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Rechtsstaat und NPD

Was ist ein Rechtsstaat?

Ganz einfach gesagt: ein Staat, der seine Bürger konsequent nach den Normen und Bestimmungen des Völkerrechts und den eigenen, mit dem Völkerrecht übereinstimmenden Verfassungs- bzw. Grundgesetz-Artikeln behandelt.

Wie lauten die Bestimmungen des Völkerrechts und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich nazistischer (faschistischer) Organisationen, Publikationen und Kundgebungen jeglicher Art?

Die für Deutschland bis heute gültigen völkerrechtlichen Bestimmungen lauten:

Die Nationalsozialistische Partei, ihre Zweigeinrichtungen und die von ihr kontrollierten Organisationen sind zu vernichten; alle nazistischen Einrichtungen sind aufzulösen; es sind Sicherheiten zu schaffen, dass sie in keiner Form wiedererstehen können; jeder nazistischen oder militaristischen Betätigung oder Propaganda ist vorzubeugen.“ (Potsdamer Abkommen, August 1945).

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 139:

Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt.“ Sie sind also geltendes Recht!

Gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen gab die Regierung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Aufnahmeantrag in die UNO 1973 folgende Erklärung ab:

Das ausdrückliche Verbot von neonazistischen Organisationen und gleichfalls die Vorbeugung gegenüber nazistischen Tendenzen folgen aus dem Grundgesetz mit der Wirkung, dass die von den alliierten und deutschen Stellen erlassene Gesetzgebung zur Befreiung des deutschen Volkes von Nazionalsozialismus und Militarismus weiterhin in Kraft ist.

Daraus folgt: Die Zulassung der NPD sowie aller anderen neonazistischen Organisationen, wie DVU, „Republikaner“, „Kameradschaften“, und weiterer gleichgearteter Organisationen stellt eindeutig einen Bruch des Völkerrechts und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dar.

Der Staat eines solchen Rechtsbruches kann aber nicht beanspruchen, ein Rechtsstaat im oben genannten Sinne zu sein.

Wohl aber ist er ein „Rechts“-Staat im Sinne der politischen Ausrichtung, ein Staat der Rechten.

In diesem Sinne ist er sogar ein extremer Rechtsstaat, ein Staat, der mit der Entsendung von V-Leuten auf trickreiche Weise die extreme Rechte in Gestalt der NPD gleich mehrfach beschützt und fördert – erstens, indem er mit dieser Entsendung einen juristischen Vorwand gegen ein Verbot dieser Nazi-Partei errichtet, zweitens, indem er über diese V-Leute sich an der Finanzierung der NPD beteiligt, die er außerdem noch durch Wahlgelder subventioniert, und schließlich dadurch, dass seine Polizeikräfte die extremen Rechten vor den friedlichen Protesten ihrer antifaschistischen Gegner in extremistischer Weise beschützt, wie zuletzt am 13. Februar diesen Jahres in Dresden vorgeführt.

Will die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat im völkerrechtlichen Sinne werden, dann muss sie endlich das tun, wozu sie das Völkerrecht und ihr Grundgesetz verpflichtet.

Das aber ist nicht nur ein Verbot der NPD, sondern aller und jeglicher neonazistischer Organisationen und Betätigungen.

Kurt Gossweiler, Berlin, 15. Februar 2009

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