Eine derartige Halsstarrigkeit wie die des Staatsanwalts Depretre und seines Stellvertreters Bernard im Prozess gegen die 13 von Clabecq, die für ihre Arbeitsplätze gekämpft haben, hat man wohl noch kaum erlebt.
Das erste Gericht in Nivelles wurde abgelehnt, das Zweite erklärte sich für nicht zuständig. Aber die Staatsanwaltschaft negiert das und geht stattdessen in Berufung.
Ein weiterer Erfolg für die 13 von Clabecq: in seinem Urteil vom 11. Juli diesen Jahres erklärte sich das Gericht in Nivelles unerwartet für nicht befugt, diesen Prozess zu führen.
Nach der Verlesung des Urteils am 11. Juli führte Silvio Marra (der nach D’Orazio die meisten Anklagepunkte auf sich vereint) den Anwesenden noch einmal die wichtigsten Etappen des Clabecq-Prozesses vor Augen.
1. 25 Jahre Mobilisierung der Arbeiter gegen die drohende Werksschließung
Diese Mobilisierung sorgte dafür, dass , als die Politiker und die Unternehmensleitung die Fabrik tatsächlich schließen wollten, „sie vor einer Festung standen. Denn wir hatten die Arbeiterklasse vorbereitet, wir hatten den Geist von Clabecq zu Stande gebracht mit der Leitlinie: vor bellenden Hunden gehen wir nicht auf die Knie.“
2. Aktiver Kampf gegen die Schließung nach dem Konkurs im Dezember 1996
„Wir ergriffen alle Maßnahmen um zu verhindern, dass die Fabrik von selbst kaputt geht, nachdem die Direktion das Weite gesucht hatte ohne die Türen hinter sich zu schließen – in der Hoffnung, dass wir selbst die Forges (das Stahlwerk, d. Übers.) plündern würden.“
3. Der Neustart des Stahlwerkes im Januar 1997
Zu diesem Zeitpunkt „kündigte die Belegschaft nach einem Referendum das Ende des Kampfes an. Aber unsere Gegner ließen nicht locker. Die Provinzregierung, der Konkursverwalter und die Gendarmerie blieben das, was sie sind: bürgerliche Partei.“
4. Die gerichtliche Auseinandersetzung
Der Prozess begann im November 1998. Im Januar 2000 wurde eine Richterin abgelehnt, weil sie mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft liiert war, der an der Erstellung der Anklageschrift mitgearbeitet hatte.
Dann übernahmen drei neue Richter das Verfahren, erklärten sich aber dann am 11. Juli für nicht mehr zuständig. Die Staatsanwaltschaft ist jetzt dagegen in Berufung gegangen und das zuständige Gericht in Brüssel muss sich erneut mit dem gesamten Komplex befassen.
Es sah sich durch eine Reihe von Argumenten der Anwälte von D’Orazio und seinen Kumpeln ausgebremst, welche den Prozess seit seinem Beginn im November 1998 als rechtlich unhaltbar und voller Unregelmäßigkeiten gebrandmarkt hatten. Mithin wäre die Sache eigentlich gelaufen – aber von wegen, die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf.
Die Richter hatten den Staatsanwalt von Nivelles erheblich in Bedrängnis gebracht. So hatten sie z.B. darauf verwiesen, dass zu Beginn des Verfahrens kein Untersuchungsrichter beauftragt worden war, der die Aufgabe gehabt hätte, nicht nur nach belastenden sondern auch nach entlastenden Argumenten für die Angeklagten zu suchen. Sie wiesen weiter darauf hin, dass so im Vorfeld nicht hätte geprüft werden können, ob die Anklagepunkte ausreichend Gewicht hatten, um sie überhaupt zur Grundlage eines Gerichtsverfahrens machen zu können.
Der Staatsanwalt war besonders hinterlistig vorgegangen: um die beschuldigten Stahlarbeiter vor ein Gericht wie das in Nivelles zu bringen hatte er selbst „mildernde Umstände“ geltend gemacht; nämlich die, dass gegen die Betroffenen keine früheren Verurteilungen vorlagen. Das bedeutet, dass es sich bei dem, wessen man sie beschuldigte eigentlich um „Vergehen“ handelte und nicht um „Verbrechen.“[2] „Indem er selbst mildernde Umstände anführte“, stellten die Richter fest, „verhinderte der Staatsanwalt aber, dass sich die Angeklagten mit der Stellungnahme eines Untersuchungsrichters hätten auseinander setzen und die Nichtzulassung eines Prozesses gegen sich hätten fordern können.“
„Wenn mildernde Umstände geltend gemacht werden können,“ erklärte das Gericht, „dann ist das im Interesse einer ordentlichen Rechtsprechung und nicht dazu gedacht, das Zusammentragen vollständiger und vorurteilsloser Informationen zu behindern. (...)
