Für Dialektik in Organisationsfragen
Das Ereignis, über das hier berichtet wird, liegt Jahre zurück. Der IGM-Vorstand hatte an einem bestimmten Tag zu Warnstreiks im Tarifgebiet NRW aufgerufen. Morgens um 9.00 Uhr sollte es losgehen. Für unsere Verwaltungsstelle in Aachen hatten wir beschlossen, dass wir in Sternmärschen zum Gewerkschaftshaus und dann zur „Arbeitgeberzentrale“ marschieren. Am Vorabend der Aktion kamen auf einmal immer mehr Vertrauensleute ins Betriebsratszimmer. Sie meldeten, die Mehrheit unserer Belegschaft (die sonst ohne lange Worte zu machen den Hammer fallen ließ, wenn etwas im Betrieb geregelt werden musste) wolle sich nicht am „Warnstreik“ beteiligen, wenn keine „Austrittsscheine“ geschrieben würden. Der Austrittschein, die vom Meister, Abteilungsleiter unterschriebene Erlaubnis, den Betrieb während der Arbeitszeit, früher oder später verlassen zu können, war ein Stück Papier von ca. 10x7 cm. Von diesem Fetzen Papier hing jetzt unsere ganze Aktion, die Demo, der Warnstreik ab.
Um es kurz zu machen. Am anderen Morgen bin ich lange vor 6. 00 Uhr in den Betrieb gegangen (ich war damals der Betriebsratsvorsitzende), habe mir vom Pförtner eine nicht genutzte große Halle aufschließen lassen, die Betriebsratsmitglieder und Belegschaft am großen Eingangstor erwartet und mitgeteilt, dass um 7.00 Uhr morgens Betriebsversammlung ist. Nach kurzer Begrüßung hielt ich meinen Kolleginnen und Kollegen auf einem Elektrokarren stehend, einen dieser „Austrittsscheine“ entgegen. Ich erklärte, mir wäre von Vertrauensleuten mitgeteilt worden, dass von diesem Fetzen Papier unser Warnstreik abhängig wäre. Als die ersten anfingen zu lachen, sagte ich, es wäre nicht zum lachen, sondern eine sehr ernste Sache, wenn einige Hundert hoch qualifizierter Facharbeiter, die Elektromotoren, Wasserkraftgeneratoren, Regelungstechnik und hydraulische Anlagen herstellten, befürchten würden, von einem Stück Papier am Verlassen des Betriebs gehindert, also praktisch damit ihrer Freiheit beraubt zu werden. Weiter bin ich nicht gekommen. Alles Weitere ging in großes Gelächter und in Rufen wie „hör auf“, „ist ja schon gut“ und „bis 9. 00 Uhr“ unter. Der Ehrlichkeit halber muss ich jedoch zugeben, dass wir das „Problem Austrittsschein“ bis zuletzt, bis zur Betriebsschließung nicht losgeworden sind. Immer wieder haben Einzelne gefragt, ob das vom Betriebsrat geklärt ist, wenn wir auf die Straße gingen.
Ein anderes Beispiel. Es ging ebenfalls um einen Aufruf zum Warnstreik. Wir hatten in der Ortsverwaltung der IGM-Aachen beschlossen, wir melden keine Demo an, sondern wir gehen einfach auf die Straße. Dazu verabredeten wir Treffpunkte an Straßeneinmündungen, wo wir uns mit anderen Belegschaften zusammenschlossen. Als wir mit zwischen 400 bis 500 Leuten auf unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem unmittelbar neben unsere Bude liegenden Nachbarbetrieb stießen, trotteten die mit ca. 400 oder auch mehr, angeführt von ihrem Betriebsratsvorsitzenden und Betriebsrat neben uns her auf dem Bürgersteig. Wie wir später von Kollegen erfuhren, hatte der BR-Vorsitzende die Belegschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Demo nicht angemeldet sei und deswegen nur dieser Weg möglich wäre.
