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KAZ-Fraktion: „Ausrichtung Kommunismus”

Digitale Souveränität – Teil 5

1. Einführung

Mit dem Ukraine-Konflikt wurde die Frage nach der Souveränität von EU und BRD wieder und in dramatischer Form gestellt. Denn offensichtlich sind die Sanktionen, die gegen Russland verhängt wurden, gegen die unmittelbaren[1] ökonomischen Interessen des deutschen Imperialismus gerichtet. Mit der Sprengung der Nord Stream – Pipeline durch militärische Kräfte der USA (und wohl Norwegens) wurde das Misstrauen deutlich gegenüber den deutschen Versprechungen, die Bande zu Russland zu kappen. Damit wurde auf handgreifliche Weise deutlich, wie es um die „Harmonie“ zwischen den Imperialisten bestellt ist. Es zeigt die wachsende Bereitschaft innerhalb der (Mehr-) Wertgemeinschaft, auch gewaltsam gegeneinander vorzugehen, wenn das jeweilige (Profit-) Hemd zu kurz zu werden droht.

Ging es dabei um die Energie-Souveränität von EU-Europa unter Führung des deutschen Imperialismus im Bündnis mit Frankreich, so steht die etwas aus dem Blick geratene digitale Souveränität damit im engen Zusammenhang. In der Frage der Energiesouveränität steht der deutsche Imperialismus zwischen dem Ölkartell, das einen immer noch dominanten Einfluss im Energiesektor hat und sich auf die Staatsmacht der USA und Großbritanniens stützen kann, und dem rohstoffreichen Russland, das sich dem Diktat von USA und Ölkartell nicht unterwerfen will. In der Frage der digitalen Souveränität steht der deutsche Imperialismus zwischen den Monopolen der USA und den Unternehmen der aufstrebenden Volksrepublik China. Und ohne digitale Souveränität hängt auch die militärische Unabhängigkeit von Deutsch-EU gegenüber den USA „in der Luft“.

In unserer Artikelreihe haben wir nach Klärung der grundlegenden Begriffe (Souveränität und Digitalisierung) mit Lenin die Produktionsverhältnisse untersucht, die von der mit der Digitalisierung vorangetriebenen Produktivkraftentwicklung gefordert werden. Die wachsende Vergesellschaftung der Produktion, zu der die „Digitalökonomie“ beiträgt, tritt in noch schärferen Widerspruch zur privaten Aneignung durch immer weniger Finanzoligarchen. Das zeigt das Doppelgesicht des Imperialismus auf: einerseits sterbender Kapitalismus, andererseits der mit der Vergesellschaftung der Produktion zum Durchbruch drängende (Noch-Nicht-) Sozialismus, den der Imperialismus im allgemeinen, der deutsche Imperialismus im Besonderen, mit aller Gewalt zu be- und verhindern sucht. Zentrale politische Frage in der BRD: Wie lange kann der deutsche Imperialismus in der aktuellen Entwicklung weiter die Hegemonie in der EU im Windschatten der USA vorantreiben? Wie weiter mit China Geschäfte machen und gleichermaßen in der antisozialistischen Allianz gegen China agieren?

In Teil 3 in der KAZ 378 haben wir die technischen Komponenten der Digitalisierung analysiert, die den deutschen Imperialismus anstacheln in seinem Streben nach Souveränität. Dort haben wir fünf Felder herausgearbeitet und die Stärken und Schwächen deutscher Konzerne dabei aufgezeigt: Mikroprozessoren, Cloud, 5G (die fünfte Generation des mobilen Internet), Quantentechnologie und ‚Künstliche Intelligenz‘.

Im 4. Teil unserer Reihe haben wir die Monopole untersucht, die sich auf der Grundlage der neuen Technik herausbilden. Deutlich wurde dabei die Dominanz der US-basierten Monopole Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft (GAFAM), denen gegenüber die deutsche und europäische Konkurrenz noch deutlich im Rückstand ist.

Im 5. Teil nun werden wir uns mit Widersprüchen befassen, die mit und zwischen diesen Monopolen entstehen und den Grenzen, die ihnen vom Nationalstaat aufgezeigt werden können. Damit sind Fragen verbunden wie: Wem gehört das Internet, wem die Erde und die See für Kabelnetze, wem der Himmel für Satelliten und Funkfrequenzen? Und schließlich: Kann der deutsche Imperialismus mit der gegenwärtigen Aufteilung der Welt leben?

2. Was ist das Internet und wem gehört es?

2.1 Definition Internet

Unter Internet wollen wir die derzeit vorhandene Infrastruktur verstehen, die eine globale Kommunikation als Übertragung von Informationen in digitaler Form ermöglichen soll.

Globale Kommunikationsmöglichkeiten gab es bereits vor dem Internet. Im Zuge der Industriellen Revolution wurden im 19. Jahrhundert Post, Telegraphie und Telephonie entwickelt auf der Basis vielfältiger Erfindungen. Der Hintergrund: Es hatte sich ein Weltmarkt herausgebildet, der verlässliche, stabile und schnelle Kommunikation erforderlich machte. 1858 gilt als Jahr, in dem das erste transatlantische Kabel verlegt wurde. Voraussetzungen für menschliche Kommunikation wie Sprache, Schrift auf der Grundlage von Fühlen und Denken sind natürlich wesentlich älter. Menschliche Kommunikation ist ausgerichtet auf das Zusammenwirken von Mensch zu Mensch bzw. Menschengruppen, zwischen die im Zuge der Entwicklung Medien unterschiedlicher Komplexität geschoben werden.

Das Neue, das mit dem Internet breite Anwendung fand, ist Rechnerkommunikation, also das systematische Zusammenschalten von Rechnern, „Denkzeugmaschinen“, die – einmal programmiert – unabhängig von menschlichem Eingreifen und von der „Virtuosität“ des Kopfarbeiters zusammenwirken können – allerdings nur solange sie mit Energie versorgt werden. Das Internet ist ein Maschinensystem im Marxschen Sinn.[2]

2.2 Vorgeschichte des Internet

Am Anfang des Internets stand die Frage des US-Kriegsministeriums: Wie kann unter der Gefahr eines Atomkriegs die Kommunikation zwischen dezentralen Rechnern ausfallsicher gemacht werden und sogar weitergeführt werden, wenn einer der Rechner ausfallen sollte? Die relativ wenigen (Groß-)Rechner[3], die damals zur Verfügung standen, sollten in der Lage sein, unabhängig von Menschen auch einen Atomschlag zu überstehen. Mensch-Maschinen-Schnittstelle ohne Mensch. Die Antwort war das Arpanet, das 1966 von der Pentagon-Abteilung DARPA[4] beauftragt wurde. Eng damit verbunden waren auch so zentrale Entwicklungen wie das offene, herstellerübergreifende Betriebssystem UNIX, die dazugehörige Programmiersprache C und das Netzwerkprotokoll TCP/IP. Das Arpanet, nun in „Internet“ umbenannt, wurde erst 1993 – der Sozialismus wurde nicht mehr als Gefahr gesehen – offiziell für die zivile Nutzung freigegeben. Es trägt eindeutig die Duftmarke des Pentagon und war bis 1990 eine weitgehend US-amerikanische Angelegenheit.

Die Ironie am Rande: Das ursprünglich auf Funktionieren ohne Mensch angelegte Maschinensystem Internet trug zu einem gigantischen Vergesellschaftungsschub in Verwaltung und nicht zuletzt in der Produktion bei, der es ermöglichte und in gewissem Umfang erzwang, dass Arbeiter, Werktätige in den letzten Winkeln der Welt miteinander arbeiten konnten und (weil lohnabhängig) auch mussten. Welchen Umfang dies bereits angenommen hat, legte die Pandemie mit ihrer Vertreibung von Massen ins „Home Office“ offen. Wie vielseitig dieses Zusammenwachsen für die Führung des internationalen Klassenkampfs genutzt werden kann, ist noch gar nicht gründlich durchdacht, geschweige denn in der Praxis erprobt worden.

