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Für Dialektik in Organisationsfragen

Nach „Köln“: Gesundes Volksempfinden? Recht ist, was dem Volke nützt?

Nein! Gleiches Recht für alle!

Wer hat nicht schon bei Gerichtsurteilen den Kopf geschüttelt und sie als unvereinbar mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet. Die Hitlerfaschisten haben diese erstmal normale spontane Reaktion ausgenutzt für die Außerkraftsetzung des bürgerlichen Rechts[1]. Gültig wurde das „gesunde Volksempfinden“. Es bedeutete Willkür statt Recht, Zuchthaus, KZ, Folter und Tod für alle wirklichen und vermeintlichen Gegner des Faschismus. Als geflügeltes Wort hat das „gesunde Volksempfinden“ den Faschismus überdauert. 1994 versuchte sich der Politiker und Professor Ingo von Münch (FDP) an der Rehabilitierung dieses Begriffs[2]. Nicht direkt schon als Begriff, aber als ideologischer Hintergrund wirkt offenbar das „gesunde Volksempfinden“, seitdem sich bürgerliche Politiker angesichts der Menge der Asylsuchenden plötzlich und unerwartet für die „Sorgen und Nöte“ „der Menschen“ interessieren. Eine der dümmsten Stammtischparolen hat es nun sogar in nennenswerte Kreise der Linken geschafft: „Wer Gastrecht missbraucht, hat Gastrecht verwirkt.“

Nach „Köln“ hat die Woge der Entrechtung der Asylsuchenden einen weiteren Schub bekommen. Nach „Köln“, den massenhaften Strafanzeigen wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe vor dem Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht, ist das bürgerliche Recht noch mehr als bisher zum Abschuss freigegeben. Das „Asylpaket 2“ der Bundesregierung erlaubt Abschiebungen schon nach einem Ladendiebstahl[3]. Das passt wie die Faust aufs Auge zu den verheerenden Zuständen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin, wo man viele Flüchtlinge hungern lässt, statt die ihnen zustehenden paar Euro auszuzahlen. Und es passt zu dem allgemeinen Bestreben, die Ärmsten, Schutzbedürftigsten dieser Gesellschaft immer weiter zu entrechten und dem „gesunden Volksempfinden“ auszuliefern – bis dahin, dass nun auch Schwerkranke abgeschoben werden dürfen.

„Wer Gastrecht missbraucht, hat Gastrecht verwirkt.“ Was ist überhaupt „Gastrecht“? So bezeichnet man alte Rituale, z.B. bei den Germanen. Die haben allerdings mit Recht gar nichts zu tun. Es gibt verschiedene landläufige Begriffe, die aus Nachlässigkeit mit dem Attribut „Recht“ belegt werden, aber in Wirklichkeit niemals ein einklagbares Recht dargestellt haben – so zum Beispiel auch der Begriff „Mutterrecht“. Dabei handelte es sich um eine Struktur der Urgesellschaft, die zum Überleben notwendig war. Es gab kein Gericht, wo das die Frauen einklagen konnten, aber das war auch gar nicht notwendig – solange es kein Privateigentum an Produktionsmitteln gab, brauchte man auch kein Recht, sondern die besondere Stellung der Frauen war einfach eine Selbstverständlichkeit. Und ganz genau so war es auch mit dem Gastrecht.

„Gastrecht“ heute – Willkür statt Recht

Welche Rechte hat heute ein Gast? Gar keine. Manche sagen oder schreiben: „Wenn ich Gäste habe und die randalieren, dann schmeiße ich sie doch raus.“ Ja, natürlich. Ich kann aber auch Gäste aus meiner Wohnung schmeißen, die sich gar nichts zuschulden kommen lassen, die äußerst liebenswerte Leute sind. Einfach weil ich allein sein will, weil ich keinen Bock mehr auf Gäste habe. Das ist meine Entscheidung, und meine rausgeschmissenen Gäste können dagegen nichts machen, selbst wenn sie Heerscharen von Rechtsanwälten damit beschäftigen würden.