Nur meine ständige Agitation des Betriebsratsvorsitzenden (ich kannte ihn persönlich sehr gut) und der Nachbarbelegschaft und die über Megaphon an sie gerichtete Aufforderung, sie sollten sich bei unserer Demonstration in der Straße einreihen, Arbeiter ließen sich nicht auf den Bürgersteig verbannen, führte dazu, dass sie sich uns anschlossen. Den Ausschlag hatte dabei gegeben, dass ich unter dem großen Gelächter unserer Belegschaft versprochen hatte, wir würden sie mit Betriebsrat und VK in unsere Mitte nehmen, wenn sie befürchten sollten, gesehen zu werden.
In einem anderen Fall hatten wir nach vorangehender Demo den Aachener Hansemannplatz, einen Verkehrsknotenpunkt in Aachen, besetzt und dort eine kurze, ebenfalls nicht genehmigte Kundgebung gemacht, um Autofahrer und Bevölkerung über unser Anliegen aufzuklären. Das führte dazu, dass unser erster Bevollmächtigter von der Polizei als Verantwortlicher für die nicht genehmigte Kundgebung und die dadurch erfolgte Sperrung einer Hauptkreuzung in Aachen aufgeschrieben wurde. Die Mehrheit der (mehrere Hundert, vielleicht auch Tausend) Arbeiterinnen und Arbeiter schaute diesem Vorgang aus 30 oder mehr Metern „sicherer“ Entfernung zu. Sie waren auch nicht zu bewegen näher zu kommen, als sie von mir über Megaphon dazu aufgefordert wurden. Ich hatte die Parole ausgegeben, entweder werden alle oder keiner aufgeschrieben. Wir hätten dieses „Problem“ ganz einfach an Ort und Stelle lösen können, wenn sich alle um den mutig die Demo und Kundgebung verteidigenden Bevollmächtigten geschart hätten. Die paar Polizisten hätten wir beiseite schieben oder in Gespräche verwickeln können. Stattdessen bekamen dann der IGM-Bevollmächtigte und noch einige andere von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs an den Hals.
Bei einer anderen Streikaktion stand ein großer Teil der Belegschaft der direkt neben unserem Laden liegenden Waggonfabrik wie gelähmt auf dem Fabrikhof und traute sich nicht auf die Straße. Direkt davor hatte unsere Mannschaft längst die Straße gesperrt und den Verkehr gestoppt. Immer wieder forderte ein Kollege von uns mit Megaphon die Waggonbauer auf, den Betriebshof zu verlassen und zu uns auf die Straße zu kommen. Dabei drohte er an, dass unsere Leute ihren Fabrikhof besetzen und sie rausholen würden. Erst als unsere Belegschaft das tatsächlich wahr machte und auf den Betriebshof einmarschierte und auf unsere Nachbarn zu ging, war das Eis gebrochen. Immer noch zögernd kamen sie näher und gingen schließlich mit auf die Straße. Danach waren sie stolz auf die „gemeinsame Aktion“ und bei uns hieß es in der Folgezeit, wenn der Name der Waggonfabrik fiel, „weißt du noch, als wir die vom Hof geholt haben?“
In den siebziger Jahren war ich bei der Friedrich-Ebert-Stiftung auf einem Seminar mit französischen Arbeiterinnen und Arbeitern von der Gewerkschaft CFDT. Dazu ist von der IG Metall aus Köln extra ein hauptamtlicher Kollege angereist. Wie er betonte, ist er gekommen, um mit uns die Begegnung mit den Franzosen vorzubereiten, damit wir in der Diskussion „mit denen“ keinen Mist bauen. Wir bekommen von ihm den Auftrag, unsere deutschen Rechte in den Betrieben, wie Betriebsverfassungsgesetz, Tarifverträge und vor allem die deutsche Mitbestimmungsgesetzgebung anhand eines Schemas und anderer Unterlagen „gegenüber den Franzosen positiv darzustellen“. Die sind davon nämlich nicht begeistert bzw. sogar dagegen eingestellt, wird uns erklärt.
