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Staatliche Sozialpolitik im kapitalistischen Deutschland - ein historischer Abriß

Was verstehen wir eigentlich unter „Sozialstaat”?

Wenn heute Gewerkschaften, Strömungen in den Kirchen die Erhaltung des „Sozialstaats“ als Kampfposition propagieren gegen die sich ausbreitende Verelendung breiter Schichten, gegen den immer ungenierter erfolgenden Raubzug auf die Sozialkassen der Werktätigen und auch auf Geld und Gut von Kleinbesitzern, ist zunächst einmal zu klären, was denn da verteidigt werden soll. Ein Blick in die Geschichte des „Sozial“-Staats ist hilfreich, kann dadurch doch sichtbar werden, welche Interessen sich in der Sozialpolitik artikulieren.

Den Staat gibt es erst mit der Entstehung von Klassen, also großen Menschengruppen, die sich in unversöhnlichen Gegensätzen gegenüberstehen. Und seitdem gibt es auch die Notwendigkeit einer „Sozialpolitik“. In den hunderttausenden von Jahren „Steinzeit“ davor haben die Menschen auch für die nicht oder zeitweise nicht Arbeitsfähigen sorgen müssen, für ihre Jungen und Alten, für ihre Kranken, Invaliden... Und man stelle sich vor: Sie sind dabei ganz ohne Privateigentum, Staat, ohne Bürokratie, Polizei, stehendes Heer ausgekommen, sogar ohne Sozialversicherung, Versicherungspflichtgrenze, Rentenformel und ähnliche Wunderdinge der Zivilisation. Nicht aus Nostalgie nach einer Gesellschaft von Jägern und Sammlern blicken wir zurück, sondern um das heute in der BRD etablierte System sozialer Sicherung einzuordnen als relativ, als historisch bedingt und damit als keineswegs ewig oder zu verewigend. Dabei lernen wir auch von der herrschenden Klasse, die die Veränderbarkeit dieses Systems zu ihren Gunsten offensichtlich längst begriffen hat.

Die Formen sozialer Sicherung wechseln auch in der Klassengesellschaft. Sie sind anders in der Sklavenhaltergesellschaft (Kornspeicher, Brot und Spiele) und im Feudalismus (Grundbesitz, Mark- und Dorfgemeinschaften, kirchliche Caritas durch Steuern und den Zehnten finanziert). Mit dem Siegeszug des Kapitalismus und der bürgerlichen Weltrevolution wurden auch die alten feudalen Formen von Sozialpolitik zerschlagen. Zunächst am konsequentesten dort, wo die bürgerliche Revolution radikal die Fesseln des Feudalismus sprengte wie etwa in Frankreich. Hier wurden Adel und Kirche enteignet, die Zünfte aufgelöst. Der „freie“ Lohnarbeiter war entstanden - frei von Produktionsmitteln und frei, seine Arbeitskraft an den Kapitalisten zu verkaufen. In der bürgerlichen Revolution in Frankreich wurde dann per Dekret 1791 der Zusammenschluß von Lohnarbeitern verboten (Streik- und Koalitionsverbot) und unter schwere Strafe gestellt. Freiheit der Konkurrenz unter den Besitzenden (einschließlich der Besitzer von Arbeitskraft) wurde zum ursprünglichen Credo der neuen Gesellschaft.

Daß die Konkurrenz unter den Arbeitern tendenziell zur Verschlechterung ihrer Lage führt, insbesondere weil menschliche Arbeitskraft durch Maschinen ersetzt werden kann, daß der Kapitalismus in seiner rein ökonomischen Aktion zu Armut und Elend führt, war jedoch im frühen 19. Jahrhundert schon nicht mehr zu übersehen. Von bürgerlichen Schriftstellern wurde das als „soziale Frage“ umschrieben, die durch Einmischung des Staates zu lösen sei. Hier wird auch die idealistische Vorstellung geboren, daß durch das Eingreifen des Staates (= Subjekt), die Schäden, die durch die ungehemmte Entwicklung der Gesellschaft (= Objekt) entstehen, gedämpft oder sogar beseitigt werden können. Und in der Tat scheint der Staat ja auch die „allgemeinen äußeren Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise aufrechtzuerhalten gegen Übergriffe sowohl der Arbeiter wie der einzelnen Kapitalisten.“ (F. Engels, Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft, MEW 19, S.222, Hervorhebung durch die Redaktion) Beschränkt der Staat also auch die Kapitalisten? Er beschränkt Übergriffe einzelner Kapitalisten, um dadurch um so sicherer die Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise insgesamt aufrechtzuerhalten - und nicht etwa um die Lage der Arbeiterklasse zu verbessern. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb etc. sind keine gut getarnten sozialistischen Werke, sie bilden den Rahmen der Konkurrenz zwischen den Kapitalisten. Dabei sind diese Gesetze selbst Ergebnis heftiger Auseinandersetzungen innerhalb der herrschenden Klasse und bedürfen teilweise auch kräftiger revolutionärer Nachhilfe durch das Proletariat (wie z.B. beim 8-Stunden-Tag) - für das Publikum bleibt jedoch der Schein, vieles sei der weisen Voraussicht von „Vater Staat“ zu verdanken.

So geht es im folgenden um die spezifische Entwicklung der Sozialpolitik in Deutschland, das Ringen des Staates als ideeller Gesamtkapitalist, in dem er immer Objekt der Ziele der um mehr Einfluß ringenden Einzelkapitale ist. Schließlich geht es darum, in der Entwicklung der Sozialpolitik stets „das Interesse der Gesamtbewegung(Manifest der Kommunistischen Partei, MEW Bd.4, S.58) der Arbeiterklasse herauszuarbeiten, was anhand der Bismarckschen Sozialgesetzgebung und der Stellung der damals revolutionären Sozialdemokratie erfolgt. Im weiteren wird die Ausgestaltung dieses Sozialsystems in der Weimarer Republik, im Faschismus und der BRD kurz aufgeführt.

Die Anfänge der staatlichen Sozialpolitik

Schon im Gefolge der französischen Revolution wurde eine besondere Art der Lösung der „sozialen Frage“ sichtbar. Versorgt wurden die Arbeiter dann, wenn sie in Uniform waren, als Soldaten Napoleons. An Invalide, Veteranen, aber auch für Hinterbliebene wurden je nach Rang unterschiedliche Renten gezahlt.

Auch im Deutschland des sich entwickelnden Kapitalismus tragen die Anfänge staatlicher Sozialpolitik den Stempel des Militärs. Der Generalleutnant v. Horn berichtete 1828 an Friedrich Wilhelm II. von Preußen, daß „in Fabrikgegenden die Rekrutenkontingente infolge Gesundheitsschädigung nicht mehr vollständig gestellt werden konnten“. (zit. nach Mottek, Wirtschaftsgeschichte Deutschlands Bd.2, S.239). Kinder aus den schlesischen Industriezentren blieben so kleinwüchsig, daß sie für den Militärdienst untauglich waren. Nicht nur Kinderarbeit, auch die katastrophalen Wohnverhältnisse, die verpestete Luft, das verseuchte Wasser seien schuld an diesem Zustand. Hochrangige Militärs setzten sich dafür ein, daß wenigstens die Kinderarbeit beschränkt würde. Klar: Fürs Kriegführen brauchte man taugliches Frischfleisch. Nach einigem Tauziehen zwischen militärischem Interesse und der Bourgeoisie, die sich in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt sah, wurde 1839 per Gesetz die regelmäßige Beschäftigung von Kindern unter 9 Jahren in Fabriken und Bergwerken verboten.

In der weiteren Entwicklung tritt neben das militärische Interesse an einer funktionstüchtigen Armee als Motiv staatlicher Sozialpolitik immer stärker die Erhaltung der Grundlage der Ausbeutung, die Erhaltung der menschlichen Arbeitskraft an sich. Der einzelne Kapitalist versucht immer ein Höchstmaß an Arbeitszeit und Lebenskraft aus seinen Arbeitern herauszupressen und die Konkurrenz „heiligt“ seine barbarische Rücksichtslosigkeit. Wenn alle das tun, verschleißt die einzige Ware, die der Kapitalistenklasse zu ihrem Profit verhelfen kann, die Arbeitskraft, durch Krankheit, Invalidität, frühen Tod. Außerdem besteht die Gefahr, daß sich Mängel und Fehler beim Arbeitsergebnis einschleichen und vor allem steigt die größte Gefahr, nämlich daß diese Ware Arbeitskraft bockig und aufsässig wird. Gegen diese Gefahren können sozialpolitische Beruhigungspillen und Zugeständnisse helfen, insbesondere in Phasen einer starken Arbeiterbewegung werden sie erforderlich. Somit treiben nicht „soziale Gerechtigkeit“ und ähnlicher Ausstellungsschmuck der bürgerlichen Ideenwelt die staatliche Sozialpolitik. Notwendigkeit ist vielmehr ein gefällig hergerichteter Arbeiter, denn ein solcher erbringt dauerhaft mehr Leistung.

„Der normale Durchschnittsbürger hat eine feine Witterung...”

Die Beschäftigung mit dem Thema Sozialstaat kann nur im Zusammenhang der ökonomischen und politischen Gesamtsituation erfolgen. Es ist dabei schon fast nichts Ungewöhnliches, daß unser Gegner die Situation gelegentlich realistischer einschätzt als wir. So schreibt die „Wirtschaftswoche” am 16.01.1997 unter dem Thema „Die Zukunft des Kapitalismus”: „Eine im Auftrag der Wirtschaftswoche erstellte exklusive Allensbach-Umfrage zeigt: Im Jahr des 100. Geburtstages von Ludwig Erhard ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Soziale Marktwirtschaft dramatisch geschwunden.” Unter der Überschrift „Seit der Wiedervereinigung geht es abwärts” wird erläutert, daß diese regelmäßig durchgeführte Umfrage ergeben hat, die Zustimmung zum Wirtschaftssystem der BRD ist in der ehemaligen DDR von 77% in 1990 auf 24% in 1996 zurückgegangen. Im Westen hielt man die Frage bis 1994 für überflüssig und hat die Erhebung dort erst seitdem gemacht, die Zustimmung geht von 57% in 1994 auch hier zurück auf 45% in 1996.

