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Für Dialektik in Organisationsfragen

Sie üben schon mal Militäreinsätze im Inneren

CDU und CSU werden nicht müde in ihrem jahrzehntelangen Bestreben, bewaffnete Bundes­wehrsätze im Inneren durchzusetzen, die das Grundgesetz verbietet.

Im Sommer 2012 brach schließlich das Bundesverfassungsgericht das Tabu. Es erklärte den bewaffneten militärischen Einsatz im Inneren als mit dem Grundge­setz vereinbar, soweit es sich um „Ausnah­mesituationen katastrophalen Ausmaßes“ handelt und der Einsatz im Rahmen einer Amtshilfe für die Polizei abläuft.

Letztes Jahr nun tauchte der Bundeswehreinsatz im Inneren ohne diese Ein­schränkungen im Entwurf des sicher­heitspolitischen Weißbuches auf. Die SPD protestierte und erklärte, sie werde keiner entsprechenden Änderung des Grund­gesetzes zustimmen. Doch sie ließ sich wieder einmal auf einen Kompromiss ein. Es wurde vereinbart, die Zusammenarbeit von Polizei und Militär doch schon einmal für die richterlich erlaubte „Ausnahmesitu­ation katastrophalen Ausmaßes“ zu üben.

So wurde Anfang März 2017 drei Tage lang in sechs Bundesländern anhand eines ausgedachten Katastrophenszenariums (eine Anschlagsserie in verschiedenen Städten der Bundesrepublik) die Zusam­menarbeit von Polizei und Militär geprobt. Noch war das Ganze eine Simulation, das heißt, die Übung spielte sich an den Com­putern in den Lagezentren ab. Nur die bay­erische CSU-Staatsregierung wollte sich mit diesen blutleeren virtuellen Militärein­sätzen nicht begnügen. Deshalb wurde auf dem Gelände der Kaserne in Murnau mit ganz realen Polizeikräften und Bundes­wehrsoldaten die Zusammenarbeit anhand einer Fahrzeugkontrollstelle durchge­spielt. Mit dabei: Hubschrauber, gepan­zerte Fahrzeuge, Aufklärungsdrohnen usw. Dass es dabei nicht bleiben wird, hat Innenminister Herrmann in einer Presseerklärung (9. März 2017) auch gleich an-gekündigt. Nach einer Auswertung der gesamten simultanen Übung „wollen wir den gemeinsamen Einsatz auch praktisch üben“, kündigte er an.

Nun weiß jeder Politiker, dass das Militär auch keine Terroranschläge verhindert und es zur Verfolgung der Täter nichts anderes tun kann als die inzwischen eh schon bis an die Zähne bewaffnete Polizei. Militäreinsätze im Inneren brauchen die Herrschenden, wenn Arbeiter und andere Teile des Volks beginnen aufzubegehren. So sah sich das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2012 denn auch gezwungen, genau auf solche Situationen einzugehen. Es betonte, dass die Bundeswehr keines­falls bei Gefahren, „die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge“ aus­gehen (nach Süddeutsche.de, 17. August 2012), eingesetzt werden dürfe. Wie lange das noch so bleibt, ist eine Frage des Wi­derstands, vor allem auch unserer Gewerk­schaften. Papierene Proteste werden dabei allerdings nicht ausreichen.

gr

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