Für Dialektik in Organisationsfragen
In der KAZ Nr. 315 haben wir auf den Seiten 28 bis 42 unter der Fragestellung, „Was erschwert gerade den deutschen Arbeitern den Kampf?“, das Thema politischer Massenstreik bzw. Generalstreik und die dabei auftretenden Fragen, Probleme und Schwierigkeiten versucht aufzuzeigen. Die KAZ war gedruckt – und kurz danach ratterte die Meldung aus den Presseagenturen: Oskar Lafontaine, einst SPD-Vorsitzender und Finanzminister der Bundesregierung, heute Vorsitzender der Bundestagsfraktion der Linkspartei, fordert das Recht auf Generalstreik, und kritisiert den deutschen Sonderweg in dieser Frage. Ein besonders eifriger Leser der Kommunistischen Arbeiterzeitung? Wohl kaum – zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen uns und Oskar Lafontaine kommen wir noch am Schluss dieses Artikels. Die Frage des Generalstreiks liegt sozusagen in der Luft, deshalb dieses Zusammentreffen, und warum sie in der Luft liegt, warum in diesen reaktionären Zeiten eine Arbeiterforderung so keck durch die Medien hüpfen kann, damit wollen wir uns im Folgenden beschäftigen.
Es war auf dem Bundesparteitag der Linkspartei.PDS in Halle, wo O. Lafontaine erklärte, dass das Recht auf Generalstreik zum Kampfthema der vereinigten Linken gemacht werden soll. Dies sei notwendig, „damit wir endlich auch in Deutschland wieder eine Regierung in die Knie zwingen können.“
In diesem Zusammenhang stellte Lafontaine in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. August 2006 u. a. fest: „Laut einer von uns in Auftrag gegebenen Studie beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ist der Generalstreik in Europa außer in Deutschland nur noch in England und Dänemark verboten.
Nach Meinung des Sachverständigenausschusses für die Kontrolle der Einhaltung der Europäischen Sozialcharta verstößt das deutsche Arbeitskampfrecht mit seiner Begrenzung auf tariflich regelbare Ziele sowie das gewerkschaftliche Streikmonopol gegen die Sozialcharta. Das Ministerkomitee des Europarates erteilte dementsprechend im Februar 1998 der Bundesrepublik die ,Empfehlung’, die Ergebnisse des Expertenausschusses zu berücksichtigen. Geschehen ist bis heute nichts.“
In der o. a. KAZ 315 haben wir ebenfalls bereits auf diesen Sachverhalt hingewiesen: Die unter dem Oberbegriff deutsches „Arbeitskampfrecht“ gegen Streiks gerichteten Urteile der arbeitsgerichtlichen Klassenjustiz (BAG u. a.) verstoßen mehrheitlich gegen die Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta (ESC). In der Ziffer 4 des Artikels 6 heißt es dort in allgemeiner Form, dass „das Recht der Arbeitnehmer...auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten...“ garantiert ist.
Daraus leitet der für die Überwachung der Einhaltung der ESC zuständige Sachverständigenausschuss des Europarats die Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks und auch von Arbeitsniederlegungen, die nicht von der Gewerkschaft getragen werden, ab. Wie oben bereits gesagt, wurde die Bundesrepublik aus diesem Grunde im Februar 1998 aufgefordert, ihr Arbeitskampfrecht zu ändern. (Informationen aus Wolfgang Däubler, Arbeitsrecht S. 62/63, Bund Verlag 2002)
Richtig stellt Lafontaine dazu fest: „Geschehen ist bis heute nichts!“ Warum sollte auch? Es liegt auf der Hand, warum sich in dieser Frage nichts tut.
Dafür muss man sich nur die Situation in Europa realistisch vor Augen führen und nicht auf die Märchen und Illusionen von einem „sozialen Europa“ oder gar einem „Europa der Arbeitnehmer“ hereinfallen. Bei diesem Europa geht es um nichts anderes, als um die knallharte Durchsetzung von Kapitalinteressen. Der Konkurrenzkampf des Monopolkapitals wurde in diesem Europa nicht aufgehoben. Nach wie vor geht es um die Eroberung von Absatzmärkten, Rohstoffquellen usw., um die Konkurrenten in Europa oder in der ganzen Welt aus dem Felde zu schlagen, sie aufzukaufen oder in den Ruin zu treiben. Dass es hierbei nicht vorrangig um eine friedliche Entwicklung gehen kann, machte 1996 Helmut Kohl, der damalige Bundeskanzler in der BRD deutlich. Er stellte fest, die Einigung Europas sei eine Frage von Krieg und Frieden im 21. Jahrhundert. Der konservative britische Politiker Richard Body antwortete darauf, wenn es Krieg gebe, dann wegen Kohls „Besessenheit von einem europäischen Superstaat mit Deutschland als Meister und dem Rest als seine Marionetten“ (Konkret 3/96).
