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Für Dialektik in Organisationsfragen

VW-„Zukunfts“-Tarifvereinbarung

Das „Weihnachtswunder von Hannover“ – eine schöne Bescherung!

Über die Jahre haben wir immer wieder in den Ausgaben der KAZ über die Art haustariflicher Zukunftsgestaltung im VW-Konzern berichtet. Zuletzt in der KAZ 389 unter dem Titel „So soll der großen VW-Familie das Fell über die Ohren gezogen werden“. Wie es hierbei beim „über die Ohren ziehen“ weitergegangen ist, erfahren wir aus oben genannter Vereinbarung. IGM-Vorstand und VW-Betriebsrat haben den Konzernforderungen darin weitgehend zugestimmt und sie mit der VW-Konzernspitze bei ihrem Abschluss am 20. Dezember 2024 auf den Namen „Zukunft Volkswagen“ getauft. Dazu einige Interview-Aussagen von VW-Betriebsratsvorsitzender Cavallo in einem dpa-Artikel vom 14. Januar 2025. Zum Tarifabschluss erklärt sie: „Der Tarifkompromiss beinhaltet neben vielen Punktgewinnen für die Arbeitnehmerseite auch Einschnitte, die schmerzhaft sind ... Ja, die Bäume wachsen künftig nicht mehr so schnell in den Himmel wie früher.“

Beim „Wachsen der Bäume“ bringt Kollegin Cavallo – offensichtlich begeistert von den nicht erklärten „Punktgewinnen“ – etwas durcheinander. Bei den VW-Zukunfts-Plänen und Analysen ist es weder in der Vergangenheit noch jetzt, nicht ums in den „Himmel Wachsen“, sondern ums möglichst schnelle Abholzen der angeblich sicheren Bäume gegangen. In dem Sinne hat der Konzernvorstand z. B. die 30.000 auf der Basis von Altersteilzeit und Aufhebungsverträgen geplanten „sozialverträglichen“ Rausschmisse, die spätestens seit Mitte 2024 im Gespräch waren, auf 35.000 gesteigert.

An Zahlen gemessen ist das die Belegschaftsstärke der Werke in Kassel, Emden und Zwickau oder von den sechs Werken in Emden, Zwickau, Braunschweig, Salzgitter, Osnabrück und Chemnitz. Nach jetzigem Stand wird hierbei die Produktionskapazität in den BRD-VW-Werken um 730.000 Fahrzeuge abgesenkt. VW-Konzern-Chef Oliver Blume hat dazu in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung festgestellt: „Die jetzt vereinbarte Lösung mit Abbau der Kapazitäten an verschiedenen Standorten entspricht dem Produktionsumfang von zwei bis drei großen Werken.“

In der sogenannten „Gläsernen Manufaktur“ (noch ca. 300 Beschäftigte?) in Dresden soll dabei Ende 2025 das Licht ausgehen. Ob die Produktion in Osnabrück ab Spätsommer 2027 – mit zurzeit noch 2.300 Kolleginnen und Kollegen – weiterläuft, ist nicht offiziell geklärt. Im Gespräch ist die „Entwicklung wirtschaftlicher Zukunftsperspektiven für den Standort“, was ebenso für Dresden gilt. Wie bereits 2024 mit dem Angebot von Aufhebungsverträgen begonnen, sollen hierbei in Wolfsburg Tausende Stellen in der Verwaltung, der Forschung und Entwicklung abgebaut werden. Gemäß Vereinbarung wird die Golf-Produktion dabei nach Mexiko, nach Puebla verlagert. Im Wolfsburger Werk wird weiter der Tiguan und Tayron gebaut. Es bleibt das Geheimnis der Kollegin Cavallo aber auch der IGM-Führung, wie sie im Angesicht solcher Tatsachen, die Verhinderung von Werksschließungen feiern können. In einer Aussage zum TV-Abschluss stellt Cavallo fest: „Zwar gibt es tarifliche Zugeständnisse jenseits der monatlichen Einkommen – dem gegenüber stehen aber der solidarisch erwirkte Erhalt aller Standorte samt Zukunftsperspektive.“ Was die tariflichen Zugeständnisse angeht, hat die IGM-Tarifkommission nach dem Abschluss am 20. Dezember erklärt, dass sie „einen tragfähigen Kompromiss“ ausgehandelt hat, mit dem die von VW geforderte zehnprozentige Kürzung der Tariflöhne und -gehälter verhindert werde. Als „tragfähig“ für die Belegschaft wurde hierbei die Kürzung des Urlaubsgelds – jährlich 1290 Euro – und die Streichung des in der Regel im Mai ausgezahlten Jahresbonus – im Schnitt 2500 Euro – für 2026 und 2027 vereinbart. Kurzfristig ist hierbei die Überprüfung der Haustarifstruktur und ihre Heranführung an den niedrigeren Flächentarifvertrag geplant.