Die bekannte Meinungsforscherin Noelle-Neumann unterstreicht hierzu: [Der] „normale Durchschnittsbürger hat eine feine Witterung” [für das, was auf ihn zukommt.] (WiWo 16.01.97). Die Redakteurin der berüchtigten Goebbels-Wochenzeitung „Das Reich“ konstatiert also, daß bei der Bevölkerung die Illusionen über das bewährte Betrugskonzept „Soziale Marktwirtschaft“ schwinden - und fordert ihre Freunde in der Politik damit auf, sich etwas Neues einfallen zu lassen, um den Bürger bei der Stange zu halten (humanitäre Einsätze, Friedensmissionen, Oderbruch-Aktion, Massen-Gentests zur Verbrecherjagd passen genau zu diesem Ansinnen). Es gilt eben dem „Gemeinsinn eines Volkes überzeugende politische Themen zu geben.“ Schon in ihrer Dissertation 1940 zitierte Noelle-Neumann Goebbels wie folgt: „Das Volk soll einheitlich anfangen zu denken, einheitlich zu reagieren und sich der Regierung mit ganzer Sympathie zur Verfügung stellen.“ 1963 schreibt sie: „Es erscheint heute fast gewiß, daß die deutschen Nationalsozialisten 1933 kaum einen schließlich durchschlagenden Erfolg hätten erzielen können, wenn in der Wirtschaftskrise nicht Hitler, sondern die amtierenden demokratischen Regierungen den Gemeinsinn der Deutschen hätten beschäftigen können.“ Man müßte eine Führung schaffen, die die Fähigkeit besitzt, dem „Gemeinsinn eines Volkes überzeugende politische Themen zu geben.“ (Politische Vierteljahreszeitschrift, Köln/Opladen, 2/1963, S.194 - Alle Zitate nach: K. Rückmann, Demoskopie oder Demagogie, Berlin (DDR), 1972, S.39ff.)

Für die fortschrittlichen Kräfte stellt sich dagegen die Aufgabe, wie der Zerfall einer wesentlichen Legitimationsgrundlage bürgerlicher Herrschaft in der BRD im Bewußtsein des Volkes genutzt werden kann, um den Zerfall von Illusionen in Zweifel am Kapitalismus zu verwandeln als Grundlage für seine Überwindung.

1869 ist der Arbeitstag in Deutschland zwischen 12 und 14 Stunden lang und die wöchentliche Arbeitszeit beträgt um die 78 Stunden.

Als Reaktion werden erste soziale Maßnahmen notwendig und es entstehen einerseits die Selbsthilfeorganisationen der Arbeiterbewegung:

- Gewerkschaften

- Genossenschaften (Konsum-, Wohnungsgenossenschaften)

- Arbeiter-Selbsthilfevereine und -kassen (proletarische Hilfskassen, Arbeiterwohlfahrt, Sterbekasse, Unterstützungskasse bei Arbeitslosigkeit usw.)

- Im Gegensatz zu diesen qualitativ neuen Einrichtungen werden andererseits

die bereits bestehenden Fürsorgeeinrichtungen verstärkt, nämlich

- Caritative Hilfsvereine der Bourgeoisie

- Kirchliche Organisationen (die sich an der päpstlichen Enzyklika orientieren).

Die Wohlfahrtseinrichtungen der Bourgeoisie und der Kirche sind wie ihre Vorläufer der Feudalgesellschaft nicht selten Betätigungsfeld der bürgerlichen Damen. Dieses Element und noch stärker die Grundlage der katholischen Soziallehre sind bis heute in Ideologie und Praxis des deutschen Sozialstaates wiederzufinden. So sind die kirchlichen Sozialeinrichtungen zentrales Element der unverändert besonders weitreichenden Verbindung von Staat und Kirche in der BRD, das Subsidiaritätsprinzip als Grundlage staatlicher Sozialpolitik legt bis heute das Primat der Unterstützung auf die Selbsthilfe innerhalb der Familie. Im Gegensatz dazu beinhalten die Selbsthilfeeinrichtungen des Proletariats trotz des teils bereits hier anzutreffenden kleinbürgerlichen Charakters die grundsätzliche Neuerung, daß die Solidarität und Unterstützung innerhalb der Klasse über die bisherige Unterstützung innerhalb der Familie oder Dorfgemeinschaft gestellt wird.

Besonderheiten der Sozialpolitik in Deutschland ergeben sich aus der Niederlage der bürgerlichen Revolution von 1848/49, als die deutsche Bourgeoisie uneinheitlich agierte und sich letztlich im Gegensatz zur französischen Revolution dem Adel unterordnete, um das revolutionierte Kleinbürgertum und das aufstrebende Proletariat niederzuhalten. Das Bündnis mit dem Adel bedeutete auch die ideologische Unterordnung unter die Junker, die den spezifisch preußisch-schäbigen Abklatsch der Feudalgesellschaft repräsentierten. Gerade die Junker als Militär- und Bürokratenkaste sind Träger von Vorstellungen des Ständestaats mit einer hierarchischen Gliederung der Gesellschaft oder konkret ausgedrückt: Träger von Vorstellungen, die die Welt als Nachbildung der Kaserne begreifen. Die Junker wurden schrittweise Teil der Bourgeoisie und drückten so dem sich entwickelnden Kapitalismus in Deutschland den preußisch-junkerlichen Stempel auf. Dem entspricht: Sozialpolitik nach Gutsherrenart, Strafe und Wohltat nach Gutdünken des Herrn, das Einfordern von Gehorsam und Untertanengeist, Fortsetzung der Leibeigenschaft mit anderen Mitteln - das prägt bis heute staatliche Sozialpolitik in deutschen Landen. Betteln um Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, Haftbarmachung von Familienangehörigen, Sperr­zeiten bei Eigenkündigung, Ermessensspielraum der Beamten bei der „Leistungsgewährung“, Ausspielen von Deutschen gegen Ausländer, Hetze gegen „Mißbrauch“, Diffamierung der Inanspruchnahme von Leistungen als „soziale Hängematte“, Kampf gegen „Anspruchsdenken“ usw. usf.

Konkret zerfällt das politische und staatliche Eingreifen in die Sozialpolitik im vorigen Jahrhundert zeitlich in zwei Phasen. Zuerst wurden relativ früh die bereits dargestellten Arbeitsschutzgesetze erlassen (Begrenzung des Arbeitstages, 1839 Regulativ zum Verbot der Kinderarbeit, 1869 Beginn der obligatorischen Überwachung der Einhaltung der bestehenden Gesetze [Schutzgesetze] durch Fabrikinspektoren, Erlaß weiterer Schutzgesetze).

Deutlich später werden die Sozialversicherungsgesetze erlassen. Dies ist der Anfang von „Zuckerbrot und Peitsche”. Es ist die geschichtliche Phase, die seitens der Herrschenden irreführend als „bismarckscher Staatssozialismus” definiert wurde.

Oben: Sturm auf Kartoffelstände in Berlin, 1847. Die bürgerlich-demokratische Revolution von 1848/49 wurde durch die Wirtschaftskrise 1847 gefördert und durch die französische Februarrevolution 1848 beschleunigt.

2. Bild von oben: Arbeit im Bergwerk, 1850. In den fünfziger und sechziger Jahren entwickelte sich sehr rasch die kapitalistische Revolution, die Bourgeoisie wuchs zur ökonomisch stärksten Klasse heran.

2. Bild von unten: Streik der Berliner Zigarrenarbeiter. In den Jahren 1852 bis 1859 nahm die Zahl der Streiks zu. Das Klassenbewußtsein der Arbeiter wuchs, und ihre Kämpfe nahmen mehr und mehr politischen Charakter an.

Unten: Gründung der von August Bebel und Wilhelm Liebknecht geführten Sozialdemokratischen Arbeiterpartei im August 1869 in Eisenach. Sie arbeitete auf marxistischer Grundlage und im Sinne des wissenschaftlichen Sozialismus und proletarischen Internationalismus.

Zuckerbrot und Peitsche

Seit ca. 1850 führt die Arbeiterklasse einen immer besser organisierten politischen und ökonomischen Kampf um die Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen und fordert entsprechende Maßnahmen. Im Kampf gegen die entstehende und erstarkende Arbeiterbewegung wendet das deutsche Kaiserreich Bismarcks Doppelstrategie von „Zuckerbrot und Peitsche” an:

- Mit dem Sozialistengesetz von 1878 „Gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie” werden die politischen und gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiterbewegung verboten und staatlich unterdrückt (Peitsche). Die Erfolge der Sozialdemokratie halten dennoch an (vor allem bei Wahlen und in organisatorischer Hinsicht, z.B. 1880 beim Lohnkampf der Berliner Tischler) und veranlassen die herrschenden Klassen Ende 1881 ihre Unterdrückungsstrategie gegenüber der Arbeiterbewegung um das Zuckerbrot zu ergänzen. Das gemeinsame Ziel beider staatlicher Maßnahmen bleibt die Schwächung der politischen Stärke der Arbeiterbewegung.

- Die kaiserliche Botschaft vom 17.11.1881 verspricht Sozialversicherungsgesetze und materielle Verbesserung (Zuckerbrot sozialer Reformen). So verspricht der Kaiser: „Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde.” Weiter hofft Wilhelm II., daß es gelingt, „dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes [...] zu hinterlassen.” Schon in diesem ersten Dokument staatlicher Sozialpolitik sind die Grundpfeiler der Gliederung des heutigen Sozialstaates festgelegt:

- Definition der Sozialpolitik als „Fürsorgemaßnahmen des Staates für seine Untertanen.