Seit Anfang der 1990er Jahre – nicht zuletzt durch die Entwicklung des World Wide Web (WWW, als dessen „Vater“ Tim Berners-Lee gilt) – kommt das Internet heraus aus der Sphäre von Militär[5] und Forschung, wird massenwirksam. Damit entsteht auch die Notwendigkeit, es ideologisch zu unterfüttern, aufzuladen und es zu mystifizieren als Aushängeschild für das „Globale Dorf“, als Plattform für Offenheit, für freedom and democracy usw. Dazu gehört aber auch das Vermitteln von Angst vor etwas scheinbar Unerkennbarem, das über uns hinauswächst und sich verselbständigt, um uns zu beherrschen. Der Freund des Marxismus darf allerdings auch hier vermuten, dass uns nicht das Internet beherrscht, sondern die Bourgeoisie, nicht die Technik, sondern die herrschende Klasse. Der Schein allerdings bleibt, als sei „das Internet“ eine selbständig handelnde Angelegenheit: „Ich schau mal im Internet nach“ oder „das kann ich im Internet bestellen“. Das alles scheinbar losgelöst von den gesellschaftlichen Verhältnissen des Kapitalismus.

2.3 Exkurs Netzneutralität als Fetisch

Zu einer Art „Heiligen Kuh“ wurde das Prinzip der „Netzneutralität“ verklärt. Das bedeutet: Alle Datenpakete im Internet sollen gleich behandelt werden, unabhängig von Inhalt, Empfänger und Sender. Gleichbehandlung mag gut sein, aber wer gar keinen Zugang zum Internet hat (etwa drei Milliarden Erdbewohner), kann sich erst gar nicht um die Behandlung seiner Datenpakete kümmern. Und unabhängig von den neuen Bedrohungen (5G mit seinen Sortiermöglichkeiten nach Inhalt, Anwendung und Sender; Überlegungen zu Übertragungsgeschwindigkeit je nach Zahlung, Kriegsvorbereitung durch Sicherstellung einer „kritischen Infrastruktur“ mit privilegierter Nutzung durchs Militär etc.), Standleitungen, also Direktverbindungen, u.ä. zur ausschließlichen Nutzung durch große Konzerne oder das Militär gibt es seit langem. Dann kommt die unterschiedliche Ausstattung mit Hard- und Software, die Kompetenz bei der Nutzung usw.[6] Der eigentliche Witz bei der zum Fetisch gewordenen Netzneutralität ist jedoch, dass bei den gigantisch wachsenden Datenmengen durch Videoportale wie youtube, Netflix u. a. sowie das Cloud Computing[7], die notwendigen Rechner- und Verbindungskapazitäten ebenso wachsen müssen. Dazu braucht es riesige Investitionen und die erbringen seit Mitte der 1990er Jahre keine Staaten mehr mit ihren nationalen Post- und Telekommunikationsbehörden, sondern private (seit 1989 ff. privatisierte) Konzerne. An der Spitze stehen dabei die GAFAM-Monopole und chinesische Unternehmen, die jedoch unter Aufsicht von Staat und Partei stehen. Auf diese Weise wurde im Namen des Gleichheitsprinzips im Internet in ungeheurem Maß die Entwicklung von Monopolen gefördert und damit die Ungleichheit. Sie werden zu Herrn der Netze und ihrer Fundamente wie z. B. der Seekabel (s.u.).

Und da kommen wir unserer Frage näher: Wem gehört das Internet?

2.4 Architektur des Internet

Sehen wir uns dazu die Architektur des Internets an: Das Fundament besteht aus einem Netz von miteinander verbundenen dezentralen Rechnern bzw. selbständigen Rechnernetzwerken, sog. Internetknoten (Internet Exchange Points – IXP), über die alle angeschlossenen Endgeräte untereinander kommunizieren können. Die angesprochenen Internetknoten gehören überwiegend privaten Unternehmen, Internet-Diensteanbietern.

Internet-Diensteanbieter (engl. Internet Service Provider, kurz ISP) sind Anbieter von technischen Leistungen, Diensten und Inhalten für die Nutzung des Internet. Die ISP sind auch die Anbieter des Internetzugangs in die Gebäude zum Endanwender („Letzte Meile“). Der Internetzugang ist dabei über Telefonnetz, Kabelfernsehnetz, Mobilfunknetz möglich. Für die Verkabelung setzt sich immer mehr das Glasfaserkabel durch, das die höchsten Übertragungsraten (inzwischen im Bereich Terabit/s) erreicht. In Deutschland ist aber immer noch das Kupferkabel am meisten verbreitet.[8]

Andere Internet-Diensteanbieter, welche die Infrastruktur lediglich nutzen wollen, müssen für die Nutzung Gebühren bezahlen. Telekommunikationsnetzbetreiber, wie z. B. die Telekom in Deutschland, sind Unternehmen, denen Telekommunikationsnetze gehören, die sie anderen Teilnehmern, gegen Gebühr, zur Verfügung stellen. Bieten die Telekommunikationsnetzbetreiber selber Dienste an (wie die Telekom), sind sie auch gleichermaßen Internet-Diensteanbieter. Die Grenzen sind hier fließend. Mit der Übernahme von Sprint[9] etwa wurde die Deutsche Telekom nicht nur zum drittgrößten Mobilfunknetzbetreiber der USA (T-Mobile US), sondern stieg auch gleichzeitig über die Tochter Sprintlink in die Liga der ca. 15 großen Kabelnetzbetreiber auf, in der sich solche illustren Firmen wie u. a. AT&T, Lumen, Verizon, Hurricane Electric, Liberty Global (heute im Besitz des Multimilliardärs, Medienmoguls und Großgrundbesitzers John Malone; enge Verbindung zu Vodafone und europäischen Firmensitz in den Niederlanden mit einer Spur zu Philips) befinden. In diesen bereits stark konzentrierten Infrastrukturbereich des Internet-Markts dringen jetzt solche Monopole wie Google und Microsoft ein, die ursprünglich von der Applikationsseite kommen.[10] Umgekehrt drängen die Kabelnetzbetreiber in den Bereich Endkunden, Cloud, Sprachdienste usw.

Die Graphik gibt einen Eindruck der Internet-Ökonomie mit drei Abteilungen. In all diesen Abteilungen gibt es bereits Monopole, die in die Bereiche des anderen zu expandieren drohen, um das Internet als Ganzes zu dominieren. Am Beispiel Telekom sieht man: die Telekom stellt den Zugang bereit (Access Provision), mit eigenem Glasfasernetz, eigenen Mobilfunk-Antennen. Sie bietet in ihren Rechenzentren z.B. Cloud Computing (Service Infrastructure) an und auch Anwendungen (Internet Applications) wie etwa einen eignen Browser oder Pakete von Fernsehprogrammen.

2.4.1 Beispiel DE-CIX

Der nach Verkehrsaufkommen weltweit größte IXP ist der DE-CIX (Commercial Internet Exchange) in Frankfurt am Main, an dem mehr als 3.000 autonome Netzwerke in über 100 Ländern zusammengeschlossen sind.[11] Dahinter stehen 35 über Frankfurt verteilte Rechenzentren (u. a. von Equinix betrieben). Man muss sich DE-CIX wie einen riesigen Koppler vorstellen, der anderen Internetknoten (die z.T. selbst wieder der DE-CIX gehören) weltweit Anschlüsse anbietet, um Datenpakete von Absendern an die gewünschten Adressaten zu verschicken. Oder wie eine Telefonzentrale, die eingehende Anrufe verbindet bzw. ausgehende Anrufe weitervermittelt. DE-CIX in seiner Vernetzung mit den anderen IXP wird häufig mit dem menschlichen Rückgrat verglichen, das von beliebigen Teilen des Körpers über Nerven Impulse erhält und diese Impulse – nach Verarbeitung im Gehirn – an den richtigen Körperteil weiterleitet. Eine Zentrale, sozusagen das Internet-Suprahirn für alle IXPs gibt es allerdings (noch?) nicht. Die größten Partner, aber auch Konkurrenten für DE-CIX in Europa sitzen in Amsterdam (AMS-IX) und London (LINX). Sie sind zudem wesentlich größer als vergleichbare IXPs in den USA, mit denen DE-CIX direkt verbunden ist.

Von den Netzknoten des Backbones und ihrer Funktionsfähigkeit hängt die Geschwindigkeit des Internets ab, wieviel in welcher Zeit an Datenpaketen übertragen werden kann. Der Ausfall eines solchen Netzknotens wie DE-CIX würde das Internet erheblich verlangsamen, aber nicht lahmlegen, da Umwege um Knoten möglich sind. Problematischer wird das, wenn Verbindungsmedien abreißen, etwa wichtige Kabel durchtrennt werden. So geschehen etwa im Oktober 2022, als dadurch über viele Stunden der gesamte Bahnverkehr in Norddeutschland lahmgelegt bzw. beeinträchtigt war.