Auf den IGM-Infoseiten zu den Opfern für die VW-Mannschaft wird u. a. festgestellt, dass die für die Elektro- und Metallindustrie durchgesetzte Lohnerhöhung bei VW ausgesetzt und auf ein Konzernkonto geschoben wird. Unter der Überschrift „Entgeltplus als Beitrag zur Beschäftigungssicherung“ heißt es dazu: „... Das zusätzliche Plus dient bis 2030 als Teilfinanzierung von Instrumenten zum Umgang mit Personalüberhängen ohne betriebsbedingte Kündigungen, aus dem zum Beispiel flexibel Arbeitszeitabsenkungen mit teilweisem Entgeltausgleich erfolgen und erweiterte Altersteilzeitangebote finanziert werden können. Ab dem 01.01.2031 erhöht sich die Entgelttabelle um diese gut 5 Prozent real ... Damit üben sich Beschäftigte in einem temporären Verzicht, verhindern damit aber gemeinsam den Kahlschlag an den VW-Standorten und helfen sich solidarisch gegenseitig.

Bei solchen Aussagen aus dem Lager der IGM-Führung aber auch des Betriebsrats stellt sich dann die Frage, wie weit sie die Selbstverarschung mit dem Gerede von angeblichen Erfolgen noch treiben wollen? Die VW-Auto-Kapitalisten haben fünf Jahre Zeit, während der für die Laufzeit des Tarifvertrages geltenden Friedenspflicht ungestört von Belegschafts-Streiks die „Erfolge“ durchzusetzen. Für die Ausbeutung der Arbeitskraft unter den Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten des kapitalistischen Ausbeutungssystems gilt hierbei: „Es wurde bewiesen, dass die Aneignung unbezahlter Arbeit die Grundform der kapitalistischen Produktionsweise und der durch sie vollzogenen Ausbeutung des Arbeiters ist: dass der Kapitalist, selbst wenn er die Arbeitskraft seines Arbeiters zum vollen Wert kauft, den sie als Ware auf dem Warenmarkt hat, dennoch mehr Wert aus ihr herausschlägt, als er für sie bezahlt hat: und dass dieser Mehrwert in letzter Instanz die Wertsumme bildet, aus der sich die stets wachsende Kapitalmasse in den Händen der besitzenden Klassen aufhäuft. Der Hergang sowohl der kapitalistischen Produktion wie der Produktion von Kapital war erklärt.“ (Engels, MEW 20, S. 26)

In ihrem Extrablatt zum Tarifabschluss erklärt der Betriebsrat am Beispiel der Entgeltstufen 8 (üblich in der Produktion), 13 (üblich in der Sachbearbeitung) sowie 17 (Ingenieure, Fachleute und Experten mit langjähriger Berufserfahrung) in einer Übersicht, wie sich die auf fünf Jahre angesetzte Dressur zur von der IGM-Führung erfundenen neuen Klassenkampf-Disziplin: „gemeinsames Kahlschlagverhindern“ und „solidarisches temporäres Verzichtüben“ auf die Brutto-Jahreseinkommen der VW-Belegschaft auswirkt (siehe Kasten).

Das „zusätzliche Plus“, die Milliarden Euros, landen wie oben bereits gesagt – in den Tresoren des Konzerns und nicht in den Haushaltskassen. Die VW’lerinnen und VW’ler, die 130.000, haben sich in der Auseinandersetzung dazu. nach Aussage der IGM zweimal mit jeweils 100.000 für 4 Stunden Warnstreik zu Wort gemeldet. Sie haben hierbei darauf verzichtet, einzulösen, was unabhängig von Betriebsratsvorsitzender Cavallo, der IGM-Bezirksleiter von Hannover, Torsten Gröger, dem VW-Kapital versprochen hat – Nämlich: Einen „Arbeitskampf, den die Bundesrepublik so seit Jahrzehnten nicht erlebt hat“.

Ein Arbeitskampf, ein betrieblich-gewerkschaftlich organisierter Streik, der nicht nur der VW-Belegschaft, sondern der ganzen Arbeiterbewegung in den Betrieben und Gewerkschaften in diesem Land etwas mehr Rückgrat im Klassenkampf eingezogen hätte bzw. einziehen hätte können.

