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Für Dialektik in Organisationsfragen

Angriff auf die Arbeiter und ihre Gewerkschaften

Am 17. August 2022 hat der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskij ein zuvor vom Parlament verabschiedetes Gesetz unterzeichnet, das für die lohnabhängigen ukrainischen Kolleginnen und Kollegen weitreichende Folgen bringt.

Die ukrainischen Gewerkschaften, der Europäische und der Internationale Gewerkschaftsbund sowie auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) üben an ihm scharfe Kritik und riefen dazu auf, dagegen auf die Straße zu gehen.

Das Gesetz gilt für Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigte, in denen die Mehrheit der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Das Gesetz ermöglicht den Unternehmern, einseitig bestehende Tarifverträge zu kündigen und individuelle Arbeitsverträge abzuschließen, die sich an keine gesetzlichen Vorgaben, außer der Einhaltung des ukrainischen Mindestlohnes von umgerechnet rund 1,20 Euro, mehr halten. Die Arbeitszeit kann von 40 auf 60 Stunden erhöht werden und der Kündigungsschutz wird radikal verkürzt, so dass er defacto als abgeschafft betrachtet werden muss. Weiter sind auch sogenannte „Null-Stunden-Verträge“ jetzt möglich, die den Arbeitern keine vertraglich garantierten bezahlten Arbeitsstunden mehr gewähren, sondern die Arbeiter zu Tagelöhnern machen. Außerdem werden die Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften größtenteils gestrichen.

Vieles davon wird in der Ukraine bereits seit Monaten im Rahmen des Kriegsrechtes praktiziert und hat nun das formale Gewand der gesetzlichen Legitimität erhalten. Angeblich soll das Gesetz nur bis zum Ende des Krieges gelten, doch Experten der ILO, der internationalen und der ukrainischen Gewerkschaftsbewegung gehen davon aus, dass Vieles auch danach weiter Bestand hat. Denn dieses Gesetz wurde ja auch schon 2021, also Monate vor Beginn des Krieges geschrieben. Schon vor dem Krieg war die Ukraine ein absolutes Billiglohnland für deutsches und internationales Kapital. Für Audi, BMW, MAN und Co. ist es ein hoch profitables Geschäft, ihre Kabelbäume in der Ukraine von entrechteten Arbeitern zu absoluten Armutslöhnen in Handarbeit fertigen zu lassen. Man nennt sie nicht umsonst die „Teppichknüpfer der Automobilindustrie“.

Einschüchterung der Gewerkschaften

Außerdem ist ein zweites Gesetz bereits in Planung. Eigentum der Gewerkschaften, Gewerkschaftshäuser, Büros und Ferieneinrichtungen, die noch aus den Zeiten der sozialistischen Sowjetunion existieren, sollen vom Staat beschlagnahmt werden können.

Nach Einschätzung von Vertretern des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) und des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) ist die drohende Enteignung ein Mittel zur Einschüchterung der ukrainischen Gewerkschaften, damit diese keinen Widerstand gegen die Zerschlagung der Arbeiterrechte leisten.

Unternehmerwillkür wie vor 150 Jahren

„Ein Beschäftigter sollte die Beziehungen zu einem Arbeitgeber selbst regeln können, ohne den Staat. Das ist es, was in einem Staat passiert, wenn er frei ist, europäisch und marktorientiert.“ So formuliert Danilo Hetmantsew, Vorsitzender des Finanzausschuss im ukrainischen Parlament, die Auffassung der ukrainischen Regierung, wie sich Arbeiter und Kapitalisten im Betrieb begegnen sollen. Dem hält die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) entgegen „Die Beschäftigten seien grundsätzlich in der schwächeren Position, und in den Verhandlungen zwischen den ungleichen Parteien würden die Arbeitsbedingungen nach den Interessen des Arbeitgebers festgelegt. So verkomme der Arbeitsschutz zu einer «leeren Hülle»“ (Ukraine: ILO kritisiert umstrittene Reform des Arbeitsgesetzes; www.workzeitung.ch/2022/09/der-arbeitsschutz-verkommt-so-zu-einer-leeren-huelle/)

Die meisten arbeitsrechtlichen Bestimmungen in den westeuropäischen Staaten haben mit dem, was die ukrainische Regierung unter „frei, europäisch und marktorientiert“ versteht, nur wenig zu tun. Aus gutem Grunde, damit nicht der einzelne Arbeiter der Willkür der Unternehmer alleine auf sich gestellt ausgeliefert ist, haben die Arbeiter schon Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Gewerkschaften gegründet.

Mit dem 8-Stunden-Tag über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anerkennung von Tarifverträgen, etc. hat die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung mit Recht gesetzliche Regelungen erstritten, die der Ausbeutung und Willkür der Kapitalisten Grenzen setzen. Von alldem wollen die ukrainischen Kapitalisten und die ukrainische Regierung natürlich nichts wissen. Damit zeigen sie und ihre westlichen Unterstützer auch deutlich, was sie unter „Freiheit“ verstehen: Die gnadenlose Ausbeutung der Arbeiterklasse zu Bedingungen wie vor über 100 Jahren.

Solidarität mit der Arbeiterklasse der Ukraine!

Wir in Deutschland wissen aus unserer eigenen Geschichte nur zu gut, wohin es führt, wenn Arbeitsschutzbestimmungen flächendeckend aufgehoben, die Rechte der Gewerkschaften zerschlagen und die Gewerkschaftshäuser vom Staat beschlagnahmt werden. Denn genau das ist bei uns mit dem Machtantritt des Faschismus geschehen!

Es ist kein Zufall, dass dies heute in der Ukraine wieder geschieht, wo seit Jahren schon faschistische Kräfte immer mehr in den Staatsapparat eingebunden werden.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften, unsere Betriebsräte und Vertrauensleute dürfen zur Entrechtung der ukrainischen Arbeiterklasse und ihren Gewerkschaften nicht schweigen!

Statt bedingungsloser Solidarität mit dem arbeiterfeindlichen ukrainischen Regime rufen wir zur Solidarität mit den ukrainischen Gewerkschaften und allen antifaschistischen und demokratischen Kräften in der Ukraine auf, die sich auf die Seite der Arbeiterklasse stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr auf der Webseite www.labournet.de/internationales/ukraine/politik-ukraine/in-zeiten-wie-diesen-die-ukrainische-regierung-schraenkt-im-kriegsrecht-arbeitnehmerrechte-ein/

ma

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