Angefangen hatte DE-CIX in einem Hinterzimmer einer Postfiliale als Gründung von drei Internet-Providern.

Die heutige DE-CIX Group AG hat als einzigen Aktionär einen Verein namens eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. Dahinter verbergen sich als Mitglieder neben reichlich „Kleinvieh“ u. a. die Deutsche Telekom, SAP, Bertelsmann/Arvato, aber auch Vodafone, Nokia, ATOS, die deutsche Tochter von Huawei, China Telecom, China Mobile, von Nippon Telegraph and Telephone (NTT), der Swisscom, der Telekoms u. a. Serbiens, Sloweniens, Südafrikas, der Türkei – und US-Riesen wie Amazon, Google/Alfabet, Facebook/Meta, Microsoft, AT&T, Lumen, Equinix u. a. mit ihren deutschen Ablegern. Die DE-CIX hat einen überschaubaren Umsatz von rd. 49 Millionen Euro (2021) und einen Gewinn von 2,5 Mio. Der eco-Verband gilt als bedeutende Lobbyorganisation in der BRD und in der EU. „eco versteht sich als Interessenvertretung und Sprachrohr der deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.“[12]

Die aber insgesamt eher schmächtige wirtschaftliche Statur an einer mächtigen und hochsensiblen Schnittstelle des Internets weist darauf hin, dass auf diesem Feld eher (noch?) keine Konkurrenz zwischen Monopolen und Staaten absehbar ist. Wer sich aber bei DE-CIX einhängen darf und wer das auch bezahlen kann, darüber schweigt der sparsam gehaltene Geschäftsbericht.

2.4.2 Die DE-CIX im Fokus der Geheimdienste

Im Zuge der Enthüllungen über Abhörpraktiken im Internet in den Jahren 2013-2015, die eng mit dem mutigen Demokraten Edward Snowden[13] verbunden sind, also zu der „Arbeit“ der US-National Security Agency (NSA) und des Bundesnachrichtendienstes (BND), geriet der DE-CIX verstärkt in den Fokus, da man vermutete, dass die NSA dort direkt Daten ausleite.

Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, berichtete am 26. März 2015 im NSA-Untersuchungsausschuss von der Praxis des BND am DE-CIX seit 2009. Nach dem Ende der Operation Eikonal im Jahr 2008 habe der BND neue Möglichkeiten zur Überwachung des Internets gesucht. Landefeld führte aus, dass der BND sich nicht nur für außerdeutsche Leitungen interessiere, wie etwa in den arabischen Raum, sondern auch für innerdeutsche Leitungen, auf denen über 90 Prozent des Verkehrs grundrechtsgeschützt sei. Es ließe sich „absolut nicht trennscharf“ entscheiden, was im Netz „deutsch ist oder nicht“. Auch die 20-Prozent-Regel, nach der Nachrichtendienste ein Fünftel der Leitungskapazität ausleiten dürfen, würde nicht real praktiziert, so Landefeld. Die Provider legen ihre Leitungen so an, dass sie in der Regel nur zu 30 oder 40 Prozent ausgelastet seien. Mit der 20-Prozent-Regel lande man bei 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehrs, was nicht im Sinne des Gesetzes sei.

Auch soll das Bundeskanzleramt mehrmals interveniert haben und sowohl die G 10-Kommission, als auch die Bundesnetzagentur davon abgehalten haben, das Abhören zu untersuchen.

Die Betreibergesellschaft des Internet-Knotens DE-CIX klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Überwachungsmaßnahmen des BND, da sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen für unzulässig hielt. In einem für die DE-CIX Management GmbH erstellten Gutachten kommt der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zu dem Fazit, dass die Massenüberwachung des BND an Internet-Knoten illegal sei. Laut Papier könne der BND Gesetze weder rechtlich noch tatsächlich einhalten und „missachtet und überschreitet“ Grundsätze des Grundgesetzes. Die DE-CIX Management GmbH reichte daraufhin Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, weil unter anderem die Novelle des BND-Gesetzes die Problematik noch weiter verschärft habe. Die Klage stütze sich ferner auf das erwähnte Gutachten sowie die Ergebnisse des NSA-Untersuchungsausschusses und wendet sich gegen die Inanspruchnahme durch den BND im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hatte auf Antrag des BND eine Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses auf der Grundlage von § 5 Artikel 10-Gesetz (G 10) angeordnet. Der BND hat der DE-CIX Management GmbH diese Anordnung mit Schreiben vom 26. August 2016 in Auszügen übermittelt, ihr als verpflichtete Telekommunikationsanbieterin paketvermittelte Übertragungswege benannt und um weitere Veranlassung gebeten. Mit ihrer Klage, über die das erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat, macht die DE-CIX Management GmbH geltend, dass Daten aus einem rein inländischen Netzknotenpunkt erhoben würden und auch rein inländischer Telekommunikationsverkehr ausgewertet werde, obwohl § 5 G 10 nur zur Überwachung von internationalen, d. h. grenzüberschreitenden Telekommunikationsbeziehungen ermächtige. Zudem erhebe der BND den Datenverkehr eines bestimmten Ports vollständig ohne die gesetzlich vorgesehene quantitative Beschränkung auf 20 Prozent. Schließlich sei die gesetzliche Ermächtigung des § 5 G 10 verfassungswidrig; zudem verstoße die Schlechterstellung von Ausländern gegen unionsrechtliche Diskriminierungsverbote.

Am 30. Mai 2018 wurde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt; dieses hat in erster und letzter Instanz auf die Klage der DE-CIX Management GmbH entschieden, dass das BMI sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen durch den BND mitzuwirken. Die DE-CIX Management GmbH akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der BND-Spionage jedoch nicht. Es sieht die vorgebrachten Fragen nicht geklärt und den Rechtsschutz gefährdet. „Wir sind uns mit unserem Gang nach Karlsruhe sehr sicher“, erklärte Klaus Landefeld. Es gelte, die zahlreichen vom Bundesverwaltungsgericht ungeklärten Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Urteil wirft laut dem DE-CIX-Management damit insgesamt Fragen zum effektiven Rechtsschutz auf. So könnten Bürger ohne die erforderlichen Detailkenntnisse nicht darlegen, dass sie selbst von der BND-Überwachung in Frankfurt betroffen seien. Die verpflichteten Unternehmen wiederum dürften die Rechte der Bürger nicht geltend machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Mai 2020 sein Urteil in der Sache Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND verkündet und dabei entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes (GG) gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten. Daraufhin sah sich die CSU/CDU-SPD-Regierung (Merkel IV), zu einer entsprechenden Änderung des BND-Gesetzes veranlasst.[14] Im Ergebnis geht die Abhörpraxis weiter, die quantitative Beschränkung (s.o.) von 20% wird sogar auf 30% erweitert. Lediglich werden beim Bespitzeln Ausländer Inländern in ihren Rechten gleichgestellt. What a wonderful world ...

2.4.3 Internet Society (ISOC)

Die Internet Society ist als US-amerikanische Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) mit Sitz in Reston/Virginia/USA und Genf/Schweiz registriert. Sie ist zuständig für die Pflege und Weiterentwicklung des Internet bezüglich der Internetstandards und Internetinfrastruktur. Über 80.000 Mitglieder zählt die ISOC. Bis 2016 war deutlich, dass Entscheidungen der ISOC unter der Kontrolle des US-Handelsministeriums standen. Dann erklärte die Obama-Administration offiziell den Rückzug. Nach den ganzen Abhöraffären durch die NSA, BND und andere Geheimdienste sollte das Image des Internets als „frei“, „demokratisch“ und „unabhängig“ aufpoliert werden als Spielwiese für Piraten. Welchen Einfluss der US-Staat aber weiterhin besitzt, illustriert als Beispiel Ethos Capital. An diese Private Equity Investmentgesellschaft sollten 2019 von einer Unterorganisation der ISOC für über eine Mrd. US-Dollar die Vergaberechte von Namen (domains) verkauft werden. Als sich die Generalstaatsanwaltschaft Kaliforniens einschaltete, kam das Geschäft nicht zustande.[15]

3. Die physischen Verbindungen zwischen den Internetknoten

3.1 (See-)Kabel

Die Verbindung zwischen den Internetknoten und den Internet-Providern werden mit Erd- und Seekabeln und/oder Richtfunk und/oder Satellitenverbindungen hergestellt. Die Daten werden über einen elektrischen Leiter (Kabel – meist Kupfer), einen Lichtwellenleiter (Glasfaserkabel) oder über Funksignale übertragen.

