KAZ
Lade Inhalt

Für Dialektik in Organisationsfragen

„Früher hieß das mal Schutzhaft.“

Die bayerische Staatsregierung legt ein Gesetz vor, das an frühere Zeiten erinnert.

Entsprechend einer Ende Februar 1933 beschlossenen „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ nannten die Nazis eine ihrer ersten terroristischen Willkürmaßnahmen „Schutzhaft“. Po­litische Gegner wurden, ohne dass eine strafbare Handlung vorlag und ohne Gerichtsprozess, durch Polizeiorgane weggesperrt. Die Organisierung jedweden Widerstands gegen die faschistische Dik­tatur und ihre Weltkriegsvorbereitungen sollte gleich zu Beginn im Keime erstickt werden. So waren bereits im März 1933, nicht einmal zwei Monate, nachdem Hitler und seine NSDAP an die Macht gebracht worden waren, alleine in Preußen 15.000 überwiegend Kommunisten, Sozialde­mokraten und Gewerkschafter dauerhaft in „Schutzhaft“ – „vorbeugend“, wie das damals genannt wurde.

Ende Februar 2017 legt nun die baye­rische Staatsregierung einen Entwurf für ein „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ vor. Danach sollen sogenannte Gefährder „gerade auch dann, wenn sich noch keine konkreten Straftaten … gesichert nachweisen lassen“ (aus der Begründung zu diesem Gesetzentwurf[1]) ohne Gerichtsverhandlung auf Antrag der Polizei unbefristet eingesperrt werden kön­nen. Voraussetzung ist nur der Beschluss eines Richters, der auch regelmäßig über­prüfen soll, ob von der betreffenden Person noch eine Gefahr ausgeht. Selbst Richter geben zu bedenken, wie sie das denn feststellen sollen. Kein Wunder also, dass sogar der Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 2. März 2017 schreibt: „Früher hieß das mal Schutzhaft.“

Was nun ein „Gefährder“ ist, wird nicht näher konkretisiert. In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf heißt es, dass es um Personen „insbesondere aus dem terroristischen und sonst extremistischen Spektrum“ geht. Dazu sollte man wissen, dass in diesem bayerischen Lande selbst die „Vereinigung der Verfolgten des Nazi­regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ als „extremistisch beein­flusst“ gilt.

gr

1 Der Gesetzentwurf, der noch viele andere Ver­schärfungen beinhaltet, ist abrufbar unter: www. innenministerium.bayern.de/ser/gesetzentwuerfe/ index.php

Spenden unterstützen die Herausgabe der Kommunistischen Arbeiterzeitung
Email Facebook Telegram Twitter Whatsapp Line LinkedIn Odnoklassniki Pinterest Reddit Skype SMS VKontakte Weibo