Für Dialektik in Organisationsfragen
11. März 2022. Auf die Lomonossow-Schule in Berlin-Marzahn wird ein Brandanschlag verübt. Bis dahin hat es in Berlin seit dem Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine schon 100 Angriffe auf russische (oder vermeintlich russische) Institutionen oder Privatpersonen gegeben. Die Regierende Bürgermeisterin Giffey ist entsetzt. „Es gelte jetzt, Brücken zu bauen und den Feindseligkeiten entgegenzuwirken. Auch viele russische oder russischstämmige Bürger seien entsetzt über den Krieg.“ Und was ist mit denen, die anders denken? Die vielleicht Angst haben vor der Bedrohung durch die Mobilisierung der NATO-Truppen einschließlich der Bundeswehr an der russischen Grenze? Die vielleicht den Krieg, den die Russische Föderation gegen die Ukraine führt, für richtig halten – mit dem gleichen Recht, mit dem deutsche Bürger auf unschuldigen Pappschildchen eine Flugverbotszone (einschließlich Weltkriegsrisiko) über der Ukraine fordern? Darf man diese russischen Bürger bedrohen, beleidigen, schlagen, ihre Aufenthaltsorte in Brand setzen?
Die Meinungsfreiheit ist ein Kriegsopfer. Und sie ist ein Opfer einer Vorkriegszeit, von Olaf Scholz als „Zeitenwende“ ausgerufen.
Und deshalb lohnt es sich, gerade dieses Grundrecht jetzt zu besichtigen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 1789 während der Französischen Revolution erstmals gesetzlich festgeschrieben, in den Vereinigten Staaten von Amerika zwei Jahre später. In Deutschland gab es 130 Jahre lang nichts Entsprechendes. Nicht mal die erste Reichsverfassung 1871 enthielt dieses Recht – die Untertanen des Kaiserreiches bekamen das zu spüren.
Ein verdruckstes Bürgertum, das 1848 den Kampf um die demokratische Republik weitgehend den Arbeitern überließ und diese Revolution schließlich verriet, um mit dem Feudaladel zu paktieren – dieses Erbe sitzt uns bis heute in den Knochen. Es lässt sich gut illustrieren durch das bis heute – z.B. auf den Querdenker-Demos – gern gesungene Volkslied „Die Gedanken sind frei“, das öfters umgedichtet wurde, zuletzt von Hoffmann von Fallersleben, dem Texter des Deutschlandliedes („Deutschland, Deutschland über alles“). Hier zwei Strophen aus der Fassung von 1800:
„Ich werde gewiß
Mich niemals beschweren,
Will man mir bald dies,
Bald jenes verwehren;
Ich kann ja im Herzen
Stets lachen und scherzen;
Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei
Ich denk was ich will
und was mich erquicket,
Und das in der Still
Und wenn es sich schicket;
Mein Wunsch und Begehren
Kann Niemand mir wehren;
Wer weiß was es sei?
Die Gedanken sind frei.“[1]
Erst 1919 gelangte die Meinungsfreiheit in eine deutsche Verfassung, die Verfassung der Weimarer Republik. Wieviel das letztlich wert war, zeigt u.a. die Verurteilung des Schriftstellers Carl von Ossietzky, der die verbotene Aufrüstung der Reichswehr aufgedeckt hatte und dafür zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Er wurde kurz vor Errichtung der faschistischen Diktatur aus dem Gefängnis entlassen und ab März 1933 jahrelang in verschiedenen KZs misshandelt – seine Verurteilung in der Weimarer Republik hatte mit dazu beigetragen.
Während des Hitlerfaschismus war die Weimarer Verfassung Makulatur. Das bürgerliche Recht wurde durch Gewalt und Terror außer Kraft gesetzt. Meinungsäußerungen waren mit dem Risiko von KZ, Folter und Tod verbunden. Der Sieg der Anti-Hitler-Koalition 1945 und der Kampf um eine demokratisch-antifaschistische Umwälzung mit dem Ziel einer gesamtdeutschen antifaschistischen Verfassung brachten die Bedrohten und Eingeschüchterten wieder zum Sprechen. 1949, mit Gründung des westdeutschen Separatstaats, gelangte dann das Recht auf freie Meinungsäußerung auch ins Grundgesetz. Hier der erste Absatz des Artikels 5 im Wortlaut;
Wie sieht das nun konkret in unserem ganz normalen Alltagsleben aus?