In einem ehemaligen Wehrmachtsbunker für U-Boote in Marseille ist ein riesiges Rechenzentrum eingerichtet. Es ist die Endstation für 14 Glasfaser-Seekabel und Plattform für hochsensible Cloudanwendungen u. a. von Amazon, Google und Facebook. Die Einrichtung gehörte bis 2020 der niederländischen Interxion, die dann von der auf den Betrieb von Rechenzentren und Netzwerken spezialisierten Immobilienfirma Digital Realty mit Sitz in Austin/Texas/USA für 8,4 Milliarden US-Dollar gekauft wurde. Digital Realty ist der weltweit zweitgrößte Rechenzentrumsbetreiber (Umsatz 2022: 4,6 Mrd. US Dollar), nur noch übertroffen von der ebenfalls US-amerikanischen Equinix (248 Rechenzentren in 27 Ländern auf fünf Kontinenten -Umsatz 2022 7,3 Mrd. US-Dollar, rd. 12.000 Beschäftigte)

Eine besondere Bedeutung haben die Seekabel. Über sie – rund 500 weltweit mit einer geschätzten Gesamtlänge von 1,3 Millionen km – sollen 95 Prozent des Internetdatenverkehrs laufen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland schreibt (8.10.22): „Der Kampf um die Kabel wird von Großmächten wie den USA, Russland und China verbissen geführt. Beobachter machen mehrere Entwicklungen für die rasante Zunahme von Scharmützeln unter Wasser aus. Länder wie Frankreich oder Großbritannien rüsten sich zum Unterwasserkrieg. ... Bislang geht bei den jährlich weltweit knapp über 100 Kabelbrüchen die größte Gefahr von mächtigen Fischernetzen oder vom Ankerlichten aus. Doch spätestens seit den mysteriösen Lecks der Ostseepipeline im September 2022 ist auch der breiteren Öffentlichkeit klar: Energie- und Datenleitungen unter Wasser sind potenzielle Ziele im hybriden Krieg um Einfluss und Märkte.“[16] 

Was man so alles mit Seekabeln machen kann? Die „Le Monde Diplomatique“ (vom 8.7.2021) schreibt: „Zum Beispiel hat Google entlang der Küste Westafrikas ein 6600 Kilometer langes Seekabel namens „Equiano“ verlegt. Und Facebook betreibt ein kleines Konsortium namens „2Africa“, das bis 2023 ein 37 .000 Kilometer langes Kabel – das längste weltweit – rund um den afrikanischen Kontinent installieren will. Damit wird eine kolossale Abhängigkeit begründet, denn in beiden Fällen gewinnen die Unternehmen – als Gegenleistung für das Gratisinternet – exklusiven Zugang zu abgeschotteten Märkten. Besonders lukrativ ist dabei der Smartphonemarkt, den Google und sein Partner Orange mit einem selbst entwickelten Billiggerät anvisieren. Künftig wird also das afrikanische Publikum mit Google-Smartphones telefonieren, die nur dank der Google-Kabel laufen und mit Android-Apps voll geschickt platzierter personalisierter Werbung bestückt sind.

Wie weit diese digitale Bevormundung gehen wird, schildert Félix Blanc: ‚Facebook wird sein Kabel in der DR Kongo anlanden und womöglich den Krankenhäusern des Landes begrenzten Zugang zu sozialen Netzwerken, zu Wikipedia und einigen lokalen Diensten einräumen. Diese müssen dann vielleicht Medizintechnik mit künstlicher Intelligenz einsetzen, die von Facebook entwickelt wurde. Ähnliches ist für den Bereich des Bildungswesens zu erwarten.‘[17]

Und: „‚Die Amerikaner zapfen heute alle Kabel an‘, sagt ein hochrangiger Vertreter eines französischen Telekommunikationsanbieters, der anonym bleiben will. ‚In Frankreich haben wir ihr Routersystem Cisco getestet. Wie sich dann zeigte, gelangte ein Teil der abgehenden Daten mysteriöserweise in die USA.‘“ (a.a.O.)

Alle Wege der Seekabel führen an Land. Es gab 2021 über 1200 sog. Landepunkte für Seekabel, also 1200 Orte, an denen die Seekabel an Land gingen, typischerweise an einen Internetknoten angeschlossen werden und somit der nationalen Zuständigkeit unterliegen.

Werden Kabel an Land verlegt, so ist in der BRD das Telekommunikationsgesetz anzuwenden. Demgemäß hat der Bund darüber die Hoheit (§ 68 TKG). Er hat das Recht an öffentlichen Wegen Telekommunikationslinien zu verlegen und kann diese Nutzungsberechtigung auf Antrag an Dritte (Eigentümer oder Betreiber von Telekommunikationsnetzen) übertragen (§ 69 TKG). Das ist eine der Aufgaben der Bundesnetzagentur[18], die derzeit dem Bundesverkehrsminister untersteht (früher dem Wirtschaftsministerium). Am Genehmigungsprozess für konkrete Kabelverlegung sind dann ebenfalls Kommunen, Landkreise (sog. Wegebaulastträger gem § 127 TKG) u.a beteiligt.

Rechte, die übertragen wurden, können als legaler Akt auch wieder entzogen werden, wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre.

Bei Seekabeln gilt das „Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen“[19]. Dort heißt es in Artikel 2: „(1) Die Souveränität eines Küstenstaats erstreckt sich jenseits seines Landgebiets und seiner inneren Gewässer sowie im Fall eines Archipelstaats jenseits seiner Archipelgewässer auf einen angrenzenden Meeresstreifen, der als Küstenmeer bezeichnet wird. (2) Diese Souveränität erstreckt sich sowohl auf den Luftraum über dem Küstenmeer als auch auf den Meeresboden und Meeresuntergrund des Küstenmeers. (3) Die Souveränität über das Küstenmeer wird nach Maßgabe dieses Übereinkommens und der sonstigen Regeln des Völkerrechts ausgeübt.“ In Artikel 3 „Jeder Staat hat das Recht, die Breite seines Küstenmeers bis zu einer Grenze festzulegen, die höchstens 12 Seemeilen (1 Seemeile = 1,85201 km) von den in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen festgelegten Basislinien entfernt sein darf.“ Über die 12-Meilen-Zone hinaus hat ein Staat Einfluss in der sog. „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ (Art. 55 ff.) von 200 Seemeilen. Dort kann er u. a. Einfluss auf die Verlegung von Kabel nehmen. In Art. 58 liest man: „(1) Alle Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, genießen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vorbehaltlich der diesbezüglichen Bestimmungen dieses Übereinkommens die in Artikel 87 genannten Freiheiten der Schiffahrt, des Überflugs und der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen sowie andere völkerrechtlich zulässige, mit diesen Freiheiten zusammenhängende Nutzungen des Meeres, insbesondere im Rahmen des Einsatzes von Schiffen und Luftfahrzeugen sowie des Betriebs unterseeischer Kabel und Rohrleitungen, die mit den anderen Bestimmungen des Übereinkommens vereinbar sind. (Hervorh. Corell) Da es hier natürlich zu Überschneidungen von verschiedenen „Küstenstaaten“ kommt, sind Konflikte unvermeidlich. So war etwa bei der Verlegung der Nord Stream Pipelines die Zustimmung Dänemarks, Schwedens und Finnlands notwendig und wurde schließlich gegeben.

Außerhalb dieser festgelegten Zonen, auf „hoher See“, wie es im Abkommen heißt, gilt die „Freiheit, ... unterseeische Kabel und Rohrleitungen zu legen.“ (Art. 87, 1c)

Das bedeutet: Der Nationalstaat hat über die wichtigsten Zubringer zum Internet, über die Seekabel, weitgehende Hoheitsrechte schon unter Wasser und schließlich dann, wenn die Kabel auf Land treffen. Er kann genehmigen oder verbieten, über die Trasse bestimmen, die Landepunkte festlegen usw.

3.2 Satelliten

Wie wir gerade gelernt haben, gehört auch der Luftraum über dem Meer in die Zuständigkeit des Nationalstaats. Hier wie für den Luftraum generell gilt das Gründungsdokument der International Civil Aviation Organisation (ICAO), einer Sonderorganisation der UNO, von 1944.

