Bericht über die Prozesse gegen Kurdinnen und Kurden, die in der Zeit vom 22.2.-2.3.1999 in Stuttgart-Stammheim stattfanden:
Die „Stuttgarter Zeitung“ scheint nur auf Sensationsberichterstattung aus: Über Demos, begleitet von großen Polizeieinsätzen, wird berichtet, über eine Pressekonferenz, zu der Mitglieder des mesopotamischen Kulturvereins eingeladen hatten, um die kurdischen Anliegen zu erläutern, erscheint in der „Stuttgarter Zeitung“ kein Sterbenswort.
Noch schlimmer – wen wundert’s – treibt es die „Bild Stuttgart“.
Herr Mühlebach, „Bild“-Redakteur, will offenbar seinen Anteil dazu beitragen, daß kurdische Stimmen in hiesigen Medien nicht mehr vorkommen. Sein Angriffsziel ist die kurdische Redaktion im Freien Radio für Stuttgart. Diese sendet allwöchentlich von 12.00 bis 14.00 Uhr am Sonntag (UKW 97,2) authentische Berichte über die Situation in Kurdistan und die Lage der kurdischen Bevölkerung hier in Deutschland. Herr Mühlebach zitiert einen nicht näher benannten Staatsschützer mit den Worten: „Da werden auch Reden des verhafteten PKK-Führers Öcalan ausgestrahlt. Die Beiträge beschönigen die Gewalt seiner Terrororganisation“.
„Skandalös!“ ist das für Herrn Mühlebach.
Sein Anliegen wurde erhört. Einen Tag nach seinem Artikel erschien ein ähnlich lautender Artikel in der deutschen Ausgabe der türkischen regierungsnahen Zeitung „Hürriyet“. Damit nicht genug: Letzten Sonntag (7.3.) ging während der Sendezeit bei der Kurdistan-Redaktion ein anonymer Drohanruf ein. Die Polizei ermittelt noch. Das Freie Radio hat zu der Angelegenheit eine Presseerklärung herausgegeben.
Ungeachtet dessen setzt die kurdische Bewegung auch in Stuttgart ihre Bemühungen fort, in Dialog mit allen möglichen Institutionen und Verbänden zu kommen bzw. zu bleiben:
– eine Gesprächsrunde mit Vertretern von Stadt und Polizei existiert;
– Informationsabende für Presse und Parteien werden angeboten
– Mitglieder des Mesopotamischen Kulturvereins nehmen Einladungen zu Informationsabenden wahr – besonders erwähnt seien hier eine Versammlung des Kreisverbandes der VVN/BdA am 10.3. (wir berichten darüber in der nächsten Ausgabe) sowie Veranstaltungen der IG Medien und des Waldheimvereins Gaisburg.
Eine Postkartenaktion ist angelaufen: Kanzler Schröder wird darin ermutigt, seine Initiative für eine internationale Kurdistan-Konferenz fortzusetzen.
Alles verzweifelte Bemühungen, das von deutschen Presseorganen aufgebaute Image der „Terrorkurden“ zu durchbrechen und zu einem politischen Dialog zu kommen. Ob das gelingt, entscheidet hauptsächlich die deutsche Politik, und zwar auf allen Ebenen.
Von den 22 in Stammheim stattfindenden Prozessen endeten 18 mit Haftstrafen auf drei Jahre Bewährung und vier mit Haftstrafen ohne Bewährung. Die auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafen variieren zwischen fünf und sieben Monaten, die Haftstrafen ohne Bewährung betragen zweimal acht, einmal sieben und einmal sechs Monate. Alle Anwälte der zu Haft Verurteilten sind bereits in Revision gegangen. Insgesamt ist es gelungen, für 14 Angeklagte einen Wahlverteidiger vor Beginn der Schnellverfahren zu organisieren. Eine zu einer Haftstrafe verurteilten Kurdin wird in der Revision von einer Anwältin ihres Vertrauens vertreten.
Bei zwei Kurden, die in den Schnellverfahren verurteilt wurden, ist die Aufenthaltssituation noch nicht entschieden. Im ersten Fall handelt es sich um ein noch offenes Asylverfahren, d. h. es liegt noch keine Ausweisungsverfügung vor. Wegen der Verurteilung zu acht Monaten Haft haben seine Anwälte Revision eingelegt. Sollte in der Revision die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden, sind weitere juristische Schritte möglich. Im anderen Fall ging es in der Anklage nicht um die Konsulatsbesetzung, sondern um die Teilnahme an einer Demonstration am 18.2. in der Stuttgarter Innenstadt. Dem Angeklagten wurde Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen. Schon vor dem Verfahren war er in Abschiebehaft genommen worden und sollte direkt nach seiner Verurteilung abgeschoben werden. Nachdem er in Stammheim zu sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, wurde er aus dem Prozeß heraus zum Flughafen transportiert und dort in eine Maschine nach Ankara gesetzt. Im letzten Moment wurden Rechtsmittel dagegen eingelegt und die Abschiebung vorübergehend vom Innenministerium ausgesetzt. Laut seinem Rechtsanwalt sind allerdings die Chancen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung sehr gering.