Und genau so ist der Stammtischspruch mit dem Gastrecht gemeint. Er bedeutet Willkür statt Recht. Das war auch schon so gemeint, als man die italienischen Kollegen, die in den sechziger Jahren nach Westdeutschland geholt wurden, als „Gastarbeiter“ bezeichnete. Und im Parteiprogramm der NSDAP von 1920 hieß es: „Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben können und muß unter Fremdgesetzgebung stehen.“[4]

Es gibt – entgegen dem „gesunden Volksempfinden“ – einen Unterschied zwischen deiner privaten Wohnung und dem Staat. Der Staat ist ein Produkt des Klassenkampfes, ein Instrument der Kapitalistenklasse. In deiner Wohnung gilt deine eigene Hausordnung (außer die Polizei stürmt deine Bude oder du musst in Ausnahmefällen den Vermieter reinlassen). In einem bürgerlichen Staat aber gilt (normalerweise) das bürgerliche Recht, und für das bürgerliche Recht gilt nun mal, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Und das heißt auch, dass alle, die eine Straftat begangen haben, vor dem Gesetz gleich sind. Ein Sonderstrafrecht, das Abschiebung für straffällige Flüchtlinge vorsieht, ist mit dem bürgerlichen Recht nicht vereinbar, ist Willkür. Art und Maß der Strafe muss bei gleichem Tatbestand für alle gleich sein.

Bürgerliches Recht – was geht das die Arbeiter an?

Viele Arbeiter sind verständlicherweise skeptisch gegenüber dem bürgerlichen Recht. Wenn es drauf ankommt, ist ja doch meistens der Kapitalist der Sieger und der Arbeiter der Dumme. Soweit erstmal richtig, das sagt der gesunde Menschenverstand. Es sind aber noch zwei Dinge zu berücksichtigen: Erstens gibt es Gesetze und Gerichtsurteile – gerade in unserem Land – die mit dem bürgerlichen Recht nichts zu tun haben, die ein Erbe der reaktionären Geschichte dieses Staates bis hin zum Hitlerfaschismus sind. Siehe z.B. die Gerichtsurteile gegen das Streikrecht, oder das deutsch-völkische Staatsbürgerschafts„recht“, oder das KPD-Verbot. Und zweitens: in Zeiten der verschärften imperialistischen Konkurrenz, der Kriegsgefahr und dem Aufstieg des deutschen Imperialismus wird das bürgerliche Recht, die formale Gleichheit aller, mehr und mehr von der Bourgeoisie und ihrem Staat angegriffen. Mehr und mehr tritt an die Stelle der Gleichheit vor dem Gesetz das „gesunde Volksempfinden“ und die Naziparole „Recht ist, was dem Volke nützt“ greift zwar nicht wörtlich, aber vom Inhalt her immer mehr Köpfe an, denen man Besseres zugetraut hätte.

Was nun hat es mit dem bürgerlichen Recht genau auf sich?

Als sich die mittelalterliche Feudalordnung überlebt hatte und der Kapitalismus auf dem Vormarsch war, brauchte die Kapitalistenklasse eine bürgerliche Rechtsordnung, brauchte sie das gleiche Recht für alle. Das war ihr Kampfmittel gegen die Leibeigenschaft. Die Leibeigenschaft war das größte Hindernis für die kapitalistische Produktion. Die Bourgeoisie brauchte den freien Lohnarbeiter. Sie schrieb sich Freiheit und Gleichheit auf die Fahnen. Und sie siegte gegen die feudale Reaktion (nebenbei: in Deutschland verzichtete sie auf den vollständigen Sieg und legte sich mit der Feudalaristokratie ins Bett – auch das macht dieses Land bis heute so reaktionär).

Nach diesem Sieg der Bourgeoisie (der dann auch erstmal ein Sieg der Arbeiter war) haben also Kapitalist und Arbeiter das gleiche Recht und sie sind frei, einen Vertrag miteinander zu schließen. Das kennen wir alle – das ist der Arbeitsvertrag. Ein Vertrag unter Gleichen – dem Besitzer der Produktionsmittel und dem Besitzer der Arbeitskraft.