Art. 1 des ICAO-Abkommens verpflichtet die Vertragsstaaten zur Anerkennung der vollen und ausschließlichen Souveränität aller Staaten im Luftraum über ihrem Hoheitsgebiet. Gemäß Art. 2 des ICAO-Abkommens „gelten als Hoheitsgebiet eines Staates die Landgebiete und angrenzenden Hoheitsgewässer, die unter der Staatshoheit, der Oberhoheit, dem Schutze oder der Mandatsverwaltung dieses Staates stehen.[20] Der Luftraum über der Hohen See „unterliegt keiner staatlichen Hoheitsgewalt.[21] Flugsicherungsbehörden haben in diesem Luftraum keine staatlichen Hoheitsbefugnisse (z. B. verbindliche Anweisungen zu geben).

Der Luftraum endet nach oben an der Grenze zum Weltraum, der gewohnheitsrechtlich etwa bei einer Höhe von 80 bis 110 km beginnt. Die sog. Kármán-Linie liegt bei 100 km. Sie soll „Luftraum“ vom „Weltraum“ scheiden. Völkerrechtlich verbindlich ist diese Abgrenzung jedoch bisher nicht. Die NASA und die US-Regierung lassen den Weltraum bei 80 km beginnen. In EU-Europa soll seit Ende der 1990er Jahre ein Gemeinsamer Luftraum entstehen, Projekt Single European Sky; bisher mit dünnen Ergebnissen. In der BRD sind Oberbehörden wie das Luftfahrt-Bundesamt, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zuständig im Bereich des Verkehrsministeriums (!) mit solchen Leuchten als Minister wie Ramsauer, Dobrindt, Scheuer (alle CSU) und jetzt Wissing (FDP). Das Sagen in der Luft hat letztlich aber das Luftfahrtamt der Bundeswehr, das direkt dem Generalinspekteur unterstellt ist.

Als erstes völkerrechtlich verbindliches Dokument des Weltraumrechts gilt das Moskauer Atomteststoppabkommen („Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser“). Grundlegend ist der sog. Weltraumvertrag von 1967. Für die uns interessierende Frage, wer Satelliten in den Weltraum verbringen darf, ist das „Übereinkommen über die Registrierung der in den Weltraum gestarteten Gegenstände“ relevant, das 1974 von der Generalversammlung der UNO verabschiedet wurde und dem alle imperialistischen Großmächte, aber auch die Russische Föderation und die VR China beigetreten sind. Das „Weltraumregistrierungsabkommen“ legt fest, dass der „Startstaat“ für die Registrierung der „Weltraumgegenstände“ verantwortlich ist. Startstaat ist dabei sowohl der Staat, der z. B. einen Satelliten in den Weltraum schickt, als auch der Staat von dessen Hoheitsgebiet dies geschieht. Dazu gehören dann weitere Pflichtangaben (gem. Artikel IV), die hier aber nicht von Belang sind.

Als Beispiel: Für den von Cape Canaveral/USA am 8.12.2022 gestarteten Satelliten ist im UN-Register als registrierender Staat „UK“ vermerkt, dann die Daten zur Umlaufbahn, als Funktion „Kommunikationssatellit“. Ferner ist als Eigentümer die Network Access Associates eingetragen sowie Space X als Raumfahrtunternehmen und Falcon 9 als Trägerrakete. Space X ist das größte Unternehmen der Branche und gehört mehrheitlich dem Multimilliardär Elon Musk (auch als Eigentümer von Tesla, Twitter usw. und inzwischen auch als Verkäufer von Weltraumflügen an andere Milliardäre berüchtigt).[22] Die Network Access Associates ist ein Unternehmen, das ein satellitengestütztes Breitbandnetz für Internetdienste aufbauen will. Anteilseigner sind u. a. die britische Regierung, die SoftBank (s.o.), die französische Eutelsat, die indische Bharti Enterprises (aus dem Reich dem milliardenschweren Mittal-Konglomerat).

3.3 Frequenzen und mehr

Wir können also festhalten, dass kein Satellit ohne Genehmigungen eines Nationalstaats legal in den Orbit befördert werden kann. Der Luftraum gehört wie die See den Nationalstaaten, ist unter sie aufgeteilt. Ähnliche rechtliche Grundlagen hat das Mobilfunknetz und der Aufbau einer 5G-Infrastruktur. Ob ein Mobilfunkmast errichtet werden darf, wer welche Frequenzen nutzen darf, wo eine Richtfunkstation aufgebaut werden darf usw., darüber entscheidet der Nationalstaat (bzw. eine seiner Gliederungen und Behörden).

4. Internet – unter dem Joch der Monopole

Seit den 1990er Jahren hat es sich durchgesetzt, dass die imperialistischen Staaten diese Rechte an Privateigentümer in verschiedenen Formen (Pachtvereinbarung, Versteigerung etc.) abgetreten, privatisiert haben. Staatsmonopole (wie das Fernmeldemonopol) wurden zerschlagen, um den Profitmachern das Terrain zu öffnen, das in Zeiten des Kalten Kriegs Bestandteil der militärischen Planung war und direkt dem Staat unterstand. Der Öffentlichkeit wurde dabei Markt, Konkurrenz, Fortschritt versprochen. Gegenüber dem heruntergewirtschafteten Staatsmonopol mit seiner Behördenmentalität und Bürokratie sollte Aufbruchsstimmung produziert werden. Diese „new economy“ erhielt bereits nach wenigen Jahren einen ersten großen Dämpfer in der sog. „dotcom-Krise“ im Jahr 2000. Mit der Krise 2008 beschleunigte sich das große Fressen im Telekombereich und führte zu der Monopolisierung wie wir sie dargestellt haben. Jeder Teilmarkt geprägt von zwei, drei Großkonzernen! Staatsmonopole zerschlagen, um Privatmonopole zu bilden, bewusste Vergesellschaftung des Sozialismus kaputtgemacht, um die Gesellschaft der Profit-Planung von Monopolen und einem Dutzend Milliardären zu unterwerfen! Drang nach Herrschaft, nicht nach Freiheit. Ein treffliches Bild des Fortschritts in der Hand der Bourgeoisie.

Schon heute nehmen die GAFAM-Konzerne (Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft) die Hälfte der weltweit verfügbaren Internetbandbreite in Anspruch (s. dazu auch Digitalisierung Teil 4 in KAZ 382)

Die Telekommunikationsunternehmen sehen derweil rot. Warum, erklärt der Journalist und Autor Andrew Blum: „Vor ein paar Jahren waren Google und Microsoft ihre Kunden. Jetzt ist ihre Rolle darauf reduziert, die Anlandung der Kabel an den Küsten ihrer Länder zu organisieren, den ganzen Papierkram zu erledigen und die Verbindung zu den Endnutzern herzustellen. So werden sie zu Subunternehmern. Und ihr Geschäftsmodell hängt zunehmend von Infrastruktureinrichtungen ab, die ihnen nicht gehören.“[23]

Diese Telekommunikationsunternehmen sind beileibe nicht von Pappe:

AT&T: 121 Mrd. US-Dollar Umsatz (2022), 161.000 Beschäftigte, 8,5 Mrd. US-Dollar Profit

Verizon Communications: 137 Mrd. Umsatz (2022), 117.000 Beschäftigte, 22 Mrd. US-Dollar Profit

Lumen Technologies: 17,5 Mrd. US-Dollar Umsatz (2022), 29.000 Beschäftigte, 1,6 Mrd. US-Dollar Profit. Von Lumen (früher Century Link) sind u. a. Qwest, Level 3 geschluckt worden.

Sprint Corporation, damals viertgrößter Mobilfunk-Anbieter der USA, wurde 2020 von T-Mobile US, einer Telekom-Tochter, geschluckt: 33,6 Mrd. US-Dollar Umsatz (2019), 28500 Beschäftigte, 2 Mrd. Profit

Deutsche Telekom: 114 Mrd. Euro Umsatz (2022), 207.000 Beschäftigte, 9,1 Mrd. Euro Profit. Größter Aktionär der Telekom ist mit 32 Prozent die Bundesrepublik Deutschland (davon 14,5% direkt, 17,5% über die bundeseigene KfW-Bank). Das Staatsmonopol lässt grüßen.