– Wer sich um eine Arbeitsstelle bewirbt, wird sich im Vorstellungsgespräch zurückhalten mit seiner Meinung über seinen künftigen Ausbeuter.
– Wer neu an einer Arbeitsstelle ist, wird in den meisten Fällen erstmal ein halbes Jahr die Füße stillhalten – erst dann setzt der Kündigungsschutz ein.
– Wer in einem Kleinbetrieb – bis zu zehn Beschäftigte – arbeitet, hat sowieso keinen Kündigungsschutz (bis 2003 galt das für Betriebe bis zu fünf Beschäftigten – das Gesetz wurde dann zu Ungunsten der Arbeiter geändert).
– Wer einen befristeten Vertrag hat, der hat mit dem Arbeitsvertrag automatisch seine Kündigung in der Tasche. Und das versuchen natürlich viele dadurch abzuwenden, dass sie dann eben überhaupt die Füße stillhalten, in der Hoffnung, dass der Vertrag verlängert wird.
– Wer an einen Betrieb verliehen wurde, der wird auch lieber den Mund halten – denn wer vorfristig als schlechte Ware zurückgegeben wird, kann vielleicht nicht mehr lange für die Leihbude arbeiten.
– Wer erfährt, dass der Arbeitsplatz, an dem er ist, vielleicht gestrichen wird (vielleicht aber auch der eines Kollegen?), neigt womöglich auch dazu, erstmal die Klappe zu halten.
– Wer sich ohne Papiere in diesem Land durchschlagen muss, der darf zwar illegal schuften, aber sich bestimmt nicht beschweren – wo denn, wenn hierzulande nicht mal die Gewerkschaften diesen Kollegen Schutz bieten.
– Und beim Jobcenter mal offen seine Meinung sagen – das lassen viele dann auch lieber bleiben. Dafür sorgt schon die ständige einschüchternde Drohung mit Sanktionen.
Man könnte hier noch einiges aufzählen. Machen wir eine kurze Zusammenfassung: Für hunderttausende, wenn nicht Millionen von Arbeitern ist die freie Meinungsäußerung ein schöner Traum. Das Recht dazu haben sie – siehe Grundgesetz. Aber die Verhältnisse, die sind nicht so! Die sind so, wie wir das in der ersten Folge dieser Serie beschrieben haben – das Recht auf Eigentum überschattet alle anderen Grundrechte, die kapitalistische Ausbeutung schreibt uns vor, ob wir reden dürfen oder die Klappe halten müssen.
Das sieht nun die ebenfalls durch den Artikel 5 geschützte bürgerliche Presse anders – allen voran die Springer-Presse: „BILD dir deine Meinung!“ Dieser Appell richtet sich an den „mündigen Bürger“, der vergessen soll, dass er für das Kapital einfach nur Lohnarbeiter, variables Kapital ist. Im September 2010 kochte BILD den „Volkszorn“ hoch, auch in Verteidigung der rassistischen und menschverachtenden Thesen von Thilo Sarrazin. „Diese Sätze muss man sagen können, weil ...“ heißt die Schlagzeile, und das sind diese Sätze, die angeblich einem Sprechverbot unterliegen: „Auf den Schulhöfen muss Deutsch gesprochen werden“, „Wer Arbeit ablehnt, verdient keine Stütze“, „Kinderschänder gehören für immer weggesperrt“, „Ich will mich nicht dafür entschuldigen müssen, ein Deutscher zu sein“, „Zu viele junge Ausländer sind kriminell“, „Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein“, „Ausländer, die sich nicht an unsere Gesetze halten, haben hier nichts zu suchen“, „Nicht wir müssen uns den Ausländern anpassen, sondern sie sich uns“, „Wer nichts gelernt hat, soll hinterher nicht jammern, dass er keinen Job bekommt“.[2] Ein faschistisches Aktionsprogramm, das es mit der Floskel „Das muss man doch wohl noch sagen können“ selbst der dümmsten reaktionären Dumpfbacke ermöglicht, durch das Aussprechen angeblich verbotener Sätze sich mit einer Aura von Charakterfestigkeit und Kühnheit zu umgeben. Dasselbe Prinzip haben die „Hygiene“- und „Querdenker“-Demonstrationen. Da wurde zum Beispiel behauptet, die Maske zum Schutz vor Infektionen wäre ein „Maulkorb“, die uns an der freien Meinungsäußerung hindern soll. Das ist zwar sehr leicht erkennbar als einfach nur Quatsch, ermöglicht aber den Demonstranten, sich als „Rebellen“ zu verstehen, die mutig den Kampf gegen eine faschistische Diktatur aufnehmen (im Schlepptau von organisierten Nazis). Kein Wunder, dass eines Tages eine Rednerin auf einer dieser Demos erklärt, sie sei so wie die antifaschistische Widerstandskämpferin Sophie Scholl[3].
