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Für Dialektik in Organisationsfragen

Deutsche Kapitalisten gegen EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung

Am 25. November 2021 hat das Europaparlament in Straßburg nach mehr als 30 Jahren Diskussion und Ablehnung mit großer Mehrheit für die Durchsetzung einer Richtlinie zu gesetzlichen Mindestlöhnen und Tarifbindung gestimmt. Dazu heißt es in einer Stellungnahme des WSI: „Vor ihrer Wahl zur Präsidentin der Europäischen Kommission hat Ursula von der Leyen (CDU) ein zentrales Versprechen gegeben: Sie wolle sich während ihrer Amtszeit dafür einsetzen, ,dass jeder Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhält.’“

Wie hierbei mehr Gerechtigkeit in der EU in der Mindestlohnfrage hergestellt werden soll, wird vom WSI wie folgt erklärt: „Eine besondere Rolle spielt dabei das Verhältnis der Mindestlöhne zum vorherrschenden Lohnniveau (Abschnitt 5). Wenn sich die Mindestlöhne an den von der Europäischen Kommission in die Diskussion gebrachten Richtwerten von 60 % des Medianlohns und 50 % des Durchschnittslohns orientieren, ergibt sich daraus in vielen Ländern ein deutlicher Erhöhungsbedarf, der in Abschnitt 6 mit Blick auf internationale Erfahrungswerte eingeordnet wird. Zusammenfassend konstatiert der diesjährige WSI Mindestlohnbericht gerade auch für Deutschland einen erheblichen Handlungsbedarf.“ (Es handelt sich um den WSI-Report Nr. 63 Februar 2021.)

Bisher ist die EU-Richtlinie nicht verabschiedet. Mit ihr sollen die EU-Mitgliedsländer gleichzeitig aufgefordert werden, Aktionspläne zu entwickeln, um damit zur Flankierung der Mindestlöhne als gesetzliche Lohnuntergrenze eine Tarifbindung der Löhne für 80 Prozent der Lohnabhängigen zu erreichen. Das trifft hierbei bisher nur für 7 EU-Länder zu, die keine gesetzlichen Lohnuntergrenzen kennen. Hierbei führen Österreich mit 98%, Frankreich 94%, Belgien 93%, Finnland 91%, Schweden 90% und Italien mit 80 Prozent die Liste der Tarifbindung an. Lt. WSI liegt die BRD dabei weiter abnehmend bei 52 höchsten 53 Prozent.

Dafür führt der deutsche Imperialismus mehr oder weniger die Liste der Gegner von der in diesem Sinne geplanten EU-Richtlinie an. So hat der Kapitalistenverband Gesamtmetall die Europa-Abgeordneten noch vor ihrer Abstimmung am 25.11.2021 mit einer Mail darum gebeten, ihre Position nicht aufzugeben: „Der Rechtsakt sei nicht ‚vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz‘ und greife tief in die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein ...“ (SZ 26.11.2021).

Mindestlohn 12 Euro – kommt er oder kommt er nicht?

Der Mindest-Std.-Lohn wurde in der BRD ab 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro als gesetzliche Lohnuntergrenze eingeführt. Ab 1. Januar 2022 beträgt er 9,82 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das einen Monatsbrutto von 1700 Euro. Nach jetzigem Stand steigt der Mindestlohn ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro, macht bei der 40-Stunden-Woche einen Monatsbrutto von ca. 1820 Euro. Der Mindestlohn wird bzw. wurde bisher von der dafür zuständigen Mindestlohnkommission festgesetzt. Sie wird von Gewerkschafts- und Kapitalverbandsvertretern gestellt. Zur durch die Regierung geplanten Erhöhung auf 12 Euro wird in der Ampel-Vereinbarung auf Seite 6 erklärt: „Leistung muss anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden. Darum werden wir den Mindestlohn auf 12 Euro anheben und uns für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einsetzen.“

Wie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Medien bekannt, will Bundesarbeitsminister Heil kurzfristig einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einbringen. Die geplante Erhöhung soll ohne jahrelangen Einführungszeitraum kurzfristig durchgesetzt werden. Wenn das klappt, gibt das bei o. a. 40-Stunden einen Wochenbruttolohn von 480 € und einen Monatsbrutto, der mit 2.078,40 € im offiziell geltenden unteren Entgeltbereich liegt. Als dafür geltende Höchststufe hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA) mit Stichtag 31.12.2020 einen monatlichen Bruttoverdienst von 2.284 Euro (ohne Stundenangabe) festgelegt. In dem Bereich, wo von Armuts- oder auch Hungerlöhnen gesprochen wird, arbeiten zurzeit18,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten für weniger (Info WSI/DPA 06.01.2022). Der Mindestlohn soll dabei zwischen 8 bis 10 Millionen Erwerbstätige erfassen (Scholz, WSI).

Es ist noch nicht entschieden, wie das mit 12 Euro Mindestlohn als gesetzliche Lohnuntergrenze endgültig ausgeht. Hierbei steht schon längst fest, dass Kapitalisten auch der untere Entgeltbereich, die teilweisen Hungerlöhne noch zu hoch angesetzt sind. Ähnlich wie zur EU-Richtlinie argumentieren die Kapitalverbände mit juristischen Bedenken und wollen klagen. BDA-Präsident Dulger hat erklärt: „So wie es im Moment von der Bundesregierung beabsichtigt wird, halte ich es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie ... Ob, wann und wie wir das Vorgehen der Bundesregierung qualifiziert überprüfen lassen, kommt ganz darauf an, wann dieser politische Mindestlohn durchgesetzt werden soll ... Die Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt.“

Wird die Ampel-Koalition vor diesen Drohungen einknicken? Werden die Gerichte gegen uns entscheiden? Abwarten wird uns nicht weiterhelfen. Durch unseren gewerkschaftlichen Kampf, durch Streik müssen wir die Bundesregierung in der Frage Mindestlohn unterstützen (egal, ob das der von der SPD geführten Regierung in den Kram passt oder nicht). Da ist das solidarische Handeln aller Kolleginnen und Kollegen gefragt, auch von denen, die einen Stundenlohn von 12 Euro und mehr haben!

Ludwig Jost

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