Um uns auf die Franzosen einzustimmen, erzählte uns der Hauptamtliche von einem Erlebnis in einem deutsch-französischen Betrieb, wo er als Aufsichtsratsmitglied gewählt worden war. Bei einem Besuch in dem Betrieb wurde er von der Belegschaft auf dem Fabrikhof empfangen. „Müsst ihr euch vorstellen“, stellte er dazu fest, „wie bekloppt die Franzosen sind. Als ich da ankomme, stehen da 2.000 Leute auf dem Hof. Ich frage direkt, was denn passiert ist? Die Antwort ist: „Es ist nichts passiert. Wir wollten dich nur als unseren neuen Vertreter hier begrüßen und dir zeigen, dass du auf uns zählen kannst.“
Beim Seminar gab es immer wieder Gelächter auf der Seite unserer französischen Kolleginnen und Kollegen. Gelacht wurde über unsere „positive“ und langatmige Darstellung der deutschen Rechte. Es gab nichts, was die Franzosen nicht auch längst und manchmal viel besser geregelt hatten. Insbesondere ging es hierbei um ihre Position im Betrieb. Auf unsere „positive“ Darstellung des BetrVG und der „Mitbestimmung“ erklärten uns die Franzosen, wie sie dort ihre Probleme und Konflikte lösen. Hierbei hieß es, einen Betriebsrat wie in der BRD gibt es nicht. Die Ziele und Forderungen werden im Betrieb von der Belegschaft diskutiert und danach wird beschlossen, wie vorzugehen ist. Dann wird eine Kommission gewählt, die dem Kapitalisten die Forderungen vorträgt und darüber verhandelt. Nach der Verhandlung kommt die Kommission zurück in den Betrieb und teilt der Belegschaft das Ergebnis mit. Die diskutiert und entscheidet wie es weiter geht, ob ein Ergebnis akzeptiert, weiter verhandelt, oder wenn der Kapitalist auf stur schaltet, gestreikt oder möglicherweise der Betrieb besetzt wird. Zum Zeitpunkt unseres Seminars hielten die französischen Arbeiter in Frankreich über 400 Fabriken besetzt. In dem Zusammenhang wollten unsere französischen Freunde von uns wissen, wie es denn um unser „Streikrecht“ bestellt wäre.
Wir mussten zugeben, dass das bei uns alles „gesetzlich“ geregelt ist und nur die Gewerkschaft bei Tarifauseinandersetzungen mit dem Kapital zum Streik aufrufen kann und alles andere illegal, als „Wilder Streik“ gerichtlich verfolgt und geahndet werden kann. Bei einigen der deutschen Teilnehmer dämmerte es, warum die französischen Freunde nichts von den deutschen gesetzlichen Regelungen halten.
Was den Franzosen bei unserem Seminar besonders aufgefallen war, ist die Tatsache, dass dem anwesenden Hauptamtlichen besonderer Respekt von deutscher Seite entgegen gebracht wurde und er immer wieder in die Diskussion eingriff, um „Richtigstellungen“ zu machen, Kolleginnen oder Kollegen zu ergänzen oder zu verbessern usw.
Das brachte uns den Vorwurf ein, wir hätten keine eigene Meinung bzw. wir dürften sie nur äußern, wenn dieser „Typ“ nicht dabei wäre, warum der überhaupt dabei sein müsste, wenn wir uns als Arbeiter untereinander unterhalten wollten. Schließlich wäre der doch nur ein Angestellter von uns, der von unserem Geld bezahlt würde.
