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Solidarität

Weg mit dem Paragraphen 129 a/b Strafgesetzbuch (StGB)!

Freiheit für alle antifaschistischen und demokratischen politischen Gefangenen!

Schon die alte, damals noch revolutionäre SPD wurde von der Justiz des deutschen Kaiserreiches mit Hilfe des § 129 StGB als „staatsfeindliche Verbindung“ verfolgt und verurteilt. Heute schlagen die politischen Strafverfolgungsbehörden der BRD einmal wieder mit ihrem Gesinnungsparagraphen 129 a/b StGB zu. Getroffen hat es jüngst die drei Antifaschisten und Antiimperialisten Özgül Emre, Serkan Küpeli und İhsan Cibelik, die schon seit über einem Jahr in deutschen Gefängnissen in sog. Untersuchungshaft sitzen, in einem § 129 b Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht. Die deutsche Justiz wirft den drei Angeklagten vor, Kundgebungen und Demonstrationen gegen Rassismus und Faschismus sowie Konzerte der bekannten türkisch/kurdischen Band Grup Yorum in Deutschland organisiert zu haben. Die Antifaschisten und Revolutionäre haben sich „schuldig“ gemacht über die kapitalistische Gesellschaft, die materielle Grundlage von Rassismus, Faschismus und Krieg, hinaus zu denken und für den Sozialismus einzutreten und zu kämpfen . Also verfolgt die deutsche Justiz mit ihrem Gesinnungsparagraphen 129 b Özgül, Serkan und Ishan mit dem Vorwurf ein sogenanntes Deutschlandkomitee der in der Türkei und der BRD verbotenen kommunistischen Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front (DHKP/C) gebildet zu haben.

Dagegen ist unser aller Widerstand und unsere Solidarität gefragt. Mit einem schon über 100 Tagen andauernden Solidaritätshungerstreik fordern drei Unterstützer von Özgül, Serkan und İshan u.a. deren sofortige Freilassung, die Einstellung ihres § 129 b Strafverfahrens und die Streichung der §§ 129 a/b aus dem StGB. Denn die drei sind nicht die einzigen, die aktuell von der bundesdeutschen Justiz mit ihrem Gesinnungsparagraphen 129 StGB kriminalisiert und weggesperrt werden. Dies trifft u.a. die Antifaschisten und Revolutionäre aus der kurdischen Befreiungsbewegung (v.a. nach dem PKK-Verbot von 1993) sowie die zehn im Münchner TKP/ML-Prozess verurteilten Kommunisten.

Die Forderungen der Solidaritätshungerstreikenden sollten wir uns zu eigen machen und in Briefen, Anrufen, Faxen, e-Mails etc. an das politisch verantwortliche Bundesjustizministerium die sofortige Freilassung von Özgül Emre, Serkan Küpeli und İhsan Cibelik, die Einstellung ihres Verfahrens und die Streichung der §§ 129 a/b aus dem StGB fordern:

Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

Telefon: 030/ 18 580 0, Fax: 030/ 18 580-95 25, E-Mail: poststelle@bmj.bund.de

(Bitte auch eine Kopie an das Komitee für den Antiimperialistischen Kampf aemk@systemli.org senden)

Schreibt auch den drei Inhaftierten Postkarten, Briefe und Solidaritätsbekundungen in ihre deutschen Gefängniszellen:

Özgül Emre, Rochussr. 350, 50827 Köln (spricht türkisch, auch englisch und lernt deutsch)

Serkan Küpeli, Oberhausener Str. 30, 40472 Ratingen

İhsan Cibelik, Rochusstraße 350, 50827 Köln (spricht türkisch, auch englisch und lernt deutsch)

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