Seitdem hat sich die Lage noch verschärft. Der deutsche Imperialismus spielt sich als die Hegemonialmacht in Europa auf, der sich alle anderen unterzuordnen haben. Manchmal geht er mit Frankreich ein Bündnis ein gemeinsam gegen die anderen europäischen Staaten oder er agiert allein gegen alle und dabei auch gegen Frankreich. Immer mit dem Ziel, die Interessen des deutschen Monopolkapitals mit allen Mitteln gegen die Interessen der Monopolkapitalisten in den anderen europäischen Staaten zu verteidigen und durchzusetzen. Hierbei wird ohne Rücksicht auf Verluste auf andere europäische Staaten eingeprügelt, diese werden dann wegen angeblich nicht eingehaltener oder nicht umgesetzter Beschlüsse gemaßregelt und unter Druck gesetzt. Was dabei die Umsetzung von Beschlüssen des Europaparlaments angeht, befindet sich die deutsche Regierung selbst im untersten Drittel derjenigen, die mit der Umsetzung schludern oder sie bewusst verzögern – so wie es beim Streikrecht mit den Maßgaben der ESC geschieht. Seit über acht Jahren ignoriert die Regierung die Aufforderung des Ministerkomitees des Europarates nach Anpassung des Streikrechts an die ESC.
Das ist ein Ausdruck des Kriegs, der gegen die Interessen der Arbeiterklasse geführt wird. Und so wie es aussieht, zahlt er sich in barer Münze für die deutschen Monopole aus. Bis jetzt zählen sie immer noch zu den größten Gewinnern der EU. Mit dieser Situation wird sich das Monopolkapital in den anderen europäischen Ländern nicht abfinden Das führt zu einer ständigen Verschärfung des Konkurrenzkampfes, zu Spannungen und Widersprüchen zwischen den Kapitalisten und imperialistischen Staaten.
Für das deutsche Kapital ist die Lage eindeutig: es würde gegen die eigenen Interessen handeln, wenn es den Arbeitern mit dem Mittel des politischen oder des Generalstreiks Waffen gegen sich selbst in die Hand gäbe. Und das ist der alleinige Maßstab für die Bundesregierung.
Diese Situation fordert die Kapitalisten in den anderen europäischen Staaten heraus. Sie betrachten das deutsche Arbeitskampfrecht mit seinem Verbot des politischen Streiks als Benachteiligung. Müssen sie doch im Verhältnis zum deutschen Imperialismus ständig befürchten, dass ihre Überfälle auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Lohnabhängigen durch politischen Streik, mit Massen- oder Generalstreik gegen sie und die Regierung beantwortet werden. Der große Massenstreik der französischen Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten in Verbindung mit der Arbeiterklasse und den Gewerkschaften wegen des Abbaus von Kündigungsschutzbestimmungen ist uns hierbei als jüngstes Beispiel noch in frischer Erinnerung. So wie es in der Vergangenheit auch anderen europäischen Regierungen schon ergangen ist – beim Rentenalter z.B. – wurde die französische Regierung gezwungen, ihre Pläne zurückzunehmen.
Der deutsche Imperialismus verschafft sich mit seinem Streikverbot einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Ungehindert von politischen Massenstreiks kann er seine Ziele gegen die deutsche Arbeiterklasse durchsetzen. Das drückt sich nach Oskar Lafontaine z. B. darin aus, dass der Sozialabbau im Verhältnis zu Frankreich in der BRD wesentlich weiter voran geschritten und die Lohnentwicklung hinter der in Frankreich zurückgefallen ist (FAZ, 1. August 2006).
Ganz offensichtlich sehen die Regierungen und Kapitalisten im übrigen Europa in diesem Vorteil eine Verzerrung oder Behinderung der von ihnen immer wieder geforderten gleichen Wettbewerbsbedingungen. Darum wollen sie diesen Vorteil des deutschen Imperialismus mittels der ESC korrigieren. Die oben erwähnte Aufforderung des Ministerkomitees des Europarats an die BRD lässt kaum eine andere Schlussfolgerung zu. So verrückt das auch klingen mag, die Kapitalisten im übrigen Europa fordern die deutsche Regierung auf, durch eine Korrektur des Streikrechts für die deutsche Arbeiterklasse „Waffengleichheit“ im Klassenkampf in Europa herzustellen.
