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Solidarität

Weg mit dem Verbot des politischen Streiks

Ende Oktober behandelte der Bundestag – unter Abwesenheit der meisten Abgeordneten – einen Antrag der Linksfraktion: Für das Recht auf Generalstreik! Die wenigen Abgeordneten der anderen Parteien waren empört. Es ist in diesem Hause nicht üblich, dass über Angelegenheiten der Arbeiter verhandelt wird – noch dazu, wenn es darum geht, wie die Arbeiter die arbeiterfeindlichen Beschlüsse des Bundestages wirksam bekämpfen könnten. Die grüne Abgeordnete Pothmer meinte, der Antrag sei „Halloween für die Bourgeoisie“, die FDP sprach von unverantwortlichem Populismus, die CDU-Abgeordnete Connemann sah ein „verstaubtes Instrument aus der Tradition sozialistischer Kaderlehre“. Das sollte sich mal das Ministerkomitee des Europarates zu Herzen nehmen, das die BRD ermahnt hat, sich an die Europäische Sozialcharta und das darin garantierte Streikrecht zu halten (siehe unten). Ganz schlimm erging es der SPD-Abgeordneten Kramme, die bei dieser Bundestagssitzung „die absurdesten Minuten“ ihres Lebens erlebte. Das ist verständlich. Hatte nicht die SPD den Generalstreik als Waffe der Arbeiter schon lange, lange begraben? Wozu braucht man denn das Streikrecht, wenn sowieso jeder politische Streik im Keim zu ersticken ist?

Wir glauben ja nicht, dass die sozialdemokratischen Arbeiter in den Betrieben den Antrag der Linksfraktion so absurd finden, gerade angesichts der neuesten Zumutungen für die arbeitenden und erwerbslosen Menschen: Rente mit 67 und Gesundheitsreform. Wir sollten also Frau Kramme weitere „absurde“ Minuten, Tage, Wochen und Monate nicht ersparen, wir sollten die Linksfraktion in den Betrieben unterstützen, unsere Meinung dazu kundtun, uns zusammenrotten, um die Kraft zu gewinnen, das Streikrecht durch Streik zu erkämpfen.

Dazu kann man hier und heute erste kleine Schritte machen. Ein solcher ist zum Beispiel der folgende Antrag an die Bezirksfachbereichsversammlung des Fachbereichs 8 von ver.di München, der mit großer Mehrheit angenommen wurde:

„Antrag an die Bezirksfachbereichsversammlung am 7.10.06

Antragsteller: Renate Münder

Titel des Antrags: Für ein allumfassendes Streikrecht!

Die Bezirksfachbereichsversammlung möge beschließen:

Angesichts des massiven Abbaus sozialer und demokratischer Rechte darf das Streikrecht nicht länger auf tariffähige Ziele begrenzt bleiben. Wir fordern den verdi-Bundesvorstand auf, sich für ein allumfassendes Streikrecht nach den Maßgaben der Europäischen Sozialcharta, einschließlich des politischen Streiks und des Generalstreiks, einzusetzen, die Gewerkschaftsmitglieder über seine Notwendigkeit zu informieren und für Aktivitäten zu mobilisieren.

Begründung:

Die Angriffe der Unternehmer auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind so schwer und tiefgreifend, dass sie nur bei gemeinsamer Gegenwehr aller Gewerkschaften zusammen verteidigt werden können. Nur durch Streik kann der Abbau unserer demokratischen und sozialen Rechte weiter verhindert werden. So begrüßenswert der Aufruf zu den Protestaktionen am 21.10. auch ist, sie werden nur zum Erfolg führen, wenn sie in den Betrieben fortgesetzt werden, während der Arbeitszeit. In diesem Sinne äußerten sich auch die verdi-Vertreter auf einer Funktionärskonferenz der Region Stuttgart. Außer in Deutschland ist der politische Streik in Europa nur noch in Großbritannien und Dänemark verboten. Nach Meinung des Sachverständigenausschusses für die Kontrolle der Einhaltung der Europäischen Sozialcharta verstößt das deutsche Arbeitskampfrecht mit seiner Begrenzung auf tariflich regelbare Ziele sowie das gewerkschaftliche Streikmonopol gegen die Sozialcharta. Das Ministerkomitee des Europarates erteilte dementsprechend im Februar 1998 der Bundesrepublik die „Empfehlung“, die Ergebnisse des Expertenausschusses zu berücksichtigen. Geschehen ist bis heute nichts. Die gegen Streiks gerichteten Urteile des Bundesarbeitsgerichts u. a. verstoßen also mehrheitlich gegen die Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta (ESC). In der Ziffer 4 des Artikels 6 heißt es dort in allgemeiner Form, dass „das Recht der Arbeitnehmer...auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten...“ garantiert ist. Daraus leitet der für die Überwachung der Einhaltung der ESC zuständige Sachverständigenausschuss des Europarats die Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks und auch von Arbeitsniederlegungen, die nicht von der Gewerkschaft getragen werden, ab. Die Bundesregierung wird uns auch weiterhin nicht den Gefallen tun, das deutsche Arbeitsrecht in diesem Sinne zu ändern, wenn wir uns nicht dafür einsetzen. Rechte bekommt man, indem man sie sich nimmt, konstatierte der ehemalige Vorsitzende der IG Medien, Detlef Hensche.“

Unterstützt die Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE!

Die Fakten aus der Bundestagssitzung sind dem Neuen Deutschland vom 28.10.2006 entnommen.

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