Nutzeffekt in der Produktion gewährleistet.“

Keine Aufweichung mit dem DGB

Der Sozialpartner DGB hat sich zur aktuellen Auseinandersetzung zu Wort gemeldet. In der an die Gewerkschaftsmitglieder und Funktionäre gerichteten Information einblick vom 22. Mai 2025 wird dazu erklärt: „Arbeitgeber und Konservative schießen sich auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ein. Falsch, verkürzt polemisch: In der Arbeitszeitdebatte kommen Argumente aus der neoliberalen Mottenkiste zum Einsatz. Auf der DGB-Webseite räumen wir mit den Mythen rund um das Thema auf, Fakt ist: Viele Beschäftigte arbeiten schon jetzt deutlich mehr also vereinbart. Deshalb wird es eine Aufweichung mit uns nicht geben.“

Das ist ja eine gute Ansage der DGB-Spitze. Aber man darf nicht vergessen, dass der 8-stündige Normalarbeitstag, der so gerupft wurde und jetzt erneut angegriffen wird, mit seinen über 100 Jahren Dauer auch schon aus der Mottenkiste ist. Wir brauchen einen 7-Stunden-Normalarbeitstag bei 35 Wochenstunden. Für die 35-Stunden-Woche wurde zwar gekämpft, aber immer nur als tarifliches Ziel, d.h. nur für einen Teil der Arbeiterklasse, nie für einen gesetzlichen 7-stündigen Normal­arbeitstag für alle. Stattdessen müssen wir uns daran erinnern, was die Gewerkschaftsführungen mit Hilfe der Tarifexperten dem Kapital über die Jahre durch Öffnungs- und Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen oder auch in Betriebsvereinbarungen bereits zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ermöglicht haben. Noch relativ aktuell ist dabei eine Regelung im von den ver.di Mitgliedern heftig kritisierten Tarifabschluss (Akzeptanz des Schlichtungsergebnisses) für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Nach der Info des Bundesinnenministeriums (Presse 06.04.2025) geht es dabei um 132.000 beim Bund und über 2,6 Millionen bei den „kommunalen Arbeitgebern Tarifbeschäftigten“. Für sie wurde im Tarifvertrag vereinbart: „Es wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.“

Es ist davon auszugehen, dass das ein Ergebnis, evtl. ein Zugeständnis an die von den Kapitalverbänden bewusst auf die Schiene gesetzten und von Kanzler Merz zum Ausdruck gebrachten Provokation ist: „Wir müssen in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“.

Statt Organisierung einer handfesten und „effizienten“ Antwort in Betrieben und Gewerkschaften – z. B. ein Proteststreik aller DGB-Gewerkschaften in möglichst vielen Betrieben gegen die Merz’schen Unverschämtheiten – eine „freiwillige“ Flexibilisierung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit. Die liegt etwas unterschiedlich in den entsprechenden Tarifbereichen zwischen 38,5; 39 oder 40-Stunden. Zu den sonstigen Flexi-Möglichkeiten gehören z. B. die bekannten Arbeitszeit – auch Langzeitkonten – teilweise mit offizieller Wiedereinführung der Samstagsarbeit. Von den Gewerkschaftsführungen oft verkauft als selbstbestimmte Arbeitszeit, was auch dem Homeoffice wie auch der sogenannten unkontrollierten Vertrauensarbeitszeit angehängt wird. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.“

Fürs wieder mehr bzw. länger Arbeiten durch Überstunden kloppen, verspricht die Koalition den Lohnarbeiterinnen und Lohnarbeitern eine Belohnung als Anreiz: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt (Überstunden d. Verf.), werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten ...“

Für einen Normalarbeitstag von 7 Stunden bei 35 Wochenstunden!

Die Arbeitszeitverkürzung durch die Revolution von 1918 ist die erste und bis heute einzige in der Geschichte Deutschlands, die durch ein „staatliches Zwangsgesetz“ erfolgte. Der Staat hat sonst immer nur eingegriffen, wenn es darum ging, die Arbeitszeit zwangsweise zu verlängern.

Im Jahr 2023 haben alle Vollzeitbeschäftigten im Schnitt 40,2 Stunden in der Woche gearbeitet. Diese Zahl ist über die Jahre relativ konstant geblieben (z.B. 1991: 41,4 Stunden; siehe dazu Kasten zu Arbeitszeiten und Überstunden).

Die 40-Stunden-Woche ist hierbei eine Marke, die von der IGM 1967 – vor 58 Jahren – per Tarifvertrag durchgesetzt wurde. Sie liegt trotz aller Arbeitszeitverkürzungen – bei der IGM die 35 ab 1. Okt. 1995 in Westdeutschland – über allen nie Gesetz gewordenen tariflich durchgesetzten und darunter liegenden Wochenarbeitszeiten. Die werden mit den Koalitionsplänen jetzt als üblicherweise durch Tarifvertrag geregelte Arbeitszeiten – mit der SPD im Boot – ebenso angegriffen. Ebenso in Gefahr sind laufende Forderungen und Kämpfe, wie z.B. die 28-Stunden-Woche, oder die 35-Stunden-Woche im Osten, die jetzt sowieso schon im zerfledderten „Häuserkampf“ zu versanden droht.