- Das Prinzip der paritätischen Verwaltung der Sozialkassen durch Arbeit-„geber” und Arbeit-„nehmer” unter staatlicher Aufsicht (bzw. Rahmengesetzgebung), indem der „engere Anschluß [der ...] realen Kräfte des Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz [gemeint sind hier die gesetzlichen Sozialkassen] und staatlicher Förderung” angegangen wird.

- Die Finanzierung des Sozialbudgets soll möglichst vollständig durch das Proletariat sichergestellt werden. Dazu dienen einmal die Sozialversicherungsbeiträge und zum zweiten „die weitere Durchführung der in den letzten Jahren begonnenen Steuerreform [... um] ergiebigere Einnahmequellen durch indirekte Reichssteuern [zu haben. ...] Der sicherste Weg dazu liegt [...] in der Einführung des Tabakmonopols [...]. Hierdurch und demnächst durch Wiederholung früherer Anträge auf stärkere Besteuerung der Getränke sollen nicht finanzielle Überschüsse erstrebt werden, sondern die Umwandlung der bestehenden direkten Staats- und Gemeindelasten in weniger drückende indirekte Reichssteuern.” Dieses Verfahren der Erhöhung indirekter Steuern kennen wir aktuell zur Genüge bei Mineralölsteuer-, Tabaksteuer- oder Mehrwertsteuererhöhungen (zuletzt zur Abwendung einer Rentenbeitragserhöhung).

Aufgrund der genannten kaiserlichen Botschaft werden die ersten drei Säulen des Sozialstaates eingeführt:

- 1883 Krankenversicherung

- 1884 Unfallversicherung

- 1889 Invaliden- und Altersversicherung

- Im Jahr 1911 kommen die Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie die Angestelltenversicherung hinzu.

Bismarck benennt seine hinter dieser Sozialpolitik, diesem angeblichen „Staatssozialismus” stehenden Ziele genau, nämlich:

- Unterdrückung der Arbeiterklasse durch Zuckerbrot und Disziplinierung.

- Zerfaserung der Arbeiterklasse durch ständische, berufsgruppenspezifische Privilegien und Unterschiede, Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten, Stärkung des Berufsbeamtentums usw.

Eindeutig formuliert er dieses „Teilen und Herrschen”: „Wer eine Pension hat für sein Alter, der ist viel zufriedener und viel leichter zu behandeln, als wer darauf keine Aussicht hat. Sehen Sie den Unterschied zwischen einem Privatdiener und einem Kanzleidiener oder einem Hofbediensteten an; der letztere wird sich weit mehr bieten lassen, viel mehr Anhänglichkeit an seinen Dienst haben als jener; denn er hat Pension zu erwarten.”

Noch weiter in die Bismarcksche Richtung will die deutsche Schwerindustrie (Kohle-, Stahl- und Eisenindustrie). Als einer ihrer Hauptvertreter der „König der Saar” Freiherr von Stumm 1878 die Bildung von Altersversorgungs- und Invalidenkassen für alle Fabrikarbeiter nach dem Vorbild der bergmännischen Knappschaftskassen fordert, erklärt selbst der Sozialreformer Brentano: „Ich habe nachgewiesen, wie die Organisation der Knappschaften ihre Mitglieder zu jeglicher Unterwerfung unter die Arbeitsbedingungen des Arbeitgebers nötigte. Wer vom Koalitionsrechte Gebrauch machte, lief Gefahr, alle durch jahrelang gezahlte Beiträge erworbenen Unterstützungsansprüche zu verlieren. Eben dies ließ ja auch den energischsten Gegner der Arbeiterkoalitionen, den Freiherrn v. Stumm, in der Einführung des Altersversicherungszwanges nach dem Muster der Knappschaftskassen das Mittel erblicken, das Koalitionsrecht der Arbeiter, ohne es durch Gesetz abzuschaffen, tatsächlich auszuschalten.” (nach: Jürgen Kuczynski, Geschichte des Alltags des deutschen Volkes, Band 4, S. 47, PapyRossa, Köln)

Ich verlange den Normalarbeitstag

„Plötzlich aber erhebt sich die Stimme des Arbeiters, die im Sturm und Drang des Produktionsprozesses verstummt war:

Die Ware, die ich dir verkauft habe, unterscheidet sich von dem andren Warenpöbel dadurch, daß ihr Gebrauch Wert schafft und größren Wert, als sie selbst kostet. Dies war der Grund, warum du sie kauftest. Was auf deiner Seite als Verwertung von Kapital erscheint, ist auf meiner Seite überschüssige Verausgabung von Arbeitskraft. Du und ich kennen auf dem Marktplatz nur ein Gesetz, das des Warenaustausches. Und der Konsum der Ware gehört nicht dem Verkäufer, der sie veräußert, sondern dem Käufer, der sie erwirbt. Dir gehört daher der Gebrauch meiner täglichen Arbeitskraft. Aber vermittelst ihres täglichen Verkaufspreises muß ich sie täglich reproduzieren und daher von neuem verkaufen können. Abgesehn von dem natürlichen Verschleiß durch Alter usw., muß ich fähig sein, morgen mit demselben Normalzustand von Kraft, Gesundheit und Frische zu arbeiten, wie heute. Du predigst mir beständig das Evangelium der ,Sparsamkeit’ und ,Enthaltung’. Nun gut! Ich will wie ein vernünftiger, sparsamer Wirt mein einziges Vermögen, die Arbeitskraft, haushalten und mich jeder tollen Verschwendung derselben enthalten. Ich will täglich nur soviel von ihr flüssig machen, in Bewegung, in Arbeit umsetzen, als sich mit ihrer Normaldauer und gesunden Entwicklung verträgt. Durch maßlose Verlängrung des Arbeitstags kannst du in einem Tage ein größres Quantum meiner Arbeitskraft flüssig machen, als ich in drei Tagen ersetzen kann. Was du so an Arbeit gewinnst, verliere ich an Arbeitssubstanz. Die Benutzung meiner Arbeitskraft und die Beraubung derselben sind ganz verschiedne Dinge. Wenn die Durchschnittsperiode, die ein Durchschnittsarbeiter bei vernünftigem Arbeitsmaß leben kann, 30 Jahre beträgt, ist der Wert meiner Arbeitskraft, den du mir einen Tag in den andren zahlst,
1/(365 x 30) oder 1/10.950 ihres Gesamtwerts. Konsumierst du sie aber in 10 Jahren, so zahlst du mir täglich 1/10.950 statt 1/3.650 ihres Gesamtwerts, also nur 1/3 ihres Tageswerts, und stiehlst mir daher täglich 2/3 des Werts meiner Ware. Du zahlst mir eintägige Arbeitskraft, wo du dreitägige verbrauchst. Das ist wider unsren Vertrag und das Gesetz des Warenaustausches. Ich verlange also einen Arbeitstag von normaler Länge, und ich verlange ihn ohne Appell an dein Herz, denn in Geldsachen hört die Gemütlichkeit auf. Du magst ein Musterbürger sein, vielleicht Mitglied des Vereins zur Abschaffung der Tierquälerei und obendrein im Geruch der Heiligkeit stehn, aber dem Ding, das du mir gegenüber repräsentierst, schlägt kein Herz in seiner Brust. Was darin zu pochen scheint, ist mein eigner Herzschlag. Ich verlange den Normalarbeitstag, weil ich den Wert meiner Ware verlange, wie jeder andre Verkäufer.“

Karl Marx, Das Kapital, MEW, Bd.23, S.247ff.

Stellung der revolutionären Sozialdemokratie

Am 24.11.1881 antwortet die SPD im Leitartikel des „Sozialdemokrat” unter dem Titel „Eine kaiserliche Botschaft und eine sozialdemokratische Antwort”: „Niemals werden wir um das Linsengericht einer Unfall- und Invalidenversicherung von höchst zweifelhaftem Wert das Recht des Volkes auf Arbeit und Existenz, niemals das Recht und die Pflicht des Volkes, seine Forderungen im Notfalle mit Gewalt durchzusetzen, preisgeben.”

Zwar kommt es während der Zürcher Konferenz (August 1882) und dem Kopenhagener Parteikongreß (April 1883) zu ersten Debatten mit den Opportunisten über die Haltung der Partei zu den Sozialreformen. Doch der Kopenhagener Kongreß billigt noch einstimmig: „Der Kongreß spricht sich entschieden gegen jederlei Nachgiebigkeit gegenüber den uns verfolgenden herrschenden Klassen sowie gegen jede auf die Nachsicht der Behörden spekulierende Rücksichtnahme aus und fordert ein rücksichtsloses Vorgehen der Partei...” Weiterhin brandmarken die 60 Delegierten das betrügerische Manöver der Bismarckschen Sozialreformpolitk, jeder Abgeordnete und jeder Wahlkreis wird verpflichtet, sich der Parteidisziplin unterzuordnen und sich an allen durch Parteibeschluß festgelegten Aktionen zu beteiligen. (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Dietz Verlag Berlin 1966, Band 1, S.373)

Gleichzeitig mit den Sozialversicherungsgesetzen beginnen die Herrschenden einen Propagandafeldzug und versuchen mittels „wissenschaftlicher Argumente” die kapitalistische Ausbeutung zu bestreiten und den „Staatssozialismus” anzupreisen. Die Aufklärung des Proletariats über Wesen und Form der Ausbeutung und die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Wirtschaft wird somit immer bedeutender. Durch Verbreitung der marxistischen Schriften „Lohnarbeit und Kapital” und des „Kapitals” einerseits und der revolutionären Losung „Bismarcks Zuckerbrot verachten wir, seine Peitsche brechen wir!”, sowie „Diesem System keinen Mann und keinen Groschen!” schlägt die Sozialdemokratie zurück.