Die Richter setzten sogar noch eins drauf: „Das Einschalten eines Untersuchungsrichters hätte es außerdem ermöglicht, der Diffamierung der Angeklagten (durch Verletzung von Artikel 6 der Menschenrechte) entgegenzuwirken.“ (...)
Nach Verlesen des Urteils verharrte das Publikum für einige Sekunden in atemloser Stille. Dann jedoch brach ohrenbetäubender Beifall aus – und durch das Gerichtsgebäude hallte der unvergessliche Slogan aus dem Kampf von Renault und Clabecq 1997:
„Tous ensemble, tous ensemble, ouais, ouais,ouais!“[3] In den Gängen des Gerichts nahmen dann gut 200 Sympathisanten an einem improvisierten Meeting teil.
Anwalt J. Fermon stellte fest, dass „das Gericht mit diesem Urteil anerkennt, was wir von Anfang an gesagt haben: um den Kampf als Verbrechen hinzustellen, musste das Gericht (das den Prozess 1998 eröffnet hatte, d. Übers.) alle Regeln eines normalen Verfahrens über Bord werfen. Das Gericht wollte einen Präzedenzfall schaffen mit der Anwendung des §§ 66.4 des Strafgesetzbuches, der es ermöglicht, jemanden zu verfolgen – nicht dafür, was er getan hat, sondern dafür, dass er an der Spitze eines (Arbeits-, d. Übers.) Kampfes stand.
Das ist heute ins Wasser gefallen.“
Ein weiterer Anwalt der 13 Angeklagten berichtete, dass „er viel von Roberto (D’Orazio) und Silvio (Marra) und den anderen gelernt“ habe. „Es erinnert mich an 1960, als ich die Kraft der Arbeiterklasse entdeckte und einzusehen begann, dass eine andere Welt möglich ist. Das hier ist ein historischer Prozess,“ schloss er.
Roberto D’Orazio dankte jedem für die anderthalb Jahre Mobilisierung zu diesem Prozess: „Ohne euch hätten wir es nicht ausgehalten. Und angesichts der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht – das Datum der ersten Sitzung ist noch unbekannt – darf das noch nicht das Ende der Mobilisierung sein. Was uns jetzt noch ernsthaft Gedanken macht, das ist die Haltung der Gewerkschaftsführung. Michel Nollet, der Vorsitzende des FGTB, hat wiederholt zum Prozess erklärt, ‚dass dieser Zirkus beendet werden muss’, aber er hat seine Truppen nicht wirklich in Bewegung gesetzt. Heute kann er feststellen, dass Erklärungen allein nicht ausreichen, um diesen Prozess endgültig zu stoppen.“
Das Erste, was jetzt auf der Tagesordnung steht, ist die Gewerkschaftsdelegierten von Clabecq wieder in den FGTB aufzunehmen. D’Orazio betonte noch einmal: „Indem sie uns rausgeschmissen hat, hat die Gewerkschaft die Tür zu unserer Verfolgung durch die Justiz geöffnet.“ Und er hob hervor, welchen negativen Einfluss die Sozialdemokratie (Parti Socialiste) dabei auf die Gewerkschaft ausgeübt hat.
Obwohl er noch nicht wisse, wie die Staatsanwaltschaft reagieren werde, forderte D’Orazio die Anwesenden auf, Anfang September zusammen zu kommen, um dieses Sieg zu feiern. Es solle ein Fest werden, das zugleich Anstoß für eine neue Mobilisierung werden soll, um den Prozess endgültig und definitiv zur Einstellung zu bringen.
lobo
1 M.v.Hees, Solidair Nr.28, 2.8.2000 – Übersetzung lobo
2 Wovon die Anklage bislang ausging; siehe auch KAZ 294
3 „Alle zusammen, alle zusammen ...“
Bei der Herstellung der KAZ 295 ist uns auf Seite 14 ein Fehler unterlaufen. Die Karrikatur „Für ein besenreines Berlin-Umland! – Fusion“ ist nicht das Werk eines Namenlosen, sondern sie wurde uns von Herrn Kretschmar zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle nochmal ein Dankeschön an den Zeichner!