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Für Dialektik in Organisationsfragen

Die Bezahlkarte – ein Zwischenbericht

Fast deutschlandweit wird die Bezahlkarte nun eingeführt. Nur in Berlin ist man als einziges Bundesland noch nicht so weit. Einige Städte in Nordrhein-Westfalen haben die Einführung ganz abgelehnt, was möglich war, weil das Land es den Kommunen überlassen hat, wie die Bezahlkarte gehandhabt wird.

Als Hauptargument für die Einführung der Bezahlkarte war angeführt worden, dass die Asylbewerber keine Schlepper mehr bezahlen könnten. Bei Umfragen wurde aber festgestellt, dass nur 7% überhaupt Geld ins Ausland überwiesen hätten und das meist an ihre Familien. Trotzdem ist es bundeseinheitlich nicht möglich, mit der Bezahlkarte Überweisungen ins Ausland zu tätigen, was nur zeigt, dass es um nichts anderes als Schikane und Entrechtung der geflüchteten Menschen geht.

Mit Stand März 2025 gibt die Tabelle einen Überblick über die unterschiedliche Handhabung der einzelnen Bundesländer. (Siehe S. 17)

Inhaltliche und rechtliche Kritik an der Bezahlkarte

Viele Kommunen wollen die Bezahlkarte gar nicht einführen. Ihnen ist der Aufwand zu aufwendig und zu teuer. Lüneburg lehnt die Bezahlkarte als diskriminierend ab. Auch Potsdam weigert sich als einzige Stadt in Brandenburg, die Bezahlkarte einzuführen. Schleswig-Holstein hat die Frist für die Einführung auf Ende 2025 verlängert.

Juristisch wurde in einigen Urteilen schon entschieden, dass die willkürliche Grenze von 50 € monatliche Bargeldauszahlung nicht rechtens ist[1]. „Nach, Beschlüssen der Sozialgerichte müssen die Behörden prüfen,ob Einzelpersonen mit der Bezahlkarte in ihrer konkreten Situation vor Ort tatsächlich ihre existentiellen Bedürfnisse decken können. So eine individuelle Prüfung statt pauschaler Beträge ist alles andere als einfach und bedeutet für die Verwaltungen einen nie dagewesenen Mehraufwand …“[2]

Wer mehr Bargeld braucht, muss für jede Kleinigkeit zum Amt laufen und einen Antrag stellen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder sogar eine Klage einreichen. Wer das nicht kann, wird leer ausgehen.

Viele Geschäfte akzeptieren die Bezahlkarte nicht, da sie mehr Kosten verursacht als eine Girokarte oder kleine Geschäfte gar keine Kartenzahlung vorsehen. Einkäufe auf Wochenmärkte und Flohmärkte sind nicht möglich, Dienstleistungen können nicht in Anspruch genommen werden wie z.B. der Gang zum Friseur. Gibt es keine Läden in der Umgebung, müssen für die Einkäufe teure Busfahrkarten dazu gekauft werden.

Dazu kommt, dass die Bezahlkartendienstleister für jede Abhebung Gebühren verlangt, z.B. in Hamburg zwei Euro. Bei jeder Karte muss ab der 21. Abbuchung im Monat acht Cent gezahlt werden. Und wenn die Familien nur eine Karte für alle Familienmitglieder erhalten haben, dann kommt man da ganz schnell drüber. Betroffene, die schon ein Bankkonto haben, müssen dieses kündigen, weil die Gebühren weiterlaufen, auch wenn kein Geld mehr vom Amt überwiesen wird.

Auch die Einschränkung auf einen Landkreis, eine Stadt ist wenig praktikabel. In Bad Tölz wurde die Einschränkung auf den Landkreis aufgehoben wegen unzumutbaren Härten. Wer am Rande des Landkreises wohnte und dort keine Einkaufsmöglichkeiten hatte, konnte nicht in den Nachbarort, weil der im nächsten Landkreis lag. Stattdessen sollte man im viel zu weit entfernten, viel zu teuren Supermarkt einkaufen.

Aber auch günstige Einkaufsmöglichkeiten außerhalb des Kreises können nicht mehr genutzt werden. Auch Besuche bei Freunden und Familie sind nicht mehr möglich, weil die Bezahlkarte dort nicht funktioniert.