Bourgeoisie und Sozialpolitik

Die Verabschiedung der Bismarckschen Sozialreformen fallen in die Periode des Konjunkturaufschwungs 1883-1886 und an das Ende der Periode, in der das Deutsche Reich zur Weltmacht wird. Zur 25-Jahrfeier der Reichsgründung erklärt der Kaiser „Aus Deutschland ist ein Weltreich geworden. Überall in fernen Teilen der Erde wohnen Tausende unserer Landsleute. Deutsche Güter, deutsches Wissen, deutsche Betriebsamkeit gehen über den Ozean.” Und Außenminister Bülow macht mit seinem berühmt gewordenen Ausspruch (1897) „Wir wollen niemanden in den Schatten stellen, aber wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne” die Pläne des deutschen Monopolkapitals deutlich, die Neuaufteilung der Welt durch einen Krieg anzustreben. Zahlreiche Bücher, Denkschriften und Beschlüsse des Alldeutschen Verbandes, des Flottenvereins, der verschiedenen Wirtschaftstage und -vereine belegen dies.

Nicht zuletzt, um die Kriegsfähigkeit herzustellen und zu erhalten, beschäftigt sich die Bourgeoisie intensiv mit der „sozialen Frage” im Inneren, und sieht dabei deutlich, daß Verhältnisse anzustreben sind, in denen die schlimmste Not abgemildert wird. Diese Beschäftigung ergreift alle Schichten der herrschenden Klasse: Pfarrer wie Universitätsprofessoren, Industriekapitalisten, Junker, Journalisten und Romanschriftsteller. Vor allem die Vertreter der „jüngeren historischen Schule” erheben die Sozialpolitik zu ihrem Hauptarbeitsgebiet. Daneben nimmt der 1872 gegründete „Verein für Sozialpolitik” mit seinen beiden Gründern Gustav Schmoller (1838-1917) und Lujo Brentano (1844-1931) entscheidenden Einfluß auf die Entwicklung sozialreformerischer Politik und Diskussion.

Anfangs wird Sozialpolitik als „Fürsorge” der herrschenden Klassen - verbunden mit apologetischer Legendenbildung - gerechtfertigt, während in der nachfolgenden Literatur immer klarer wird, daß die „Sozialpolitik erforderlich [ist], wenn in sozialen Verhältnissen [...] Störungen auftreten, [...] etwas in Unordnung geraten ist, d.h. wenn in dem Verhältnis der verschiedenen Menschengruppen im Rahmen des Gesellschaftsganzen Spannungen auftreten und Unfriede besteht oder auch nur Kollisionen und Reibungen entstehen oder zu befürchten sind.” (nach G. Albrecht).

So ist staatliche Sozialpolitik

- das Mittel, um die Arbeiterklasse kriegs- und ausbeutungsfähig zu erhalten;

- das Mittel zur Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen der Arbeiterklasse zur Überwindung des Kapitalismus;

- das Mittel, um die Arbeiterklasse den verbündeten herrschenden Klassen in Deutschland, Bourgeoisie und Aristokratie, politisch und ideologisch unterzuordnen, um sie ausbeutungs- und kriegswillig zu machen.

Sieg des Opportunismus in der SPD

Schnell wachsende Industrie, Bildung von Riesenunternehmen mit Monopolcharakter, aufstrebende Stellung auf dem Weltmarkt und in gewissem Umfang Eroberung von Kolonien - das ist der Stoff, aus dem der deutsche Imperialismus entsteht. Monopolprofite schaffen die Basis für die Herausbildung einer Oberschicht unter den Arbeitern. Partei, Gewerkschaften, Genossenschaften, Sparvereine, Parlamente bieten Posten, die es ihren Inhabern ermöglichen, sich im Kapitalismus einzurichten, ökonomisch und durch „gesellschaftliche Anerkennung“. So entstehen Arbeiteraristokraten und Arbeiterbürokraten, die kein Interesse mehr haben an einer revolutionären Überwindung des Kapitalismus. Streiks schwächen den Unternehmer, der uns Arbeit und Brot gibt; Kampf und Unruhen schwächen Deutschland in der Konkurrenz mit dem Ausland - solche Meinungen gewinnen zunehmend Raum in den Gewerkschaften und in der SPD. Darstellungen des Staats als neutrale Instanz und „Schutzpatron der Werktätigen“ werden aufgegriffen. 40 Jahre friedliche Entwicklung (seit dem Krieg gegen Frankreich 1870/71) stützen diese Auffassungen. Den Sieg des Opportunismus in der SPD manifestiert die Zustimmung der Reichstagsfraktion zu den Kriegskrediten am 4. August 1914. Waren bis dahin sozialchauvinistische (Sozialismus in Worten, Chauvinismus in der Tat) und sozialimperialistische Positionen in der SPD noch eher vereinzelt und umstritten, werden sie mit dem 1.Weltkrieg zur bestimmenden Linie. Dafür zwei Beispiele:

Rechte Sozialdemokraten sehen in der Kriegswirtschaft „Elemente des Sozialismus heranreifen“. 1915 veröffentlicht der Sozialdemokrat Ludwig Radlof das Durchhaltebuch „Vaterland und Sozialdemokratie“, in welchem er den imperialistischen Weltkrieg verherrlicht: „Mag der Krieg noch Monate oder Jahre dauern, er wird das Volk eher fester zusammenschweißen und seine Kräfte ins Ungeahnte wachsen lassen.“ Die sozialdemokratische Gewerkschaftspresse bilanziert im November 1915 das erste Weltkriegsjahr: „Eine neue Zeit ist angebrochen, andere Menschen hat der Krieg in kurzer Zeit aus uns gemacht. Dies gilt unterschiedslos für hoch und niedrig, arm und reich ... Solidarität und Hilfeleistung ... ist über Nacht Gemeingut eines großen und leistungsfähigen Volkes geworden. Sozialismus wohin wir blicken!“ (nach: Peter Kratz, Rechte Genossen)

Oben: November 1918 in Magdeburg.

2. Bild von unten: 1926 - gegen die von den Herrschenden betriebenen Pläne, den in der Novemberrevolution verjagten Fürsten Milliardensummen zu zahlen, entwickelte sich eine breite Massenbewegung.

2. Bild von unten: 1928 - Streik der Metallarbeiter des mitteldeutschen Industriegebiets. Die sowjetischen Gewerkschaften überwiesen eine Solidaritätsspende.

Unten: 1930 bei Aachen - belgische, deutsche, französische, luxemburgische und niederländische Werktätige demonstrieren gegen die imperialistische Kriegsgefahr.

Über die Weimarer Republik zum Faschismus

Im Bemühen, die Novemberrevolution von 1918 aufzuhalten, findet die deutsche Bourgeoisie ihre letzte und wichtigste soziale Stütze in der von den rechten sozialdemokratischen Führern vertretenen Arbeiteraristokratie. Als Geschenk für die Niederschlagung der Revolution erhalten sie beträchtliche „soziale“ Zugeständnisse. Allgemeines Wahlrecht (erstmals auch für Frauen), Abschaffung der Monarchie und Errichtung der Republik, gesetzlicher Achtstundentag, bedeutende Teile der Wirtschaft werden verstaatlicht, Mitbestimmung durch Wirtschaftsräte, staatliche Anerkennung von Tarifverträgen. „Die Sozialisierung marschiert“ ruft die SPD-Führung mit roten Köpfen und Blut an den Händen. Innerhalb von drei Monaten nach dem 9. November 1918 erhält die Arbeiterbewegung Reformen zugestanden, für die sie bereits jahrzehntelang kämpfte. Reformen, die jetzt gewährt wurden zur Erhaltung der Bourgeoisherrschaft und Verhinderung ihres Sturzes durch die proletarische Revolution. Der Historiker Heiber schreibt: „Und hinzu kam ferner noch, daß schon in den Tagen des Umbruchs eine Übereinkunft der Unternehmer mit den Gewerkschaften, die diese endlich als Tarifpartner anerkannte, sowie die Konzedierung des ersehnten Achtstundentags der sozialistischen Agitation die Spitze genommen hatten, weshalb es mit solchen ,sozialen Errungenschaften’ (ein Großteil des sozialpolitischen Fortschritts der Weimarer Zeit einschließlich der Aufhebung der Gesindezwangsordnung fiel in der Tat in das Vierteljahr Volksbeauftragten-Herrschaft) sein Bewenden haben konnte.” (H.Heiber, Die Republik von Weimar, München 1966, S.24)

Angemerkt sei hier noch, daß die Verbindung der staatlichen Anerkennung der Tarifverträge mit dem staatlichen Schlichtungswesen die Widersprüchlichkeit des Sozialstaates besonders deutlich zeigt. Die erstmalige umfassende Regelung von Tarifen und Arbeitsbedingungen erfolgte unter staatlicher Kontrolle. Der staatliche Schlichtungsspruch beendete den jeweiligen Arbeitskampf und war für beide Seiten verbindlich. Der Fortschritt der Ausweitung des Tarifvertragswesens war mit einer deutlichen Stärkung der Staatsfunktion als Schlichter und den damit verbundenen Verschleierungen verbunden. Die KPD bekämpfte dieses Schlichtungswesen darüber hinaus auch wegen der oftmals zu Gunsten des Kapitals erfolgenden Schlichtersprüche.

Die ganze nachfolgende Geschichte der Weimarer Republik kann interpretiert werden als Versuch der Bourgeoisie, diese Zugeständnisse aus ihrer zeitweisen Schwäche 1918/19 wieder rückgängig zu machen. Clara Zetkin hat das zum Ausdruck gebracht: „Der Faschismus ist die ganze Rache für die halbe Revolution.“

Auf dem Weg zum Faschismus sind folgende Daten markant:

- 1920: Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes. Dadurch werden die bis dahin noch bestehenden allgemeinpolitischen Arbeiter- und Soldatenräte verstümmelt und in die bürgerlich-parlamentarische Republik integriert, bevor sie Instrumente der Herrschaft der Arbeiterklasse werden konnten.

