Für Dialektik in Organisationsfragen
Als IGM-Vorsitzender Hofmann im August 2020 (Interview Süddeutsche Zeitung 17.08.2020) die Viertagewoche mit Teillohnausgleich sozusagen als „Vorschlag unter die Leute“ brachte, ist er wieder nach der Methode verfahren – erst Fakten schaffen, dann reden. Auf diesem Wege hat die IGM-Führung bereits im Frühjahr den Mitgliedern ihr Moratoriumsangebot (Moratorium=Stillhalteabkommen) ans Kapital als ihre Forderung untergejubelt. Jetzt versucht sie es mit dem Hofmann-Vorschlag auf die gleiche Art und Weise. Damit sind nicht nur Pflöcke für die Arbeitszeit, sondern ebenso für die Löhne eingeschlagen. Die IGM-Führung verwandelt dabei gleich einen ganzen tariflichen Wochenlohn in „Teillohnausgleich“ bzw. stellt ihn dafür zur Disposition. Für die Metallerinnen und Metaller ist das die Vorstandsvorgabe für die Diskussion und Aufstellung von Forderungen in Betrieben, Vertrauensleutekörpern und Tarifkommissionen zur im März auf Ende 2020, Beginn 2021 verschobenen Metalltarifrunde. Sie hat allerdings nichts mit kollektiver Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbeutungszeit in den Betrieben zu tun. Das war die Forderung von 10 IGM-Geschäftsstellen auf dem Gewerkschaftstag 2019. Kampfweise Durchsetzung der 30- bzw. 28-Std.-Woche bei vollem Lohn- und auch Personalausgleich sowie Kampagnen der ganzen IGM zur Durchsetzung der 35-Stunden-Woche im Osten. Diese Forderungen stehen mit dem Hofmann-Vorschlag bis jetzt nicht auf der Tagesordnung. Worum es heute geht, erklärt die IGM-Führung in der Oktober metallzeitung 2020. Auf mehreren Seiten wird darin „Jetzt Jobs sichern!“ zu einem Hauptthema der Tarifrunde gemacht. Hierbei wird der Eindruck vermittelt, als sei es satzungsgemäßer Auftrag der IGM und Vorstandsaufgabe bei der Interessenvertretung auf „2 Schultern“ zu tragen. Wobei dann der Vorsitzende ständig mit Blaulicht unterwegs ist, um kleinen und großen Kapitalisten mit aus Steuergeldern finanzierten Fonds (z. B. Best Owner Consulting GmbH, siehe Kasten „Gegnerfinanzierung mit Mitgliedsgeldern“ den Arsch vor dem Bankrott zu retten. Die Mitglieder erfahren dabei an welchen Fronten dafür zu kämpfen ist, und wo sie abhängig von der Situation mit ihren Löhnen und/oder Tarifverträgen in die Bresche springen sollen. Einleitend zum Thema erklärt Vorsitzender Hofmann im Editorial unter der Überschrift: „IG Metall wirkt!“: „(...)Auf dem jüngsten Autogipfel wurde unser Vorschlag besprochen, mit ,Transformationsfonds’ das Eigenkapital kleinerer und mittlerer Zulieferer zu stärken und sie dadurch vor Insolvenz und Entlassungen zu schützen. Mit der Bundesregierung wurde verabredet, dass dieser Vorschlag bearbeitet wird. Diese Fonds ermöglichen Unternehmen, in Innovationen zu investieren und Beschäftigung zu sichern. (...) Deshalb habe ich auch die Viertagewoche mit Teillohnausgleich als Option zur Bewältigung des Strukturwandels vorgeschlagen. Mir geht es darum, einen tariflichen Rahmen zu schaffen, den Betriebsräte und Arbeitgeber nutzen können, um Industriearbeitsplätze zu sichern und Industriearbeit attraktiv zu machen. Über diesen Vorschlag diskutieren wir in unseren Gremien und mit Euch, unseren Mitgliedern.“