Auf der einen Seite also die eingeschüchterten und immer mehr entrechteten Arbeiter – die sich von älteren Kollegen aus der DDR berichten lassen müssen, dass es in der DDR im Betrieb Meinungsfreiheit gab – niemand wurde auf die Straße geschmissen, weil er Kritik an den Arbeitsbedingungen oder sonstigen Missständen geäußert hat. Auf der anderen Seite Kleinbürger (zum Teil auch verhetzte Arbeiter), die wirklich meinen, sie hätten als Individuen Anspruch auf ihre freie Meinung und könnten mal so richtig auf den Tisch hauen gegen die Schwächsten der Gesellschaft.
Für die Arbeiterklasse gibt es daraus nur einen Ausweg: Die kollektive Meinungsäußerung. Die bürgerliche Gesellschaft geht vom Recht des Inidividuums aus – das aber während des Arbeitstages nur unter Inkaufnahme von Risiken in Anspruch genommen werden kann, weil das Inidividuum ausgebeuteter Arbeiter ist und mit der Arbeitskraft für die Dauer des Arbeitstages auch seine Individualität verkauft hat. Und wenn ein Arbeiter als Individuum seine Meinungsfreiheit in seiner Freizeit versucht zu nutzen, dann interessiert das in der Regel kaum jemanden.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das in Deutschland 130 Jahre zu spät kam, entsprach also von Anfang an nicht den Realitäten einer kapitalistischen Klassengesellschaft. Es ginge auch anders – schauen wir wieder einmal in die Verfassung der DDR von 1949[4], als die DDR noch nicht sozialistisch war, sondern eine demokratische Republik, eine noch bürgerliche (und damit mit der BRD vergleichbar), wenn auch von Monopolen befreite demokratisch-antifaschistische Gesellschaft:
„Art. 9. Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.“
Diesen Artikel aus der Verfassung der DDR von 1949 kennen wir schon aus dem vorigen Teil unserer Serie zum Versammlungsrecht. Hier, bei der Besichtigung der Meinungsfreiheit, sehen wir auch wieder einen gewaltigen Unterschied zum Grundgesetz der BRD. In der DDR 1949 wurde ganz realistisch davon ausgegangen, dass Arbeiter, werktätige Menschen, nur kollektiv ihre Meinung mit Erfolg zu Gehör bringen können – und öffentliche Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen sind ja nichts anderes als kollektive Meinungsäußerungen. Die Meinungsfreiheit des Individuums, die uns in der BRD immer als das aller-allerhöchste Gut der Demokratie angepriesen wird, wird in der DDR-Verfassung – ohne es so direkt zu sagen – als kleinbürgerliche Illusion erkannt. Und: An der Arbeitsstelle dürfen durch die freie Meinungsäußerung keine Nachteile entstehen. Das gibt es im Grundgesetz natürlich auch nicht – und entsprechend sieht es mit der Meinungsfreiheit für die Arbeiter in der BRD aus – siehe oben.