Lumen ebenso wie Verizon sind aus den berühmten Baby Bells hervorgegangen. Im Jahr 1982 kam in den USA das (1974 eröffnet) Anti-Trust-Verfahren United States gegen American Telephone & Telegraph Company (AT&T), die faktisch das Monopol im Telekommunikationsbereich der USA hatten, zum Abschluss. Ab 1984 wurde AT&T in sieben „unabhängige“ regionale Bell Companies zerlegt, von denen dann die neue AT&T, Verizon, Lumen übrigblieben. Ein Monopol zerschlagen, um drei Monopole zu schaffen, nun weltweit aggressiv – und buchstäblich gut untereinander „vernetzt“.[24] Wer fühlt sich da nicht an die „Zerschlagung“ von Rockefellers Standard Oil und die Entstehung des heute noch den Planeten plündernden Ölkartells (der damals „Sieben Schwestern“) erinnert? Lenin lässt grüßen!

Auch im Bereich Rechenzentren geht die Konzentration voran: Das „Handelsblatt“ vom 14.9.2022 meldet: „Rechenzentren – Übernahmen erreichen Rekordniveau“.

In Deutschland musste die Telekom im Zuge der Deregulierungs- und Privatisierungskampagne der Kohl-Regierung ab 1996 das TV-Kabelnetz abtreten. Nach verschiedenen Zusammenschlüssen blieben als überregional agierende Firmen noch übrig: Kabel Deutschland und UnityMedia. Die wurden schließlich von Vodafone geschluckt, dem großen Monopolisten aus UK. Zu erwähnen ist – neben der spanischen Telefónica mit O2 noch die United Internet im Mehrheitseigentum des Gründers Ralph Dommermuth. Sie hat an bekannten Marken u. a. GMX, web.de, Pyür (früher Tele Columbus),1&1 Versatel.

Die Deutsche Telekom und Vodafone sind auch die größten Glasfasernetzanbieter in der BRD. Beim Glasfasernetz ist die Telekom führend. Ihr gehören 650.000 km Leitungen. Die Deutsche Glasfaser weit abgeschlagen an dritter Stelle gehört schwedischen und kanadischen „Finanzinvestoren“, wie Heuschrecken gerne heißen möchten.[25] Telekom und Vodafone haben zusammen etwa zwei Drittel des Marktes für Breitband-Zugänge. Wo solche auf Maximalprofit getrimmte Monopole den Markt kontrollieren, müssen solche gesellschaftliche Aufgaben wie Grundversorgung und Ausbau in der Fläche „natürlich“ zurückstehen.

Das gilt auch für den mobilen Internetzugang. Der Zugang zum Internet wird durch große ISPs hergestellt. Sie können wie im Fall der Telekom auch Netzbetreiber sein. Die Telekom hält sich bisher eigentlich nur im Bereich der Applikationen (Browser, Nachrichtenportal etc.) zurück, steigt aber auch zunehmend ins Cloud-Geschäft (seit 2016 mit der Open Telekom Cloud) mit ein. Immerhin verfügt die Telekom (T-Systems International GmbH) über eine breite Basis an eigenen Rechenzentren. Denn „Cloud“, also „Wolke“, ist nichts anderes als eine Anwendung auf Basis einer großen Rechnerkapazität außerhalb der eigenen Rechnerinfrastruktur und eigenen Räumlichkeiten, die gegen Entgelt genutzt und auf die von beliebigen Orten aus zugegriffen werden kann. Interessant: Die meistverwendete Cloud-Software OpenStack wurde u. a. von der NASA, der US-Raumfahrt Agentur, entwickelt.

Folgend ein (nicht vollständiger) Überblick, wer am Internet sonst noch mitverdient:

– Kabelhersteller: Das französische Unternehmen Alcatel Submarine Network (ASN), das mit einem Marktanteil von 47 Prozent in der Herstellung von Seekabeln weltweit führend und regelmäßig mit GAFAM-Aufträgen ausgelastet ist, wurde 2015 an die finnische Nokia verkauft. Größter Hersteller speziell von Glasfaserkabeln ist die italienische Prysmian ursprünglich beim Pirelli-Konzern, Umsatz 2021: 12,7 Mrd. Euro,

– Telekommunikationsunternehmen: Telekom, Verizon, Lumen, AT&T

– Cloud Giganten Amazon, Microsoft, Google

– Betreiber von Rechenzentren: Digital Realty, Equinix

– Unternehmen für Sicherheit, Überwachung, Spionage etc. und natürlich die Konzerne, die mit und durch das Internet Geschäfte machen wie die immer wieder zu nennenden Siemens, SAP, Bosch, ...

5. Schlussfolgerungen

Das Internet gehört in erster Linie einer überschaubaren Anzahl von Monopolen, von denen letztlich abhängt, wer was darauf kommunizieren, welche Daten transportieren darf, wohin, wie schnell, usw. Wenn Google Indien abhängen will, dann kann Google das Kabel sperren bzw. in vielen Stufen Druck ausüben bis dahin, dass das Kabel wie eine bekannte Pipeline „hochgeht“. Facebook könnte Kinderpornographie und Nazipropaganda unterbinden, die Provider könnten Waffenhandel über das „Dark Net“ zumindest behindern. Das machen sie aber nicht, solange sie nicht dazu gezwungen werden. Denn jede Einschränkung bedeutet weniger Einnahmen, weniger Profit. Wer könnte sie zwingen?

Jeder Nationalstaat könnte die Monopole zwingen. Der Staat kann das Privateigentum am Internet einschränken und beseitigen; denn er muss genehmigen, welche Kabel wo verlegt, welche Sendemasten wo aufgebaut werden dürfen, wer Frequenzen in seinem Himmel erhält. Der Staat kann Gesetze machen, welche Inhalte, was wie wann im Netz präsentiert werden kann, wie das kontrolliert wird ggf. wie bestraft wird.

Warum macht das z. B. der Staat Bundesrepublik Deutschland nicht? Erstens macht er das, wenn es gegen Links geht (s. Indymedia). Zweitens hat er Angst, dass er dadurch Nachteile erleidet durch die USA, durch den Staat, der der Schutzpatron der US-Monopole ist, die den beherrschenden Einfluss im Internet haben. Drittens ist der deutsche Staat so eng mit den Konzernen wie Siemens, Telekom usw. verbunden, dass die Botschaft ankommt: Keine Schwächung, sondern Stärkung der deutschen Monopole.

Monopole aber sind aus ihrer Natur heraus international; sie müssen die Grenzen des Nationalstaats überwinden. Ihre Akkumulationszwänge treiben sie über den Nationalstaat hinaus, über den Planeten hinaus. Eine Welt ist ihnen zu klein. Immer weiter fressen, bis alles kahl ist und nur die Konten der shareholder überquellen. Ihnen muss es gleichgültig sein, was aus dem Gemeinwesen wird, aus dem sie hervorgegangen sind, solange sie die Staatsmacht für die Unterdrückung nach Innen und für die Expansion nach Außen gebrauchen können. Wenn das aber nicht reicht, um den USA und den US-basierten Monopolen die Stirn zu bieten?

Die BRD müsste sich dann mit anderen Nationalstaaten zusammentun und mit staatlichen Mitteln ein eigenes Internet aufbauen. Das wäre eine Lösung, wie es manche Kräfte in der EU anstreben. Dazu muss man sich mit den USA anlegen, auch wenn insbesondere Deutschland und Frankreich militärisch und auf dem Feld des Internet auch ökonomisch derzeit unterlegen sind.

Lenin: „Die Kapitalisten teilen die Welt nicht etwa aus besonderer Bosheit unter sich auf, sondern weil die erreichte Stufe der Konzentration sie zwingt, diesen Weg zu beschreiten, um Profite zu erzielen; dabei wird die Teilung „nach dem Kapital“, „nach der Macht“ vorgenommen – eine andere Methode der Teilung kann es im System der Warenproduktion und des Kapitalismus nicht geben. Die Macht aber wechselt mit der ökonomischen und politischen Entwicklung; um zu begreifen, was vor sich geht, muß man wissen, welche Fragen durch Machtverschiebungen entschieden werden; ob diese Verschiebungen nun „rein“ ökonomischer Natur oder außerökonomischer (z. B. militärischer) Art sind, ist eine nebensächliche Frage, die an den grundlegenden Anschauungen über die jüngste Epoche des Kapitalismus nichts zu ändern vermag. Die Frage nach dem Inhalt des Kampfes und der Vereinbarungen zwischen den Kapitalistenverbänden durch die Fragen nach der Form des Kampfes und der Vereinbarungen (heute friedlich, morgen nicht friedlich, übermorgen wieder nicht friedlich) ersetzen heißt zum Sophisten herabsinken.