Womit IGM-Vorsitzender Hofmann wirken will, ist ein Instrument aus dem „Fonds“ der sogenannten Zukunfts- und sonstigen Arten von Beschäftigungssicherungsverträgen. Sie stehen Betriebsräten und Kapitalisten bereits seit 1994 versehen mit dem Namenskürzel „TV Besch“ als „tariflicher Rahmen“ abrufbar zur Verfügung. Attraktiver kann Industriearbeit dadurch allerdings nicht werden. Unter kapitalistischen Bedingungen heißt sie: Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Hierbei versuchen sich die Ausgebeuteten in aller Regel mit dem in der IGM seit X-Jahren bekannten Tauschgeschäft Löhne, Absenkung von Arbeitszeiten u. a. gegen Arbeitsplätze – vor Entlassung zu schützen und zu retten. Garniert mit der Viertagewoche als „neue Idee“ und dafür als Mobilisierungsfaktor gedacht, will die IGM-Führung das dafür zur Verfügung stehende Arsenal Beschäftigungssicherung sozusagen mit einer zusätzlichen Waffe bereichern. Dass es darum geht, haben die Tarifkommissionen aller 7 IGM-Bezirke am 15. Oktober 2020 bestätigt. Abgesehen von den Entgelttarifen haben sie bei ihrer Tagung alle Beschäftigungssicherungstarifverträge gekündigt, „um auch in dieser Tarifrunde bessere Regelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen durchsetzen zu können.“ (IGM-Info 15.10.2020) Wie in nebenstehender Info zu lesen ist (siehe Kasten “Beschäftigungssicherungstarifverträge“), bricht der IGM-Vorstand mit den eigenen Aussagen. Danach sind zuerst alle Kurzarbeitsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor Beschäftigungstarifverträge angewendet werden sollen. Zur Kurzarbeit heißt es in o. g. metallzeitung: „ ... Das Kurzarbeitergeld (KUG) gibt es nun bis zu 24 Monate, mit erleichterten Zugangsbedingungen. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei, die Aufzahlungen werden verlängert. Auch Leiharbeiter erhalten weiterhin KUG. Die IG Metall fordert aber eine Verlängerung der Kurzarbeitregelungen bis 2023 und wir wollen Kurzarbeit stärker mit Qualifizierung verbinden. Den Beschäftigten schafft das Planungssicherheit und Perspektive.“
Die Arbeitszeit betreffend heißt die Perspektive hierbei in einer der geltenden Regelungen im „TV Besch“: „Um bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen, die nicht durch Kurzarbeit überwunden werden können, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, können beide Betriebsparteien den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Absenkung der Arbeitszeit verlangen. Die Betriebsparteien können auch einvernehmlich anstelle von Kurzarbeit gem. Abs. 1 eine Betriebsvereinbarung zur Absenkung der Arbeitszeit abschließen. Dabei können die Betriebsparteien die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf eine Dauer von unter 35 bis 30 Stunden für alle Beschäftigten oder für Teile des Betriebes (Betriebsteile, Abteilungen, Beschäftigtengruppen) reduzieren, mit Ausnahme der Auszubildenden, der Ausbilder in der Ausbildungswerkstatt ...“ Mit der „Verbesserung“ dieser Regelung durch die 28-Stunden-Woche wird der bei einer 30-Stundenwoche auf 5 Stunden begrenzte Lohnverzicht um 2 auf 7 Stunden wöchentlich ausgedehnt. Sollte das von den Tarifkommissionen beschlossen werden, heißt das für die Belegschaften: Sie sollen diese Forderung zum Tarifvertrag machen, indem sie dem Kapital dafür zuerst Absenkung der Arbeitszeit mit entsprechendem Lohnverzicht anbieten und dann für einen Ausgleich davon betteln bzw. – wenn nötig – dafür streiken müssen! Das rechnerische Beispiel und Ergebnis bei diesem etwas hirnrissigen Akt sieht wie folgt aus: Ausgehend von der 35-Stunden-Woche reduzieren sich die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsstunden (35 X 4,35 = 152,25 Std.) bei einer 28-Stunden-Woche um rund 30,5 Stunden. Mit einem Stundenlohn von z. B. 20 Euro multipliziert, macht das ein monatliches Minus von 609 Euro. Nach Tarifvertragsrecht wäre das der Rechtsanspruch der Kapitalisten, das tarifliche Monatsentgelt um diesen Betrag zu kürzen. Das gilt, immer vorausgesetzt, es kommt zum Abschluss und zur Anwendung