Ganz offensichtlich handelt es sich bei dieser Forderung um einen Widerspruch zwischen den Monopolkapitalisten, der aufzeigt, wozu der Konkurrenzkampf sie treibt. Der deutschen Arbeiterklasse und den Gewerkschaften kann es nur recht sein, wenn das ausländische Kapital den Bruch demokratischer Rechte durch die deutsche Regierung anprangert. Dieser Widerspruch zwischen den Kapitalisten wird zur Unterstützung für unsern Kampf, die eigenen Klassenkampfbedingungen in der BRD zu verbessern. Allerdings nur dann, wenn die deutschen Arbeiter und Gewerkschaften aufhören, den deutschen Kapitalisten durch Lohnverzicht und andere Geschenke im Konkurrenzkampf unter die Arme zu greifen.
Dazu ist es unerlässlich, dass in den deutschen Gewerkschaften endlich Schluss gemacht wird mit Aussagen wie „Gegen eine demokratisch vom Volk gewählte Regierung streiken wir nicht!“ Gestärkt durch solche Äußerungen, können uns Kapitalisten und Regierung umso leichter ausplündern und den Reichen und Superreichen, den Konzernen und Banken auf unsere Kosten die Milliarden ungehindert in die Taschen scheffeln. Das ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die Umsetzung der Streikbestimmungen der ESC zur gewerkschaftlichen Forderung gegenüber der Regierung gemacht wird. Damit dies geschieht, ist die gewerkschaftliche Basis gefordert, die Gewerkschaftsmitglieder, die Vertrauensleute und alle kampfbereiten Funktionäre. Von ihren Aktivitäten in den Gewerkschaften und Betrieben und ihrer Ausdauer bei der Überwindung der absehbaren Widerstände aus den eigenen Reihen, hängt es ab, ob die dafür notwendige Diskussion und Bewegung in Gang kommt. Dazu ist es notwendig, alle gewerkschaftlichen Institutionen, die Vorstände, die gewerkschaftlichen Vertrauensleutekörper, die Delegierten-, Betriebsräte- und anderen Versammlungen und Konferenzen zur Diskussion zu nutzen. Die Forderung ist zum Thema von Betriebsversammlungen zu machen, um Betriebsräte und Belegschaften einzubeziehen, aufzuklären und zu mobilisieren.
In einem Aufsatz über die Gewerkschaften beschrieb Friedrich Engels um den 20. Mai 1881 diese gesellschaftliche Wirklichkeit, die sich bis heute nicht geändert hat, wie folgt: „Wir sprachen vom Kampf des Arbeiters gegen das Kapital. Dieser Kampf existiert, was immer die Apologeten des Kapitals auch dagegen sagen mögen. Er wird existieren, solange eine Lohnsenkung das sicherste und bequemste Mittel zur Steigerung des Profits bleibt, ja darüber hinaus, solange das Lohnsystem überhaupt existieren wird. Das bloße Vorhandensein von Trade-Unions (Gewerkschaften – die AG) beweist diese Tatsache zur Genüge; wenn sie nicht zum Kampf gegen die Übergriffe des Kapitals geschaffen worden sind, wozu sind sie dann geschaffen? Es hat keinen Zweck ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Durch keine noch so schönen Worte kann die häßliche Tatsache verdeckt werden, dass die gegenwärtige Gesellschaft im Wesentlichen in zwei große, antagonistische Klassen gespalten ist – auf der einen Seite die Kapitalisten, denen alle Produktionsmittel gehören, auf der anderen Seite die Arbeiter, die nichts besitzen als die eigene Arbeitskraft. Das Arbeitsprodukt der letztgenannten Klasse muss zwischen beiden Klassen geteilt werden, und gerade um diese Teilung tobt ununterbrochen der Kampf. Jede Klasse versucht einen möglichst großen Anteil zu erlangen; und das seltsamste an diesem Kampfe ist, dass die Arbeiterklasse, obwohl sie nur um einen Anteil an ihrem Produkt kämpft, oft genug beschuldigt wird, sie beraube eigentlich den Kapitalisten!“ (MEW, Bd. 19 S. 258)