- 1922-1928: Leistungsverbesserungen in den bestehenden drei Säulen der Sozialversicherung in der Periode der relativen Stabilisierung des Kapitalismus.

- 1927: Einführung der Arbeitslosenversicherung als vierte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Diese hob die rein staatliche Erwerbslosenfürsorge auf, die Kosten der Arbeitslosigkeit, die Folgen des kapitalistischen Wirtschaftens also, wurden einmal mehr auf die Arbeiterklasse abgewälzt. Schaffung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

- 1927: Rückschritt gegenüber dem 8-Stunden-Tag, Neue Arbeitszeitordnung ermöglicht die Überschreitung des Zehnstundentages.

- ab 1929: Weltwirtschaftskrise. Lei­stungs­­einschränkungen bei der sozialen Sicherung durch Notverordnungen.

Bedeutsam für die Sozialpolitik in dieser Zeit ist die stille Enteignung der Sozialkassen durch die galoppierende Inflation (im November 1923 wurde ein US-Dollar mit vier Billionen Papiermark gehandelt). Um den Krieg zu finanzieren, d.h. die Rüstungsbarone anständig zu bezahlen, hatte der Staat Schulden gemacht. Bei Kriegsende zahlte der Staat diese Schulden zurück durch Drucken von Geld (in der Endphase arbeiteten dafür 90 Druckereien rund um die Uhr). Es wird sichtbar, wohin es führt, wenn man dem Staat, der Obrigkeit, gestattet, die Rücklagen für die Wechselfälle des Arbeiterlebens durch Zwangssparen - und das ist der Kern unseres Sozialversicherungssystems - einzutreiben. Die Beiträge der Versicherten waren buchstäblich verpulvert worden und Millionen potentielle Leistungsempfänger niedergemetzelt.

Man mag vor diesem Hintergrund auch das Geschwafle vom „Generationenvertrag“ prüfen. Zieh’ der aktiven Generation das Geld aus der Tasche, steck’ es in die Wirtschaft, macht die Reichen reicher und frecher, mach die Sozialkasse zur Kriegskasse... Der Generationenvertrag stellt sich als Klassenvertrag heraus, der einstmals vom Kaiser diktiert und nach 1918 von der rechten SPD-Führung ratifiziert wurde zur Erhaltung von Kapitalistenherrschaft und Obrigkeit.

Die Anbiederung der SPD-Führung an das Kapital während des Kriegs und danach, die Opferung der am besten organisierten Arbeiterklasse für die Ziele des imperialistischen Deutschlands führte zur Sammlung der Revolutionäre und schließlich 1918 zur Gründung der KPD. Sie führte den Kampf gegen die Abwälzung der Kriegsfolgen auf die Werktätigen und das Wiedererstarken des deutschen Imperialismus. An ihr lag es, daß die Konterrevolution in Deutschland sich nicht noch schneller erholte und die wenigen Reformen noch schneller liquidierte. Sie trug dazu bei, daß sich der Ring der imperialistischen Mächte um das erste befreite Gebiet des Weltproletariats, die Sowjetunion, nicht schließen konnte; ihr Widerstand und ihre Erfahrungen unterstützten den antifaschistischen Widerstand in vielen Ländern.

Faschismus und Krieg (1933-45)

Nach der Niederlage 1918, weiter geschwächt durch zunehmende nationalistische und chauvinistische Strömungen in der Sozialdemokratie war der überwiegende Teil der deutschen Arbeiterbewegung in der großen Krise von 1929 bis 1932 dem Generalangriff der Bourgeoisie und ihrer faschistischen Lösung hilflos ausgeliefert.

Im Faschismus fällt die bürgerlich-demokratische Hülle der Klassenherrschaft der Bourgeoisie. Die Arbeiteraristokratie, die unter der rechten SPD-Führung die Herrschaft der Bourgeoisie in Form der bürgerlichen Demokratie gegen die proletarische Revolution gerettet hat, wird als soziale Hauptstütze der herrschenden Klassen abgelöst durch das Kleinbürgertum mit deklassierten Elementen der Zwischenschichten und des Lumpenproletariats an der Spitze, die nun die Arbeiterklasse in Schach halten sollen. Offener Terror und Willkür tritt an die Stelle bürgerlicher Demokratie. Die Sozialpolitik wird dabei zum notwendig ergänzenden Element des Terrors („Zuckerbrot und Peitsche“) zumal die Aufgabe bestehen bleibt, die Arbeiterklasse ausbeutungs- und kriegsfähig zu erhalten.

Die faschistische Variante definiert Klassen und Klassenkampf weg und löst die Konflikte in nationale, völkische, „rassische“ auf. „Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeber“ finden sich als „Betriebsführer“ und „Gefolgschaft“ wieder, als deutsche Volksgemeinschaft, die sich im Kampf mit allem Nichtdeutschen formiert und zu bewähren hat. Im Rückgriff in die feudale Mottenkiste wird Treuepflicht für die Gefolgschaft, Fürsorgepflicht für die Führung angeordnet. Freie Gewerkschaften haben da keinen Platz, die wurden am 2. Mai 1933 überfallen und ihr Eigentum geraubt. Der Interessengegensatz wird nicht über den Staat, sondern direkt durch den Staat „gelöst“. Volk und Staat sollen wie einst im feudalen Gottesstaat eins sein. Der Sozialstaat wird endgültig zum deutschen Sozialstaat - ohne Juden, Ausländer, Behinderte, „Asoziale“ usw. Das Kapitalverhältnis wird nicht aufgehoben, es wird mit hoheitlicher, staatlicher Gewalt ausgestattet. Der Unternehmer hat faktisch die Pistole in der Hand. Der freie Verkauf der Arbeitskraft wird eingeschränkt, die Zwangsarbeit breitet sich aus in Form von Arbeitsdienst, Deutscher Arbeitsfront, die auch die Freizeit mit der Organisation „Kraft durch Freude“ (KdF) „betreut“, um in der „Fürsorge“ durch die Wehrmacht oder im KZ gekrönt zu werden. Die Beseitigung der Erwerbslosigkeit wird erreicht durch die Uniformierung der Arbeit, um diesen vom Kapital eigentlich überschüssig gemachten, von ihm nicht mehr benötigten Anteil der Bevölkerung auf andere Völker loszulassen, um sich auf deren Kosten neuen „Lebensraum“ zu erobern.

Praktisch zielte das Naziregime verstärkt darauf, über seine Sozialstaatsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt einzugreifen. So wurden nach der Machtübertragung zinsgünstige, staatliche Ehestandsdarlehen vergeben, an die Vergabe war das gesetzliche Arbeitsverbot der Ehefrau geknüpft. Im Zuge der starken Ausweitung der Kriegsproduktion gelang es den Nazis, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Dieses größte Arbeitsbeschaffungsprogramm der Geschichte war kreditfinanziert und sollte durch die Ausplünderung der kriegerisch unterworfenen Länder zurückgezahlt werden. Als die Arbeitslosigkeit auf rund 1 Million Menschen reduziert war und die Frauen annähernd vollständig an Heim und Herd zurückgedrängt waren, ergab sich aufgrund regionaler Unterschiede und teils geringem Ausbildungsniveau in einigen Gebieten und Industriezweigen ein Arbeitskräftemangel. Daraufhin wurde ab 1936 zum Beispiel für Metallarbeiter, später auch für Gruppen gelernter Bauarbeiter die freie Wahl des Arbeitsplatzes abgeschafft; ein Wechsel des Arbeitsplatzes mußte durch das Arbeitsamt genehmigt werden. Gleichzeitig wurden die Arbeitsverbote aufgrund Ehestandsdarlehen wieder gelockert, eine spezielle Wanderer- und Stadthausierersteuer sollte diese Teile des Proletariats in die Fabriken treiben. Diese aufgrund der Anforderung nach Arbeitskräften eingeleiteten Maßnahmen waren erste unübersehbare Widersprüche zur vorher propagierten Nazi-Ideologie.

1947 schrieb Brecht sein Gedicht “Der anachronistische Zug oder Freiheit und Democracy” als Wiegenlied für die noch ungeborene westdeutsche Republik. 1979 wurde es anläßlich der Wahl des früheren Nazikassiers Karl Carstens zum Bundespräsidenten aufdie Straße gebracht.

Nach Kriegsbeginn stieg die Einfuhr von Nahrungsmitteln aufgrund der Ausbeutung der kriegerisch unterworfenen Völker bis 1943 an; der nach Kriegsbeginn stark zunehmende Arbeitskräftebedarf im Inland wurde durch Verschleppung von ZwangsarbeiterInnen aus den annektierten Gebieten befriedigt; so befanden sich bei Kriegsende schätzungsweise 7 Millionen ZwangsarbeiterInnen in Deutschland. Diese beiden wesentlichen Grundlagen der deutschen Wirtschaft ermöglichten es dem faschistischen Fürsorgestaat als damalige Form des Sozialstaates, der im Inland verbliebenen deutschen Bevölkerung bis kurz vor Kriegsende eine Grundversorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Der faschistische Sozialstaat als Fürsorgestaat hatte dazu beigetragen, daß aus am Anfang 6 Millionen Arbeitslosen am Ende 6 Millionen Tote geworden waren.