eines solchen Tarifvertrages. Abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe können sich die Metallerinnen und Metaller damit ausrechnen, mit welchem Betrag aus der Haushaltskasse sie der IGM-Vorstand bei seinem „Vorschlag“ an der „Bewältigung des „Strukturwandels“ und am „Stemmen der Transformation“ beteiligt. Damit die Beteiligung nicht so heftig ausfällt, will IGM-Vorsitzender Hofmann sich bei der Frage des Lohnausgleichs „ordentlich streiten”. „Damit es sich die Mitarbeiter auch leisten können“. (Reuters/jW 23.9., SZ 17.08.2020)
Die „Mitarbeiter“, die Kolleginnen und Kollegen in den Belegschaften, müssen bei der Diskussion darüber entscheiden, ob sie sich einen solchen Vertrag überhaupt leisten wollen und sich an die Tarifrunde 2018 erinnern: Da wurden sie ebenfalls für die angebliche Durchsetzung einer 28-Stunden-Woche in die Auseinandersetzung mit dem Kapital geschickt. Heiß gemacht und darauf eingestimmt hat sie wie jetzt auch IGM-Vorsitzender Hofmann. Auf einer Konferenz aller 7 Metallbezirke hat er den rd. 850 Anwesenden am 27. Juni 2017 in Mannheim erklärt: „Die Beschäftigten wollen Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen, selbstbestimmte Arbeitszeiten, die man sich leisten kann. Unser Zielbild ist: Wir wollen, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit – etwa bis zu 28 Stunden – verkürzen können, zeitlich befristet, immer mit dem Rückkehrrecht zur 35-Stunden-Woche ...“ Rausgekommen ist dabei – wie in der IGM bekannt – der Tarifvertrag „Verkürzte Vollzeit“. Die 28-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich und als tarifrechtlicher Anspruch begrenzt auf 10 Prozent der Belegschaften. In der Presse (6./7. Februar 2018) hat Vorsitzender Hofmann den Tarifabschluss 2018 zur „Zeitenwende bei der Arbeitszeit“ und zum „Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, selbstbestimmten Arbeitswelt“ erklärt. Zwischenzeitlich hat das Kapital, vor allem die Automobilmonopolisten klar gemacht, wer bestimmt und das Sagen hat. Mit der Ankündigung massenhafter Rausschmisse haben sie die Phrasendrescherei des IGM-Vorsitzenden mit der Realität dieser „Arbeitswelt“, den kapitalistischen Gesetzmäßigkeiten zur Profitmaximierung konfrontiert. Und die lassen sich auch durch noch so viele „Beschäftigungs- und/oder Zukunftssicherungsverträge“ weder überlisten noch außer Kraft setzen. Dabei heißt die „Zeitenwende bei der Arbeitszeit“ für zigtausende Arbeiterinnen und Arbeiter alle paar Jahre wieder: Ihre „Vollzeit“ verkürzt sich durch Entlassung ohne Rückkehrrecht zur 35-Stunden-Woche auf Null. Das ist die Arbeitszeitverkürzung, die die Kapitalisten uns zu bieten haben – Arbeitslosigkeit! Der dagegen als Bremsklotz angesagte „Viertage-Woche-Vorschlag“ wurde offensichtlich bei den IGM-Tarifkommissionssitzungen korrigiert. In ihren Mitteilungen und Stellungnahmen sprechen alle Metall- und Elektrokapitalverbände von der IGM-Forderung nach einer Viertagewoche auf der Basis von 8 Stunden täglich und 32 Stunden in der Woche. Im Verhältnis zur 28-Stunden-Woche beträgt die damit angebotene monatliche Absenkung der Arbeitszeit statt 30 nur noch 13,05 Arbeitsstunden. Nach jetzigem Stand ist das die Arbeitszeit, für die Lohnausgleich gefordert werden soll. Am 9. November will der IGM-Vorstand unter Berücksichtigung der bisherigen Diskussionsergebnisse eine Empfehlung für „konkrete tarifliche Forderungen“ veröffentlichen. Sie ist die Grundlage für die weitere Diskussion in den Betrieben und der dann endgültigen Forderungsaufstellungen in den 7 regionalen IGM-Tarifkommissionen, die für den 17. November 2020 eingeplant sind.