Und was ist nun mit der Meinungsfreiheit der BILD-Zeitung, der Sarrazins, der Macher der Querdenker-Demos, der AfD, der CSU und so weiter? Für all das hat die demokratische Bewegung hierzulande schon eine klare Aussage gefunden: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
In dem Artikel 5 GG geht es nicht nur darum, die eigene Meinung äußern zu können. Sondern:
„Jeder hat das Recht ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“
Aber was, wenn allgemein zugängliche Quellen plötzlich nicht mehr allgemein zugänglich sind? Ja, das gibt es – so sieht sie aus, die „Zeitenwende“, die Vorkriegszeit. Wie in Kriegszeiten wurde der Sender RT DE[5] gesperrt – wie im Krieg eben „Feindsender“ gesperrt werden. Das sollte alle Antifaschisten und Demokraten eine sehr ernste Warnung sein. Es geht nicht darum, ob einem die Beiträge von RT DE gefallen oder nicht. Sie haben zum Teil reaktionär in unsere demokratisch-antifaschistischen Kämpfe reingegrätscht, aus welchen Motiven auch immer. Die Menschen, die während des Zweiten Weltkriegs heimlich BBC gehört haben, waren sicherlich auch nicht immer von den Verlautbarungen der britischen Bourgeoisie begeistert. Aber sie haben die Nachrichten außerhalb des deutsch-faschistischen Dunstkreises gebraucht, um sich besser in dieser faschistischen Hölle zurecht zu finden. Die Abschaltung von RT DE auf allen Kanälen ist ein Angriff auf die bürgerliche Demokratie von neuer Qualität, die zeigt, wozu die herrschende Klasse imstande ist und wogegen wir uns wappnen müssen.
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“
Die Pressefreiheit ist im Wesentlichen die Freiheit der Bourgeoisie, die Welt so erscheinen zu lassen, wie sie in Wirklichkeit nicht ist. Das ist nicht nur deshalb so, weil die großen Zeitungsverlage selbst kapitalistische Ausbeuter sind. Sie sind auch alle abhängig von den Anzeigen der Monopolbourgeoisie. Die Anzeigen sind die Haupteinnahmequelle, nicht das Geld, das für die Druckerzeugnisse gezahlt wird.
Die Arbeiter haben ein großes Interesse an der Pressefreiheit und gerade deshalb auch am Kampf dagegen, dass Lügen verbreitet werden, um die Arbeiter noch mehr zu spalten und gegeneinander zu hetzen. Als es noch den Beruf des Setzers gab, wussten die Arbeiter in dieser Sparte, was zu tun war, wenn gegen ihren Streik gehetzt wurde: Statt der Hetzartikel erschienen weiße Flecken. Durch den technischen Fortschritt – der erstmal zu begrüßen ist – fiel der Beruf des Setzers weg und damit ein kämpferischer Teil der Arbeiterklasse – leider!
In den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wuchs die Empörung bei Arbeitern und der demokratischen Jugend über die reaktionäre Hetze der Springer-Presse, der BILD-Zeitung und örtlicher Boulevard-Zeitung des Springer-Verlags (z.B. BZ in Westberlin). Die Losung „Enteignet Springer!“ wurde bei breiten Massen populär, die Auflagenzahl der BILD sank drastisch. Auch das war ein Sieg für die Pressefreiheit im Sinne der Arbeiterklasse.
