Für Dialektik in Organisationsfragen
Aus den metall-Ausgaben 1 bis 4 2023 „Dein Magazin“ erfahren die 2,2 Mio. Mitglieder, dass der IGM-Vorstand dafür als Tagungszeitraum die Tage 22. bis 26. Oktober 2023 in Frankfurt am Main festgelegt hat. Nach dem Schlüssel je 5.000 Mitglieder eine Delegierte/oder ein Delegierter – werden daran aus den 7 IGM-Bezirken insgesamt 421 Delegierte, davon 84 Kolleginnen teilnehmen. Unter welchem Motto hierbei die Tagung gestellt ist bzw. noch wird, ist aus der metall noch nicht zu erfahren. Noch vor vier Jahren, 2019, lief die Einstimmung der Metallerinnen und Metaller, der Delegierten, über Transformationskongresse und einem Debattenpapier, dass sie u. a. vor der Transformation warnte. Dazu wurde festgestellt: „Die Triebkräfte der Transformation werden tiefgreifende Veränderungen in Ökonomie, Politik, Gesellschaft und in den Betrieben auslösen (...) Vor uns liegen gewaltige Veränderungen. Es geht um einen grundlegenden Wandel, um nichts weniger als eine Transformation unserer Wirtschaft, unserer Lebens- und Arbeitswelt. Es geht um die Zukunft der industriellen Branchen am Standort Deutschland, es geht um die Zukunft der Beschäftigten in der Industrie und des Handwerks.“
Dafür hat der IGM-Vorstand 2019 als „Handlungsauftrag“ für die nächsten Jahre die Parole ausgegeben: „Die Transformation gestalten“. Für 2023 stellt er in der metall für den 25. Gewerkschaftstag fest: „Über die zuvor aus der Organisation eingereichten Anträge entscheiden die Delegierten über die inhaltliche Ausrichtung der IG Metall für die nächsten vier Jahre. Ein Grundsatzantrag und vier Leitanträge beschäftigen sich in diesem Jahr mit der Transformation sowie mit aktuellen politischen Debatten, der Energiewende, der Tarifpolitik und der Zusammenarbeit der IG Metall innerhalb der Organisation und mit anderen Institutionen ...“
Offensichtlich lebt der IGM-Vorstand in der Annahme, dass es zu diesen Themen, wie zur „Gestaltung“ zwischen 2019 und 2023 nicht so viel zu sagen gibt. Mit der obigen Terminsetzung hat er den Delegierten und damit dem höchsten IGM-Beschlussorgan, gleichzeitig einen Antrags-Beratungs- und Diskussionstag weggestaltet und die Dauer des Gewerkschaftstags demokratisch auf 5 Tage zusammengestrichen. Die Bezirke und die über 150 IGM-Geschäftsstellen wurden deshalb schon vor Wochen gebeten, die Zahl ihrer Anträge zu begrenzen, um mit Beratung und Beschlussfassung in der gekürzten Zeit durchzukommen. Internen Infos zufolge, hat das teilweise zur Streichung von bereits einmal abgelehnten Anträgen geführt, obwohl das Thema nach wie vor aktuell ist. Die „eingereichten Anträge“ landen dabei themenorientiert beim Grundsatz- oder den Leitanträgen. Auf dem Wege verschafft sich die IGM-Führung rechtzeitig Kenntnis darüber, was zur „inhaltlichen Ausrichtung“ passt oder abgelehnt werden muss. Damit lassen sich dann die immer wieder gestellten Forderungen nach kollektiver Arbeitszeitverkürzung, von z. B. 32-, 30- bis 28-Std.Woche mit vollem Lohnausgleich verhindern bzw. nach hinten auf die lange Bank schieben.
Darin hat die IGM-Führung jahrelange Erfahrung. Dabei schrieb sie vor 8 Jahren beim 23. Gewerkschaftstag 2015 in ihrem Leitantrag „Neue Arbeitszeitpolitik“: „Bis zum nächsten Gewerkschaftstag sind Arbeitszeitfragen zentrale tarifpolitische Themen für die Metall- und Elektroindustrie und alle weiteren Branchen ...“
Und vor dem darauffolgenden Gewerkschaftstag 2019 hieß im Debattenpapier zur Vorbereitung von Anträgen an die Adresse der Metallerinnen und Metaller: „Die Angleichung der Arbeitszeiten in allen Regionen und Branchen der IG Metall an die 35-Stunden-Woche ist weiterhin Ziel der IG Metall. Mit konkreten Initiativen und Vorschlägen auf Flächen- und Betriebsebene in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie arbeiten wir daran.“
In den KAZ-Ausgaben 376 und 378 haben wir berichtet, wie im Osten daran gearbeitet wurde und wie das mit der Gestaltung der „Flächen- und Betriebsebene“ ausgegangen ist. Zur Erinnerung: Es gibt keine Regelung im Flächen- bzw. Manteltarifvertrag Ost, die eine Angleichung der 38-Stunden-Woche auf die 35-Stunden-Woche West vorsieht. Die geforderte Angleichung wurde von der IGM-Führung zum „Kampfauftrag“ der Betriebsräte, zum „Häuserkampf“ für eine freiwillige Betriebsvereinbarung gemacht. Dabei hat eine IGM-Bezirksleiterin, die damalige Kollegin Birgit Dietze, Betriebsräten und Belegschaften die Profit-Triebkräfte von Gesamtmetall und den Kapitalverbänden Ost erklärt: „Bei der Absenkung der Arbeitszeit entstehen den Unternehmen Kosten“ ... die IGM denkt dabei an eine Teilkompensation, „bei der die Arbeitnehmer davon etwas mitfinanzieren.“ (Podcast-Beitrag Ende Juni 2021)
Statt Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich Mitfinanzierung der Kosten. Die Ost-Metallerinnen und Metaller bezahlen die 35 bis sie auf dem Weg bis 2030 erreicht ist. Dafür opfern sie u. a. das für 2022 für sie vereinbarte tarifliche Zusatzentgelt von 18,7 Prozent (2023 vorgesehen 27,6 %) eines Monatsentgelts.