Es ist genau das passiert in den letzten über 100 Jahren, was Marx schon lange vorhergesehen hat: dass in dieser Gesellschaft die Arbeiter sich durch den Kampf um den Normalarbeitstag vor sich selbst davor schützen müssen, „sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen“. Das ist diese „Freiwilligkeit“, die keine ist und die alle wachen und aufmerksamen Gewerkschafter kennen und hassen. Das heißt, nicht nur die notwendigen Abwehrkämpfe sind zu führen und zu organisieren, sondern auch die Frage des Normalarbeitstags ist wieder in den Gewerkschaften aufzuwerfen.

Warum gerade jetzt?

Es sind Kriegskredite in astronomischer Höhe von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Wer soll denn all das herstellen, das mit diesem Geld bezahlt werden soll? Da werden mehr Arbeiter gebraucht, aber der Arbeiternachwuchs soll doch nun zum Kriegsdienst eingezogen werden, und viele Arbeiter, die aus anderen Ländern kommen, werden rausgeschmissen und abgeschoben. So wird jetzt die Forderung nach „Kriegstüchtigkeit“ immer konkreter – nur wenn wir richtig ranklotzen, auch die Rentner, statt nutzlos in unserer Freizeit rumzuhängen, können Autobahnen, Brücken, Kriegsgerät, Lazarette usw. in kürzester Zeit hergestellt werden. So wird die Drohung gegen die Arbeiterklasse hier im Land auch eine Drohung gegen andere Länder und Völker.

Dagegen hilft nur Klassenkampf. Klassenkampf ist der effektivste Friedenskampf. Und da kommen wir wieder zum Kampf um den Normalarbeitstag:

Von ganz elastischen Schranken abgesehn, ergibt sich aus der Natur des Warenaustausches selbst keine Grenze des Arbeitstags, also keine Grenze der Mehrarbeit. Der Kapitalist behauptet sein Recht als Käufer, wenn er den Arbeitstag so lang als möglich und womöglich aus einem Arbeitstag zwei zu machen sucht. Andrerseits schließt die spezifische Natur der verkauften Ware eine Schranke ihres Konsums durch den Käufer ein, und der Arbeiter behauptet sein Recht als Verkäufer, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normalgröße beschränken will. Es findet hier also eine Antinomie (unvereinbarer Widerspruch, d.Verf.) statt, Recht wider Recht, beide gleichmäßig durch das Gesetz des Warenaustausches besiegelt. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt. Und so stellt sich in der Geschichte der kapitalistischen Produktion die Normierung des Arbeitstags als Kampf um die Schranken des Arbeitstags dar ein Kampf zwischen dem Gesamtkapitalisten, d.h. der Klasse der Kapitalisten, und dem Gesamtarbeiter, oder der Arbeiterklasse.“

(Marx: Das Kapital Bd. 1, MEW Bd. 23, S. 249)

Ludwig Jost

2023/2024 – Arbeitszeiten und Überstunden in der BRD

Mit Bezug auf eine Analyse des Hugo-Sinzheimer-Institus zur Arbeitszeit und zur Merz Aussage „In diesem Land ...“ heißt es in einem Bericht der Hans-Böckler-Stiftung vom 20.05.2025 (Auszüge kursiv) unter der Überschrift Arbeitsvolumen auf Rekordniveau: Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach dem IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung d. Verf.) im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46.0 Millionen Personen Höchststände. Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,69 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Stunden waren. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 sogar auf 61,44 Milliarden Stunden. Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Rekordwerten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an, das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück ...“

Zu den Überstunden meldete des IAB dabei: „Im Jahr 2024 machten die Arbeitnehmenden in Deutschland rund 552 Millionen bezahlte und ca. 638 Millionen unbezahlte Überstunden.“ Daran war die oder der Einzelne „im Durchschnitt mit 13,1 bezahlten und 15,1 unbezahlten Überstunden“ beteiligt. „Das sind 2,2 unbezahlte und 0,1 bezahlte Überstunden weniger als 2023.“

Für 2023 wird dabei angegeben, dass alle Vollzeitbeschäftigten im Schnitt 40,2 Stunden in der Woche gearbeitet haben. Dazu wird angemerkt, „dass die Arbeitszeit besonders bei den Vollzeiterwerbstätigen über die Jahre relativ konstant geblieben ist (1991:41,4 Stunden).“

Gesundheitsrisiken bei langen Arbeitszeiten

Im oben genannten Bericht der HBS wird dazu ausgeführt: „Arbeitsmedizinisch ist längst erwiesen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden. Langfristig kommt es häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu physischen und psychischen Leiden wie Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychischen Erschöpfungszuständen, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. „Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen“, betonen Sutterer-Kipping und Brandt.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch Dritte, wie beispielsweise Patient*innen bei medizinischen Tätigkeiten oder Verkehrsteilnehmende.“

(Auszug aus HBS-Artikel, Verfasser Dr. Amelie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt Hugo-Sinzheimer-Institut)

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