KAZ-Fraktion: „Ausrichtung Kommunismus”
Peter Hartz (* 9. August 1941 in St. Ingbert, lebt heute noch im Saarland, ist verheiratet und hat einen Sohn.).
Der 1941 geborene Sohn eines saarländischen Hüttenarbeiters hatte als Mitglied der SPD und IG Metall Karriere gemacht, zunächst als Arbeitsdirektor in verschiedenen Stahlunternehmen des Saarlands. Schließlich wurde er 1993 Personalchef bei VW und blieb in dieser Funktion, damit auch im Vorstand der Volkswagen AG, bis Juli 2005. 1994 wird er Ehrendoktor der Uni Trier und 2004 verleiht ihm der saarländische Ministerpräsident Müller den Professoren-Titel. Offenbar ein verdienstvoller Mann – fragt sich für wen?
Nach ihm wurden die als Hartz-Konzept bekannten Arbeitsmarkt-Reformen der frühen 2000er Jahre benannt. Peter Hartz ist heute noch Mitglied der SPD und der IG Metall.
Vor seiner Teilhabe an der Bekämpfung der Erwerbslosen war er aber auch vorher schon für „sein Kapital“ national und international tätig.
Mit der Einführung der 28-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich bei VW hat er Erpressung und Opfer der Belegschaften für den Profit salonfähig gemacht; und mit der 5.000x5.000 Regelung hat er den Tarifbruch zum Steckenpferd der Kapitalisten werden lassen.
Das Projekt 5.000x5.000 bedeutete, dass Volkswagen 5.000 neue Kollegen einstellte, aber sie mit 5000 DM pro Monat erheblich unterhalb der Bestimmungen des damals geltenden Haustarifvertrags entlohnt wurden. Dies verlangte sicherlich bereits damals schon eine „effektive“ Betriebsratsarbeit.
Auch Südafrikas Arbeiter profitierten schon von einem Hartz-Projekt:
Im größten Autowerk Afrikas, dem VW-Werk im südafrikanischen Uitenhage, wo man seit 1978 den VW City Golf baute, wurden wegen eines Massenstreiks (Februar 2000) gegen die Verschlechterung der dortigen Arbeitsbedingungen auf Veranlassung des Konzernvorstandes 1.287 Beschäftigte entlassen. Peter Hartz begründete in seiner Hauptverantwortung für die Konzern-Personalpolitik diese Maßnahme damit, dass der Streik illegal gewesen sei und die Beschäftigten trotz Schlichterspruch nicht wieder eingestellt würden. Gegen diese Entscheidung traten Henry Mathews (vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre) und Betriebsratsmitglied Manfred Stöter auf der Hauptversammlung vom 23. Mai 2000 der Volkswagen AG in Hamburg auf.
Diese Entlassungen hatte Hartz in Südafrika mit Unterstützung des damaligen VW-Betriebsratsmitgliedes und Generalsekretärs des Welt-Konzernbetriebsrates Hans-Jürgen Uhl gnadenlos durchgesetzt.
Nicht nur mit der Peitsche auch mit Zuckerbrot führte er seine Politik „verantwortungsvoll für seinen Konzern“ durch:
Damit ihm Probleme wie in Südafrika nicht auch an der Heimatfront passieren, erhielt „sein“ Betriebsratsvorsitzender in Wolfsburg, Klaus Volkert, auch ein altgedienter Sozialpartner und Parteifreund, von ihm zwischen1995 und 2005 Jahr für Jahr einen „Sonderbonus“ von je 200.000 Euro – insgesamt somit zwei Millionen Euro. Zu dem System der Vergünstigungen soll auch gehört haben, dass Hartz der brasilianischen Geliebten von Volkert, Adriana Barros, ein Zusatzeinkommen verschaffte. Lange Zeit soll sie 7.600 Euro pro Monat erhalten haben – insgesamt 399.000 Euro. Hartz hielt „seinen“ Betriebsratsvorsitzenden im wahrsten Sinne des Wortes bei der Stange.
Volkert ist Träger des Niedersächsischen Verdienstordens und des Bundesverdienstkreuzes – welcher Büttel des Kapitals hat dies eigentlich nicht bekommen? Aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe im Zuge der VW-Affäre, verzichtete Volkert im Dezember 2009 schriftlich auf die ihm 2002 von der Technischen Universität Braunschweig verliehenen Ehrendoktorwürde und kam damit einem bereits eingeleiteten Entzugsverfahren der TU zuvor.
Neben all diesen Aktivitäten hatte Peter Hartz noch Zeit, ab 2002 das berüchtigte Hartz-IV-Konzept federführend mit zu erarbeiten, das im Januar 2005 seine gesetzliche Inkraftsetzung erfuhr und seitdem der Arbeiterklasse die Erkenntnis brachte, dass man nicht nur für wenig Lohn arbeiten kann, es sogar Arbeitsverhältnisse geben kann, nach deren Annahme, die man, ohne eine Sanktion zu erhalten, nicht ablehnen kann, auch noch bei der ARGE um Unterstützung betteln muss, da man bei diesen Löhnen entweder verhungern oder unter einer Brücke hausen müsste.