Das ist das Logo, welches sich die Kapitalisten für die Tarifrunde ausgedacht haben. Es schmückt zwischenzeitlich alle Mitteilungen und sonstigen Veröffentlichungen der Metall- und Elektrokapitalverbände ME. Dem Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit, der den Lohnabhängigen gerade in Tarifrunden ins Auge fällt, wird das Mäntelchen der von den sozialdemokratischen Gewerkschaftsführern ständig gepredigten Sozialpartnerschaft umgehängt: Ausgebeutete und Ausbeuter sollen „gemeinsam die katastrophale Lage überwinden“ (Nordmetall 15.10.2020). Was dabei „zusammen anpacken“ heißt, hat Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger am 14. Oktober in der SZ festgestellt: „Alle müssen einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten, auch die Beschäftigten“. Der Beitrag, den sich die M- und E-Kapitalisten dafür vorstellen, ist die aus den Medien aber auch durch das Moratoriumsangebot der IGM-Führung bekannte Nullrunde. Lt. Kapitalverband Hessenmetall ist sie „schon ein Kompromiss“. Dabei soll es weder für 2020 noch für 2021 eine Lohnerhöhung und auch keinen Lohnausgleich bei „Arbeitszeitabsenkung“ geben. Im Gegenteil, die Metallerinnen und Metaller sollen für Krise und Erhaltung der „Wettbewerbsfähigkeit“ zahlen. Von ihnen werden „Beiträge zur Kostenentlastung“ verlangt. „Es ist absolutes Maßhalten angesagt“, hat der Vorsitzende von Südwestmetall, Dr. Stefan Wolf erklärt: „Wir sollten beim Grundentgelt nicht noch mehr draufsatteln und an anderer Stelle entlasten, z. B. bei Sonderzahlungen oder bei Zuschlägen ... Aus meiner Sicht müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, dass Beschäftigte für das gleiche Geld ein paar Stunden mehr arbeiten ... Wir brauchen die Nullrunde“. (Presse Südwestmetall 13.10.2020)
Auf Vorschlag von Kapitalistenpräsident R. Dulger wird Wolf sein Nachfolger als Präsident von Gesamtmetall. Da wäre es natürlich ein standesgemäßer Einstand, den IGM-Verhandlern unbezahlte Arbeitsstunden und Verzicht auf Zulagen, als generellen tariflichen Anspruch des ME-Kapitals aufs Auge zu drücken. Bisher ist das allerdings als Regelung zur Beschäftigungssicherung in Zukunfts- und Betriebsvereinbarungen in vielen Betrieben nichts Unbekanntes. Die TV Besch dienen hierbei vielfach als tarifliche Basis. Im Kasten zum Pforzheimer Abkommen ist zu lesen, was dadurch über das oben bereits Erklärte hinaus möglich ist. Gesamtmetall hat dazu im Oktober eine Broschüre herausgegeben. Hierzu wird in einem Rundschreiben am 12.10.2020 mitgeteilt: „In der Broschüre werden die bereits bestehenden tariflichen Regelungen zur möglichen Absenkung der Arbeitszeit in der M+E-Industrie kurz dargestellt.“ Offensichtlich sieht Gesamtmetall sich durch die Viertage-Woche-Diskussion genötigt, Mitgliedsverbände und Mitglieds-Firmen darauf hinzuweisen, den IGM-Verhandlungskommissionen entgegenzuhalten, was sie dem Kapital bereits unterschrieben haben. Für den Fall eines Tarifabschlusses, heißt es dabei: „ ... Innerhalb der Tarifvereinbarung muss es auch Differenzierungsmöglichkeiten geben, die einen klaren Automatismus haben. Das heißt, automatische, temporäre betriebliche Abweichungsmöglichkeiten innerhalb der Tarifverträge, wenn z. B. Unternehmen extrem schlechte Erträge haben oder bestimmte Kennzahlen erreicht sind.“ M+E Thüringen: Die TV-Runde benötigt einen Krisenabschluss
Das war in den letzten Monaten die Losung, die auf vielen Transparenten bei Protestdemonstrationen und Kundgebungen in Betrieben und auf der Straße gegen Massenentlassungen, wie auch bei den Demos und Streiks von ver.di mitgetragen wurden. Es liegt jetzt in der Hand der Metallerinnen und Metaller, sie nicht nur zur Losung der Metalltarifrunde, sondern ebenso zur Kampfansage bei den Verhandlungen mit den Kapitalisten zu machen. Ihre Forderungen liegen auf dem Tisch. Mehr „Differenzierung“ heißt dabei, mehr unterschiedliche Löhne, Arbeitszeiten usw. und dementsprechende Spaltung der Belegschaften. Das ist das vom Kapital lange verfolgte Ziel. Wir haben darüber immer wieder in der KAZ berichtet. Das richtet sich gegen gemeinsame Forderungen und gemeinsamen Kampf, worum es bei der Tarifbewegung gehen muss. Bei der viele IGM-Mitglieder, die Belegschaften „anpacken“ und sich hinter einer gemeinsamen Forderung zur gemeinsamen Kampffront gegen die Kapitalisten zusammenschließen können. Was dabei und dafür zu tun ist, haben tausende Ver.di Kolleginnen und Kollegen sozusagen als Beispiel mit ihren Streiks zur Durchsetzung ihrer Forderungen vielfach sehr eindrucksvoll demonstriert.