Zu der Frage, warum vier Angeklagte (im Gegensatz zu den anderen 18) zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, zitierte die „Stuttgarter Zeitung” am 2.3. Amtsrichter Lutz Petzold: „Ausschlaggebend sei gewesen, daß die Angeklagten entweder vorbestraft oder nicht geständig gewesen seien.” Da auch Bewährungsstrafen für vorbestrafte Kurden ausgesprochen wurden, ist dieser Teil der Feststellung eher zu vernachlässigen. Wichtiger erscheint die Aussage über die Beständigkeit der Kurden und Kurdinnen. Dieser Eindruck konnte schon am ersten Verhandlungstag gewonnen werden, als Richter Waitzinger im allerersten Verfahren einen Kurden, der keinerlei Angaben machte (in Anwesenheit von ca. 20 Pressevertretern!), zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte. Die dann im folgenden verunsicherten Kurden haben sich alle dazu bekannt, im Generalkonsulat gewesen zu sein. Unterschiedlich waren nur die Angaben darüber, was sie dort getan hätten. Aussagen über andere an der Aktion Beteiligte wurden nicht gemacht. Die nächste Haftstrafe wurde ausgesprochen, als ein Angeklagter die Konsulatsbesetzung in Zusammenhang stellte mit der griechischen Beteiligung an der Verschleppung von A. Öcalan und bemerkte, daß das Vorgehen Griechenlands auch weiter zu beobachten sei. Ein weiterer Aspekt bei der Verurteilung zu Haftstrafen scheine eine ungeklärte aufenthaltsrechtliche Situation zu sein. Mit solch einem Urteil kommt man dem von Bundesinnenminister Schily formulierten Wunsch nach zügigeren Abschiebungen einen Schritt näher. Die letzte Verurteilung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten betraf eine kurdische Mutter von sieben Kindern. Das Gericht räumte ein, daß sie die Haft erst zu dem Zeitpunkt antreten müsse, wenn ihr Mann, der am 2.3. Prozeß in Stammheim hatte, aus der Haft entlassen würde.
Wie in den „Stuttgarter Nachrichten” vom 2.3. zu lesen war, ging es in den Verfahren vorzugsweise darum, die Effektivität der „hautnahen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz” (Zitat: Klaus Pflieger, Leiter der Staatsanwaltschaft) unter Beweis zu stellen. Und weiter: „In Stuttgart wurde Stärke bewiesen.” Stolz verkündete auch Innenminister Thomas Schäuble: „Baden-Württemberg habe mit seinen beschleunigten Gerichtsverfahren bundesweit am schnellsten reagiert” und: „Eine schnelle Strafe ist viel wichtiger, als die Frage, wie hoch die Strafe ausfällt.“ Wir hatten schon in unserer Pressemitteilung vom 21.2.1999 darauf hingewiesen, daß aufgrund der extrem kurzen Zeitspanne zwischen Verhaftung und Prozeßeröffnung es weder für den Angeklagten noch für den Verteidiger, geschweige denn gemeinsam, möglich ist, den Prozeß entsprechend den eigenen Vorstellungen vorzubereiten. Jetzt, nach Beendigung der Verfahren, müssen wir diesen Eindruck bestätigen. Wir denken, daß gerade die schnelle Verhaftung und die drohende Gefängnisstrafen viele der angeklagten KurdInnen sehr verunsichert hat. Der medienwirksame Schrei der politisch Verantwortlichen nach schnelleren Abschiebungen hat sicherlich das seine dazu beigetragen. In diesem Zustand mußten sich die Angeklagten vor Gericht verantworten, ohne die Möglichkeit zu haben, sich mit anderen darüber auseinanderzusetzen.
Gerade jetzt, wo kurdische Menschen mal wieder unter Beweis gestellt haben daß sie sehr schnell, geschlossen und auch effektiv eine Nachrichtensperre durchbrechen können, muß es im Interesse der hier politisch Verantwortlichen liegen, die Initiative zurückzugewinnen. Dieses Ziel wurde mit den Schnellverfahren auf rein repressiver Ebene verfolgt, auch wenn keine Höchststrafen verhängt wurden. Unserer Einschätzung nach lag die hauptsächliche Intention darin, die kurdische Basis zu verunsichern. Gerade die Verurteilung einer Mutter von sieben Kindern spiegelt dies exemplarisch wider.
Daß Amtsgerichtsverfahren an einem Ort wie Stammheim stattfinden, der bekannt ist für sogenannte Terrorismusprozesse nach §129a, unterstreicht diese Vermutung. Das Aufgebot der im Gerichtssaal anwesenden Sicherheitskräfte liegt ebenfalls ganz auf dieser Linie. Aber es findet sich in diesem Vorgehen auch noch eine andere Komponente wieder: die in der deutschen Bevölkerung erzeugte Stimmung. Anstatt von den Medien angehalten zu werden, sich mit den Beweggründen der Kurdinnen und Kurden auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu machen über die Rolle der BRD in dem in der Türkei stattfindenden Krieg, wurde ein Klima der Bedrohung und Feindseligkeit geschaffen. Diese Stimmung richtet sich nicht mehr nur gegen das Anliegen der Kurden im besonderen, vielmehr schon gegen „straffällige Ausländerinnen” im allgemeinen. Dies dient der Argumentation gegen die doppelte Staatsbürgerschaft ebenso wie dem Ruf nach weiteren Verschärfungen des Asylgesetzes.
Stuttgarter Komitee zur Unterstützung der kurdischen politischen Gefangenen