Der westdeutsche „Sozialstaat“ wird aus der Taufe gehoben

Das Naziregime hat 450 Milliarden Schulden hinterlassen (gegenüber 10 Milliarden 1933), die sich nun als galoppierende Inflation wie nach dem 1. Weltkrieg über das in vier Zonen aufgeteilte Deutschland ergoß. Die Sozialversicherung war am Ende und leistete ihre Zahlungen mit Geld, das nichts mehr wert war. Der Generationenvertrag hatte sich wieder einmal glänzend bewährt. Den Klassenvertrag von 1883/1918 (s.o.) hatten die Bourgeoisie mit ihren Nazis 1933 einseitig gekündigt, die Kasse gestohlen und das Geld in Rüstung und Krieg verpulvert.

Die in die Westzonen geflüchtete und versammelte deutsche Bourgeoisie trug sich den ehemaligen Kriegsgegnern England, Frankreich und USA als Kraft an, um wenigstens den westlichen Teil Deutschlands vor dem Zugriff des Proletariats zu retten. Ab 1947 rückten sie nach und nach mit Hilfe der Westalliierten in ihre alten Stellungen und alle durch ihre Teilhabe an der Nazibarbarei diskreditierten gesellschaftlichen Gruppen forderten nun wieder eifrig „Freiheit und Democracy“. Die Kirchenbürokratie, voran der Vatikan, hatte die Freisprechung schon vorbereitet und stellte das ideologische Arsenal bereit, mit dem das deutsche Bürgertum nahtlos wieder seine Herrschaft zu befestigen suchte. Auch die deutsche Sozialdemokratie, die ihr Ziehkind, die Weimarer Republik, nicht vor dem Faschismus hatte schützen können, munitionierte sich in der katholischen Soziallehre auf, wenn die alten Phrasen nicht mehr zogen („Der Sozialismus steht auf der Tagesordnung“, rief Kurt Schumacher).

Und über allem lassen die Theologen das „Gemeinwohl“ thronen, eine „Einheit in wohlgegliederter Vielheit“, die „,jedem Glied einen ihm zukommenden Platz’ zuweist und eine angeblich von Gott gesetzte ,objektive Weltordnung’ - eine verschleiernde Formulierung für die Klassenhierarchie des Imperialismus - verwirklicht.” (K. Mollnau, Der Mythos vom Gemeinwohl, Berlin 1962, S.59. Mollnau bezieht sich dabei u.a. auf Pius XII, Die Friedensordnung der Völker, Luzern 1949, S.46). „Jedem das Seine“, schrieben die Nazis in wohlbedachtem Zynismus auf Tore ihrer KZ. Und ihr „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ aus dem Programm der NSDAP findet noch sein Echo im Grundgesetz der BRD, Art. 14,2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Gleichzeitig war der Kapitalismus in Deutschland zu dieser Zeit so sehr in Mißkredit geraten, daß selbst die CDU in ihrem Ahlener Programm (1947) antikapitalistische Töne spuckte.

Auf diesem Boden wurde die BRD errichtet, wo die deutsche Bourgeoisie sich im Bündnis mit der von der SPD geführten Arbeiteraristokratie und gestützt auf den Zuspruch der Kirchen, die dem verschreckten Kleinbürgertum Halt boten, wieder daran machen konnte, als „Bollwerk gegen den Kommunismus“, als „Verteidiger des Abendlandes“ ins Geschäft zu kommen. Die Spaltung Deutschlands betrieben sie mit der Währungsreform vom Juli 1948 und vollzogen sie mit der Gründung der BRD. Sie schnitten die Sowjetische Besatzungszone ab, den industriell weniger entwickelten Teil Deutschlands, der im Krieg vorrangig bombardiert worden war, und der als Freund „nur“ die Sowjetunion hatte, wo die Hitlerarmeen am meisten geraubt, verbrannt und gemordet hatten; dafür aber als Gegner die mächtigsten imperialistischen Staaten der Welt mit riesigen Kolonien, deren Territorium während des Kriegs nie vom Feind besetzt und zerstört war. Das möge bedacht werden, wenn ein Vergleich mit der DDR angestellt wird.

Ab 1948 werden die alten Besitz- und Machtverhältnisse wiederhergestellt. Dabei ergeben sich folgende Veränderungen:

- „Tarifautonomie” bei bis heute stark eingeschränktem Streikrecht (Verbot des politischen Streiks, Festlegung der Friedenspflicht, Begrenzung des legalen Streiks auf Tarifverhandlungen). Trotz dieser auch Linken oftmals nicht bewußten Einschränkungen, ist dieses Streikrecht ein Fortschritt gegenüber der staatlichen Schlichtung der Weimarer Republik, da die Gewerkschaften unter Berücksichtigung des gesetzlich geregelten Verfahrens theoretisch im Rahmen der Tarifverhandlungen die Streikdauer eigenständig festlegen können.

- Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), als Einheitsgewerkschaft, aber als politisch weitgehend machtloser Dachverband von Einzelgewerkschaften. Dieser Aufbau des DGB mit starken Einzelgewerkschaften bildete nicht zuletzt ein sozialdemokratisches Gegengewicht zur starken Einheitsgewerkschaft des FDGB in der zu dieser Zeit noch sowjetischen Besatzungszone.

- Ausgeprägtes Tarifvertragsrecht: Tarifverträge können allgemeinverbindlich werden (TVG).

- „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen” (§ 2.1. Betriebsverfassungsgesetz: minimale Mitbestimmungs-, Widerspruchs-, Zustimmungs-, Beratungs-, Anhörungs- und Informationsrechte). In vorgenanntem Paragraphen setzt sich die Kontinuität zum „Gemeinnutz“ der Nazis im sprachlichen Gewand der Klassenversöhnung und „Sozialpartnerschaft” fort. Im gleichen Gesetz werden die Betriebsräte auf Friedenspflicht und Verschwiegenheitspflicht festgelegt als Versuch, sie zu Organen gegen die Belegschaft nutzen zu können.

- Beschränkte wirtschaftliche Mitbestimmung im Aufsichtsrat bei Kapitalgesellschaften (BetriebsverfassungsG von 1952, 1976 und MontanmitbestimmungsG von 1951).

Die KPD verurteilte und bekämpfte das Betriebsverfassungsgesetz in dieser Form, da es die sogenannte Mitbestimmung auf die Abmilderung der sozialen Folgen des Kapitalismus (z.B. bei Entlassungen) reduziert, die Betriebsräte auf ihren Betrieb verpflichtet und ihre Tätigkeit auf den Einzelbetrieb beschränkt, was übergeordnetes politisches Handeln verhindern soll.

Sozialstaatsexpansion im Zeichen der Nachkriegskonjunktur

Seit dem Korea-Krieg (1950) ist eine fast kontinuierliche Aufwärtsentwicklung der Ökonomie in Westdeutschland bis 1966 zu verzeichnen: Nachkriegskonjunktur und schon wieder (Kalter-) Kriegskonjunktur, durch die sich das neuformierte Kapital als Lieferant ziviler Güter Märkte erobern konnte, weil die imperialistischen „Partner“ in Kolonialkriege verstrickt waren. Bis 1958 wird die Erwerbslosigkeit fast vollständig beseitigt. Ausländische Arbeitskräfte werden angeworben und Fachkräfte aus der DDR abgeworben, hier vor allem jüngere, leistungsfähige Werktätige, die in der DDR auf Kosten des Sozialismus gut ausgebildet worden waren. Sie boten darüber hinaus den Vorteil, heute in die Sozialkassen einzubezahlen ohne in großem Umfang schon Leistungen zu beanspruchen. Die Ausländer sind darüber hinaus weitgehend rechtlos und waren als Lohndrücker und Überstundenschieber fest ins Kalkül der deutschen Monopolherren eingeplant (allerdings hatten sie nicht mit dem Klassenbewußtsein vieler ausländischer Kolleginnen und Kollegen gerechnet). Dies ist ein gern vergessener parasitärer Zug des westdeutschen „Wirtschaftswunders“. Die Sozialversicherungssysteme als institutionalisiertes Zwangssparen füllen in diesen Jahren ihre Kassen, aus denen sich ab 1956 der Staat mit Kreditaufnahmen zunehmend bedient, um die Aufrüstung der Bundeswehr zu finanzieren. Kräftige Erhöhung der Beitragssätze erlauben dennoch eine Verbesserung der Leistungen (z.B. jährliche allgemeine Rentenerhöhungen auf Basis der seit 1957 eingeführten dynamischen Rente, die solange funktionierte, wie die Erwerbslosigkeit gering war und damit die Löhne stiegen)

In der BRD ergeben bis Mitte der 60er-Jahre, also auch unter der CDU-Regierung Leistungssteigerungen in der sozialen Sicherung:

- 1961: Einführung des Bundessozialhilfegesetzes,

- Änderung und Ergänzung des Lohnfortzahlungsgesetzes von 1957,

- 1963: Unfallversicherungsreform.

Diese Entwicklungen standen, wie auch die Ausweitung des „Sozialstaates” bis Mitte der 70er-Jahre, in eindeutiger Verbindung mit der sozusagen für den kapitalistischen Normalbetrieb ungewöhnlichen Situation der zeitweiligen Vollbeschäftigung, der Existenz der DDR und anderem mehr. Diese materiellen Verbesserungen der Lage der Arbeiterklasse standen politisch nicht im Widerspruch zum Verbot und der harten Verfolgung der revolutionären KPD. Nicht weniges wurde durch CDU-Regierungen eingeführt, die mit Slogans wie: „Sozialer Friede sichert den Aufbau - CDU” Wahlwerbung betrieben. Dies ist bei der Beurteilung des „Sozialstaates” und der Fragestellung, was wurde erkämpft, was wurde zur Beruhigung als Zuckerbrot verabreicht, zu berücksichtigen.

