Für Dialektik in Organisationsfragen
Entsprechend einer Ende Februar 1933 beschlossenen „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ nannten die Nazis eine ihrer ersten terroristischen Willkürmaßnahmen „Schutzhaft“. Politische Gegner wurden, ohne dass eine strafbare Handlung vorlag und ohne Gerichtsprozess, durch Polizeiorgane weggesperrt. Die Organisierung jedweden Widerstands gegen die faschistische Diktatur und ihre Weltkriegsvorbereitungen sollte gleich zu Beginn im Keime erstickt werden. So waren bereits im März 1933, nicht einmal zwei Monate, nachdem Hitler und seine NSDAP an die Macht gebracht worden waren, alleine in Preußen 15.000 überwiegend Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter dauerhaft in „Schutzhaft“ – „vorbeugend“, wie das damals genannt wurde.
Ende Februar 2017 legt nun die bayerische Staatsregierung einen Entwurf für ein „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ vor. Danach sollen sogenannte Gefährder „gerade auch dann, wenn sich noch keine konkreten Straftaten … gesichert nachweisen lassen“ (aus der Begründung zu diesem Gesetzentwurf[1]) ohne Gerichtsverhandlung auf Antrag der Polizei unbefristet eingesperrt werden können. Voraussetzung ist nur der Beschluss eines Richters, der auch regelmäßig überprüfen soll, ob von der betreffenden Person noch eine Gefahr ausgeht. Selbst Richter geben zu bedenken, wie sie das denn feststellen sollen. Kein Wunder also, dass sogar der Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 2. März 2017 schreibt: „Früher hieß das mal Schutzhaft.“
Was nun ein „Gefährder“ ist, wird nicht näher konkretisiert. In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf heißt es, dass es um Personen „insbesondere aus dem terroristischen und sonst extremistischen Spektrum“ geht. Dazu sollte man wissen, dass in diesem bayerischen Lande selbst die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ als „extremistisch beeinflusst“ gilt.
gr
1 Der Gesetzentwurf, der noch viele andere Verschärfungen beinhaltet, ist abrufbar unter: www. innenministerium.bayern.de/ser/gesetzentwuerfe/ index.php