KAZ
Lade Inhalt

Für Dialektik in Organisationsfragen

Das Bekenntnis

Wer in diesem Land (früher Westdeutschland und Westberlin, jetzt plus annektierter DDR) hörbar und öffentlich mitreden will, kommt um bestimmte Bekenntnisse bzw. Sprachregelungen nicht herum. Ohne diese Bekenntnisse ist man ganz schnell draußen.

Zum Beispiel:

„Sogenannte DDR“ – inzwischen: „Ehemalige DDR“.

„Frieden in Freiheit“. Verboten dagegen: einfach nur Frieden, das wäre kommunistisch. Dieses Mantra war v.a. in den fünfziger/sechziger Jahren angesagt.

Verlangt wurde und wird das Bekenntnis zur „Freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Was das genau ist, ist nicht so richtig festgelegt, auf jeden Fall geht es dabei gleichermaßen gegen Kommunisten und Nazis, die mit diesem Bekenntnis in einen Topf geworfen werden. Dieses Bekenntnis nicht abzulegen, kann unter Umständen existenzgefährdend sein. Sowieso ist es Voraussetzung für eine Einbürgerung.

In diesem Jahr nun wird uns ein weiteres Bekenntnis abverlangt: Russland führt einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“.

Was will die Bourgeoisie, was will die Regierung, was will die veröffentlichte Meinung damit sagen? Auf was sollen wir hier festgelegt werden?

Bleiben wir mal bei dem Begriff „völkerrechtswidrig“. Abgesehen davon, dass diese neu entflammte Liebe dieses Staates zum Völkerrecht auffällig ist – wir sollten mal darüber nachdenken, was dieser Begriff genau ist. Er ist kein moralischer Begriff. Das wird oft verwechselt – man ist empört (ob zu Recht oder zu Unrecht), und meint, mit diesem Begriff „völkerrechtswidrig“ seiner Empörung (oder Enttäuschung) am besten Luft zu machen. Er ist auch kein Begriff, mit dem man Geschehnisse wie Kriege analysieren kann (wie man Kriege analysieren kann – vorausgesetzt man hat genügend Material zur Analyse – hat Lenin in seiner Schrift „Sozialismus und Krieg“[1] mit der Unterscheidung von gerechten und ungerechten Kriegen aufgezeigt).

Der Begriff „völkerrechtswidrig“ ist ein juristischer Begriff. Völkerrechtswidriges Handeln ist ein Verbrechen gegen das Völkerrecht. Geahndet werden kann es durch ein Gerichtsurteil – es gibt dafür den Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Geschieht ein mutmaßliches Verbrechen innerhalb eines Landes, dann gibt es klare Vorgehensweisen: Die Polizei fahndet nach dem vermeintlichen Übeltäter, verhaftet ihn und bringt ihn vor Gericht. Geht es aber um ein mutmaßliches Verbrechen einer Regierung gegen ein anderes Land, dann wird es schwierig mit dem Fahnden und Verhaften – aus dem einfachen Grund, dass es keinen Weltstaat und keine Weltpolizei gibt. Die einzigen bewaffneten Formationen, die hier tätig werden können, sind Armeen einzelner Staaten. Das einzige Mittel ist in dem Fall: Krieg.

Dafür gibt es bereits einen Präzedenzfall: Der Krieg gegen Jugoslawien, in dem die BRD mit Diplomatie und Bundeswehr eine entscheidende Rolle spielte. Ein erklärtes Kriegsziel war neben der Abtrennung der Provinz Kosovo, den Präsidenten Jugoslawiens, Milosevic, vor Gericht zu bringen (Milosevic war der damalige „Putin“). Der Krieg hat das Kräfteverhältnis des Bürgerkriegs in Jugoslawien verändert. Die serbische Regierung lieferte Milosevic schließlich an den internationalen Gerichtshof aus. Das Kriegsziel war erreicht – auch wenn es nicht ganz so lief wie gewünscht, da Milosevic, statt zu bereuen darauf bestand, dass Deutschland die Hauptschuld am gesamten Balkankrieg trägt. Da hatte er Recht. Er verstarb, bevor ein Urteilt gefällt wurde.

Es soll hier nicht behauptet werden, dass die Bundesregierung plant, die russische Regierung bzw. Putin auf dieselbe Art vor Gericht zu bringen. Die Bundesregierung ist planlos, außer dass sie aufrüstet wie verrückt und sich auf einen Krieg vorbereitet u. a. durch den Versuch, in Energiefragen autark zu werden. Sie hat alle Hände voll zu tun mit den Widersprüchen zum US-Imperialismus, der zu ihrem Leidwesen gerade die Nummer 1 in diesem Konflikt ist.

Was aber dieses Mantra „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ bewirken kann und soll, ist, dass wir einen Blankoscheck geben sollen für einen direkten Krieg gegen Russland, falls er dem deutschen Imperialismus eines Tages notwendig und günstig erscheint. Das Gerichtsurteil soll schon feststehen, bevor überhaupt jemand vor Gericht steht, so dass es auch keinen Zweifel mehr gibt, falls man die russische Regierung bzw. Putin vors Gericht bomben will.

Ein Wort noch an alle, die zwar keinen Krieg gegen Russland wollen, aber herausgefunden haben, dass das Vorgehen Russlands nach der UN-Charta eindeutig völkerrechtswidrig sei: Die russische Regierung vertritt nicht den Standpunkt, dass das Völkerrecht und die UN-Charta vollkommen egal seien. Sondern sie beruft sich bei ihrem Vorgehen ebenfalls auf die UN-Charta. Das sollte von Antifaschisten auf jeden Fall beachtet werden. Das bürgerliche Recht (somit auch das Völkerrecht) ist dialektisch, d.h. es bewegt sich auf den real vorhandenen Widersprüchen. Das zu übersehen, könnte unsere Wachsamkeit schwächen, wenn das bürgerliche Recht zur Willkür verkommt (und das ist nun sowieso schon übergenug der Fall).

Hier war nun nur die Rede von dem Begriff „völkerrechtswidrig“. Zum Begriff „Angriffskrieg“ empfiehlt sich die oben erwähnte Schrift von Lenin „Sozialismus und Krieg“, außerdem das in der KAZ 378 abgedruckte Referat von Pit Simons „Zur Dialektik von Krieg und Revolution“[2].

E.W.-P.

1 LW Bd. 21, S. 295-341

2 www.kaz-online.de/artikel/zur-dialektik-von-krieg-und-revolution

Spenden unterstützen die Herausgabe der Kommunistischen Arbeiterzeitung
Email Facebook Telegram Twitter Whatsapp Line LinkedIn Odnoklassniki Pinterest Reddit Skype SMS VKontakte Weibo