Ludwig Jost
Welche Blüten sie treiben wird an dem Beispiel eines Ereignisses deutlich, welches sich im Juli 2004 mit innergewerkschaftlichen Auswirkungen in den Folgemonaten zugetragen hat. Einleitend dazu muss man gleichzeitig feststellen, dass es zeigt, von welchem Grad der Verkommenheit bestimmte Funktionärsschichten der Gewerkschaftsbürokratie – hier der IGM – befallen sind. Folgendes ist geschehen. Anlässlich eines groß angelegten Erpressungsmanövers des Daimler Chrysler Kapitals, hatte die IGM-Führung die Daimler Belegschaften zum Protest dagegen für den 15. Juli 2004 zu einem „bundesweiten Aktionstag“ aufgerufen. Hierbei organisierte die Belegschaft aus dem Werksteil Mettmann einen Protestmarsch zum zentralen Kundgebungsort in Stuttgart Untertürkheim. Ihr „großer Fehler“: Sie marschierten („ohne Genehmigung“) über die sechsspurige B 12. Das rief nicht nur die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung auf den Plan, sondern ebenso die Bezirksleitung der IGM in Stuttgart. Wie sie in einem Schreiben vom 5. 8. 2004 an den Esslinger Ortsvorstand der IGM feststellt, beziehen sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch auf einen „Aufruf zur Nicht-Arbeitsaufnahme von Teilen der Spätschicht am selben Tag.“ Deswegen sieht sich der Stuttgarter Bezirksleiter der IGM ebenfalls gezwungen, „Ermittlungen“ gegen die streikenden, die „Straßenverkehrsordnung“ und „Spätschicht“ nicht beachtenden Arbeiterinnen und Arbeiter einzuleiten. Ganz offensichtlich haben sie die innergewerkschaftliche Ordnung und Befehlshoheit verletzt. Das kann Bezirksleiter Hoffmann aus Stuttgart nicht zulassen. Im o. g. Schreiben verlangt er deswegen vom Ortsvorstand der IGM in Esslingen „die Namen der Verantwortlichen“ und die Überprüfung, ob ihr Verhalten die Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion zulässt. Dabei stellt er gleichzeitig fest: „Es ist selbstverständlich, dass Funktionäre und Mitglieder, die gegen Absprachen handeln und damit die Solidarität des gemeinsamen Handelns verlassen, sich selbst der Solidarität der IG Metall entziehen, sollte es zu strafrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen.“ Außerdem sollten in Mettingen alle „organisationspolitischen Möglichkeiten … unserer Funktionäre und Mitglieder genutzt werden, um den Einfluss von Spaltern zurückzudrängen und welche Verbesserungsvorschläge es hierfür gibt.“
In vielen Solidaritätsschreiben für die Daimler Chrysler Belegschaft aus Mettmann wurde ihre „beispielhafte Aktion“ auf der B 12 als „Verbesserungsvorschlag“ für alle gefordert. Dadurch wurde die Bezirksleitung der IGM zum Rückzug gezwungen und der Ortsvorstand der IGM Esslingen musste den „Verantwortlichen“ Rechtschutz gewähren.
Der IGM-Vertrauenskörper in der Fa. Jungheinrich AG Norderstedt schrieb an IGM-Bezirksleitung und Ortsvorstand u. a.: „Unsere Solidarität gehört der Belegschaft DC AG Mettingen und ihren IG Metall Funktionären.
Wenn die Staatsanwaltschaft die Aktion von ca. 2.000 Kolleginnen und Kollegen für ermittlungswürdig hält, ist das für uns der Beweis, dass ihre Aktion an empfindlicher Stelle getroffen haben muss. Jeder Vertrauenskörper, der was auf sich hält, versucht, mit den von ihm organisierten Aktionen, an empfindlicher Stelle zu treffen. Wenn unsere Funktionäre das mit organisiert haben, sind wir stolz auf sie ...
Lasst unsere Kollegen in Ruhe und kümmert euch um die Angriffe der Unternehmer gegen uns!“
Dieses Beispiel macht deutlich, über welche „Verbesserungsvorschläge“ wir in den Gewerkschaften im Zusammenhang mit der Wiederherstellung unserer Kampffähigkeit als Klasse nachdenken müssen. Ob es nicht in diesem Sinne längst an der Zeit ist, sich von hochbezahlten Funktionären zu trennen, die ständig versuchen, einen konsequenten Kampf zu verhindern und uns im Ernstfall auch noch in den Rücken fallen. Damit könnten wir gleichzeitig etwas tun, um den „Einfluss von Spaltern zurückzudrängen“.
(Informationen aus „junge Welt“ vom 28. 9. 2004 und Schreiben der Bezirksleitung der IGM Baden-Württemberg vom 5. 8. 2004 an den Ortsvorstand der IGM Esslingen, Gesamtinfo von CD „Erpresswerk Daimler Chrysler“, Kampf Juli 2004)
Arbeitsgruppe „Stellung des Arbeiters in der Gesellschaft heute“