Solidarität
In einem aufsehenerregenden und höchst umstrittenen Urteil hatte Richterin Dr. Julia Glaser den Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy zu 1.600 € verurteilt. Anlass war eine Anzeige des stellvertretenden baden-württembergischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Klos wegen „Hausfriedensbruchs“. Bei einer öffentlichen Versammlung in öffentlichen Räumen (wie es die umstrittene AfD-Veranstaltung in der Heidelberger Stadtbücherei zweifellos war) seien zwar grundsätzlich auch alle GegnerInnen der AfD zuzulassen. Csaszkóczy aber habe in diesem Fall den Schutz von Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) verwirkt, weil er als „Rädelsführer der gesamten Heidelberger Linken“ anzusehen sei.
Das Kultusministerium, das Michael Csaszkóczy wegen seines antifaschistischen Engagements bereits in den Jahren 2003-2007 Berufsverbot erteilt hatte und dafür vom VGH Mannheim wegen Grundrechtsverletzungen verurteilt wurde, schickte laut Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) einen Beobachter zum Prozess, um mögliche erneute Disziplinarmaßnahmen zu prüfen.
Im Nachhinein stellt sich nun heraus: Richterin Glaser ist die Schwiegertochter des wiederholt durch besonders rassistische Tiraden bekanntgewordenen AfD-Bundestagsabgeordneten und Gründungsmitglieds der Partei, Albrecht Glaser. Dieser ist Alter Herr der Heidelberger Burschenschaft Alemannia und machte im vergangenen Jahr Schlagzeilen, als er wegen seiner rassistischen Ausfälle dreimal bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten abgelehnt wurde.
Besonders brisant ist die offensichtliche Befangenheit der Richterin, weil sie in einem mehr als fragwürdigen Verfahren nur fünf Tage vor Beginn des Prozesses mit dem Fall betraut wurde. Möglich wurde dies mit einer amtsinternen Umverteilung, in der ihr ausgerechnet und explizit die „anhängigen Verfahren, deren Nachnamen mit dem Buchstaben C beginnen“ zugeteilt wurden. Die Anzahl dieser Verfahren dürfte sich im Fall Michael Csaszkóczy fast ausschließlich auf ihn beschränken, was die vorgeschriebene Begründung einer angeblichen Arbeitsentlastung vollends grotesk wirken lässt. Das grundgesetzliche verbriefte Recht auf einen vorher bestimmten gesetzlichen Richter wurde damit ausgehebelt. Die deshalb gleich zu Anfang des Prozesses eingebrachte Besetzungsrüge wurde von Richterin Glaser ohne weitere Begründung abgelehnt, ebenso die Ladung sämtlicher möglicher Entlastungszeugen.
Gewerkschaften und Mitglieder des Heidelberger Gemeinderats solidarisieren sich
Nach dem viel kritisierten Urteil gegen den Antifaschisten und Realschullehrer Michael Csaszkóczy haben sich Heidelberger Gewerkschaften zu Wort gemeldet und dem Kollegen demonstrativ den Rücken gestärkt. „Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen in öffentlichen Räumen müssen aus Sicht der Gewerkschaften allen Bürgerinnen und Bürgern frei zugänglich sein und bleiben“, wird in dem Schreiben gefordert, das Vorsitzende und Geschäftsführer von DGB, GEW, ver.di und IG Metall unterschrieben haben. „Obwohl (…) der Protest nachweislich friedlich war und der Lehrer sich widerstandslos von Polizisten wegtragen ließ, sah das Gericht darin einen Hausfriedensbruch“. Man könne die Begleitumstände und das Urteil selbst nur als „höchst befremdlich“ bezeichnen.
Gerichtet an das Kultusministerium: „Wir erwarten, dass Michael Csaszkóczy in der Berufung freigesprochen wird.“. Außerdem werde die Landesregierung vorsorglich aufgefordert, „keine erneuten disziplinarrechtlichen Maßnahmen oder ein zweites Berufsverbot gegen den Lehrer zu erlassen.“ (aus Kommunalinfo Mannheim 1.10/17.10.)
Solidaritätskonto: Kommunistische Arbeiterzeitung, Stichwort: Michael, IBAN: DE 1076 0100 8501 0940 6859