Technische Probleme werden zu Hauff gemeldet. Es dauert oft Wochen, bis die Karten geladen werden. Wie sich die Betroffenen derweil über Wasser halten, ist den Ämtern egal.

Dazu kommt, dass die Karten fehleranfällig sind. Wenn sie nicht funktionieren, müssen die Betroffenen einen Termin beim Amt machen, auf den sie dann tagelang warten, obwohl sie nichts einkaufen können. Und dann muss die Verwaltung den Fehler suchen und beheben, zusätzlich zu aller anderen Arbeit.

Das nächste Problem ist, dass in acht Bundesländern Onlineabbuchungen nicht möglich sind. Keine Handyverträge, kein billiger Einkauf im Internet, kein Essensgeld für die Kinder in der Schule. Selbst Schulbücher können nicht mehr gekauft werden, da sie erst vom Amt ersetzt werden, wenn sie die Rechnung einreichen. Auch monatliche Raten für Rechtsanwälte sind nicht mehr möglich. Vier Bundesländer erlauben Überweisungen, vier nur nach amtlicher Prüfung und entsprechendem Aufwand. Dabei kommt es zu vielfachen Verstößen des Datenschutzes. Um nur ein Beispiel zu nennen: „Eine Berliner Anwältin hat einen Mandanten aus dem Märkisch-Oderland-Kreis in Brandenburg. Um seine Raten aufrecht erhalten zu können, muss er dem Amt Anwaltsnamen, Höhe und Erläuterungen zum Verwendungszweck der monatlichen Überweisung angeben und per Unterschrift die Richtigkeit der Daten versichern. Einige Tage später meldet sich die Behörde bei der Anwältin. Sie wird aufgefordert, dem Amt ihren Mandatsvertrag offen zu legen.“[3]

Oft funktionieren Überweisungen gar nicht oder erst nach Wochen.

In 3 Bundesländern darf die Karte nicht für Glücksspiel verwendet werden, in einem davon, in NRW, auch nicht für sexuelle Dienstleistungen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit. Und ist schon die Bezahlkarte selber ein Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, so ist es diese überhebliche Bevormundung erst recht.

Dazu kommen noch technische „Kinderkrankheiten“, wie zum Beispiel die Kopplung zu den Handy-Apps. Selbst Bayern räumt technische Probleme ein und will „in verschiedener Hinsicht neu justieren und anpassen.“4

Trotzdem müssen die Asylsuchenden vielerorts jeden Monat zum Amt kommen, um die Bezahlkarte aufzuladen. Von wegen digital. In Greiz in Thüringen wird Barabhebung nur im Amt gewährt, eine Auszahlung per Karte ist nicht möglich.

Die Bezahlkarte bringt für viele Beteiligte nichts als eine Menge Ärger, Kosten und Arbeit im Alltag. Sie setzt geflüchtete Menschen vielfältige Zumutungen aus, mach Einkäufe unmöglich oder umständlich, verursacht zusätzliche Gebühren, bringt drohende Verschuldung und nicht zuletzt Aufwand in den Behörden mit sich.“5

Wieder mal sind die einzigen Gewinner die Banken und Kartenverkäufer. Zum Beispiel in Berlin wird prognostiziert, dass die Kosten für die Ausgabe an Sozialleistungen von 366.000 € auf 5.000.000 € (5 Mio.)6 steigen werden, wenn die Bezahlkarte eingeführt wird. Und dann wird wieder vorgerechnet, wieviel die Asylbewerber angeblich kosten.

In Hamburg darf die Bezahlkarte nicht für Gutscheine verwendet werden. Da ist noch nicht mal Bayern darauf gekommen – damit würde ja die Solidaritätsaktion mit dem Tausch gegen Bargeld scheitern.

Praktische Solidarität mit den Betroffenen

Es haben sich in vielen Städten zivilgesellschaftliche Initiativen gegründet, um die Betroffenen zu unterstützen. An verschiedenen Orten können Gutscheine gegen Bargeld getauscht werden. Die Betroffenen kaufen Gutscheine in den Geschäften, in denen sie mit ihrer Bezahlkarte bezahlen können und tauschen diese dann 1:1 bei den Tauschbörsen gegen Bargeld ein.