Hierbei muss deutlich werden, was die Umsetzung des übergeordneten europäischen Rechts der ESC für die Verbesserung der Klassenkampfbedingungen der Arbeiter in der BRD bedeutet. Seine Anwendung bietet die Chance, den Berg streikfeindlicher Urteile des Bundesarbeitsgerichts aus dem Weg zu räumen. Das wäre mit eine Grundlage zur Schaffung „französischer Verhältnisse“, wie sie immer wieder von Kolleginnen und Kollegen auf Demos und Kundgebungen gefordert werden. Dazu gehört ein Streikrecht, das nicht von Arbeitsgerichtsurteilen, Regressforderungen und Maßregelungen eingeschränkt wird, als demokratisches Grundrecht der abhängig Beschäftigten. Nur auf diese Weise kann auch der Weg in Richtung Generalstreik geebnet und vorbereitet werden. Wir brauchen ein Streikrecht, bei dem nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Betriebsräte (wie z. B. in Frankreich) die Belegschaften zum Streik aufrufen können und keiner befürchten muss dadurch rauszufliegen. Damit würde dem Drängen der Kapitalisten und ihrer politischen Vertreter in der BRD, die Gewerkschaften aus den Tarifauseinandersetzungen herauszuhalten und jene ausschließlich in die Betriebe zu verlagern, das Streikrecht der Betriebsräte und der Belegschaften entgegengesetzt. Mit dieser Waffe hätte der von IGM und DGB häufiger propagierte „Häuserkampf“ eine tragfähige Grundlage, und es würde die Basis für Kampfmaßnahmen in den Betrieben verbreitert werden. Das Streikrecht der Gewerkschaften würde dadurch nicht angetastet, sondern insgesamt gestärkt. Außerdem könnte sich die deutsche Arbeiterklasse aus der Rolle des Streikbrechers befreien, in die sie sich zwangsläufig drängen lässt, solange sie das Verbot des politischen Streiks akzeptiert, während ihre europäischen Kollegen sich mit Massen- oder Generalstreiks wehren. Die Folge wäre die Stärkung der gesamten Arbeiterklasse in Europa. Wer, wie der DGB und viele gutgläubige Menschen, immer noch von einem „sozialen Europa“ oder einem „Europa der Arbeitnehmer“ träumt und dafür eintreten will, muss sich hinter diese Forderungen stellen, um nicht unglaubwürdig zu werden.
In dieser Auseinandersetzung wird die von Oskar Lafontaine und der Partei Die Linke.PDS erhobene und bis ins Parlament getragene Forderung nach einem demokratischen Recht auf Generalstreik zur nützlichen und direkten Unterstützung entsprechender gewerkschaftlicher Aktivitäten. Dabei muss die deutsche Arbeiterklasse allerdings begreifen und erkennen, dass sie es ist, die endlich handeln und ihr Streikrecht selber regeln und durchsetzen muss. Der Generalstreik ist nur durch General- oder Massenstreik zu erkämpfen. Weder Lafontaine noch die Linkspartei oder irgendeine andere Partei kann das stellvertretend für die Arbeiter im Parlament durchsetzen. Wie das ausgeht, zeigt der Versuch der Linkspartei, den so genannten Antistreikparagraphen – bis 1986 § 116 AFG, heute § 146 Sozialgesetzbuch III – auf parlamentarischem Wege zu beseitigen. Diese Gesetzesinitiative, vor den Parlamentsferien eingebracht, wurde ohne viel Federlesens von der großen Mehrheit im Bundestag vom Tisch gefegt. Bei diesem Vorgehen war das kaum anders zu erwarten. Ganz offensichtlich haben Lafontaine und Die Linke.PDS es versäumt, sich die dafür notwendige Unterstützung durch eine gezielte Kampagne in Betrieben und Gewerkschaften zu sichern. Das ist aber eine Voraussetzung, um mehr Druck auf das Parlament und vor allem auf SPD und die im Bundestag vertretenen Gewerkschaftsmitglieder auszuüben. Schließlich kämpfen die Gewerkschaften seit vor 1986 gegen diese als Antistreikparagraph bezeichnete Regelung.
Für den 21. Oktober 2006 ruft der DGB zu dem Thema „Die Zukunft der sozialen Sicherung“ zu Demonstrationen und Kundgebungen auf. Sie werden in Berlin, Dortmund, München, Stuttgart und Wiesbaden stattfinden. Dabei steht jetzt schon fest, dass wir uns bei dieser Form von Freizeitveranstaltung die Zukunft der sozialen Sicherung in die Haare schmieren können. Mit „kritischer Begleitung“ der Regierung, wie es im Zusammenhang mit den geplanten Demos aus DGB-Kreisen geäußert wurde, schiebt sich da gar nichts.