Das ist eine herbei verhandelte Niederlage. Die IGM-Führung hat hierbei alles unterlassen, was etwas mit Mobilisierung der gesamten IGM, mit gemeinsamem handfestem Widerstand, Betriebsversammlungen, mit Warnstreik und Streik, mit Aussetzen von Überstunden und/oder Samstags-Sonderschichten usw. usw. zu tun hat, um das Kapital-Diktat zu durchbrechen. Auf dem Gewerkschaftstag ist es mit abhängig vom Vorstandsbericht, ob es dabei über den Stand zu einer kritischen Diskussion von Ost-Delegierten kommt. Z. B. über die Organisation von Kampfmaßnahmen, von Streiks und insbesondere über ihre angebliche Ver- und Behinderung durch Bundesarbeitsgerichtsurteile. Die von der IGM-Führung über die Jahre genutzte Krücke, um damit Anträge mit der Forderung nach politischem Streik abzulehnen oder in der Versenkung verschwinden zu lassen. Soweit es in diesem Jahr dazu Anträge gibt – mindestens einer ist sicher – haben die Antragsteller und evtl. andere Delegierte es mit der Begründung zu tun, mit der 2019 ein Antrag abgelehnt wurde. Hierbei hat die ABK, die Antragsberatungskommission erklärt, dass sich das Streikrecht in der BRD aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ableitet und über die Jahre „durch das Richterrecht geprägt wurde. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns auch weiterhin für eine richterliche Anerkennung des umfassenden Streikrechts gemäß Artikel 6 der EU-Sozialcharta und der ILO-Übereinkommen von 1987 und 1998 ein.“ Das ist schon politischer Unsinn. Richter, die gegen geltende Gesetze, eigenes Recht setzen, gehören abgesetzt, wobei ihre Urteile keine Rechtskraft haben, sie sind rechtsungültig. Aber macht ja nichts, die ABK hat den Delegierten unwidersprochen noch größeren Unsinn mit der Feststellung untergejubelt: „Eine gesetzliche Verankerung des Streikrechts hat die IG Metall bislang aufgrund der historischen Erfahrungen in Deutschland insbesondere deshalb abgelehnt, um nicht von wechselnden politischen Mehrheiten abhängig zu sein. Sobald das Streikrecht in Verfassung oder Gesetz geregelt wird, ermöglicht das dem Gesetzgeber grundsätzlich die weitere Ausgestaltung und somit auch – wenn er das möchte – die Einschränkung.“
Folgen wir bzw. ein Gewerkschaftstag diesen Aussagen der ABK, müsste das „umfassende Streikrecht“ aus Artikel 6 der EU-Sozialcharta gestrichen werden, um es vor möglicher „weiterer Ausgestaltung“ oder „Einschränkung“ durch „wechselnde politische Mehrheiten“ in Bundestag und/oder EU-Parlament zu schützen.
Abgesehen von den Arbeitsrichtern, die ständig etwas über LAG bis zum BAG zum Arbeitskampfrecht, zu Warnstreiks in der BRD entscheiden, können die „wechselnden Mehrheiten“ in der BRD wie ebenso in der EU – „wenn sie möchten“ – mit Gesetzesänderungen gegen Streiks vorgehen.
Dem Gewerkschaftstag 2019 ist offensichtlich nicht aufgefallen, was er da erzählt bekommt. Er hat jedenfalls seine politische Mehrheit nicht dafür genutzt, die ABK wegen – und das ist vornehm ausgedrückt – fehlendem Durchblick auszutauschen. Vielleicht gelingt das dieses Jahr einem Kollegen oder einer Kollegin für Durchblick zu sorgen, wenn die ABK sich dieser unsinnigen Karte wieder als Joker bedient, um einen Antrag abzulehnen.
Unabhängig davon kommt es auf diesem Gewerkschaftstag zu einem politischen Wechsel in der Vorstandsspitze. Der bisherige Vorsitzende „Arbeiterführer“ Hofmann scheidet aus und seine Stellvertreterin, die Kollegin Benner wird in Konkurrenz zu Bezirksleiter Zitzelsberger, dem Tarif-Piloten aus Baden-Württemberg, als Vorsitzende gehandelt. Intern soll auch eine „Doppelspitze“ im Gespräch sein.
Ludwig Jost