Auch hier hatte der „Sozialstaat” der BRD wieder seine chauvinistische Seite. Gerade in dieser Phase hat er diesen Charakter gegenüber der DDR angenommen. Heute wird dabei oft die eine Seite der bloßen Existenz der DDR als Druckmittel in der BRD soziale Absicherungen einzuführen und auszubauen gesehen. Die andere Seite war jedoch, daß dieser BRD - „Sozialstaat” auch wieder Druckmittel gegen die DDR bildete. Mit der Ideologie der „sozialen Marktwirtschaft”, der Absicherung gegen Existenzrisiken durch den Staat bei der zu dieser Zeit ohnehin geringen Arbeitslosigkeit startete das BRD-Kapital seine Anwerbekampagnen auf der Suche nach qualifizierten Kräften in der DDR. Der „Sozialstaat” der BRD war somit auch Teil des chauvinistischen Kampfes gegen die DDR.

Der chauvinistische Charakter des „Sozialstaates” zeigt sich aktuell stark im Zusammenhang mit der rassistischen Politik gegen Einwanderer. Immer wieder wird geäußert, die Deutschen müßten sich gegen den Mißbrauch ihres Sozialstaates durch Ausländer schützen. Mit der „Verteidigung unseres deutschen Sozialstaates” wird gegen Flüchtlinge und illegal Arbeitende (insbesondere in der Baubranche) gehetzt. Dabei führt die bekannte Rechtlosigkeit der illegalen Arbeiter zur Spaltung und aus dem Kampf um die soziale Frage gegen die kapitalistische Ausbeutung wird Rassismus und Chauvinismus gegen das Proletariat aus anderen Ländern. Die Stürmung der Reichstagsbaustelle durch arbeitslose Bauarbeiter im Frühjahr 1997 bildete in dieser Hinsicht einen traurigen Höhepunkt, das Neue Deutschland zitierte zum Beispiel, daß „ausgerechnet der Reichstag von Ausländern saniert wird.” Diese Äußerung ergänzt somit den ganzen Salat noch um die Beschwörung des Reichstages als zentrales Symbol des deutschen Imperialismus, als Gebäude „des ganzen Volkes”.

Sozialstaat - So ist das gemeint!

Mitte der 60er-Jahre folgen erste sozialstaatliche Einschränkungen:

- 1966/67: Rezession Einschränkung sozialpolitischer Maßnahmen, z.B. Krankenversicherungsbeitrag für Rentner, Erhöhung der Beitragssätze.

- Dann 1968 den zwar bisher nicht real wirksamen, aber durchaus tiefgreifenden Einschnitt der Einführung der Notstandsgesetze ( u.a. Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht im Verteidigungs- und Notstandsfall, Möglichkeit der Dienstverpflichtung = Kriegvorbereitung).

Dann folgen aufgrund steigenden Drucks und einer Welle von nicht selten „wilden” Streiks (oftmals gegen die Gewerkschaftsführung) weitere Ausweitungen des Sozialstaates:

- 1969: Lohnfortzahlungsgesetz: 6 Wochen Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfall

- 1971: Krankenversicherungs­änder­ungs­­­­ge­setz: Einführung von Vorsorge und Früh­­erkennung

- 1972: Rentenreformgesetz: U.a. flexible Altersgrenze und Öffnung der Rentenversicherung für jedermann.

Der bis heute dauernde und vielfach beklagte „Sozialabbau” beginnt Mitte der 70er-Jahre. Dieser Abbau wird - wie schon in anderen Situationen der Geschichte - von einer SPD-Regierung begonnen. Zu diesem Zeitpunkt fand der mit geringeren Unterbrechungen lang anhaltende Aufschwung der Nachkriegsjahrzehnte sein Ende. Wiederaufbau und Erweiterung der Produktion, die durch die riesige Kapitalvernichtung des Zweiten Weltkrieges möglich geworden waren, stießen an ihre Grenze, der zeitweilige Arbeitskräftemangel schlug um in Arbeitskäfteüberschuß und damit steigende Massenarbeitslosigkeit mit allen Folgen. Getreu dem Grundsatz, daß die soziale Sicherung der Arbeiter nur durch dieselben finanziert werden soll, wird folgerichtig an dieser Stelle der Sozialabbau begonnen.

Also genau da, wo die sozialen Sicherungssysteme sich hätten bewähren müssen für die Erwerbslosen, für die vermehrt in den Ruhestand drängenden Arbeiter, für die jetzt verstärkt die Arbeitshetze spürenden Kranken usw., genau da zeigt sich wieder der ganze Schein der Angelegenheit: „Sozialstaat” war doch nur für gute Zeiten gedacht. Und den DDR-Bürgern gibt man zu verstehen, daß „Sozialstaat” gut war, um über die Mauer zu winken, um sich als geläuterter Kapitalismus zu präsentieren. Nachdem man drei DDR-Generationen per Treuhand enteignet hat, werden die DDR-Rentner nun als Alt- und Erblast geführt, der Sozialversicherung als „versicherungsfremde Leistung” übertragen. Die Einverleibung der DDR betreiben, ihr Vermögen an die Monopole und Glücksritter verpulvern, und dann die westdeutschen Arbeiter auf die „faulen Ossis” hetzen, die jetzt noch „unseren Sozialstaat“ ruinieren...

Der „Sozialstaat” diente immer auch dazu, das Herrschaftsprinzip „Teile und herrsche“ durchzusetzen: Mann gegen Frau, Jung gegen Alt, gesund gegen krank, Deutsche gegen Ausländer, nun auch Westdeutsche gegen Ostdeutsche und wie immer Deutschland gegen den Rest der Welt. Beim Staat als Zuteilungsstation von Überlebensmitteln sollen wir anstehen und uns um die paar Brocken raufen, die vom Tisch der Reichen abfallen. Wir sollen uns balgen, damit die Reichen in Ruhe speisen können. Dieser Sozialabbau wird durchsetzbarer durch die zuvor geschaffene Legende der „gerechten Verteilung”. Diese besagt eben, daß einerseits nur ein begrenzter „Kuchen” zur Verfügung stünde, der notwendigerweise kleiner wird, sobald die Arbeitslosigkeit steigt. Aus „gerecht” wird also die Frage, was die Arbeitenden für das Heer der Arbeitslosen noch entbehren können. Die Schranke wird gleichzeitig durch die Legende dieser „gerechten Verteilung” selbst gesetzt, da diese Legende der kapitalistischen Produktionsweise immer auch bedeutet, unausgesprochen anzuerkennen, daß die Kapitalisten auch ihren Teil (eben den „gerechten”) erhalten.

Da also innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise die ökonomischen Gesetze dieser Produktionsweise nicht aufgehoben werden können, beginnt die SPD mit Sozialabbau, so wie umgekehrt die CDU in den 60er Jahren wesentliche Bestandteile des „Sozialstaates” als „Beruhigungspille” für die Werktätigen eingeführt hat. Ökonomische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere den Zwang zur Rationalisierung (Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen), die Steigerung der Ausbeutung der Arbeitenden wirken unabhängig von Regierungen und zugehörigen Parteien, sie können innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise nicht aufgehoben werden. Deshalb wird auch künftig eine mögliche SPD-geführte Regierung nichts Wesentliches an der Situation verändern. Wobei diese Illusionen derzeit von der Sozialdemokratie auch kaum noch geschürt werden. Kanzlerkandidat Schröder setzt auf die bekannten Schlagwörter (in bundesweiter Zeitungsanzeige 23.05.98): „Zuerst das Land, dann die Parteien.” Es ist kein großer Unterschied zum Ausspruch des Kaisers 1914, als dieser mit Eintritt des Krieges verkündete: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche!

Und Schröder bemüht weiter das bereits beschriebene Gemeinwohl: „Deutschland braucht Zusammenhalt und Gemeinsinn. [...] Der Grundkonsens zwischen tüchtigen Unternehmern, qualifizierten Arbeitnehmern und den großen gesellschaftlichen Gruppen hat unserem Land Wohlstand und eine stabile Demokratie gebracht. Den Weg will ich weitergehen. Ich werde alles tun, um eine Initiative Gemeinsinn und Zusammenhalt auf den Weg zu bringen.” Und wehe demjenigen, der diesen angestrebten Volksgemeinschaftskonsens stören will...

In Amerika verzichtete man seit jeher auf solche Süßlichkeiten: „What’s good for General Motors is good for the United States!“ („Was gut ist für General Motors (-> Mutterkonzern von Opel) ist auch gut für die Vereinigten Staaten!”)

Den „Sozialstaat” in seiner Widersprüchlichkeit zu erkennen und zu beurteilen muß das Ziel sein. Weder der Verelendung zusehen in der Hoffnung, den Proleten muß es erst richtig dreckig gehen, bevor die den Arsch hochkriegen, noch Illusionen über die Möglichkeiten der Existenzsicherung im Kapitalismus schüren. Das Proletariat hat ein unbedingtes Interesse an der Verteidigung seiner Lebensbedingungen im Kapitalismus, weil es sonst zu einer Masse armer Teufel herabsinkt, „denen keine Erlösung mehr hilft.“ (K. Marx, Lohn, Preis und Profit, MEW 16, S. 151). Eine Klasse, die sich nicht wehrt, wenn Teilen von ihr das letzte Hemd vom Leib gezogen wird, wird nicht in der Lage sein, eine Bewegung zum Sturz der Bourgeoisie in Gang zu bringen - das ist die eine Seite. Die andere Seite ist die, daß ohne Sturz der Bourgeoisie - und dazu sollte auch dieser historische Rückblick dienen - diese Klasse immer „Lösungen“ für ihre Probleme mit dem Kapitalismus findet, wobei sie sich trotz schöner „sozialer” Verkleidungen auch nicht viel mehr hat einfallen lassen als Spaltung, Unterdrückung, Faschismus und Krieg. Und deshalb: Mit oder ohne „Sozialstaat”, auch nicht mit einem um- oder ab- oder eingebauten „Sozialstaat” ist oder wird dies unser Staat!

