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Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals ist immer noch verschlossen!

Hier schwor Ernst Thälmann die Genossen zum Kampf gegen Hitler ein, eine Woche nach dessen Machtantritt. Siebzig Jahre später soll nun Schluss sein mit den alten Gesängen! Schluss mit dem Personenkult! Raus mit den Kommunisten! Getrauert werden darf ab sofort nur noch auf der Straße!“ Mit diesen drastischen Worten schilderte ein Reporter des Fernsehsenders RBB Brandenburg die Vorgänge um die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals. Noch immer hält der jetzige Besitzer des Geländes, Gert Gröger, hoher Ministerialbeamter in Brandenburg mit Wohnsitz in Westberlin, die Gedenkstätte widerrechtlich geschlossen, gedeckt von seinen Vorgesetzten und im Bunde mit weiteren staatstragenden reaktionären Kräften. Auch die Antifaschisten schlafen nicht und sie haben bereits einen beachtlichen Erfolg erzielt: Der Denkmalschutz wurde nicht nur erhalten, sondern sogar erweitert (siehe nebenstehende Erklärung des Vorstandes des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte). Aber der Kampf ist noch lange nicht entschieden und er kann nicht allein mit juristischen Mitteln entschieden werden. Das wussten auch die über 300 Menschen, die sich trotz nasskalten Wetters am 8. Februar zum Jahrestag der illegalen Tagung des ZK der KPD in Ziegenhals vor der Gedenkstätte sammelten, um gegen die Schließung zu protestieren. Für den Geburtstag Thälmanns im April ist wieder eine Kundgebung angekündigt. Nur eine große Öffentlichkeit, eine breite antifaschistische Empörung kann diese Gedenkstätte retten. Wir haben in den letzten beiden Nummern der Kommunistischen Arbeiterzeitung ausführlich über diesen Kampf berichtet, damit die Fakten von unseren Lesern verbreitet werden können (wer diese Ausgaben nicht hat, dem schicken wir sie gern zu).

Wir machen noch mal darauf aufmerksam, dass der juristische Kampf um die Gedenkstätte auf jede Spende, ob groß oder klein, angewiesen ist.

Spendenkonto: Freundeskreis „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals“ e.V., Kontonr.: 3302254, BLZ: 12070024.

E.W.-P.

Erklärung des Vorstandes des Freundeskreises
„Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“ E.V.

Mit Freude und Befriedigung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“ in Ziegenhals auf der Denkmalliste bleibt. Der Denkmalschutz erfasst nun alle Anlagen der Gedenkstätte die zu ihrer Nutzung erforderlich sind. Das ist eine bedeutende Entscheidung des Landrates des Landkreises Dahme-Spreewald, die der nationalen und internationalen Bedeutung der Gedenkstätte im Kampf gegen Faschismus und Krieg gerecht wird. Sie bestätigt die Bemühungen des Freundeskreises um die Gedenkstätte und die Wahrung ihrer Traditionen. Die Gedenkstätte stand in der DDR auf der zentralen Denkmalliste und unter Denkmalschutz. Das wurde nahtlos in Bundes- und Landesrecht übernommen. Darauf basieren die Auflagen an den Eigentümer im Kaufvertrag und Auktionskatalog.

Die Maßnahmen des Landrates sind ein wichtiger Schritt zur Erhaltung authentischer Orte der Geschichte des deutschen Volkes und verlangen von uns Dank und Anerkennung. Solche Gedenkstätten haben Seltenheitswert. Die „Illegale Tagung des ZK der KPD“ (unter dieser Bezeichnung ist sie in die Geschichte eingegangen) war eine mutige Antwort auf die Machtergreifung des Faschismus in Deutschland. Sie ist durch Zeitzeugen und Dokumente belegt.

Die Rede Thälmanns auf dieser Tagung hat auch für heutige Generationen im Kampf gegen Neofaschismus und Krieg große Bedeutung. Die Gedenkstätte wurde vom Freundeskreis unverändert so erhalten wie sie in der DDR geschaffen wurde.

Sie ist insbesondere eine Stätte ehrenden Gedenkens an den initiativ- und opferreichen, heroischen Kampf deutscher Kommunisten gegen das Naziregime.

Am 18. April 2004, 11.30 Uhr findet unsere traditionelle Kundgebung anlässlich des 118. Geburtstages von Ernst Thälmann in Ziegenhals statt. Während dieser Kundgebung wird den Teilnehmern die Konzeption des Freundeskreises für die weitere Gestaltung der Gedenkstätte übergeben. Ihre Realisierung wird natürlich nur möglich sein, wenn der Eigentümer der Immobilie zur Änderung seiner Haltung gezwungen wird. Wert und Bedeutung der Gedenkstätte sind so, dass ein regelmäßiger Zugang für die Öffentlichkeit unumgänglich ist. Ohne diesen Zugang ist auch eine weitere wissenschaftliche Arbeit mit der Gedenkstätte nicht möglich. Die verantwortungsvolle Entscheidung des Landrates und des Landesamtes für Denkmalpflege wird über die Grenzen des Landes hinaus Beachtung und Anerkennung finden.

Wir danken allen die sich im In- und Ausland für den Erhalt und die öffentliche Nutzung der „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“ in Ziegenhals einsetzen.

Der Vorstand des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e.V.

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