So hieß es 1984 in einem Streikaufruf zum beginnenden Kampf für die Durchsetzung der 35-Stunden-Woche. Sie ist am 1. Oktober 1995 als tarifliche Wochenarbeitszeit für die Metall- und Elektroindustrie in Westdeutschland und Westberlin in Kraft getreten und hat damit am 1. Oktober dieses Jahres sozusagen 25-jähriges Jubiläum gefeiert. Auf den Seiten 4 und 5 wird in der Oktober metallzeitung daran erinnert und den Mitgliedern u. a. erklärt: „Heute diskutieren Metallerinnen und Metaller wieder über reduzierte Arbeitszeiten. Allerdings unter anderen Vorzeichen. Es geht darum, die Transformation der Industrie zu stemmen und dabei niemanden zurückzulassen.“
Auch die Kolleginnen und Kollegen im Osten haben bei ihren Tarifkommissionssitzungen (TK) ebenfalls über zu reduzierende Arbeitszeiten diskutiert. Dabei werden sie seit 30 Jahren im Stich und „zurückgelassen“. Was sich – wie bekannt – abgesehen von vielem anderen bei der Wochen-Arbeitszeit immer noch in 35-Stunden West und 38-Stunden Ost ausdrückt. Hierbei wurde in den Tarifrunden der letzten Jahre die Angleichung der Arbeitszeit an Westniveau massiv gefordert. In den TK-Sitzungen im Oktober erklärte der 1. Bevollmächtigte der IGM Zwickau dazu: „Die Diskussion hat gezeigt, dass die Forderung nach einer längst überfälligen Angleichung nichts an seiner Aktualität verloren hat.“ Und Carmen Bahlo, Betriebsratsvorsitzende von ZF Brandenburg und ehrenamtliches IGM-Vorstandsmitglied stellte fest: „Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir den Osten nicht abkoppeln und die Arbeitsbedingungen endlich angleichen ...“(Info IGM Berlin-Brandenburg-Sachen 19.10.2020) Um das durchzusetzen und damit die Spaltung zwischen Ost und West zu bekämpfen, ist es notwendig, die Kampfkraft der IGM in gemeinsames Handeln der Ost- und West-Belegschaften zu „transformieren“ statt ständig von Transformation der Industrie zu schwafeln und dem Kapital die Krise zu stemmen.