Ludwig Jost

„Die Alten sollen zahlen“ – für Aufrüstung und Krieg

Der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Moritz Schularick, hat Rentnerinnen und Rentner als Sündenböcke entdeckt. Es werde „mittel- und langfristig nicht ohne Kürzungen und Umschichtungen im Haushalt gehen ... Um nennenswerte Summen zu erreichen, wird man auch an das Rentensystem herangehen müssen.“ Im Interview mit dem „Spiegel“ schlägt Schularick deswegen vor, das Renteneintrittsalter zu erhöhen und den Lebensstandard der Rentner „auf dem aktuellen Niveau durch einen Inflationsausgleich ein[zu]frieren.“

Die Rentner wohl am besten gleich mit. Denn, zu erwartende Rentensteigerungen von 3,5 Prozent wie für 2025: „Das ist in einer stagnierenden Wirtschaft kaum noch zu rechtfertigen ... Die Zeche sollten ausnahmsweise mal nicht nur die Jungen, sondern auch die Alten zahlen“, hat der IfW-Präsident erklärt. Nach seiner Meinung geht es hierbei auch um Generationengerechtigkeit. „Es war die ältere Generation, die es versäumt hat, in den vergangenen Jahrzehnten ausreichend in unsere Sicherheit zu investieren ... Stattdessen hat sie die Friedensdividende konsumiert ... Deshalb wäre es schwierig“ stellt Scholarick gegenüber dem „Spiegel“ fest, „wenn die Älteren nun ihren Beitrag zur Verteidigung verweigern würden. Zumal die Jüngeren ja schon die Kredite, die dafür jetzt notwendig werden, bedienen müssen.

Nach aktuellen Infos aus Alters- und Armutsberichten (Bundesregierung u. a.) haben sich über 25 Prozent der „Älteren“ bei der Friedenskonsumierung verkalkuliert. Sie sind bei einer Friedensdividenden-Rente von monatlich unter 1.000 Euro gelandet. Diejenigen, die davon bzw. generell von ihrer Rente nicht leben können, haben Anspruch auf „Grundsicherung im Alter“. Die Zahl ihrer Bezieherinnen und Bezieher soll zurzeit bei 1,2 Millionen liegen und mit der Zahl Berechtigter relativ rasant ansteigen. Dabei verzichten rd. 60 Prozent wegen der bürokratischen Hürden, aus Scham oder um eine Kinderbelastung auszuschließen auf eine Antragstellung.

Vielleicht fällt dem Weltwirtschafts-Institut in Kiel dazu noch mehr ein. Evtl. zur Vorwärtsverteidigung, die „altersgerechte“ Maschinenpistole und Panzerfaust am Kleiderständer in der Diele. Wer weiß, was die „Alten“ sich unter Einsatz ihrer „Altersschläue“ sonst noch alles einfallen lassen, um sich beim möglichen Hungern und/oder Frieren vor ihrer nationalen Verpflichtung, den Verteidigungs- und Wehrbeiträgen für die Anschaffung der ganzen Kriegs- und Mord-Waffen-Palette zu drücken?

Auch eine weitere „Zuspitzung“ soll die VW-Belegschaft ausbaden!

„Der Autokonzern Volkswagen hat sich bei seinem Tarifabschluss mit der IG Metall gegen eine weitere Zuspitzung der Unternehmenskrise abgesichert. Der kurz vor Weihnachten abgeschlossene Tarifvertrag enthalte eine Notfallklausel, die bei Engpässen eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 28 Stunden ermögliche – bei nur teilweisem Lohnausgleich. Das bestätigten Konzernkreise der Nachrichtenagentur dpa, welcher der Tarifvertrag vorliegt. (…)

Für die ersten beiden Stunden der Verkürzung soll es dabei einen vollen Lohnausgleich geben, ab der dritten Stunde wird der Lohn anteilig gekürzt. Maximal drei der sechs Stunden blieben unbezahlt. Allerdings, so hieß es laut dpa in Konzernkreisen, sei die Regelung nur für den absoluten Notfall vorgesehen. Dass sich die Situation derartig zuspitze, erwarte niemand.[1]

Voraussetzung sei, dass zuvor alle anderen Maßnahmen wie Überstundenabbau und Kurzarbeit ausgeschöpft seien, heißt es in dem Tarifvertrag. Bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen könne die Wochenarbeitszeit für alle Mitarbeiter pauschal um bis zu sieben Stunden abgesenkt werden, von den regulären 35 auf bis zu 28 Stunden.“ (Der Spiegel, 16 Januar 2025)

1 Sehr beruhigend!

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