Das Landgericht Braunschweig verhängte am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1.600 Euro (insgesamt also 576.000 Euro). Peter Hartz gilt damit als vorbestraft.
In KAZ Nr.318 kommentierten wir – noch bevor das Urteil gesprochen war:
Der Untreue hat sich Hartz gegen die Arbeiterklasse schuldig gemacht, aus der er stammt. Die muss sich aber erst noch die Macht erkämpfen, um über solche Leute wie Hartz zu Gericht zu sitzen. Wenn jetzt die Gerichte der Bourgeoisie über ihn verhandeln wollen, so haben wir ihnen erstens das Recht dazu abzusprechen, zweitens haben wir die Macht ins Rampenlicht zu ziehen, für die Hartz agiert hat, also das Kapital als gesellschaftliches Verhältnis, das auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln beruht und der Eigentumslosigkeit der Arbeitenden. Warum steht der frühere VW-Vorstands – und jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Piech, der Erbe des ehemaligen Wehrwirtschaftsführers Ferdinand Porsche nicht vor Gericht? Mit seinem Einverständnis und Wissen hat Hartz doch den BR-Vorsitzenden Klaus Volkert und andere Betriebsräte bestochen, was ja immer noch gegen geltendes Recht verstößt. So steht es jedenfalls in der bürgerlichen Presse. „Der Verdacht: Volkert und andere Betriebsräte sollten mit dem Bonusprogramm auf Unternehmenslinie gehalten oder gebracht werden.“ (Handelsblatt 22.11.06). Und: Als Volkert vom „damaligen Konzernchef Piech mehr Geld verlangt habe“, habe der „ihn an Hartz verwiesen ...“ (Spiegel 46/2006)
Drittens haben wir die SPD-Führung anzugreifen, die angetreten ist, damit diese gesellschaftlichen Verhältnisse so bleiben, wie sie sind. Viertens haben wir zu verdeutlichen, dass das, was bei VW passiert, kein Einzelfall oder Auswuchs eines sonst unangreifbar guten Systems ist, sondern zum Imperialismus und seiner Fäulnis gehört. Und dass es nicht damit getan ist, den Saustall aufzuräumen, sondern mit dem Saustall aufzuräumen ist.
Heribert Prantl (Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung) charakterisiert dies im Januar 2010 so:
„Bilanz nach fünf Jahren Hartz IV: Die Armut nimmt zu, nicht ab. Die Löhne sinken in den Keller, die Stimmung im Land ist gedrückt. Hartz IV ist der Sumpf, nicht die Rettung. Mit Hartz IV hat die Armut im Lande zugenommen. Ziehen wir nach fünf Jahren eine Bilanz über den Erfolg von Hartz IV. Erfolg? Erfolg haben Empfänger dieser Leistungen vor allem bei den Sozialgerichten. Die Hälfte der Klagen wegen und gegen Hartz IV ist erfolgreich. Hartz IV ist immer noch ein institutionalisiertes Chaos; es ist Fordern ohne Fördern; es ist der Sumpf, nicht die Rettung.
Hartz IV hat die Stimmung im Land niedergedrückt. Das Armutsrisiko ist selbst für diejenigen gestiegen, die mit der Reform wieder in Arbeit gelangt sind: Hartz IV verändert nämlich die Struktur der Arbeitsverhältnisse, die Löhne sinken in den Keller. Die Arbeitsverhältnisse mit Tariflohn werden abgelöst von Ein-Euro- und Mini-Jobs, von befristeten Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen mit Niedriglöhnen.
Gefördert wurde also nicht Qualifizierung, sondern Degradierung von Arbeit. Armut wächst nun ins Alter hinein: Weil die Sozialleistungen niedrig sind, weil das Angesparte abgeschmolzen wird, weil die Löhne und Rentenbeiträge schwinden. Vonnöten wären: bedarfsgerechtere Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Mindestlöhne, mehr Bildung und mehr individuelle Förderung.
Viele Berufstätige in Deutschland zählen mittlerweile zu den Hartz-IV-Empfängern. Und die Zahl steigt ...
Eine BA-Sprecherin erklärte, dass es nicht leicht sei, die Zahlen zu interpretieren. Eine Zunahme der Hartz IV-Bezieher müsse nicht unbedingt im Widerspruch zum Aufschwung stehen. Den Arbeitsagenturen sei es öfter gelungen, besonders schwierige Fälle wie gering Qualifizierte oder Langzeitarbeitslose wieder in einen Job zu vermitteln. Doch reiche der Verdienst aus diesen Härtefälle-Jobs häufig nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten; das mache zusätzlich Leistungen von Hartz IV notwendig.“
www.sozialhilfe24.de (9.12..2008 – neuere Zahlen leider nicht greifbar).