Mitte Februar 2025 trafen sich in Hannover Initiativen aus 12 Bundesländern zum Erfahrungsaustausch. Dabei hat sich gezeigt, dass der Bedarf an Bargeld immens bei den Betroffenen ist. Bis jetzt war es noch kein Problem, solidarische Menschen zu finden, die die Einkaufsgutscheine übernehmen.

Viele auch junge Menschen sind empört über die Diskriminierungen der Asylbewerber und engagieren sich neu in der Flüchtlingshilfe, nehmen teil an den Tauschaktionen. So kann mit nur ein wenig Aufwand etwas gegen die jedem demokratischen Recht Hohn sprechende Behandlung von Menschen getan werden und dem Gefühl der eigenen Hilfs- und Machtlosigkeit etwas entgegengesetzt werden.

Gerade weil nun auch diese Solidarität kriminalisiert werden soll, ist es umso wichtiger, den Menschen zu zeigen, dass (noch) das Recht auf unserer Seite steht. Allerdings hat im Januar 2025 Bayern eine Initiative im Bundesrat gestartet, die Gesetze diesbezüglich zu ändern, damit die Tauschaktionen in Zukunft strafbar werden. Das erinnert schon daran, dass es im Faschismus verboten war, den Zwangsarbeitern Brot zu geben. Auch die Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion per Kleiner Anfrage, ob man demokratischen und sozialen Projekten nicht die Gelder streichen könne, wenn sie sich nicht „parteipolitisch neutral“ verhielten (und dabei Organisationen nannte, die gar keine Unterstützung erhielten) zielt auf eine weitere Verschärfung der rassistischen, chauvinistischen Vorgehensweise gegen Flüchtlinge und ihre Unterstützer.

h.renrew

Land

Einführung

Max. Abhebung pro Monat

Ausnahmen

Überweisungen

Online Käufe

Sonstiges

keine Einführung

Baden-Württemberg

Dez 24

50

 

nach Prüfung

ja

 

 

Bayern

Mrz 24

50

begründete

Whitelist

nein

Beschränkungen auf Landkreis/kreisfreie Städte möglich

 

Berlin

noch nicht

50

 

noch offen

Blacklist

Bargeldlimit nur für 6 Monate

 

Brandenburg

Feb 25

50

25 für Minderjährige

nach Prüfung

teilweise

kein Glücksspiel

Potsdam

Bremen

Feb 25

200

 

nein

ja

 

 

Hamburg

Dez 24

50

plus 10 pro Kind

ja

Whitelist

kein Glücksspiel, keine Gutscheine, 2€ pro Abhebung am Automaten

 

Hessen

Dez 24

50

individuelle Ausnahmen sind möglich

ja

ja

 

 

Mecklenburg-Vorpommern

Jan 25

50

 

nein

nein

 

 

Niedersachsen

Feb 25

50

individuelle Ausnahmen sind möglich

ja

ja

 

 

Nordrhein-Westfalen

Feb 25

50

individuelle Ausnahmen sind möglich

nein (geplant)

ja

kein Glücksspiel, keine sexuellen Dienstleistungen,

Münster

Rheinland-Pfalz

Jan 25

130

wird nach örtlichen Gegebenheiten festgelegt

ja

ja

Rhein-Pfalz-Kreis, Pirmasens haben eigene Bezahlkarten eingeführt

 

Saarland

Nov 24

50

 

noch offen

noch offen

 

 

Sachsen

Apr 24

50

 

Whitelist

ja

 

 

Sachsen-Anhalt

Nov 24

50

 

nach Prüfung

nein

 

 

Schleswig-Holstein

Dez 24

50

 

nein

ja

nur in EU

 

Thüringen

manche Landkreise

50-120

 

nein

nein

nur in Ausnahmefällen

 

1 In Hamburg und Nürnberg

2 ProAsyl, Luisa Serwuschok, So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte, Internetseite vom 23.3.2025

3 ebenda

4 Rundschreiben der Staatsregierung vom 23.5.2024

5 Pro Asyl

6 Ebenda

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