Ein Rückschlag für die „Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“ im Sinne der demokratischen Meinungsbildung war die Einführung des Privatfernsehens 1984. Das heißt nicht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender (die in der ARD vereinigten Regionalsender und das ZDF) keine bürgerliche Propaganda gemacht hätten. Dennoch waren die demokratischen Kontrollmechanismen stärker ausgeprägt als in dem seit 1984 bestehenden Dschungel aus privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern. Das Privatfernsehen wurde sogar weitgehend von der Bevölkerung abgelehnt. 1972/1973 wurde in Bayern mit Volksbegehren und Volksentscheid ein Gesetz gekippt, das durch die Mehrheit der CSU im Landtag durchgesetzt worden war und die Privatisierung von Rundfunk und Fernsehen vorsah. Ministerpräsident Franz Josef Strauß hatte die angebliche Notwendigkeit der Privatisierung mit einer „roten Unterwanderung bei Funk und Fernsehen“ begründet.[6]
Eine juristische und politische Grauzone ist bisher noch das Internet mit all seinen Facetten. Die Juristen streiten sich um die Frage, ob und wie das Grundgesetz, der Artikel 5, auf das Internet angewendet werden kann. Und auch wir können hier erstmal nur vage Feststellungen machen. So zum Beispiel, dass sich beim Instant Messenger Telegram in Massen die Mitläufer der „Querdenker“ gesammelt haben. Dass es eine Schicht von Influencern gibt, deren Einkommen von nicht sehr viel bis zum Millionär reicht, und die als Werbeträger oft viel erfolgreicher sind als die bisherigen Werbekanäle – und somit auch meistens am Tropf der Monopolbourgeoisie hängen. Dass der BND sich in unsere Computer und Handys reinhacken kann. Kurz gesagt: Das Internet ist eine wunderbare Erfindung, das aber vom Klassengegner noch viel besser und effektiver genutzt wird als von uns Linken, Antifaschisten und Kommunisten. Und das wiederum hat zu tun mit der Klassenkampfsituation insgesamt, in der die Linken zurzeit eben keine besonders große Rolle spielen.
Wichtig ist, die Potenzen des Internets nicht zu überschätzen. Der Klassenkampf findet im Betrieb und auf der Straße statt. Für alles, was wir hier in diesem Abschnitt behandelt haben, gibt es den schönen gemeinsamen Begriff „Medien“, das bedeutet so viel wie Kommunikationsmittel. Es sind also technische Hilfsmittel, die uns (und leider auch dem Klassengegner) die politische Arbeit erleichtern (können). Dieser bescheidenen Funktion des Internets sollten wir uns bewusst sein.
„Eine Zensur findet nicht statt.“
Außer es geht um einen Feindsender in Vorkriegs- und Kriegszeiten. Außer es wird die linke Plattform Indymedia über den Umweg des Vereinsverbots verboten. Außer es wird der jungen Welt vorgeworfen, in ihren Inhalten vom Klassenkampf auszugehen. Und so weiter ... Sehen wir uns mal den 2. Absatz des Artikels 5 an, den man auch kurz so zusammenfassen könnte: Eine Zensur findet doch statt! Aber hier der Originaltext:
Wir wollen hier einige Beispiele zu diesen „Schranken“ aufzählen, ohne Garantie auf Vollständigkeit. Wobei all diesen „Schranken“ gemeinsam ist, dass sie sich gegen rechts und links wenden, dass – wie im gesamten Grundgesetz – Faschismus und Antifaschismus in einen Topf geworfen werden. Genau dieses Vorgehen hat die Erdrosselung der Weimarer Republik durch den Hitlerfaschismus begünstigt.
– Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen[7]. Wobei man nicht glauben muss, dass alles, worauf die Polizei z.B. bei einer Demonstration drauf los prügelt, tatsächlich juristisch als „verfassungsfeindlich“ gilt. So etwas hängt dann auch von der jeweiligen Befindlichkeit bzw. dem gerade politisch wehenden Wind bei den bewaffneten Exekutivorganen ab. So wie im Januar 2021 sich die Berliner Polizei in die Liebknecht-Luxemburg-Demonstration brutal reinprügelte, um alle FDJ-Symbole, Fahnen, Hemden etc. aus der Demonstration zu entfernen. Ein Jahr später beim gleichen Anlass wurden die gleichen Symbole nicht beanstandet. Inzwischen waren einige der 2021 Verprügelten vor Gericht gezerrt worden (nicht wegen der FDJ-Symbole, sondern herbei halluzinierter Straftatbestände), die FDJ und die Leitung der Demonstration hatten ihrerseits Anzeige erstattet – die Verfahren laufen noch.
– Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole[8]. Den Schutz vor Verunglimpfung genießen auch Deutschlandfahnen, die von AfD- oder Pegida-Anhängern getragen werden, die 3. Strophe des Deutschlandliedes auch dann, wenn es im Rahmen eines Fußballspiels von besoffenen Horden gegrölt wird etc. Hier einige Beispiele von Gerichtsurteilen zu diesem Paragraphen. Verboten ist: die Bezeichnung der BRD als „Unrechtsstaat” (1955), die Behauptung, die BRD plane einen Angriffskrieg gegen die DDR und setze die Politik Hitlers fort (1963), die Bezeichnung der Farben schwarz-rot-gold als “schwarzrot-mostrich” (1952), ein Aufkleber mit dem hessischen Staatswappen, einem Löwen, der einen Polizeihelm auf dem Kopf trägt und einen blutverschmierten Schlagstock in der Pranke hält (1984).
– „Recht der persönlichen Ehre“. Das Recht, sich gegen üble Beleidigungen zu wehren, muss gewährleistet werden – zumal es immer mehr Mode geworden ist, dass Nazis im Internet demokratische Politiker im Kübeln von Schmutz besudeln. Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit ist von ganz anderer Seite gegeben – man hat manchmal den Eindruck, es gebe noch den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung. F.J. Strauß hat mit seinen Strafanzeigen gegen Antifaschisten wegen „Beleidigung“ in den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine zielgerichtete Einschüchterungspolitik gemacht. Gar nicht mehr zielgerichtet ist das heutige Wüten des Staatsapparats in Hamburg und Nordrhein-Westfalen gegen die Spaßvögel, die in Hamburg den Spruch verbreiteten „Andy, du bist so 1 Pimmel“ (das ging an den Hamburger Innensenator) und die Fußballfans, die in Köln ein Schild trugen mit der Aufschrift „Reul ist 1 Pimmel“ (das ging an die Adresse des Innenministers von NRW). In Hamburg wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, und Heerscharen von Polizisten mussten tagelang Wände säubern oder übermalen, während in Köln der Staatsschutz ermittelt. Selbst die bürgerliche Presse macht sich über all das lustig, und tausende von Menschen fragen sich, was für ein Affentheater von staatlichen Instanzen hier losgetreten wird. Weiterhelfen könnte da Lenins Schrift über den Imperialismus, über die Fäulnis des Kapitalismus in seinem letzten Stadium.[9] Und wir sollten darüber nachdenken, wie wir diese nicht nur komplett nutzlose und lächerliche, sondern auch gefährliche Kapitalsherrschaft in ihrem Endstadium schneller zu ihrem Verschwinden verhelfen können.
Die Kunst ist frei, das kann man so sagen – vogelfrei. Ateliers und Übungsräume sind teuer. Konzerte müssen manchmal auf U-Bahnhöfen stattfinden, damit wenigstens etwas Geld in die Haushaltskasse kommt. Und so sah es während der Lockdowns und danach aus: „Wir erleben jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geradezu eine Orgie von Enteignungen kleinbürgerlicher Existenzen, gesteuert vom Staat. Den Monopolen wird das Geld nur so hinterhergetragen. Währenddessen müssen z.B. Künstler und Kulturschaffende mit Demonstrationen darauf aufmerksam machen, dass ihnen gerade jede Grundlage genommen wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Sorgfalt, die die Verfassung der DDR von 1949 gerade dieser geistig und künstlerisch tätigen Schicht widmet (... 3. Absatz von Artikel 22). Das beruht auf dem Wissen der Arbeiterbewegung, dass der Mensch nicht vom Brot allein lebt, sondern eben ein Mensch, ein kulturelles, ein sich geistig entwickelndes Wesen ist. Dafür interessiert sich die Bourgeoisie nicht so sehr.“[10]
Wissenschaft und Forschung sind alles andere als frei. Der Großteil der Forschungen wird durch „Drittmittel“ finanziert, d.h. Konzerne finanzieren Forschung entsprechend ihren Profitinteressen. Da bringt eine unbefangene Forschung, die sich nicht in absehbarer Zeit „rechnet“, gar nichts. Projekte, die über lange Fristen unsere Welt verbessern könnten, sind uninteressant. Die Finanzierung durch „Drittmittel“ vereinfacht auch manche Wege – Erfindungen, die früher in den Panzerschränken der Monopolbourgeoisie blieben, werden jetzt erst gar nicht mehr gemacht. Patente sorgen dafür, dass wichtige Forschungsergebnisse nur einem privilegierten Teil der Menschheit zugutekommen – das mussten seit ca. einem Jahr die armen Länder dieser Welt bezüglich des Impfstoffes leidvoll erfahren.
„Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Treue zu einer Verfassung, die die wissenschaftliche Lehre vom Klassenkampf leugnet, das heißt, die wissenschaftliche Grundlage der Lehre ablehnen. „... die Lehre vom Klassenkampf ist nicht von Marx, sondern vor ihm von der Bourgeoisie geschaffen worden und ist, allgemein gesprochen, für die Bourgeoisie annehmbar.“[11] Aber nicht für die deutsche! Hier und heute steht eine Zeitung – die junge Welt – unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes, weil „die Aufteilung der Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit der Garantie der Menschenwürde” widerspreche. Der „Menschenwürde“ der Charaktermasken des Kapitals werden wissenschaftliche Errungenschaften geopfert. Das ist die Vorschrift für die angebliche „wissenschaftliche Elite“ dieses Landes. Professoren und Dozenten müssen sich dem beugen. Solange jedenfalls, bis die Arbeiterklasse sich endlich wieder als Klasse rührt und darauf besteht, eine „produktionsorientierte Klassenzugehörigkeit“ zu besitzen und Arbeiter in die Universitäten zu schicken.
Und so geht es weiter:
Im 8. Teil der Serie besichtigen wir ein Grundrecht, das schon recht oft in der KAZ behandelt wurde und deshalb eigentlich erst später drankommen sollte. Aber die vorkriegsmäßigen Gegebenheiten zwingen uns dazu, diese Besichtigung vorzuziehen. Es handelt sich um das durch Krieg und Rechtsentwicklung am meisten misshandelte Grundrecht – das Asylrecht.
E.W.-P.
Aus dem Vorwort:
Die Grundrechte – Antifaschisten, Demokraten waren es bisher, die für die Verteidigung der Grundrechte stritten und demonstrierten. Wie ist es möglich, dass nun eine Masse nörgelnder, unter „Maskendiktatur“ schmachtender und sich überhaupt betrogen fühlender Kleinbürger, angeführt von Reichskriegsflaggen und sonstigem hochkriminellen Nazigesocks sich die Forderung nach Einhaltung der Grundrechte zu eigen macht, ja sich aufführt, als wären sie die Erfinder der Verteidigung der Grundrechte.
Es wird höchste Zeit, hier um Klarheit zu kämpfen. Deshalb die Einladung zur Besichtigung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz in den ersten 22 Artikeln geschrieben stehen (Artikel 1 bis 19 und Artikel 12a, 16a und 17a), sowie die Artikel 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht), 33 (Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern), 38 (Wahlrecht), 101, 103 und 104 (Grundrechte gegenüber der Justiz). Diese Besichtigung ist eine Serie in der KAZ, wobei jeder Teil dieser Serie ein abgeschlossener Artikel ist.
Bisher erschienen:
Vorwort zur Serie: KAZ Nr. 373, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte
Teil 1 – Artikel 14: Das Eigentum: KAZ Nr. 373, S. 9, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-1
Teil 2 – Artikel 2: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person: KAZ Nr. 374, S. 23, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-2
Teil 3 – Artikel 9: Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden und das Koalitionsrecht: KAZ Nr. 375, S. 12, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-3
Teil 4 – Artikel 38 (2): Das Wahlrecht: KAZ Nr. 376, S. 8, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-4
Teil 5 – Artikel 20 (4): Das Recht auf Widerstand: KAZ Nr. 377, S. 30, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-5
Teil 6 – Artikel 8: Das Versammlungsrecht: KAZ Nr. 378, S. 10, www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-6
Unser Artikel zum Grundrecht der Meinungsfreiheit war schon fertig, als die Meldung kam: Das Z kann bestraft werden. Einige Bundesländer haben es schon verboten. „Rechtsexperten“ äußern beim ZDF und der FAZ, dass gar kein Verbot notwendig sei, jede Staatsanwaltschaft habe im Fall des Zeigens des Z in bestimmten Zusammenhängen zu ermitteln.