Das ist gleiches Recht. Nach Vertragsabschluss beginnt der Arbeiter für den Kapitalisten zu arbeiten. Es sieht immer noch nach Gleichheit aus – der Arbeiter bekommt scheinbar seine Arbeitsstunden bezahlt. In Wirklichkeit aber schafft er mehr Reichtum, mehr Werte, als seine Arbeitskraft wert ist. Nur so war ja überhaupt der menschliche Fortschritt möglich: wenn die Menschen arbeiten, schaffen sie mehr, als sie unmittelbar zum Erhalt ihrer Arbeitskraft brauchen. Genau diese menschliche Fähigkeit macht sich der Kapitalist zunutze. Der Arbeiter erarbeitet also nicht nur den Ersatz seines Arbeitslohns, sondern auch noch einen Mehrwert für den Kapitalisten. Als sie einen Vertrag schlossen, waren Arbeiter und Kapitalist gleich – erst in der Produktion werden sie zu Ausbeuter und Ausgebeutetem.

Worin besteht nun der Fortschritt für den Lohnarbeiter gegenüber dem Leibeigenen?

Zunächst mal waren die bürgerlichen Zustände notwendig, um eine Großproduktion zu schaffen, in der die Handarbeit ungeheuer vereinfacht bis beseitigt wurde. Es entstand eine Produktionsweise, die in der Lage ist, ständig den Reichtum zu vergrößern, die Armut abzuschaffen. Die Kapitalistenklasse, die zunächst notwendig war, um diese Produktionsweise in Gang zu setzen, wurde sehr schnell zum Haupthindernis des Fortschritts der Gesellschaft – jede technische und wissenschaftliche Errungenschaft brachte immer nur den Kapitalisten Reichtum, den Massen der Werktätigen aber Elend, Unterdrückung und Kriege. Kein Verbrechen in der Vergangenheit kann sich messen mit den durch den heutigen Kapitalismus, durch den Imperialismus verübten (und hier wiederum steht nach wie vor der deutsche Imperialismus unerreicht an der Spitze mit den Verbrechen des Hitlerfaschismus). Gleichzeitig ist die Kapitalistenklasse die letzte Ausbeuterklasse der Menschheit. Und die Arbeiterklasse ist die Klasse, die das Potenzial hat, mit der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ein für alle Mal Schluss zu machen. Sie kann organisiert gegen die Kapitalistenklasse antreten, kann das gleiche Recht einfordern. Sie kann so kämpfen wie es Leibeigenen nie möglich gewesen wäre – so hat der Verrat des Bürgertums 1523 im deutschen Bauernkrieg den kämpfenden Bauern für Jahrhunderte das Genick gebrochen.

Wie kann heute der Kampf der Arbeiter aussehen?

Nehmen wir nur mal ein uns heute nur zu bekanntes Beispiel: Ständig steigt die Arbeitszeit an. Die Kapitalisten erhöhen damit ihren Mehrwert (Profit), für die Arbeiter geht das nur auf die Knochen. Würden die Arbeiter sich wieder mehr auf ihr bürgerliches Recht als Warenbesitzer besinnen, dann würden sie auch wissen, was Warenbesitzer tun, um ihre Ware zu verteuern: sie halten ihre Waren zurück. Wenn Arbeiter ihre Ware, die Arbeitskraft, zurückhalten, dann nennt man das Streik. Aber die Sache mit dem bürgerlichen Recht geht noch weiter. Sie ergreift irgendwann die ganze Gesellschaft. Warum: Der Kapitalist als Käufer der Arbeitskraft behauptet sein Recht, den Arbeitstag so lange wie möglich auszudehnen. Der Arbeiter als Verkäufer der Arbeitskraft behauptet sein Recht, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normgröße beschränken will. „.. Recht wider Recht, beide gleichmäßig durch das Gesetz des Warenaustausches besiegelt. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt. Und so stellt sich in der Geschichte der kapitalistischen Produktion die Normierung des Arbeitstags als Kampf um die Schranken des Arbeitstags dar – ein Kampf zwischen dem Gesamtkapitalisten, d.h. der Klasse der Kapitalisten, und dem Gesamtarbeiter, oder der Arbeiterklasse.“[5]