Die Epoche des jüngsten Kapitalismus zeigt uns, daß sich unter den Kapitalistenverbänden bestimmte Beziehungen herausbilden auf dem Boden der ökonomischen Aufteilung der Welt, daß sich aber daneben und im Zusammenhang damit zwischen den politischen Verbänden, den Staaten, bestimmte Beziehungen herausbilden auf dem Boden der territorialen Aufteilung der Welt, des Kampfes um die Kolonien, ‚des Kampfes um das Wirtschaftsgebiet‘.“ (W.I. Lenin, LW Bd. 22, S. 257f.)

Mit den USA anlegen kann sich der deutsche Imperialismus nur – beim gegenwärtigen Stand des Kräfteverhältnisses -, wenn Deutschland und Frankreich sich mit vielen europäischen Ländern gleichberechtigt zusammenschließen und darüber hinaus das Bündnis mit Russland und der VR China suchen würden. Auf dieser eurasischen Landmasse wäre das eine wirkliche Gegenmacht zum US-Imperialismus und in der Lage, ihn zu isolieren bzw. zu bändigen.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Konstellation möglich? Das wird ohne Brechen der Macht der Monopole nicht möglich sein, ohne Zerschlagung ihres Staatsapparats und Errichtung der Arbeitermacht nicht zu haben sein. Schritte in dieser Richtung könnten sein: Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit (mindestens) in Europa unter Einschluss Russlands und Chinas und unter Ausschluss des US-Imperialismus. Schluss mit den Sanktionen gegen die RF. Kein Abkoppeln von China und Russland. Stopp dem dritten deutschen Anlauf zur Weltmacht. Runter mit der Rüstung! Entwicklung eines eurasischen Internets.

Wir sollten uns hüten, selbst angesichts der dreisten Überwachung und Kontrolle durch die „Dienste“ des US-Imperialismus, heute ohne weiteres in die Forderung nach digitaler Souveränität Europas einzustimmen.

Souveränität ist eine Frage der Demokratie, eine Frage des Verhältnisses zu anderen Nationen, ihrer Gleichheit und Gleichberechtigung als Nation. Der Imperialismus stellt als System genau diese Gleichberechtigung in Frage. Sprang das früher mit den Kolonien offen ins Auge, so sind es heute die abgestuften Abhängigkeiten von den imperialistischen Großmächten – von der Ökonomie bis zum Gewaltapparat -, die die ganz überwiegende Zahl der Länder der Welt zu Halbkolonien machen, die nur noch formelle politische Souveränität besitzen. Wirkliche Souveränität besitzen natürlich auch die imperialistischen Großmächte nicht. Ihr Handeln müssen sie, eingeschlossen die USA, abstimmen mit ihren Verbündeten.

Digitale Souveränität für Europa stellt damit sofort die Frage in wessen Händen diese Souveränität dann liegen soll. Bei deutschen oder französischen Monopolen? Abhören nur noch durch europäische Spionage-, Spitzel- und Repressionsorgane? Souveränität nach wessen Maßstäben?

Nach dem Maßstab der Arbeiterklasse ist aber nur das eine digitale Souveränität, die der Emanzipation der Arbeiterklasse, der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln dient, der Beseitigung von Ausbeutung, dem Hervorbringen von Wohlstand und nicht der körperlichen, geistigen und emotionalen Verarmung. Es wird eine digitale Souveränität sein, bei der von den Kabeln bis zu den Rechenzentren, von IXP bis zu den ISPs alles im Eigentum des Volks ist und unmittelbar durch seine Vertreter überwacht, ausgebaut und vorangetrieben wird, unabhängig von Profitgier und falsch verstandener Freiheit, die alles gewähren lässt, solange es sich bezahlt macht. Sozialistische Länder sind in der Perspektive darauf aus, die einmal errungene Unabhängigkeit vom Imperialismus aufzuheben in Bündnissen unter befreundeten Staaten bis dahin die Souveränität aufzuheben in der Völkerfamilie, die ohne Staat und damit ohne Unterdrückung, Bevormundung und Anmaßung auskommen kann. Das „rote Internet“ wird dann eine Denkzeugmaschine sein, die die Kommunikation unter Geschwistern weltweit ermöglicht zum gegenseitigen Nutzen.

Machen wir einen Anfang, zeigen wir, dass die Maschine ohne uns nicht läuft: Alle Rechner stehen still, wenn dein starker Arm es will!

AG Digitale Souveränität Richard Corell, Flo, Stephan Müller, O’Nest

Einen kleinen Einblick in die Verzögerung beim Glasfaserausbau schon seit den 1980er Jahren verbunden mit dem Namen Schwarz-Schilling:

www.wiwo.de/politik/deutschland/langsames-internet-ein-ideologischer-kampf-der-mit-technischen-dingen-nichts-zu-tun-hatte/20859440-2.html

„Christian Schwarz-Schilling wurde Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen. Unter seiner Leitung wurde in Deutschland das Kabelfernsehen eingeführt, das Privatfernsehen zugelassen und der Mobilfunk nach dem Standard GSM eingeführt sowie die Privatisierung der Deutschen Bundespost eingeleitet. Vordergründig, um das Kabelprojekt zu beschleunigen, ermöglichte es Schwarz-Schilling maßgeblich, Privatfirmen an der Kabelverlegung zu beteiligen. An der Projektgesellschaft für Kabelkommunikation mbH war mit der Sonnenschein KG die Firma seiner Frau beteiligt. Er war Jahre zuvor dort als Geschäftsführer tätig. Bezeichnend war damals, dass Schwarz-Schilling erst wenige Stunden vor seiner Ernennung zum Postminister sein Amt als Geschäftsführer abtrat. Am nachhaltigsten wirkt sich seine Entscheidung, Kupferkabel zu verwenden bis in die heutige Zeit aus.“ www.az-online.de/leserbriefe/uelzen/lobbyismus-langzeitwirkung-10765576.html – Akkumulatoren Sonnenschein wurde 1992 aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten verkauft und gehört heute zum heute französischen Konzern Exide Technologies.

Dr. Cara Schwarz-Schilling ist seit Januar 2020 Direktorin und Geschäftsführerin der WIK GmbH und Geschäftsführerin der WIK-Consult GmbH. Davor war sie über 20 Jahre für die Bundesnetzagentur tätig, zuletzt als Beschlusskammervorsitzende für die Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes.

Sie gilt als Expertin für Regulierung, Breitbandausbau und das Internet. Als Referatsleiterin für ökonomische Grundsatzfragen der Postmärkte und ab 2002 für das neu gegründete Referat zur Internetökonomie war sie für ein breites Spektrum von Themen zuständig – wie etwa Marktanalysen, E-Commerce, das Internet und die Umstellung auf IP-Netze, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, analytische Kostenmodelle, die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur und Netzneutralität. Sie war in relevanten nationalen und internationalen Gremien der Regulierungsbehörden (BEREC) an leitender Stelle tätig und hat dabei die internationale Debatte zur Digitalisierung mit geprägt.

www.wik.org/whoiswho/geschaeftsfuehrung/dr-schwarz-schilling

1 Welche Umstellungen des „Geschäftsmodells“ und welche Perspektiven sich aus dieser „Zeitenwende“ ergeben s. KAZ 382: Sanktionspolitik gegen Russland oder: Schadet sich der deutsche Imperialismus selbst?