Seit über 40 Jahren oder mehr haben wir die Vorgänger-Regierungen dieser Koalition mit Kundgebungen und Demos nach Feierabend oder an Samstagen „kritisch begleitet“ – angefangen von der großen Koalition zwischen SPD und CDU/CSU (1966-1969), der Brandt- und der Schmidt-FDP-Regierung, den 16 Jahren Kohl, dann der Schröder-Grünen-Regierung bis hin zur jetzigen großen Koalition aus SPD und CDU/CSU.
Diese Art kritischer Begleitmusik haben weder Kapital noch Regierung davon abgehalten, Lohn- und Sozialabbau weiter zu verschärfen, aber Hunderttausende unserer Kolleginnen und Kollegen in die Resignation getrieben. Sie sind heute nur noch schwer bis gar nicht mehr mobilisierbar, weil sie nicht mehr daran glauben, dass auf diesem Wege etwas zu verteidigen oder durchzusetzen ist. Umso notwendiger ist es, die für den 21. Oktober 2006 geplanten Demos dafür zu nutzen, der gewerkschaftlichen Basis durch Transparente, Flugblätter u. a. deutlich zu machen, dass Demonstrationen und Kundgebungen wichtig aber viel zu wenig sind. Um „die Regierung in die Knie zu zwingen“, bedarf es des politischen-, des Massen- und Generalstreiks. Das ist die einzige Kritik, die von Kapital und Regierung verstanden wird.
Die deutsche Arbeiterklasse kommt nicht daran vorbei, wieder zu lernen, dass es bei den Auseinandersetzungen mit Kapital und Regierung um Klassenkampf geht. Nämlich um den Kampf Klasse gegen Klasse, Arbeiter- gegen Kapitalistenklasse. Davon geht auch die Europäische Sozialcharta aus. Sie garantiert darum den Lohnabhängigen das Recht auf „kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Fall von Interessenkonflikten“. Gemeint sind die sich im kapitalistischen System unversöhnlich gegenüberstehenden Interessen von Arbeit und Kapital. Um welche Interessenkonflikte sollte es hierbei sonst gehen?
Da haben wir auch schon eine Gemeinsamkeit zwischen uns und Oskar Lafontaine sowie den imperialistischen oder kapitalistischen Staaten, in denen die bürgerliche Demokratie eine gewisse Tradition hat: der Klassenkampf wird anerkannt. Die Gegentendenz dazu, die im Faschismus an der Macht ihren Höhepunkt fand, ist: der Klassenkampf wird geleugnet und unterdrückt, ihm wird die Volksgemeinschaft entgegengestellt, die natürlich unausgesprochen auch Klassenkampf ist, da sie nur noch die kriegerischen Interessen der aggressivsten Teile der Monopolbourgeoisie zum Ausdruck bringt. Deshalb ist der gemeinsame Kampf der Arbeiterklasse und bürgerlicher Demokraten um das Kampfmittel des Generalstreiks auch Kampf zur Abwehr der faschistischen Gefahr. Und die SPD, die Gewerkschaftsführer, die Arbeiteraristokraten in den Betrieben? Können bürgerlichen Arbeiterpolitiker nicht genauso den Klassenkampf anerkennen? Ja, das könnten sie. Das sieht man ja an Ländern wie Frankreich, wo es diese Schicht von Arbeiteraristokraten genauso gibt, die aber dem Klassenkampf doch so weit freien Lauf lassen, dass mit dem Mittel Generalstreik der politische Kampf geführt werden kann. Es ist die besondere Verkommenheit großer Teile gerade der deutschen Arbeiteraristokratie, die das bisher verhindert (darüber haben wir in unserer Serie bereits einiges geschrieben). Das muss bekämpft werden.
Lafontaine hofft, mit dem Generalstreik „Fehlentscheidungen der Politik zu korrigieren“. Wir sagen: die bürgerliche Politik, der bürgerliche Staat ist der Fehler. Deshalb brauchen wir unsere Kampfmittel, um dahin zu gelangen, die Herrschaft der Bourgeoisie überhaupt zu bekämpfen und sie am faschistischen Terror gegen uns zu hindern. Unsere Gemeinsamkeit liegt darin, das Streikrecht, ein stinknormales bürgerliches Recht, durchzusetzen.
Lafontaine wird das nicht für uns tun, aber wir können die Gunst der Stunde seines Vorstoßes und der Widersprüche zwischen den Imperialisten nutzen. Jetzt muss die Antwort aus den Betrieben kommen!
Arbeitsgruppe „Stellung des Arbeiters in der Gesellschaft heute“