Nur wenn wir keine Leibeigenen und keine Sklaven sind und auch keine Leibeigenschaft, keine Sklaverei und kein ungleiches Recht dulden, können wir als freie Lohnarbeiter agieren, im Kräftemessen mit der Bourgeoisie feststellen, dass das gleiche Recht aufgrund der Ausbeutung ungleiches Recht bedeutet, dass Recht gegen Recht steht. Nur so können wir an die Schwelle der Beseitigung dieser Ausbeutergesellschaft kommen. Wenn wir aber die ständigen Rückschritte in die Rechtsungleichheit dulden – ob bei uns selber oder z.B. bei den Asylsuchenden, die in unser Land kommen – dann wird man uns weiter einkochen, wird mit Leichtigkeit faschistische Zustände herstellen können. Das ungleiche Strafrecht verschärft und potenziert schon vorhandene Rechtsbrüche: Es gilt ja schon als Straftat, der Zugehörigkeit zur PKK verdächtig zu sein, die eng mit der Partei der Demokratischen Union (PYD) der syrischen Kurden zusammenarbeitet und diese unterstützt – der einzigen Kraft, die auf syrischem Boden wirklich gegen die Mörderbande IS kämpft. Die PKK ist nicht wegen irgendwelcher Straftaten verboten, sondern weil sie vom Innenministerium als „terroristisch“ erklärt worden ist. Es gilt auch schon als Straftat, Naziaufmärsche zu blockieren. Dabei sind nach internationalen Maßstäben des bürgerlichen Rechts, die im Potsdamer Abkommen 1945 festgelegt wurden, diese Aufmärsche verboten und nicht deren Blockade. Dennoch kann nun ein Asylbewerber, der mithilft gegen die Nazis, nicht nur verurteilt, sondern genau aus diesem Grund abgeschoben werden! Aber auch da, wo gleiches Recht gilt, wo aber die Ungleichheit der Klassenzugehörigkeit ganz offensichtlich wird, hat das ungleiche Strafrecht grausige Konsequenzen. Zum Beispiel: Ein Flüchtling, der das „Glück“ hat, einen Arbeitsplatz zu bekommen und als aktiver Gewerkschafter agiert. Wehe, der nimmt sich ein Stück Brot oder Wurst, das für die Abfalltonne des Kapitalisten vorgesehen war – das ist „Diebstahl“! Und auch in diesem Fall heißt das: Abschiebung! Es ist also im Interesse der Arbeiterklasse hier und heute, im täglichen praktischen Kampf ganz naheliegend, die Stammtischparole vom „Gastrecht“ zu verwerfen und zu bekämpfen.

Diejenigen, die zu uns flüchten, sind Proletarier

Es spielt keine Rolle, was sie in ihrem Heimatland an kleineren oder größeren Besitztümern hatten. Sie haben alles verkauft, sie haben nichts mehr. Wir müssen sie zu Kollegen machen, müssen in unseren Gewerkschaften dafür kämpfen, dass sie endlich auch Gewerkschaftsmitglieder werden können.

Viel wichtiger noch als die gut gemeinte Fürsorge und Betreuung der Geflüchteten ist unsere Solidarität, der gemeinsame Kampf um unsere Gleichheit, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Nationalität, Geschlecht, Sprache und Hautfarbe.

„Recht ist, was dem Volke nützt“, das war die Leitlinie der Blutjustiz des Hitlerfaschismus. Gleiches Recht für alle – das heißt Asylrecht für jeden, der als Asylsuchender kommt. Das heißt, Einbürgerung nach drei Monaten Aufenthalt in diesem Land bei Tolerierung mehrerer Staatsbürgerschaften. Das heißt, keine Abschiebungen, auch nicht von Menschen, die (vermeintlich oder wirklich) Straftaten begangen haben.

Das heißt: Gemeinsam kämpfen gegen Verelendung, Ausdehnung des Arbeitstages, Entrechtung. Kämpfen, bis klar ist: Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt.

Nur so entkommen wir Elend, Faschismus und Krieg – und in der Menschheitsgeschichte einen Schritt weiter.