Schlußfolgerungen und Diskussionsanregungen sollen unten mit einigen Punkten gegeben werden. Dabei ist es wichtig zu unterstreichen, daß diese Überlegungen nichts substantiell Neues darstellen, sondern innerhalb der Arbeiterbewegung und ihrer Theoretiker eine lange Tradition haben. So schrieb ein Gewerkschaftssekretär im Ruhestand ein Buch mit dem bezeichnenden Titel „Der ganze Ärger für die paar Groschen”. Lenin bezeichnet Reformen der Einführung der Sozialversicherung in England als „beträchtliche Almosen für folgsame Arbeiter” (LW 23, S. 115) und deklariert mit zahlreichen Verweisen auf Marx und Engels diese Richtung der Sozialdemokratie als „bürgerliche Arbeiterpartei”, Marx schließt eines seiner zentralen Werke (Lohn, Preis und Profit) mit der Aussage, daß Gewerkschaften ihren Zweck verfehlen, wenn sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig zu versuchen, es zu stürzen.

Schlußfolgerungen:

1. Der Charakter staatlicher Sozialpolitik in Deutschland hat sich seit Bismarcks Sozialgesetzen nicht geändert. Es ist insofern unzutreffend, soziale Errungenschaften nur als Kampferfolg der Arbeiterbewegung gegen den grundsätzlichen Widerstand des Kapitals darzustellen. Staatliche Sozialpolitik war und ist auch im Gesamtinteresse des Kapitalismus (das sich allerdings erst als Ergebnis im Klassenkampf zwischen Bourgeoisie und Proletariat und als Ergebnis der Auseinandersetzung innerhalb der herrschenden Klassen herstellt), nicht damit es den Arbeitern besser gehen soll, sondern um sie für ihre Zwecke einsetzen zu können, für Ausbeutung und Krieg.

2. Auch der Sozial-Staat ist und bleibt das Instrument der Bourgeoisie, auch dieser Staat bleibt Unterdrückungsapparat und zwingend notwendiges Werkzeug der kapitalistischen Ausbeutung. Die Ablenkung von diesem Charakter, die täuschende Darstellung des Staates als scheinbar neutrale Vermittlungsinstanz zwischen den Klassen wird durch sozialstaatliche Regelungen entscheidend verstärkt. Die Sozialstaatsideologie ist somit tragende Säu­le und Stabilisierung in der kapitalistischen Krise.

3. Abbau und „Umbau” staatlicher Sozialpolitik sollen in erster Linie dazu dienen, die Spaltung der Werktätigen zu vertiefen, sie gegeneinander zu hetzen und sie insbesondere durch Schüren des Ausländerhasses um den deutschen Staat und den „Standort Deutschland“ zusammenscharen. Je geringer die materiellen Leistungen staatlicher Sozialpolitik sind, desto größer müssen die ideologischen Leistungen der Herrschenden werden: Staatliche Sozialpolitik wird Hebel zu Nationalismus und Chauvinismus. Staatliche Sozialpolitik wird auch Vorwand für den Abbau der bürgerlichen Demokratie, zu immer weitgehender Erfassung, Überwachung, Schnüffelei, zum Ausbau von Bundesgrenzschutz und der Polizei, die „unseren Sozialstaat” gegen seine potentiellen Inanspruchnehmer hier und in aller Welt schützen müssen...

4. Die staatliche Sozialpolitik ist dem Streben nach Maximalprofit untergeordnet. Die zwangsweise einbehaltenen, vom Lohn abgezogenen Gelder sind Lohnbestandteile, die die Arbeiterklasse für die Wechselfälle des Arbeiterlebens, zur Erhaltung ihrer Arbeits- und Lebensfähigkeit auch ohne Sozialversicherung zurücklegen müßte. Der Staat hat sich die Vormundschaft über diese Hilfs- und Reservekasse angeeignet und sie in zwei Weltkriegen ausgeraubt. Das wurde diesmal bereits vorgezogen. Mitten im imperialistischen Frieden sind die Kassen (derzeit hat nur die Pflegeversicherung noch Überschüsse) bereits leer, von daher werden Beitragserhöhung und/oder Leistungskürzungen und auch Steuererhöhungen unvermeidlich. Wer soll das bezahlen? Die oder wir - das wird ein entscheidender Punkt in den Klassenkämpfen der nächsten Jahre werden.

In diesen Kämpfen (z.B. Lohnfortzahlung) erscheint das Großkapital als der weniger aggressive Teil und die kleineren und mittleren Kapitalisten als die größten Schreihälse für Entlastung von Sozialabgaben, oder Lohnnebenkosten, wie es neuerdings heißt. Der Schein wird dadurch bestätigt, daß Arbeiter in Großbetrieben besser tariflich geschützt sind und überwiegend noch Zusatzleistungen erhalten. Der Schein trügt trotzdem, weil die Großunternehmen die kleinen und mittleren Unternehmen niederkonkurrieren, sie als Zulieferer ausquetschen, ihnen die Luft zudrücken. Die Lobby der Monopole drückt nun auf den Staat, um für die Kleinkapitalkisten ein Ventil zu öffnen: Der Druck, den die Monopole auf sie ausüben, soll über den Staat auf die Arbeiter weitergegeben werden. Reduzierung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, weitere Beseitigung oder Verwässerung von Arbeiterschutzgesetzen etc. werden dann vorrangig von Kleinkapitalisten genutzt. So wird Druck von den Monopolen genommen und die Spaltung der Arbeiter in die beim Großbetrieb und die bei der Klitsche verstärkt. Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen folgen diesem Trend.

5. Sozialkassen bedeuten grundsätzlich eine Umverteilung innerhalb des Proletariats, die Kosten aufgrund hoher Erwerbslosigkeit können durch die Arbeitergroschen gar nicht aufgefangen werden. Was die Arbeiterklasse im Kapitalismus somit bestenfalls erreichen kann ist, die Sozialkassen durch Selbstverwaltung vor dem Zugriff des Staates zu schützen, der eben nicht Freund, Partner oder Schutzpatron der „Mühseligen und Beladenen“ ist, sondern Staat der herrschenden Klasse, des Monopolkapitals.

Die Selbstverwaltung der Sozialkassen würde die Arbeiterklasse nicht vor Verelendung schützen, sie nicht der Notwendigkeit entheben, den Kampf dagegen zu führen, aber sie würde einen politischen Fortschritt bedeuten.

6. Der Staat, der sich als besondere Repressionsgewalt der herrschenden Klasse entwickelt, nimmt scheinbar gesellschaftliche Aufgaben wahr, die auch den unterdrückten Klassen zugute kommen. Das ist der Schein und die Grundlage für die Sozialstaatsillusionen, die einen Staat herbeiwünschen, der über den Klassen steht und in ihrem Kampf als Schiedsrichter, als neutrale Instanz wirken soll. Diese sozialdemokratische Variante erkennt die Existenz von Klassen und Klassenkampf noch an als Interessengegensatz von „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“. Der „Arbeitgeber“ wird dabei aber nicht mehr als Kapitalist gesehen, der fremde Arbeit nimmt, wenn er durch ihre Ausbeutung Profit erwartet. Mit dem Begriff des „Arbeitgebers“ wird das Bild des Brotherrn vermittelt, dessen gesellschaftliche Stellung als Eigentümer der Produktionsmittel nicht in Frage steht. Der „Arbeitnehmer“ wird nicht mehr als Arbeiter wahrgenommen, der seine Arbeitskraft geben muß, damit er im Tausch dafür Lebensmittel erhält; so als ob er Arbeit annehmen oder es bleiben lassen könnte. Ausbeutung existiert dann nicht mehr im Lohnverhältnis selbst, sondern nur noch dann, wenn kein „gerechter“ Lohn gezahlt wird. Die Kapitalistenklasse ist zwar noch Gegner, aber der Interessengegensatz zu ihr ist nicht unversöhnlich, die Klassenversöhnung wird über den Staat vermittelt. Damit wird die Arbeiterklasse dem Staat und über diesen der Bourgeoisie untergeordnet. Der Kapitalismus wird damit zur letzten und höchsten Entwicklungsform der menschlichen Gesellschaft erklärt, die höchstens noch demokratischer und sozialer gestaltet werden, aber alles in allem nicht überwunden werden kann. Demokratischer Sozialismus ist nichts anderes als die fortschreitende Entwicklung des Kapitalismus in den Grenzen der Gesetze. Eine besondere politische-parteiliche Organisation der Arbeiterklasse ist damit auch nicht mehr notwendig.

7. Soziale Errungenschaft ist gleichzeitig Grundlage des Kampfes und auch Ergebnis der Kämpfe des Proletariats. Dies läßt jedoch keineswegs den Schluß zu, daß immer mehr soziale Errungenschaften immer näher an den Sozialismus führen, sozusagen den schrittweisen Übergang ermöglichen. Soziale Errungenschaften können deshalb nur als Etappe und Instrument begriffen werden. Der „Sozialstaat” muß in seiner Widersprüchlichkeit beurteilt werden: Jede sozialstaatliche, materielle Verbesserung (egal ob sie erkämpft oder „geschenkt” wurde) kann zu Illusionen führen, kann auch dazu führen, die politischen Kampfbedingungen zu verschlechtern. Gleichzeitig ist die Durchsetzung tariflicher und auch gesetzlicher Verbesserungen und Absicherungen immer ein Gradmesser für unsere Kampfkraft. Zentrale Frage in diesem Widerspruch muß also sein: Was nützt unseren Kampfbedingungen?

Wesentliche Teile dieses Artikels ba­sieren auf einem Referat der 2.Inhaltskonferenz der Linken in Berlin. Der Referent hat einer Veröffentlichung und Ergänzung seiner Arbeit zugestimmt, wofür sich Arbeitsgruppe und Redaktion bedanken.

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