Offensichtlich haben die Kapitalisten den Verdacht, der IGM-Vorsitzende habe ihnen mit seinem Vorschlag ein trojanisches Pferd vor den Laden gestellt. Bezogen darauf heißt es im o. g. Rundschreiben von Gesamtmetall: „Es ist leider damit zu rechnen, dass die Gewerkschaft mittelfristig eine generelle Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich fordern wird.“
Da ist „leider“ „mittelfristig“ nur mit zu rechnen, wenn das die Belegschaften in die Hände nehmen und daraus eine ernsthafte Kampfforderung machen, bei der die Angleichung der 38-Stunden Ost auf die 35-Stunden West und die Aufhebung der Spaltung oberstes Ziel ist. Das ist nach 30 Jahren und X dazwischen liegenden Gewerkschaftstagen längst überfällig. Die durchschnittliche Arbeitszeit aller Vollzeitbeschäftigten liegt nach Aussage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB seitdem konstant bei 41 Stunden in der Woche. Was sich hierbei an Erpressung, Tarifvertrags- und Gesetzesbruch, dem sogenannten „Wildwuchs“ vor allem in betriebsratslosen und nicht tarifgebundenen Betrieben verbirgt, wird dabei nicht sichtbar. Also Grund genug, um die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung nicht nur in den DGB-Gewerkschaften mehrheitsfähig zu machen, sondern ebenso in breiten Schichten der Bevölkerung. Die kapitalistische Krise, die zigtausendfache Kurzarbeit und millionenfache Erwerbslosigkeit, die aktuell in vielen Betrieben gegen ihre Entlassung kämpfenden Belegschaften reichen als Anlass dafür aus. Von der Krise sind alle lohnabhängigen Arbeiterinnen und Arbeiter in Ost und West als Klasse betroffen und auch gefordert. Es geht darum, dass wie beim Kampf um die 35, wieder eine gemeinsame Forderung entsteht, die deutlich macht, dass es keine gemeinsamen Interessen zwischen Kapital und Arbeit, zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten gibt. Eine Forderung, wobei nicht jeder fortschrittliche Gedanke nach gesellschaftspolitischen Veränderungen im Sinne der Lohnabhängigen unter Müllbergen von Fondsgründungen und anderem Zeug verschwindet. Eine Forderung, die klar macht, dass „zusammen anpacken“ für uns Solidarität in der Klasse und internationale Solidarität heißt und, dass es nicht zu den gewerkschaftlichen Aufgaben gehört, den Kapitalisten die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und alles dafür zu tun, um dem kapitalistischen System das Leben zu verlängern.
„... Zeit ist der Raum zu menschlicher Entwicklung. Ein Mensch, der nicht über freie Zeit verfügt, dessen ganze Lebenszeit – abgesehn von rein physischen Unterbrechungen durch Schlaf, Mahlzeiten usw. – von seiner Arbeit für den Kapitalisten verschlungen wird, ist weniger als ein Lasttier. Er ist eine bloße Maschine zur Produktion von fremdem Reichtum, körperlich gebrochen und geistig verroht. Dennoch zeigt die ganze Geschichte der modernen Industrie, dass das Kapital, wenn ihm nicht Einhalt geboten wird, ohne Gnade und Barmherzigkeit darauf aus ist, die ganze Arbeiterklasse in diesen Zustand äußerster Degradation zu stürzen ...“ (Karl Marx, Lohn, Preis und Profit in: MEW Bd. 16, S. 144)
Ludwig Jost
Auf Seite 15 der Oktober Metallzeitung wird erklärt: „ ... Die IG Metall will erreichen, dass die deutsche Industrie führend ist bei der Technik der Zukunft. Erforderlich dafür sind Ideen und Geld. Die IG Metall schlägt deshalb vor, mit staatlichen Mitteln Fonds für regionale Transformationsprozesse einzurichten. Diese Fonds sollen kleinere und mittlere Zulieferbetriebe mit Kapital versorgen, damit sie in Zukunftsprodukte investieren können. Vor Ort sollen Netzwerke entstehen, die das Wissen für die Transformation bündeln. Ziel: Industriearbeitsplätze in den Regionen erhalten.“ (metallzeitung Oktober 2020 S. 15)
Ein Ergebnis der IGM-Vorstandsvorschläge und Ideen ist die „Best Owner Consulting“. Das ist keine neue Musikband, sondern eine von der IGM und IG Chemie gegründete GmbH. Siehe dazu den nachstehenden Artikel aus der Münchner Betriebszeitung Auf Draht von Oktober 2020.
Keinen Cent aus unserer Streikkasse für das Kapital!