Anmerkung aus eigener Erfahrung zur BA-Sprecherin:
Seit 2009 gibt es von den ARGEn Maßnahmen zur Integration, in denen versucht werden soll, geringfügig Beschäftigten wenigstens einen 400 € +1 € Job mit 15 Stunden/Woche zu verschaffen, und somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Damit fallen diese Menschen zwar aus der Arbeitslosenstatistik heraus, sind aber trotzdem auf eine Aufstockung nach Hartz IV angewiesen, um überleben zu können, von einem menschenwürdigen Leben gar nicht zu sprechen.
Als besonders gelungen gilt die Integration in den Arbeitsmarkt dann, wenn es gelingt, dem nunmehr nicht mehr Arbeitslosen, er hat es ja zum „Aufstocker“ gebracht, einen zweiten Geringverdiener-Job überzustülpen.
Ergebnis: das ihm fehlende Gehalt zu einem Minimum an Leben wird ihm durch die ARGEn aufgestockt und er arbeitet für Löhne, die einem die Schamesröte ins Gesicht treiben.
Hierzu einige Beispiele aus der Reportage von Mario Shabaviz et al. (Sendetermin: 26.01.2010 bei ZDFreporter)
Sie sind Friseurin, Wachmann oder Raumpflegerin, sie kellnern, putzen oder schneidern – Menschen mit Niedriglohn-Jobs. Sie leben und arbeiten überall in Deutschland, und ihre Zahl wächst, längst nicht mehr nur im Osten der Republik. Sie alle eint, dass mit ihrem Einkommen kein Auskommen ist und sind deshalb auf zusätzliche Hartz-IV-Bezüge angewiesen.
Die Zahl der sogenannten „Aufstocker“ liegt mittlerweile bei gut 1,3 Millionen Erwerbstätigen, wobei fast eine halbe Million davon Vollzeit arbeiten geht. Ob ein Erwerbstätiger als hilfebedürftig eingestuft wird, hängt dabei von vielen Faktoren ab: z.B. der Miete – die ortsübliche Vergleichsmiete in Zwickau ist natürlich niedriger als in Ballungsgebieten, wie Rhein-Main oder München.
Neben dem Faktor Mietkosten spielt auch der Familienstand eine Rolle: Viele Erwerbstätige mit einem Niedriglohnjob würden als Alleinstehende mit ihrem geringen Einkommen wohl gerade so über die Runden kommen. Mit Kind oder Familie rutschen sie dann aber in die Gruppe der „Aufstocker“. Und auch die allgemein anfallenden Lebenskosten entscheiden mit darüber, wer die sogenannten „existenzsichernden Zuschläge“ beantragen kann.
Generell gilt: Je größer die Familie, je höher die Lebenshaltungskosten und je geringer das Vermögen, desto eher besteht Anspruch auf eine Aufstockung durch zusätzliche Sozialbezüge. Dabei legen Richtlinien zum Beispiel fest, wieviel Wohnraum jedem zusteht oder wie hoch die Freigrenzen des Gesamtvermögens sind.
Ein Friseur oder Raumpfleger, mit einem Stundenlohn von 7 Euro und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, verdient 1120 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Steuern, Krankenkassen- und Versicherungsbeiträgen, bleiben 859 Euro netto übrig.
Von diesem Betrag wird ein im Einzellfall errechneter Freibetrag abgezogen. In der Regel ergibt sich daraus ein angenommener Verdienst von 587 Euro. Dieser dient als Grundlage für die Berechnung des zusätzlich zu beziehenden Arbeitslosengeldes II. In unserem Fall würde nun das Einkommen um monatlich 317 Euro aufgestockt.
Andere Unterstützungsmöglichkeiten für Geringverdienende sind Wohngeldzuschüsse oder Kindergeldzuschläge, die nicht als reguläre Hartz-IV-Leistungen gelten. Insbesondere der Kindergeldzuschlag soll vermeiden, dass Familien nur auf Grund ihrer Kinder in die Hilfsbedürftigkeit abrutschen.
In Deutschland wurde mit dem Hartz-Konzept ein breiter Niedriglohnsektor geschaffen. Auf dem World Economic Forum in Davos am 28. Januar 2005, äußerte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder:
„Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“
Das ist nichts anderes als gesetzlich möglich gemachtes Lohndumping, für das Deutschland auch gerühmt werden soll.
Und so können alle Ausbeuter (vom Monopolkapital bis zum Klitschenbetreiber) gemeinsam singen:
Was kann uns Schöneres passieren als Geld vom Staat kassieren?
Raupe