Das ist kein verfrühter Aprilscherz und keine kriegswichtige Sparmaßnahme am Alphabet. Das Z, so die kriegsbesoffenen Landesregierungen und Oberjuristen, stehe für Unterstützung „eines Angriffskriegs“, dessen Billigung nach § 140 Strafgesetzbuch verboten sei, da ein Angriffskrieg eine schwere Straftat sei.
Wenn das so ist, warum wurden dann die Regierungsmitglieder der SPD/Grüne-Regierung 1999 wegen des Jugoslawien-Krieges nicht angeklagt, obwohl sehr viele Strafanzeigen gegen sie vorlagen? Ach ja, da ging es ja um die „Verhinderung eines zweiten Auschwitz“, deshalb war es kein Angriffskrieg und überhaupt kein Krieg. Das behauptete damals die Bundesregierung. Und heute: Die Regierung der Russischen Föderation erklärt auch, dass es sich um keinen Krieg handle. Und es gibt einige Menschen, die nicht auf den Kopf gefallen sind, die sich fragen, ob Russland eine Alternative hatte und sich eher in einer Verteidigungsposition befindet angesichts der immer enger werdenden Einkreisung von NATO-Truppen (einschließlich der Bundeswehr) an der russischen Grenze.
Wir wollen über solche Fragen in Ruhe und Frieden reden können. Aber die Herrschenden wollen keinen Frieden und keine ernsten Überlegungen. Sie verhalten sich so, als wären wir schon im Krieg gegen Russland. Sie verhalten sich so lächerlich, wie sich imperialistische Krieger schon immer verhalten haben.
Hände weg von Russland, von der Ukraine und vom Z!
1 Fliegendes Blatt in Achim von Arnims Sammlung Sieben sehr schöne Neue Lieder. (Aus den Jahren um 1800). Zitiert nach: Wolfgang Steinitz: Deutsche Volkslieder demokratischen Charakters aus sechs Jahrhunderten. Band 2. Akademie-Verlag, Berlin (DDR) 1962, S. 163 f., hier zitiert nach de.wikipedia.org/wiki/Die_Gedanken_sind_frei#cite_note-6
2 www.bild.de/politik/2010/neun-unbequeme-meinungen-und-fakten-13851388.bild.html
3 Sophie Scholl war Mitglied der antifaschistischen Widerstandsgruppe „Weiße Rose“. Sie wurde 1943 im Alter von 21 Jahren gemeinsam mit ihrem Bruder Hans Scholl hingerichtet.
4 Zur Vergleichbarkeit des Grundgesetzes mit der Verfassung der DDR von 1949 siehe Vorwort zu dieser Serie in der KAZ Nr. 373: „Die Verfassung von 1949 war vom Deutschen Volkskongress eigentlich vorgeschlagen als gesamtdeutsche Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik von der Oder bis zum Rhein. Sie fußte noch auf dem kapitalistischen Ausbeutersystem. Da aber gemäß dem Potsdamer Abkommen 1945 zwischen den USA, Großbritannien und der Sowjetunion die Monopole beseitigt, die Kriegsverbrecher enteignet waren, war es ein sehr geschwächter Kapitalismus mit einem großen staatlichen Sektor unter Kontrolle der Arbeiter und Antifaschisten – wobei die Durchführung des Potsdamer Abkommens eben nur im Osten durchgesetzt wurde. Dass es keine gesamtdeutsche DDR gab, dem kam die Gründung der BRD mit ihrer Vorbereitung durch den Parlamentarischen Rat zuvor.“
5 Russia Today in deutscher Sprache.
Es gibt folgenden alternativen Zugang (Stand 27.03.2022):
rtde.site
6 protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/1951
7 § 86 a Strafgesetzbuch
8 § 90 a Strafgesetzbuch
9 Lenin, Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus, LW Bd. 22, S. 189-309
10 www.kaz-online.de/artikel/besichtigung-der-grundrechte-1
11 Lenin, Staat und Revolution, LW Bd. 25, S. 424