IG Metall und IG Bergbau, Chemie, Energie nehmen Gewerkschaftsgelder in die Hand, um sich an mittelständischen Betrieben zu beteiligen. Am 13. Juli 2020 war im Tagesspiegel zu lesen: „Es wird viel Kapital von Investoren gebraucht, damit die Wirtschaft die Corona-Folgen bewältigt. IG Metall und IG BCE haben deshalb Geld in die Hand genommen, um privates Kapital für den Mittelstand zu mobilisieren. Der Name ist Programm: Die Best Owner Consulting GmbH (BOG) wird als eine Beteiligungsgesellschaft für den Mittelstand eingerichtet. Vor allem die vielen tausend kleinen Autozulieferer hat die IG Metall im Blick. (...) Viele Bundesländer haben in diesen Wochen eigenständige Fonds in Planung (...) Parallel zu den Bemühungen der Politik hat der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann mit ein paar hunderttausend Euro aus der Gewerkschaftskasse und einem etwas kleineren Zuschuss von der IG BCE die BOG auf die Beine gestellt. ‚Wir sind Geburtshelfer‘, sagte Hofmann dem Tagesspiegel.“ Die Automobilindustrie stand auch schon vor Corona alles andere als gut da. Auch wenn man sinkende Absatzzahlen und Gewinneinbrüche jetzt gerne auf Corona schiebt, um von den wahren Ursachen der Krise abzulenken. Anstatt den Kampf darum zu führen, dass die Kapitalisten und ihre hochbezahlten Manager die Krise selber bezahlen und z, B. auf Dividenden und Boni verzichten, werden hier mal schnell ein „paar hunderttausend Euro“ aus den Gewerkschaftskassen genommen und den Kapitalisten übergeben. Gelder, die aus unseren Mitgliedsbeiträgen kommen! Ist das die viel gelobte „Sozialpartnerschaft“ im 21. Jahrhundert? Sieht so die „Transformation“ aus? Glaubt der Vorstand der IG Metall wirklich, dass mit den Geldern der IG-Metall-Mitglieder die Krise der Automobilindustrie abgewendet und Arbeitsplätze gerettet werden können? Selbst wenn er einer solchen Illusion erlegen ist, ist er weder berechtigt noch durch unsere Satzung und unsere Beschlüsse ermächtigt, unser Geld der Streikkasse zu entziehen und an das Kapital zu geben! Unsere Streikgelder brauchen wir, um uns gegen die „Gewalttaten des Kapitals“, z. B. gegen die bevorstehenden Massenentlassungen, zur Wehr zu setzen, nicht um das Kapital zu retten.
Karl Marx schrieb einmal: „Gewerkschaften tun gute Dienste als Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalttaten des Kapitals. Sie verfehlen ihren Zweck gänzlich, sobald sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig zu versuchen, es zu ändern, statt ihre organisierten Kräfte zu gebrauchen als einen Hebel zur schließlichen Befreiung der Arbeiterklasse, das heißt zur endgültigen Abschaffung des Lohnsystems.“ (Marx: Lohn, Preis, Profit)
Wie der IGM-Vorstand in einer zweiseitigen Info feststellt, werden im Bereich der IGM Beschäftigungssicherungstarifverträge – offizieller Name abgekürzt TV Besch – bereits seit 1994, also seit 26 Jahren eingesetzt. 2004 wurde ihnen das berüchtigte Pforzheim-Abkommen sozusagen als Verstärkung an die Seite gestellt, 2008 in den TV Besch integriert und 2012 zwischen dem IGM Bezirk Baden-Württemberg und dem Kapitalverband Südwestmetall neu verhandelt und als „TV_Besch_Neufassung 2012“ vereinbart.