E.W.-P.

Eine Äußerung der Vernunft:

Kein Gast- oder Gnadenrecht: Asylrecht ist Menschenrecht

Aus dem Beschluss des Geschäftsführenden der Partei Die Linke vom 12. Januar 2016:

Für DIE LINKE ist das Prinzip des Rechtsstaats unverhandelbar. Straftaten müssen für alle Menschen die gleichen Rechtsfolgen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Äußerem oder Herkunft – haben. Das Aufenthalts- und Asylrecht ist kein Strafrecht zweiter Klasse. Sie dürfen nicht als Sonderstrafrecht für Geflüchtete und Menschen ohne deutschen Pass missbraucht werden.

Wenn die Bundesregierung (…) nun plant, Aufenthaltsbestimmungen im Aufenthaltsrecht so zu verschärfen, dass die Abschiebung eine weitere Folge neben einer Bestrafung nach dem Strafrecht ist, so lehnen wir diese doppelte Bestrafung als rechtsstaatswidrig ab. DIE LINKE lehnt Abschiebungen ab.

(…) Das Asylrecht (…) ist weder ein Gnaden- noch ein Gastrecht, das verwirkt werden kann. Wir setzen uns gegen rassistische Stigmatisierung von Flüchtlingen und Muslimen im Nachgang der Kölner Ereignisse ein.

1 Lenin zur Entwicklung des Kapitalismus und des bürgerlichen Rechts: „Die wirtschaftlichen Kräfte der Klasse der Gutsbesitzer verfielen und es entwickelte sich die Kraft einer neuen Klasse – der Vertreter des Kapitals. Die Umgestaltung der Gesellschaft vollzog sich so, dass nunmehr alle Bürger sozusagen gleich wurden, die frühere Teilung in Sklavenhalter und Sklaven fortfiel, alle vor dem Gesetz als gleich galten, unabhängig davon, über welches Kapital der einzelne verfügt, ob er Grund und Boden als Privateigentum besitzt, oder ob er ein Habenichts ist, der nichts hat als seine Arbeitshände: alle sind vor dem Gesetz gleich. Das Gesetz schützt alle in gleicher Weise, schützt das Eigentum, wenn einer solches besitzt, vor den Anschlägen jener Masse, die kein Eigentum besitzt und nichts anderes hat als ihre Arbeitshände, die allmählich verelendet, die ruiniert wird und sich in Proletarier verwandelt. Das ist die kapitalistische Gesellschaft.“ LW Bd. 29, S. 473

2 Ingo von Münch, Tabuisierung von Begriffen, NJW 1994, S. 634

3 Für die Abschiebung kann eine Bewährungsstrafe ausreichen, siehe www.tagesschau.de/inland/bundestag-asylpaket-103.html

4 Lutz Mager, Wege völkischer Rechtserneuerung: Rechtsquellenlehre und Auslegung als Gesetzgebungsersatz, www.juracafe.de/ausbildung/seminar/self/rechtserneuerung.htm

5 Karl Marx, Das Kapital, MEW Bd. 23, S. 249

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Sie wollen nicht Bettler, nicht gebetene oder ungebetene Gäste sein. Sie kommen als Menschen und Arbeiter, denen das gleiche Recht zusteht wie den hier schon Lebenden.

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Täglich wird uns regierungsamtlich eingebläut, dass wir von einer „Flüchtlingskrise“ heimgesucht werden, der wir uns erwehren müssen. Das schafft selbst in der linken Bewegung Unsicherheit. Aber die klaren Köpfe in dieser Frage sind nicht ausgestorben, wie z.B. der oben dokumentierte Beschluss und dieses Foto zeigen.

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2012: Marsch der Geflüchteten von Würzburg nach Berlin. Eine der über Jahre andauernden Kampfaktionen in Berlin: 2014 Besetzung des Gewerkschaftshauses mit der Forderung nach Aufnahme in die Gewerkschaft. Hier geht es wirklich um Integration – Integration der deutschen Gewerkschaften in die Kämpfe der internationalen Arbeiterklasse!

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