2 „Wie die einzelne Maschine zwergmäßig bleibt, solange sie nur durch Menschen bewegt wird, wie das Maschinensystem sich nicht frei entwickeln konnte, bevor an die Stelle der vorgefundnen Triebkräfte – Tier, Wind und selbst Wasser – die Dampfmaschine trat, ebenso war die große Industrie in ihrer ganzen Entwicklung gelähmt, solange ihr charakteristisches Produktionsmittel, die Maschine selbst, persönlicher Kraft und persönlichem Geschick seine Existenz verdankte, also abhing von der Muskelentwicklung, der Schärfe des Blicks und der Virtuosität der Hand, womit der Tellarbeiter in der Manufaktur und der Handwerker außerhalb derselben ihr Zwerginstrument führten. Abgesehn von der Verteurung der Maschinen infolge dieser Urspungsweise – ein Umstand, welcher das Kapital als bewußtes Motiv beherrscht, blieb so die Ausdehnung der bereits maschinenmäßig betriebnen Industrie und das Eindringen der Maschinerie in neue Produktionszweige rein bedingt durch das Wachstum einer Arbeiterkategorie, die wegen der halbkünstlerischen Natur ihres Geschäfts nur allmählich und nicht sprungweis vermehrt werden konnte. Aber auf einer gewissen Entwicklungsstufe geriet die große Industrie auch technisch in Widerstreit mit ihrer handwerks- und manufakturmäßigen Unterlage. Ausreckung des Umfangs der Bewegungsmaschinen, des Transmissionsmechanismus und der Werkzeugmaschinen, größere Komplikation, Mannigfaltigkeit und strengere Regelmäßigkeit ihrer Bestandteile, im Maße wie die Werkzeugmaschine sich von dem handwerksmäßigen Modell, das ihren Bau ursprünglich beherrscht, losriß und eine freie, nur durch ihre mechanische Aufgabe bestimmte Gestalt erhielt, Ausbildung des automatischen Systems und stets unvermeidlichere Anwendung von schwer zu bewältigendem Material, z. B. Eisen statt Holz – die Lösung aller dieser naturwüchsig entspringenden Aufgaben stieß überall auf die persönlichen Schranken, die auch das in der Manufaktur kombinierte Arbeiterpersonal nur dem Grad, nicht dem Wesen nach durchbricht.“ (K. Marx, Das Kapital Bd. 1 MEW 23, S. 403 f) – „In der Manufaktur ist die Gliederung des gesellschaftlichen Arbeitsprozesses rein subjektiv, Kombination von Teilarbeitern; im Maschinensystem besitzt die große Industrie einen ganz objektiven Produktionsorganismus, den der Arbeiter als fertige materielle Produktionsbedingung vorfindet. In der einfachen und selbst in der durch Teilung der Arbeit spezifizierten Kooperation erscheint die Verdrängung des vereinzelten Arbeiters durch den vergesellschafteten immer noch mehr oder minder zufällig. Die Maschinerie, mit einigen später zu erwähnenden Ausnahmen, funktioniert nur in der Hand unmittelbar vergesellschaf-teter oder gemeinsamer Arbeit. Der kooperative Charakter des Arbeitsprozesses wird jetzt also durch die Natur des Arbeitsmittels selbst diktierte technische Notwendigkeit.“ (a.a.O. S. 406. – Hervorhebungen Corell)

3 Rechner waren damals Ungetüme. Der erste US-Computer ENIAC (Electronic Numerical Integrator and Computer) wurde 1945 fertiggestellt, finanziert durch die US-Army; Ausgangspunkt für die Entwicklung des ENIAC war die Machbarkeit einer Atombombe. Das Ungetüm beanspruchte allein 127qm Platz, wog 27 Tonnen. Im übrigen waren die ersten Menschen, die ENIAC programmierten, Frauen.

4 Defence Advanced Research Projects Agency = Behörde für zukunftsweisende Forschungsprojekte der Verteidigung

5 Ohne sich davon je zu emanzipieren.

6 Selbst nach 30 Jahren Internet gibt es ein deutliches Nord-Südgefälle für den Zugang zum und den Umgang mit dem Internet, besonders Afrika ist davon betroffen. Denn ist man dann im Internet, fallen die nach Ländern unterschiedlichen Übertragungsraten auf, die ein Licht auf den Ausbau und den Stand der Infrastruktur werfen. Die relative deutsche Rückständigkeit ist jedoch „hausgemacht“, nicht zuletzt dank Deregulierung und Privatisierung, dank Ausstattung mit Länderkompetenzen und dazu mit der einflussreichsten grünen Partei der EU, die gegenüber der Entwicklung der Produktivkräfte kleinbürgerlich-reaktionär ist.

7 Also das Speichern und Verarbeiten von Daten nicht mehr auf eigenen Rechnern, sondern in Rechenzentren von u. a. Amazon, Microsoft oder Google.

8 als Twisted Pair- oder Koaxialkabel

9 Die Telekom hatte Sprint von der japanischen SoftBank übernommen. Deren Gründer und Großaktionär ist Masayoshi Son, einer der reichsten Leute der Welt (Forbes‘ Milliardärliste Platz 67 – 2022). Interessanterweise gehört zum Reich der SoftBank auch die 2016 für 24,3 Mrd. Pfund St. übernommene britische Arm Company, die eine herausragende Rolle im Chip Design spielt (s. auch Digitale Souveränität Teil 3)

10 „Gemäß dem Sandvine Global Internet Report kamen 2019 43% des globalen Datenverkehrs im Internet durch Google, Netflix, Facebook, Microsoft, Apple oder Amazon zustande. GroupM schätzte 2017, dass Facebook und Google 84% des globalen digitalen Anzeigenmarktes (außerhalb Chinas) besetzen. Facebook dominiert den Markt der sozialen Netzwerke mit vier der sechs populärsten Plattformen. Google hält 90% des globalen Suchmarktes, hat 60% Browser-Marktanteil, ist Marktführer für mobile Betriebssysteme (Android) sowie nutzergenerierten Video-Plattformen (YouTube) und betreibt diverse weitere Internet-Dienste mit mehr als 1.5 Milliarden Nutzern.“ (s. J. Schlamp, T.C. Schmidt, M Wählisch, Zweite Internet Backbone Studie im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2022, www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/ZwiBACK/ZwiBACK-Studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3 – 10.3.2022

11 Vgl. hierzu www.webtechnologien.com/wissen/das-internet/die-infrastruktur-des-internets/ – 23.2.23

12 www.koeln.de/branchen/eintrag/1390/wirtschaftsverbaende/eco-verband-der-deutschen-internetwirtschaft-ev

13 Er lebt heute mit seiner Frau Lindsay in Moskau(!). Sein Fall ist ein Lehrbeispiel wie die selbsternannten Gralshüter der Menschenrechte Menschen- und Völkerrecht (etwa das Festsetzen des gewählten Präsidenten von Bolivien, damals Evo Morales) verletzen, wenn ihre Schandtaten aufgedeckt werden.

14 vgl. Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2021 – dejure.org/BGBl/2021/BGBl._I_S. _771 – 22.3.23

15 vgl. web.archive.org/web/20200 502093615/www.reuters.com/article/us-icann-org-sale-idUSKBN22D4FV – 22.3.23

16 www.rnd.de/politik/internet-highways-auf-dem-meeresboden-der-geheime-unterwasser-kampf-um-die-kabel-Y5P4LXLNLJGJHNXSBRXZFKRQZY.html

17 monde-diplomatique.de/artikel/!5770921 – 23.2.2023

18 Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn; seit 2022 ist Klaus Müller von den Grünen der Chef.

19 hier zitiert nach Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1998:179:0003:0134:DE:PDF – 23.2.2023

20 zitiert nach: www.bundestag.de/resource/blob/905042/9c57b80506fdddaa3821d4c0a1b9bd0a/WD-2-039-22-pdf-data.pdf, S. 4 – 3.3.2023

21 a.a.O., S. 5

22 Space X hat rd. 7.000 Beschäftigte (2020) und einen Umsatz von 2,5 Mrd. US-Dollars. Der größte Konkurrent ist Blue Origin. Dahinter steckt – oh Wunder – Jeff Bezos, der Multimilliardär von Amazon. Danach kommt Virgin Galactic mit dem britischen Milliardär Richard Branson als Eigentümer. Und schließlich die United Launch Alliance (ULA), die an die richtig Großen angebunden ist, nämlich an Boeing und Lockheed. Kleiner, aber im Geschäft ist die französische Arianespace. – vgl. dazu bstrategyhub.com/spacex-competitors-alternatives/

23 Le Monde Diplomatique a.a.O.

24 Die BSI-Studie schreibt dazu, dass sich vor allem AT&T und Verizon „mit AT&T die US-Haushalte weitgehend in der Fläche aufteilt.“ (a.a.O. S. 258)

25 Im übrigen verlegte die Telekom auf Initiative des chinesischen Post- und Telekommunikations-Ministerium das erste Land-Glasfaserkabel (TEA) zwischen Frankfurt und Shanghai (entlang der Route der alten Seidenstraße über Polen, Ukraine, Kasachstan, Usbekistan, Turkmenien). Es ging 1998 in Betrieb und ist heute auch Bestandteil des Projekts der „Digitalen Seidenstraße“.

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