In der Info stellt der IGM-Vorstand die Frage: „Wo liegen die Nachteile des Tarifvertrages?“ Die Antwort: „Die Nachteile für die Beschäftigten liegen auf der Hand. Zum einen haben Arbeitnehmer durch die abgesenkte Arbeitszeit ein erheblich niedrigeres Entgelt als im Normalfall. Für den Betrieb dagegen entsteht wegen der proportionalen Absenkung von Arbeitszeit und Entgelt eine Einsparung in vollem Umfang. Das bedeutet, dass die Krisenlasten 1:1 auf die Beschäftigten übertragen werden. Dazu kommt, dass sich die verringerten Sozialabgaben negativ auf die spätere Berechnung der Höhe von Ansprüchen auswirken. Das betrifft vor allem die gesetzliche Rente, unter ungünstigen Umständen aber auch das Arbeitslosengeld.“
Fazit
„Die Einbußen für die Beschäftigten sind durch eine Arbeitszeitabsenkung gemäß TV Besch erheblich größer als im Falle von Kurzarbeit mit Kurzarbeitergeld. Nicht zuletzt deswegen sollte das Instrument Kurzarbeitergeld grundsätzlich den Vorrang vor dem TV Besch bekommen. Beachtet werden sollte auch, dass der TV Besch als ergänzende Regelung zur Kurzarbeit entstanden ist, die dann angewendet werden kann, wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit nicht oder nicht mehr vorliegen.“ (Herausgeber IGM-Vorstand März 2009)
„Ist es unter Abwägung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen erforderlich, durch abweichende Tarifregelung eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsentwicklung zu sichern, so werden die Tarifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit den Betriebsparteien ergänzende Tarifregelungen vereinbaren oder es wird einvernehmlich befristet von tariflichen Mindeststandards abgewichen, z. B. durch Kürzung von Sonderzahlungen, Stundung von Ansprüchen, Erhöhung oder Absenkung der Arbeitszeit mit oder ohne vollen Lohn- bzw. Entgeltausgleich (soweit nicht durch diesen Tarifvertrag geregelt).“
(Auszug aus § 3 Ziffer 3.1 aus dem Pforzheim Abkommen, ab 2008integriert in den TV Besch,Neufassung 2012. Unterschrieben vom IGM-Vorsitzenden Hofmann – 2012 noch IGM-Bezirksleiter in Baden-Württemberg – und R. Dulger als Präsident von Südwestmetall, s. auch Kasten TV Besch).
Damit in den Betrieben unter Coronabedingungen Entscheidungen schneller und konfliktloser getroffen werden können, hat sich der Kapitalverband Gesamtmetall etwas Besonderes ausgedacht. Angriffsziel ist dabei das Betriebsverfassungsgesetz und die darin festgelegten Mitbestimmungsparagrafen. Sie sind – wenn sie denn genutzt werden – die stärksten Rechte der Betriebsräte. Durch sie wird das nach bürgerlichem Arbeitsrecht geltende Weisungs- bzw. Direktionsrecht des Kapitals eingeschränkt. In Betrieben mit Betriebsrat (BR) heißt Mitbestimmung dabei, der Kapitalist kann in den im BetrVG festgelegten Angelegenheiten nicht allein bestimmen und keine „einseitigen Maßnahmen“ veranlassen – sie sind „rechtswidrig“. Aus den Reihen der in Gesamtmetall organisierten Kapitalverbände wurde dazu der Vorschlag gemacht, das für die Zeit der Corona-Pandemie zu ändern. Danach soll die Entscheidungshoheit beim Kapital liegen, wenn in Verhandlungen mit dem Betriebsrat eine Pattsituation entsteht. Was heißen würde, das Kapital, die Produktionsmittelbesitzer werden für diese Fälle sozusagen mit zwei Stimmen ausgerüstet. Eine Regelung wie sie teilweise in den gesetzlichen Bestimmungen für Aufsichtsräte und Aufsichtsratssitzungen festgelegt ist. Das heißt, du kannst reden oder protestieren so viel du willst: Das Kapital entscheidet.
Das praktische Beispiel im Fall Betriebsverfassungsgesetz: Der Kapitalist will der Belegschaft Kurzarbeit oder Überstunden aufdiktieren. Der Betriebsrat hat in beiden Fällen, bei der „vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“ mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 3). Aus welchen Gründen auch immer, sagt der Betriebsrat nein zur Kapitalforderung, dann gibt es keine „Einigung“. Es entsteht eine „Pattsituation“. Nach den Plänen von Gesamtmetall entscheidet jetzt der Kapitalist mit einer nicht mehr rechtswidrigen „einseitigen Maßnahme“, was BR und Belegschaft zu tun haben.
Möglicherweise sind die M+E-Kapitalisten davon ausgegangen, dass ihr Gedanke coronabedingt per Rechtsverordnung umgesetzt wird und nicht auffällt, dass sie mit ihrem Coup gleich einen ganzen Paragrafen kippen. Die „Einigungsstelle“ (§ 76 BetrVG). Sie entscheidet, wenn sich BR und Kapitalist nicht einigen. Ihre Anrufung verursacht Kosten, die vom Kapital zu tragen sind. Bei der Pattregelungs-Idee von Gesamtmetall werden die Kapitalisten davon befreit.